Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

12.12.2020 um 18:59
@jaska
aktuell glaube ich, dass MS eine Geschichte erzählt hat. Von einem "ordentlichen" Geständnis erwarte ich, dass dessen Inhalt zur Dauer der Vernehmung passt, dass es nachprüfbares Täterwissen enthält, welches der Geständige auch freiwillig bereit ist auf entsprechende Nachfrage zu äußern, z. B. den Ort der Verbringung genau zu zeigen, sowie die detaillierten Umstände anzugeben, wie z. B. die Ablage der Leiche erfolgte, vergraben oder nicht vergraben, Schuhe, etc. einfach ein bisschen was detailliertes erzählen ("von der Seele reden") Anscheinend ist jedoch nichts dergleichen passiert. Es sieht vielmehr für mich so aus, als seien die resultierenden 4 oder 5 Sätze des Geständnisses das Ergebnis mühsamer, stundenlanger Arbeit gewesen.


3x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2020 um 19:13
@schärlook
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Anscheinend ist jedoch nichts dergleichen passiert.
Und das weißt Du woher genau?
Deine Reinwaschungsversuche überzeugen nicht. Du musst da den Ermittlern zu viel unlautere Methoden und Druck unterstellen und den Manuel S. als Opfer darstellen, der gegen die Bösen nichts auszurichten hatte. Ebenfalls stellst Du Deine „Expertise“ über die des Haftrichters und der Gerichte, die das Geständnis nicht annähernd in Deinem Sinn beurteilt hatten (sei es das Zustandekommen oder den Inhalt).
Konsens scheint auf Ermittlerseite zu sein, dass die Verbringung geklärt ist. Das kannst nach den vielen Untersuchungen doch vom Schreibtisch aus nicht mit ner kurzen Handbewegung wegwischen oder allein der Sturheit der Staatsanwaltschaft anlasten.
In Bezug auf eine Tatbeteiligung an der Tötung Peggys liegt das tatsächlich anders. Hier gibt es keine ausreichende Beweislage, die eine Anklage erlaubt. Aber der Rückschluss, es gäbe keine Beweise/Indizien in diese Richtung oder die Unschuld wäre gar erwiesen ist halt theoretisch auch nicht zwingend. Spielt halt juristisch grad keine Rolle. Nicht ausreichend reicht halt nicht.

Um den Eindruck der Voreingenommenheit mal wegzuwischen: kennst Du das Geständnis? Kennst Du Manuel S.? Hast Du juristische Expertise?
Warum zählt die Meinung der Ermittler für Dich gar nichts, woher kommt dieses Misstrauen?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2020 um 19:47
Zitat von jaskajaska schrieb:Warum zählt die Meinung der Ermittler für Dich gar nichts
Eine Meinung zählt für mich prinzipiell umso weniger, je weniger sich der Meinungsäußernde bemüht, seine Meinung mit Fakten oder Argumenten zu untermauern, obwohl dies schadlos möglich wäre. Das hat nichts mit Misstrauen gegenüber Ermittlern zu tun, sondern entspringt einzig und allein meinem Bedürfnis, die Dinge zu verstehen und das geht für mich nicht ohne Beweise und logische Argumente.
Im übrigen suggeriert der Ausdruck "Meinung der Ermittler", dass alle Ermittler immer der gleichen einhelligen Meinung sind. Dies wird aber (wie überall auf der Welt) selten der Fall sein. Was wir vielmehr kennen, ist die offizielle Meinung der Staatsanwaltschaft, auf die sich wer auch immer wie und warum auch immer geeinigt hat.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2020 um 19:50
@schärlook
Ach ja und die Tatsache, dass ich das Geständnis für erfunden halte, besagt für sich genommen noch gar nichts. Es ist eine persönliche Ansicht, die zunächst mal nichts mit anderen Aspekten wie mögliche Täterschaft etc. zu tun hat.


melden

Peggy Knobloch

12.12.2020 um 19:57
@Andante
Frage: Inwieweit ist es zulässig, dass Meringer das Geständnis veröffentlicht, was er ja laut eigenen öffentlichen Äußerungen in Erwägung zieht und was wir alle natürlich befürworten würden.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2020 um 20:00
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Eine Meinung zählt für mich prinzipiell umso weniger, je weniger sich der Meinungsäußernde bemüht, seine Meinung mit Fakten oder Argumenten zu untermauern, obwohl dies schadlos möglich wäre.
Nein, das ist eben nicht möglich. Mit Rücksicht auf Beschuldigte und Zeugen wird nun mal der neugierigen Öffentlichkeit nicht jedes Vernehmungsprotokoll und nicht jeder gerichtliche Beschluss im Wortlaut präsentiert. Irgendwo gibt es ja noch den Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das auch Beschuldigten und Zeugen zusteht.

Daher kannst du sicher sein, dass die Ermittler und auch die Haftrichter hier Argumente hatten und ihre Meinungen begründet haben. Die entsprechenden Schriftstücke haben StA und Beschuldigter auch vollständig bekommen. Aber veröffentlicht wird so etwas jedenfalls von den Behörden nicht. Aber du kannst ja Meringer fragen, ob er dir eine Kopie des vollständigen Beschlusses des LG überlässt, wenn du wissen willst, was das LG wirklich gesagt hat.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2020 um 20:08
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Von einem "ordentlichen" Geständnis erwarte ich, dass dessen Inhalt zur Dauer der Vernehmung passt,
Du erwartest, ich glaub's ja nicht :D , am besten mit der Stopuhr.
Zitat von schärlookschärlook schrieb:z. B. den Ort der Verbringung genau zu zeigen, sowie die detaillierten Umstände anzugeben, wie z. B. die Ablage der Leiche erfolgte, vergraben oder nicht vergraben, Schuhe, etc. einfach ein bisschen was detailliertes erzählen
Ein Waldspaziergang? Wozu das denn?


melden

Peggy Knobloch

12.12.2020 um 20:08
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aber du kannst ja Meringer fragen, ob er dir eine Kopie des vollständigen Beschlusses des LG überlässt, wenn du wissen willst, was das LG wirklich gesagt hat.
Aber ist so etwas nicht verboten?? Da könnte ja jeder kommen!

Ist der Beschluß oder das Urteil nicht Bestandteil der Akte?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2020 um 20:14
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Frage: Inwieweit ist es zulässig, dass Meringer das Geständnis veröffentlicht, was er ja laut eigenen öffentlichen Äußerungen in Erwägung zieht und was wir alle natürlich befürworten würden
Was mich betrifft, befürworte ich das nicht, einfach weil ich es in jeder Hinsicht, auch und gerade in juristischer, für völlig irrelevant halte, was mit dem Geständnis war.

Außerdem glaube ich, das Meringer den Teufel tun und das Geständnis veröffentlichen würde, weil er genau weiß dass er unrecht hat, und mit dem veröffentlichten Geständnis würde das für jedermann sichtbar. Bis heute ist er die Sache ja wohlweislich nicht angegangen. Da kommt auch nix mehr, wetten?

Aber zu deiner Frage: Das 10stündige Vernehmungsvideo dürfte Meringer, wrnn überhaupt, natürlich nur in anonymisierter Form veröffentlichen. Das heißt: Die Gesichter aller handelnden Personen außer das von MS müssten unkenntlich gemacht werden, wenn Namen, Adressen oder Daten fallen, müsste es jedesmal „piep“ machen, halt genau so, wie es bei anonymisierten Schriftstücken auch ist.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2020 um 20:15
Zitat von LimonBalLimonBal schrieb:Ist der Beschluß oder das Urteil nicht Bestandteil der Akte?
Ja, aber die Verfahrensbeteiligten kriegen natürlich Abschriften davon. Das Originalexemplar mit den Originalunterschriften der Richter bleibt in den Akten.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2020 um 20:24
Zitat von AndanteAndante schrieb:weil er genau weiß dass er unrecht hat,
Eine Ansicht von dir, die wesentlich tiefere Einblicke erfordert (nämlich in die menschliche Seele) als ich sie jemals erhoffen dürfte. Es ist seltsam, daß hier niemand außer mir bisher gefragt hat: woher weißt du das, oder meinst es zu wissen? (soviel zum Thema Voreingenommenheit)


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2020 um 20:38
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ja, aber die Verfahrensbeteiligten kriegen natürlich Abschriften davon. Das Originalexemplar mit den Originalunterschriften der Richter bleibt in den Akten
Aber die Beteiligten dürfen doch nicht mit den Abschriften tun was sie wollen? Z. Bspl. sie der Öffentlichkeit zugänglich machen!

Zumal, was sollte das bringen??


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2020 um 20:41
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein, das ist eben nicht möglich
Was Aussagen angeht, trifft das zu, aber nicht was Sachbeweise angeht. Tatsächlich sind schon die wichtigsten dieser Sachbeweise aus den Ermittlungsakten von Meringer Ende Oktober diesen Jahres öffentlich gepostet worden, ohne dass irgendjemand Anzeige erstattet hat oder zu Schaden gekommen ist:
Bzgl. der Pollen wurden Spuren von handelsüblicher Blumenerde gefunden, die mit denen an der Leiche übereinstimmten und was die Farbpartikel angeht, stimmten diese mit den Farben aus den Fotos der Verkaufsanzeige des Reno Hauses von 2014 überein (welches vorher zuletzt 2007 renoviert wurde) und wem das immer noch nicht reicht, der hat ja noch das Geständnis.


melden

Peggy Knobloch

12.12.2020 um 20:41
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Es ist seltsam, daß hier niemand außer mir bisher gefragt hat: woher weißt du das, oder meinst es zu wissen?
Da darf ich dir mal weiterhelfen, was deine an Andante gerichtete Frage anbelangt.
Wir müssen nicht hinterfragen, wir wissen, woher Andante so viel weiß, die hat das nämlich "gelernt".


melden

Peggy Knobloch

12.12.2020 um 20:46
@Andante
Auch bei einer anonymisierten Veröffentlichung wären Personen identifizierbar. Mindestens Manuel S. Aber auch anhand der Funktionen oder Berufsbezeichnungen können eventuell auch Ermittler erkannt werden.

Ich bin mir sehr sicher dass in 10 Stunden Dinge gesagt wurden, die er nicht veröffentlicht haben mag.
Wenn sein Anwalt dann gestückelt veröffentlichen würde wäre es für die Katz.
Gefilterte Infos hatten wir in dem Fall ja schon genug.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2020 um 20:49
Zitat von LimonBalLimonBal schrieb:Aber die Beteiligten dürfen doch nicht mit den Abschriften tun was sie wollen? Z. Bspl. sie der Öffentlichkeit zugänglich machen!
Wenn ein Verfahren beendet ist (bei laufenden Verfahren setzt § 353 d Nr. 3 StGB da natürlich viel engere Grenzen, bitte selber nachlesen!), darf man, was einen an Schriftstücken selbst betrifft, grundsätzlich veröffentlichen, wenn es aus besonderen Gründen nicht einer amtlichen Vertraulichkeit unterliegt, zB in Staatsschutzssachen. Man muss aber natürlich alle anderen Personen, die in dem Schrifstück vorkommen, namens- und datenmäßig so anonymisieren, dass sie keinesfalls erkannt werden können. Das Anonymisierungsgebot gilt auch für die beteiligten Verteidiger, Staatsanwälte, Schöffen, Protokollanten, Richter, Nebenklagevertreter.

Ein ganz bisschen ist das wie bei Privatfotos. Man kann die Fotos, auf denen man abgebildet ist, überall ins Netz stellen. Sind aber noch andere Personen abgebildet, muss man die vorher um Erlaubnis fragen bzw. sie aus dem Bild herausschneiden bzw. unkenntlich machen.


melden

Peggy Knobloch

12.12.2020 um 20:56
Nachtrag: Wir sehen das ja gerade im Thread Ursula Herrmann. Der Fall ist rechtskräftig entschieden, das Urteil ist jetzt - mit Einverständnis des Verurteilten - in anonymisierter Form von einem User eingestellt worden.

Oder der Fall Babenhausen: Der Fall ist auch beendet, der Verteidiger des Verurteilten hat das anonymisierte Urteil auf der Hompage seiner Anwaltskanzlei veröffentlicht, zudem auch noch diverse andere Anträge, Beschlüsse und Schreiben des Gerichts, den Antrag auf Wiederaufnahmedes Verfahrens. Jeder Interessierte kann sich das ansehen.


melden

Peggy Knobloch

12.12.2020 um 21:09
Zitat von jaskajaska schrieb:Auch bei einer anonymisierten Veröffentlichung wären Personen identifizierbar. Mindestens Manuel S. Aber auch anhand der Funktionen oder Berufsbezeichnungen können eventuell auch Ermittler erkannt werden.
Bei Manuel S würde ich davon ausgehen, dass sein Verteidiget ihn vorher fragt ob er das Ganze überhaupt will (was ich bezweifle). Gegen den Willen seines Mandanten darf Meringer NICHTS veröffentlichen, was diesen betrifft.

Bei schlechten Anonymisierungen (wie im Fall Babenhausen, da hätte man das sorgfältiger machen müssen, viele Namen sind nicht geschwärzt) besteht immer die Gefahr, dass wer erkannt wird. Das ist aber kein genereller Grund gegen eine Veröffentlichung. Der Erkannte muss dann rechtlich gegen der Veröffentlichenden vorgehen
Zitat von jaskajaska schrieb:Ich bin mir sehr sicher dass in 10 Stunden Dinge gesagt wurden, die er nicht veröffentlicht haben mag.
Wenn sein Anwalt dann gestückelt veröffentlichen würde wäre es für die Katz.
Gefilterte Infos hatten wir in dem Fall ja schon genug.
Ja, wenn Meringer das Vernehmungsvideo so zurechtschneidet, dass darauf nur zu sehen und zu hören ist, was in seine Theorien passt, ist das Ganze für die Tonne. Mit gefilterten Infos abgespeist zu werden, während der andere das Herrschaftswissen hat, es aber nicht rausrückt, hat mich schon im Thread Ursula Herrmann genervt. Dort kannten einige das Urteil schon, andere nicht. Die das Urteil kannten, verteilten nur höchst selektiv gnädigst Bröckchen daraus an die andächtig lauschende Gemeinde, aber halt längst nicht alles. Auf dieser Basis kann man dann nicht diskutieren.


melden

Peggy Knobloch

12.12.2020 um 21:32
@schärlook
Und du glaubst, es ist dem "gewöhnlichen" Straftäter ein Bedürfnis, sich das Verbrechen gegenüber den Behörden von sich aus und detailliert "von der Seele" zu reden?


melden

Peggy Knobloch

12.12.2020 um 22:04
@AlteTante
Ich glaube, die meisten schuldigen Straftäter (egal ob gewöhnlich oder nicht) halten es eher nicht so mit Geständnissen, sondern sagen eher zu wenig als zu viel bzw. sagen nur das was ihr Anwalt ihnen sagt. Wenn jedoch der ein oder andere sich durch ein freies Geständnis glaubhaft erleichtert, so ist dies eine feine Sache und wirkt sich oft auch strafmildernd aus.


1x zitiertmelden