Frau.N.Zimmer schrieb:Eines haben sie dir dennoch voraus. Sie wissen wovon sie sprechen :)
Hättest Du meine Beiträge wirklich gelesen und verstanden, würdest Du erkennen, dass zwischen diesen Experten und die, welche meinen Experten zu sein, zu mir überhaupt keinen Unterschied in der Sichtweise bzgl. der Vorspielen des Gesprächs gibt.
Auch diese meinen, dass das Vorspielen des Bandes einen Persönlichkeitsverletzung darstellt. Die Experten meinen nur, dass das im Rahmen von Ermittlungen erlaubt sein KANN.
Aber auch bei Ermittlungen ist der Persönlichkeitsverletzung Schranken auferlegt, auch dabei ist nicht alles erlaubt. Ich frage mich einzig und allein nach dem Grund und den haben mir die Experten bisher im Ansatz schon nicht versucht zu zeigen, weil sie es in Wirklichkeit nicht wissen können. Bisher schweigt sich die StA trotz Anfrage der SZ jedenfalls.
Recht ist komplex, da muss man allen Seiten versuchen gerecht zu werden, es muss Abwägungen stattfinden etc. Ob das immer in ausreichender Form bei den Ermittlungstätigkeiten erfolgt, kann man bezweifeln. Manches, was Ermittler/StA noch für ausreichend begründet ansehen, kann ein Gericht anders sehen. Ein Beispiel dafür ist ja auch der nun fehlende dringende Mordverdacht gegen MS.
Aktuell wurde offenbar der StA eine entsprechende Unterlassungsaufforderung zugesandt. Vielleicht erhält dann die BI eine für sie ausreichende Begründung. Wenn nicht, wird sich damit ein Gericht auseinander setzen müssen, falls diese dann eine Unterlassungsklage erhebt. Auch hier muss man weiter abwarten.
Und im übrigen, einen strafbare Handlung ist das Vorspielen der Aufnahmen nicht, das habe ich nie behauptet und nach dem neuen Artikel behauptet auch die BI das nicht, das wurde auch wieder gestern viel zu schnell in die neuesten Nachrichten reininterpretiert.
Für mich ist so einen Unterlassungsaufforderung wichtig, da so die StA spätestens bei einem Gerichtsverfahren gezwungen wird, diese Vorgänge zu begründen. Erst dann kann man wirklich die Rechtmäßigkeit des Schrittes beurteilen, alles andere ist reine Spekulation.
Manchmal stehe ich diesen Expertenmeinungen schon kritisch gegenüber. So wurde ja hier von diesen behauptet, dass ein widerrufenen Geständnis zur Feststellung des dringenden Verdachts im Haftprüfungsverfahren nicht verwendbar ist. Sie meinten das aus einer gerade mal 3 Worten der Pressemitteilung der StA herauszulesen.
Ich war mit dieser Sichtweise nicht einverstanden und hatte damals ein entsprechendes Urteil herausgesucht, was auch ein widerrufenen Geständnisses im Haftprüfverfahren verwendet hatte. Danach war von Seiten der Experten leider Sendepause, kein Eingehen auf dieses Urteil, nichts. Mittlerweile sind diese Ansichten der Experten obsolet geworden, das LAG hat definitiv die Verwendbarkeit auch des widerrufenes Geständnis als gegeben angesehen. Auch Experten irren offenbar.
Ich bin eben schlicht und einfach ein anderer Typ als Du. Ich sage nicht zu dem was Staatorgane machen immer gleich ja und ahmen. Ich gehe da eben weiter und frage mich nach dem warum. Probier es mal selber, dabei erhält man ein tieferes Verständnis für vieles.