BigMäc schrieb:Du möchtest also behaupten oder nimmst zumindest an , der Staatsanwalt hätte den vollen Namen von M. S. absichtlich genannt
waderlbeisser schrieb:Natürlich, einem Profi rutscht sowas sicherlich nicht versehentlich raus.
Auch ein Profi ist keine Maschine.
BigMäc schrieb:und die Erwähnung in der PK, M.S. habe von sich aus den Ermittlern Beweise gezeigt, die sein Verbringungsgeständnis untermauern, wäre eine in der PK geäußerte Erfindung der Ermittler?
Es spielt doch gar keine Rolle, wie der Beweis faktisch aussieht. Die Ermittler erwähnten, M. S. habe sie von sich aus zu dem Beweis geführt und das was er ihnen zeigte, kann offensichtlich als Beweis! (nicht Indiz!) gewertet werden.
Somit bleibt die Frage offen, wie Du einen vom Verbringungsgeständigen eigenständig gezeigten Beweis für seine Verbringung mit einer erfundenen Verbringung und somit einem falschen Geständnis in Einklang bringst.
Die Frage erübrigt sich natürlich, wenn Du den Ermittlern grundsätzlich zutraust, sie hätten diese Beweiszeigesituation frei erfunden und in der PK somit gelogen.