Peggy Knobloch
02.11.2020 um 15:57emz schrieb:Nun prüft Anwalt Meringer, ob Schadensersatz-Ansprüche gegen den Freistaat Bayern wegen Rufschädigung bestehen. Denn die Ermittler hätten bei einer Pressekonferenz im Herbst 2018 den vollen Vor- und Nachnamen des damals Verdächtigen genannt. ...https://www.br.de/nachrichten/bayern/reaktionen-auf-die-einstellung-der-ermittlungen-im-fall-peggy,SE8gulb (Archiv-Version vom 02.11.2020)
Noch bevor die StA in der Pressekonferenz Ermittlungsergebnisse bekannt gab, hatten alle namhaften Medien bereits am Tage der stattgefundenen Durchsuchungen in Lichtenberg und Marktleuthen, ausgiebig darüber berichtet. Reporter waren vor Ort, interviewten Manuel S und er beantwortete sogar am selben Tag seiner Vernehmung schon deren Fragen, vor laufender Kamera wohlbemerkt. Selbst Angehörige von Manuel S. meldeten sich zu Wort.
Ganz Lichtenberg und Marktleuthen inkl. einem gewissen Umkreis, nebst Arbeitgeber und Kindergarten wussten von der ersten Minute an, um wen es sich bei Manuel S. handelte.
Da brauchte es nicht erst den Versprecher von D. Götz in der erst Tage später erfolgten PK, der übrigens darauf zurückzuführen ist, dass ausgerechnet Lemmer immer und immer wieder nachbohrte, weil er sich mit den Angaben der StA absolut nicht zufrieden geben wollte.
D. Götz heute zu unterstellen, er habe ganz bewusst den vollen Namen des damals Tatverdächtigen genannt und somit für die Stigmatisierungen, die Manuel S. erfahren musste, verantwortlich sei, ist m.E. an den Haaren herbeigezogen.
Die Stigmatisierungen die Manuel S. durch die gegen ihn erfolgten Ermittlungen erfahren musste, sind nicht auf den Versprecher von D. Götz zurückzuführen – meiner Meinung nach.