Peggy Knobloch
02.11.2020 um 12:27https://www.br.de/nachrichten/bayern/reaktionen-auf-die-einstellung-der-ermittlungen-im-fall-peggy,SE8gulb (Archiv-Version vom 02.11.2020)
Mag sein, mein Optimismus ist völlig unbegründet, aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt und vielleicht sorgen die angedachten weiteren Handlungen dafür, den Fall Peggy erneut aufzugreifen.
Was den einstmals Verdächtigen anbelangt, da hat das Gericht festgestellt, dass er das nicht mehr ist und bevor die Diskussion hierzu womöglich losgeht, es gibt es hierzu einen roten Balken, der eine solche folglich verbietet.
Erstaunt bin ich, dass MSs Anwalt erst jetzt Akteneinsicht beantragt. Wobei das erklären könnte, warum er häufig etwas eigenartige Kommentare abgegeben hat.
Mag sein, mein Optimismus ist völlig unbegründet, aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt und vielleicht sorgen die angedachten weiteren Handlungen dafür, den Fall Peggy erneut aufzugreifen.
Meringer will Schadensersatz wegen Rufschädigung prüfenDas mit der Rufschädigung bleibt abzuwarten, die Chancen sehen da nicht allzu gut aus.
Nun prüft Anwalt Meringer, ob Schadensersatz-Ansprüche gegen den Freistaat Bayern wegen Rufschädigung bestehen. Denn die Ermittler hätten bei einer Pressekonferenz im Herbst 2018 den vollen Vor- und Nachnamen des damals Verdächtigen genannt. ...
Verteidiger von Manuel S. kritisiert Staatsanwaltschaft Bayreuth
Gleichzeitig kritisiert Meringer die Staatsanwaltschaft Bayreuth – und zwar gleich mehrfach. So könne der Anwalt nicht nachvollziehen, dass die Ermittler den Fall Peggy nun komplett zu den Akten legen wollen. Seiner Meinung nach seien von der Staatsanwaltschaft zum Beispiel die Spuren zu einem anderen Verdächtigen aus Halle noch nicht ausreichend geprüft. ...
Akteneinsicht soll beantragt werden
Meringer erklärte zudem, dass er nun Akteneinsicht beantragen werde, um die Ermittlungsergebnisse der vergangenen Monate und Jahre nachvollziehen zu können. "Alles Weitere werde ich in Ruhe mit meinem Mandanten besprechen", so der Verteidiger in einer ersten Stellungnahme über die Einstellung der Ermittlungen, die allerdings jederzeit wieder aufgenommen werden können.
Was den einstmals Verdächtigen anbelangt, da hat das Gericht festgestellt, dass er das nicht mehr ist und bevor die Diskussion hierzu womöglich losgeht, es gibt es hierzu einen roten Balken, der eine solche folglich verbietet.
Erstaunt bin ich, dass MSs Anwalt erst jetzt Akteneinsicht beantragt. Wobei das erklären könnte, warum er häufig etwas eigenartige Kommentare abgegeben hat.