Peggy Knobloch
27.10.2020 um 17:27Der Beginn und das Ende einer Vernehmung werden jeweils zeitlich festgehalten und vermerkt und das gilt auch für den Beginn der jeweiligen Pausen und ihrer Enden.schärlook schrieb:Naja, die Pausen werden sie vermutlich nicht vorgelegt haben.
Du wirst ja wohl nicht andeuten wollen, man habe M S. In den jeweiligen Pausen möglicherweise rechtswidriger Vernehmungsformen ausgesetzt .