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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

09.11.2020 um 16:47
@margaretha
vielen Dank. Da ich mich erst seit ein paar Tagen mit dem Fall beschäftige, habe ich leider noch nicht alles durchgearbeitet, aber danke für deine Ermutigung und die Links :-)


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Peggy Knobloch

09.11.2020 um 16:50
Zitat von margarethamargaretha schrieb:sie erkannte Peggy an ihrem auffällig bunten Schulranzen
und den "darauf gemalten Figuren". Diese kann sie vermutlich nicht aus größerer Entfernung wahrgenommen haben, denn dieses waren ziemlich klein (Suchfunktion bemühen). Evtl. hatte sie diese jedoch noch von ihrer gemeinsamen Schulzeit in Erinnerung oder sie hat Peggy öfters (mit ihrem Schulranzen) in Lichtenberg getroffen, oder sie hat sie tatsächlich nur von nahem gesehen (z. B. kurz vor der Raiffeisenbank auf dem Gehweg) - der Bus fuhr ja Richtung Norden.


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Peggy Knobloch

09.11.2020 um 16:54
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Hier fehlt allerdings auch die richterliche Erklärung zum letzten gesicherten Sichtungsort.

Wenn man sich zudem den Thread "Wiederaufnahmeverfahren gegen Ulvi Kulac 2014" durchliest, lässt sich erahnen, dass dieser Teil nicht im Rahmen der Urteilsbegründung erklärt wurde, sondern am 6. Prozesstag durch den Richter eher "juristisch eingeschätzt" wurde (wenn sich das so sagen lässt - liest sich eher nach 'persönlicher' Einschätzung).
Wir kennen ja alle die schriftliche Urteilsbegründung nicht, die allein maßgeblich ist. Die mündliche Urteilsbegründung nach Schluss der Verhandlung kann notgedrungen immer nur eine kurze Zusammenfassung dessen sein, worüber das Gericht beraten hat und zu welchen Schlüssen es gekommen ist.

Will man das alles genau wissen, muss man sich das schriftliche Urteil vornehmen, wo alles ausführlich dargestellt ist. Insofern mag es da durchaus was zum letzten von der Strafkammer angenommenen Sichtungsort von Peggy geben.


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Peggy Knobloch

09.11.2020 um 16:57
Zitat von AndanteAndante schrieb:Will man das alles genau wissen, muss man sich das schriftliche Urteil vornehmen
als Jurist oder mit juristischem Hintergrundwissen könntest du evtl. wissen, wo man sich solche Urteilsbegründungen verschaffen kann.
Auf openjur.de habe ich nichts gefunden.


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Peggy Knobloch

09.11.2020 um 17:01
@schärlook
Es wird schon seine Gründe haben, warum die Ermittler diese Sichtung als die letzte GESICHERTE Sichtung annehmen :troll:


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Peggy Knobloch

09.11.2020 um 17:03
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Es wird schon seine Gründe haben, warum die Ermittler diese Sichtung als die letzte GESICHERTE Sichtung annehmen :troll:
ja, aber anscheinend waren diese Gründe beim ersten Verfahren andere als beim zweiten, denn beim ersten Prozess konnte die Anklage auf gar keinen Fall annehmen oder gar in Erwägung ziehen, dass die letzte gesicherte Sichtung nach der Raiffeisenbank war...
Und die Verteidigung hat es aus unerklärlichen Gründen auch nicht ins Feld geführt, oder doch?


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Peggy Knobloch

09.11.2020 um 17:08
Zitat von schärlookschärlook schrieb:als Jurist oder mit juristischem Hintergrundwissen könntest du evtl. wissen, wo man sich solche Urteilsbegründungen verschaffen kann.
Auf openjur.de habe ich nichts gefunden.
Nicht alle amts- und landgerichtlichen Urteile werden (anonymisiert) veröffentlicht. Anders bei BGH-Urteilen und Urteilen des Bundesverfassungsgerichts.

Nicht veröffentlichte Urteile kann man sich dann nur bei denen beschaffen, die ein Exemplar haben, also bei den Prozessbeteiligten und deren Anwälten oder bei der StA, falls es gelingt, diese irgendwie zur Herausgabe zu bringen.


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Peggy Knobloch

09.11.2020 um 17:08
ich kann es mir nur so erklären:
Beim ersten Verfahren stützte man sich auf die Aussage der Zeugin vor Gericht. Dort hatte sie nicht erwähnt, wo genau sie Peggy gesehen hatte.
Im WAV stützte man sich jedoch auf das erste schriftliche Aussageprotokoll.
Daher kam man zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen.


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Peggy Knobloch

09.11.2020 um 17:10
@Andante
danke dir, das hat mir wieder unnötige Sucherei erspart.


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Peggy Knobloch

09.11.2020 um 17:14
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Beim ersten Verfahren stützte man sich auf die Aussage der Zeugin vor Gericht. Dort hatte sie nicht erwähnt, wo genau sie Peggy gesehen hatte.
Im WAV stützte man sich jedoch auf das erste schriftliche Aussageprotokoll.
Es gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme. Das heißt: Zeugen sind persönlich zu vernehmen, so weit möglich. Gibt es frühere protokollierte Aussagen dieser Zeugen, etwa aus dem Ermittlungsverfahren, darf das Gericht sich damit nicht begnügen, wenn der Zeuge persönlich greifbar ist und befragt werden kann, übrigens ja keineswegs nur vom Gericht, sondern auch von Verteidigung und StA.


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Peggy Knobloch

09.11.2020 um 17:15
@Andante
hatte jaska nicht erwähnt, dass die Zeugin erkrankt war?


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Peggy Knobloch

09.11.2020 um 17:22
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Im WAV
..wurden die Kinder der Spätsichtungen gehört, inwieweit deren Aussagen oder Erinnerungen Einfluß auf das Urteil hatten -nachdem Peter H. seine Aussage widerrief und Prof. Dr. Gröber sein Gutachten ergänzte- kann ich nicht beurteilen.

Die BI hält bis heute an den Spätsichtungen fest, die von der Soko2-4 ausgeschlossen wurden, deshalb also wird es schon seine Gründe haben, warum die Ermittler diese Sichtung um 13.24 Uhr am H-M-P als die letzte GESICHERTE Sichtung annehmen.


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Peggy Knobloch

09.11.2020 um 17:24
Zitat von schärlookschärlook schrieb:hatte jaska nicht erwähnt, dass die Zeugin erkrankt war?
Mag sein, dass die Zeugin am vorgesehenen Tag zu erkrankt war, um vor Gericht zu erscheinen. Nicht jede Erkrankung muss aber dazu führen, dass man nicht als Zeuge aussagen kann. Die meisten Leute verwechseln übrigens krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit mit echter Verhandlungsunfähigkeit und schicken gerne mal eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ans Gericht, womit sie meinen, sie müssten nicht kommen. Das ist aber ein Irrtum.

Ob hier die Zeugin auf Dauer zu erkrankt gewesen wäre, um zu einem neuen Vernehmungstermin zu erscheinen, wissen wir nicht. Jedenfalls scheint sie im 2. Prozess nicht noch mal befragt worden zu sein.


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Peggy Knobloch

09.11.2020 um 17:39
Zitat von margarethamargaretha schrieb:wurden die Kinder der Spätsichtungen gehört
Ich persönlich halte die Spätsichtungen für zumindest fragwürdig. Es ist jedoch auffällig, dass es so viele sind, die Peggy noch gesehen haben wollen, allerdings überwiegend oder fast ausschließlich Kinder. Viele Spätsichtungen sind unlogisch oder sogar phantastisch.
Selbst die Mutter von Elke S. soll angeblich (laut Lemmer) gegenüber einer Arbeitskollegin geäußert haben, sie habe Ulvi auf der Bank mit einem Mädchen sitzen gesehen. (zu der Zeit, wo sie ihre Aussage machte) - ich habe in Erinnerung, dass es mindestens ein anderes Mädchen gab, dass Peggy ähnlich sah und mindestens einen anderen Mann, der Ulvi ähnlich sah...


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Peggy Knobloch

09.11.2020 um 17:39
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Selbst die Mutter von Elke S. soll angeblich (laut Lemmer) gegenüber einer Arbeitskollegin geäußert haben, sie habe Ulvi auf der Bank mit einem Mädchen sitzen gesehen. (zu der Zeit, wo sie ihre Aussage machte)
Was meinst du?


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Peggy Knobloch

09.11.2020 um 17:41
Zitat von schärlookschärlook schrieb:ich habe in Erinnerung, dass es mindestens ein anderes Mädchen gab, dass Peggy ähnlich sah und mindestens einen anderen Mann, der Ulvi ähnlich sah...
Das verstehe ich auch nicht, weil du oben bemerktest:
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Da ich mich erst seit ein paar Tagen mit dem Fall beschäftige



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Peggy Knobloch

09.11.2020 um 17:45
@margaretha
sagen wir so, ich kann mir nicht immer alles genau merken, was ich lese oder sehe oder höre.. :-)


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Peggy Knobloch

09.11.2020 um 17:57
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Was meinst du?
Ich halte das schon für glaubwürdig.


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Peggy Knobloch

09.11.2020 um 17:59
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ob hier die Zeugin auf Dauer zu erkrankt gewesen wäre, um zu einem neuen Vernehmungstermin zu erscheinen, wissen wir nicht. Jedenfalls scheint sie im 2. Prozess nicht noch mal befragt worden zu sein.
Ergänzung: Möglich ist natürlich, dass eine det Alternativen des des § 251 StP0 vorgelegen hat und Angeklagter, Verteidigung und StA sich einverstanden erklärt haben, dass eine früher protokollierte Aussage der Zeugin verlesen wird, dann hätte sie damals wirklich nicht noch mal zu kommen brauchen (§ 251 StPO).

Wobei ich persönlich ja finde, dass es sich um eine wichtige Zeugin handelt, der man schon genauer hätte auf den Zahn fühlen müssen. War es nicht im 1. Prozess so, dass die StA von einer „problematischen“ Zeugin sprach?


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Peggy Knobloch

09.11.2020 um 18:00
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wobei ich persönlich ja finde, dass es sich um eine wichtige Zeugin handelt, der man schon genauer hätte auf den Zahn fühlen müssen
Auf jeden Fall, da stimme ich dir voll und ganz zu. Allerdings hätte sie sich vermutlich an noch weniger erinnern können als damals.


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