Peggy Knobloch
29.10.2020 um 21:26MathiasE schrieb:Grund:Und Du bist dir da ganz sicher, dass deine o.g. Quelle eine ganz sichere Quelle ist?
Auf der Kulac-Seite findet sich im Zusammenhang mit den Gutachten folgender Abschnitt:
Erstere Feststellung ist auf Grund der geistigen Behinderung von Ulvi regelrecht lächerlich und zweitens hatte sich die Betreuerin von Ulvi schon beizeiten um einen Wohnheimplatz für Ulvi gekümmert und auch eine Zusage erhalten.
Quelle:http://www.ulvi-kulac.de/gutachter.html (Archiv-Version vom 20.02.2020)
So habe ich es auch noch dunkel in Erinnerung, dass sich Frau R. kurz nach dem Freispruch um einen Platz bemühte.
Die Entscheidung werde stattdessen beim nächsten regulären Überprüfungstermin im Januar 2015 fallen. Ulvi K. wurde in dem Mordprozess im vergangenen Mai freigesprochen, sitzt aber weiterhin wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in der Psychiatrie. Das neue Gutachten sollte Aufschluss geben, welche Gefahr von dem 36-Jährigen für die Allgemeinheit ausgeht. Ob seine Unterbringung im Bezirkskrankenhaus Bayreuth gerechtfertigt ist, wird jährlich überprüft.Quelle: https://www.welt.de/regionales/bayern/article133848846/Ulvi-K-wird-nicht-vorzeitig-aus-Psychiatrie-entlassen.html
Auch der Verteidiger von Ulvi K. habe weder eine vorgezogene Entlassung noch eine vorzeitige Anhörung beantragt, betonte Goger. «Ich vermute, auch dort hat man aus dem neuen Gutachten die gleichen Schlüsse gezogen, wie sie das Gericht gezogen hat.» Zum genauen Inhalt äußerte sich Goger nicht.
Was ich allerdings Interessanets deiner Quelle entnehmen konnte:
Ulvi ja solange bereits in der Psychiatrie wegen des Mordes an Peggy untergebracht sei. Wegen seiner damaligen Handlungen, die Ulvi nie bestritten hat, wäre er nach einer Therapie von etwa 2 Jahren bereits entlassen worden.Quelle: http://www.ulvi-kulac.de/gutachter.html (Archiv-Version vom 20.02.2020)
Ulvi bestritt seine damaligen Handlungen also NIE !!