kätzchen4 schrieb:Vater Sohn Gesprächs im Gericht freigesprochen worden?
Ich denke, wenn man Peggys sterbliche Überreste drei Jahre früher gefunden hätte, nicht einmal über einen Wiederaufnahmeantrag positiv entschieden worden wäre. Man hätte wohl zunächst die weiteren Ermittlungen abgewartet, so zumindest meine laienhafte Meinung.
Tja, die Frage was gewesen wäre, wenn, ist oft schwer zu beantworten. Ich denke, dass man dem Wiederaufnahmeantrag von UK schon stattgegeben hätte. Das aber hätte ja nur bedeutet, dass schlicht die alte Hauptverhandlung gegen UK wieder eröffnet wäre und man das alte Verfahren neu aufrollen bzw. weiter hätte verhandeln müssen.
Strafklageverbrauch wäre dann nicht eingetreten, man hätte, soweit erforderlich, dann natürlich auch weiter gegen UK ermitteln können.
Da wäre also UK nach wie als Angeklagter wegen Mordes an Peggy gewesen. Ob man nun in diesem Verfahren MS neu als weiteren Angeklagten (Mittäter) mit aufgenommen hätte, ob MS in einem gesonderten Verfahren angeklagt worden wäre, ob MS im Verfahren gegen UK erst mal nur als Zeuge geladen worden wäre (und sicherlich von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hätte, um sich nicht selbst zu belasten): Das weiß man alles nicht. So wie es aber aussieht, hätte man wohl von einer Anklage wegen Mordes gegen MS zunächst abgesehen, wir haben ja gesehen, dass es gegen ihn derzeit keine hinreichenden Beweise in Bezug auf Mord gibt.
Der alte Prozess gegen UK wäre also fortgesetzt worden, und so abwegig ist es nicht, dass trotz des zwischenzeitlichen Leichenfunds und der diesbezüglichen weiteren forensischen Ergebnisse ein Freispruch erfolgt wäre.
Ein Unterschied ggf. sowohl in Bezug auf UK als auch auf MS hätte sich mE nur ergeben können, wenn ein früherer Leichenfund mehr und besseren forensische Ergebnisse gebracht hätte, so dass für die Ermittler dadurch die Beweislage entscheidend besser gewesen wäre.