Andante schrieb:Du vermengst ständig die damaligen Anklagepunkte Mord an Peggy einerseits nd Missbrauch an diversen Lichtenberger Kindern andererseits und die sich daraus ergebenden verschiedenen tatsächlichen und rechtlichen Folgen. Und du unterstellst (ohne jede Quelle), dass bei der Therapie von UK im LKH nicht die Missbräuche eine Rolle spielten, sondern eigentlich der Mord an Peggy, und dass DESWEGEN UK nicht so schnell aus dem LKH herauskam. Das ist aber ein ganz falscher Denkansatz, woraus dann logischerweise falsche Schlüsse folgen (müssen).
Es ist wieder bezeichnend, dass Du erneut der Frage aus dem Weg gehst. Wer ist gefährlicher?
Ich habe jetzt noch einen wichtigen Artikel gefunden, der genau meine Sichtweise stützt:
Mit dem Urteil ist Ulvi Kulac jedoch noch kein freier Mann. Der 36-Jährige befindet sich derzeit wegen anderer Taten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Fortdauer dieser Unterbringung wird nun überprüft. Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth ordnete noch am Mittwoch an, ein psychiatrisches Sachverständigengutachten einzuholen. "Der Sachverständige soll dabei die Fragen beantworten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Untergebrachte erneut Straftaten begehen wird, welcher Art diese Straftaten sein werden, welche Häufigkeit und welchen Schweregrad sie haben werden", schreibt das Landgericht in einer Pressemitteilung.
Die Kammer trage damit dem Umstand Rechnung, dass sich mit dem Freispruch vom Vorwurf des Mordes die Gefährlichkeitsprognose geändert haben können.
Quelle:
https://www.nordbayern.de/region/peggy-prozess-ulvi-kulac-wird-freigesprochen-1.3642233So, damit brauchst Du mir nicht mehr die Frage zu beantworten, ob die Tatsache des Freispruchs in die Gefährlichkeitsbeurteilung eingeht. Sie geht ein, wäre Du dieser Frage offener gegenüber gewesen, hätte Du die definitiv mit Ja beantworten müssen. Dein um den heißen Brei rumgerede war unerträglich.
So, das Thema ist für mich nun beendet.
Hier noch ein sehr wichtiger Ausschnit aus einem Artikel, der sich mit der Freilassungsentscheidung des OLGs aus der Forensischen beschäftigt:
Im Beschluss vom 9. Januar 2015 hatte die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Bayreuth die Fortdauer der Unterbringung von Kulac in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeordnet. In seiner heute getroffenen Entscheidung sieht der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Bamberg aber eine weitere Vollstreckung als unverhältnismäßig an, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Dabei habe der Senat insbesondere den bereits 13einhalb Jahre andauernden Freiheitsentzug von Ulvi Kulac berücksichtigt. In Gegenüberstellung dazu genügten nunmehr weniger belastende Möglichkeiten wie etwa eine Heimunterbringung zur weiteren "Risikoreduzierung". Ulvi habe sich letztlich so weit entwickelt, dass er sich auch unter den Belastungen, die die öffentliche Aufmerksamkeit an seiner Person durch das Wiederaufnahmeverfahren in dem Mordfall Peggy gebracht habe, als "gut führbar und integrierbar" erwiesen habe.
Quelle:
https://www.kurier.de/inhalt.oberlandesgericht-entscheidet-unterbringung-nach-ueber-13-jahren-nicht-mehr-verhaeltnismaessig-ulvi-kulac-kommt-aus-psychiatrie-frei.bfb621d8-caee-482f-91c9-b83b27917dd1.htmlAuf welchen Zeitpunkt bezieht sich das OLG? Es bezieht sich auf die Zeit des Wiederaufnahmeverfahrens. Schon zu diesem Zeitpunkt war UlviK ausreichend gefestigt, er wäre gut führbar und integrierbar, trotz der hohen Belastung.
Andante schrieb:Aber, und das verkennst du: UK ist bis heute kein freier Mann, wie er es wäre, wenn er eine Haftstrafe abgesessen hätte. UK steht, was die Missbräuche betrifft, bis heute unter Bewährung, er muss in einer Einrichtung für behinderte Menschen leben, und er muss einer für ihn angeordneten Beschäftigung nachgehen. Vermutlich gibt es auch noch weitere Therapiemaßnahmen.
Wenn Du einmal nachgerechnet hättest, die Bewährungszeit müsste abgelaufen sein.
Andante schrieb:Aber, und das verkennst du: UK ist bis heute kein freier Mann, wie er es wäre, wenn er eine Haftstrafe abgesessen hätte. UK steht, was die Missbräuche betrifft, bis heute unter Bewährung, er muss in einer Einrichtung für behinderte Menschen leben, und er muss einer für ihn angeordneten Beschäftigung nachgehen. Vermutlich gibt es auch noch weitere Therapiemaßnahmen.
Tu mal nich so, dass ich das verkenne. Der Unterschied zwischen der Forensischen und einer entsprechend externen Einrichtung ist erheblich. Ich habe schon vor ein paar Seiten gesagt, die Forensische laut BVerfG das letzte Mittel.
So, dieses Thema ist für mich beendet, es ist alles gesagt, die Länge der Unterbringung war vom Mordvorwurf abhängig, mindestens 1 Jahr vorher wäre er in die Einrichtung integrierbar gewesen. Da bei Therapien meist die Betroffenen mit ihren begangenen Taten konfrontiert werden, dürfte ohne den Mordvorwurf UK auch weitaus früher entlassen worden sein. Mit diesem Mordvorwurf durfte ab Dezember 1013 nicht mehr in der Therapie konfrontiert werden, da der Teil des ersten Strafurteils aufgehoben war. Welch ein Zufall, dass er dann plötzlich 1/2 Jahr später integrierbar war.