Peggy Knobloch
19.02.2019 um 15:17MrSpocks schrieb:Der gehört wohl neuerdings zur Soko Peggy?Dann ruf ihn nicht an.
Du willst Fragen beantwortet haben? Tja, dann halt nicht.
MrSpocks schrieb:Der gehört wohl neuerdings zur Soko Peggy?Dann ruf ihn nicht an.
AVIOLI schrieb:ist überhaupt wichtig ob jeder dem das Band vorgespielt wurde Kontakt zu den BI Anwälten aufgenommen hat - es geht ja nicht um die Interessen dieser einzelnen Zeugen die vertreten werden sollen.Mal abgesehen davon, dass jetzt nicht jeder Lichtenberger Bürger, der von der Polizei kontaktiert wurde, überhaupt weiß, von welchem Anwalt die BI aktuell gerade vertreten wird, die wenigsten werden bereit sein, den Hennings ein Mandat zu erteilen und ihnen so ihr sauer verdientes Geld in den Rachen zu schmeißen.
emz schrieb:Du willst Fragen beantwortet haben? Tja, dann halt nicht.Kommt eigentlich niemand auf die Idee, dass Ulvi Manuel deshalb beschuldigt hat, weil sein Vater verhaftet wurde?
jaska schrieb:Das ist vielleicht die Krux: Du siehst Dich in der Lage, tiefer zu verstehen als andere und damit Ermittler, Richter, Gutachter, Politiker und selbst ganze Justizsysteme begreifen und anprangern zu können.Prangere ich ganze Justizsysteme wirklich an? Nein, ich beschränke mich auf besondere Fälle und weise auf statistische Besonderheiten, welche auffällig sind hin. Und frage mich auch, wie man es besser machen kann, wie die Justiz daraus lernen könnte, wenn sie die Fälle wirklich aufklärt hätten und nicht auf halbem Weg stehen geblieben wären. Das weiter existiert nur in Deiner Phantasie. Wenn Du Dich beispielsweise bei den Fällen, wo ich relativ viel geschrieben hatte, mal schlau gemacht hättest, würdest Du vielleicht erkennen, dass manchmal Kritik durchaus berechtigt ist.
JosefK1914-2 schrieb:Manchmal stehe ich diesen Expertenmeinungen schon kritisch gegenüber. So wurde ja hier von diesen behauptet, dass ein widerrufenen Geständnis zur Feststellung des dringenden Verdachts im Haftprüfungsverfahren nicht verwendbar ist. Sie meinten das aus einer gerade mal 3 Worten der Pressemitteilung der StA herauszulesen.Keine Ahnung, ob Du mich damit meinst, aber ich habe jedenfalls nicht behauptet, dass ein widerrufenes Geständnis nicht verwendbar ist. Ich habe über die Begründung des AG gemutmaßt und aufgrund der Formulierung der Pressemitteilung in Betracht gezogen, dass das AG den Widerruf zur Begründung der Nichtverwendarkeit herangezogen hat. Ich habe aber auch explizit geschrieben, dass der Widerruf des Geständnisses grds. dessen Verwertbarkeit nicht entfallen lässt:
Ich war mit dieser Sichtweise nicht einverstanden und hatte damals ein entsprechendes Urteil herausgesucht, was auch ein widerrufenen Geständnisses im Haftprüfverfahren verwendet hatte. Danach war von Seiten der Experten leider Sendepause, kein Eingehen auf dieses Urteil, nichts. Mittlerweile sind diese Ansichten der Experten obsolet geworden, das LAG hat definitiv die Verwendbarkeit auch des widerrufenes Geständnis als gegeben angesehen. Auch Experten irren offenbar.
DerGreif schrieb am 17.01.2019:Ich halte es auch für denkbar, dass beides zusammenhängt. Mit dem Widerruf des Geständnisses unterfällt dieses nicht automatisch einem Verwertungsverbot. Vielmehr kann auch das widerrufene Geständnis zur Beweiswürdigung herangezogen werden (bestes Bsp: das Geständnis von UK). Es ist dann zu prüfen, ob das widerrufene Geständnis wahr gewesen ist. In diesem Zusammehang könnte dann auch die konkrete Vernehmungssituation eine Rolle spielen. Zu beachten ist aber, wie @Andante richtigerweise anmerkt, dass das Haftbefehlsverfahren keine Hauptverhandlung ist.Primär fand ich die Berichterstattung hierzu widersprüchlich (das war sie auch). Eine Bewertung einer möglichen Rechtsauffassung des AG hatte ich gar nicht vorgenommen, weil diese eben ohne Kenntnis der Schriftsätze und der Entscheidungsgründe gar nicht möglich ist.
Denkbar ist natürlich auch, dass die StA eben widersprüchlich formuliert hat (und tatsöchlich wegen Verweigerung des Anwalts ein Verwertungsverbot gesehen wurde). Nichts anderes habe ich aber gesagt, nämlich dass ich die Berichterstattung hierzu widersprüchlich finde.
JosefK1914-2 schrieb:Und im übrigen, einen strafbare Handlung ist das Vorspielen der Aufnahmen nicht, das habe ich nie behauptet und nach dem neuen Artikel behauptet auch die BI das nicht, das wurde auch wieder gestern viel zu schnell in die neuesten Nachrichten reininterpretiert.Naja doch. Es wurde ja Strafanzeige wegen Geheimnisverrats gegen unbekannt und die Ermittler gestellt. Und das ist nunmal völlig abwegig.
MrSpocks schrieb:Kommt eigentlich niemand auf die Idee, dass Ulvi Manuel deshalb beschuldigt hat, weil sein Vater verhaftet wurde?Zumindest niemand, der mal die Zeiten vergleicht, zu denen U. K. den M. S. bereits das erste Mal belastete und in der K. Senior in der kurzzeitigen Verwahrung sass.
MrSpocks schrieb:Kommt eigentlich niemand auf die Idee, dass Ulvi Manuel deshalb beschuldigt hat, weil sein Vater verhaftet wurde?Nur der, der die genauen zeitlichen Abläufe nicht kennt.
JosefK1914-2 schrieb:Prangere ich ganze Justizsysteme wirklich an? Nein, ich beschränke mich auf besondere Fälle und weise auf statistische Besonderheiten, welche auffällig sind hin.Wäre ja schlimm, wenn man nicht mehr auf Ungereimtheiten aufmerksam machen könnte. Erinnert mich da schlimme Zeiten, die wohl der Vergangenheit angehören, vor allem in der deutschen Geschichte.
jaska schrieb:Nur der, der die genauen zeitlichen Abläufe nicht kennt.Das hat doch mit dem Ablauf nichts zu tun, warum Ulvi was an welchem Tag gesagt hat.
Der Vatertagsausflug, bei dem Manuel S. sich selbst beschuldigte, die Leiche vergraben zu haben, war am 24. Mai 2001.
Die ersten Anschuldigungen durch Ulvi K. waren bereits im September 2001 erfolgt, im Bezirkskrankenhaus.
Die Verhaftung von Ulvis Vater am 23. Juli 2002.
Der Tonbandmitschnitt am 24. Juli 2002.
emz schrieb:Mal abgesehen davon, dass jetzt nicht jeder Lichtenberger Bürger, der von der Polizei kontaktiert wurde, überhaupt weiß, von welchem Anwalt die BI aktuell gerade vertreten wird, die wenigsten werden bereit sein, den Hennings ein Mandat zu erteilen und ihnen so ihr sauer verdientes Geld in den Rachen zu schmeißen.ich verstehe nicht worauf du hinausmöchtest warum sollten die Zeugen überhaupt selbst ein Mandat brauchen ?
Lemniskate schrieb:Oder was denkst du welche Kriterien eine Rolle gespielt haben bei der Entscheidung wem man das Band vorspielt?keine Ahnung - nur den Nachbarn von MS hat man es wohl nicht vorgespielt.
MrSpocks schrieb:Kommt eigentlich niemand auf die Idee, dass Ulvi Manuel deshalb beschuldigt hat, weil sein Vater verhaftet wurde?Natürlich. Und wie man von @waderlbeisser weiß, hatte überhaupt der Vater von Kulac MS bei dem Telefongespräch erst ins Spiel gebracht, vermutlich weil MS früher schon als verdächtig galt. Was wäre gewesen, wenn der Vater einen ganz anderen Namen genannt hätte? Vielleicht würden wir dann hier nicht schon seitenlange Diskussionen führen, welche zu nichts führen und MS wäre im Gefängnis geblieben-.
jaska schrieb:MrSpocks schrieb:
Kommt eigentlich niemand auf die Idee, dass Ulvi Manuel deshalb beschuldigt hat, weil sein Vater verhaftet wurde?
jaska schrieb:@MrSpocksIch hatte aber dieser Frage konkret auf DIESEN einen Tag, nämlich DIESEM Tonbandmitschnitt gestellt!
Ich hatte Deine Frage auf den gesamten Zeitablauf bezogen und nicht auf 1 bestimmten Tag.
AVIOLI schrieb:gut - und warum hat er ihn dann im Herbst 2001 beschuldigt ? Was war da der Auslöser ?Das wird wohl hier niemand sagen können oder wir müssten die Glaskugel fragen. Aber die habe ich gerade ausgeliehen.
MrSpocks schrieb:Ich hatte aber dieser Frage konkret auf DIESEN einen Tag, nämlich DIESEM Tonbandmitschnitt gestellt!Das ging aber aus der Frage nicht hervor.
AVIOLI schrieb:ich verstehe nicht worauf du hinausmöchtest warum sollten die Zeugen überhaupt selbst ein Mandat brauchen ?Die Idee, dass von der Polizei Befragte sich an den Anwalt der BI gewandt hat, stammt nicht von mir.
AVIOLI schrieb:nur den Nachbarn von MS hat man es wohl nicht vorgespielt.Doch. Das kam hier auch von einem User hier zur Sprache.
MrSpocks schrieb:Das ist doch unlogisch, erst seinen Vater zu beschuldigen und dann auf einmal dem, die wahre Geschichte zu erzählen. Warum nicht in dem Geständnis, welches er widerrufen hat?Das Handeln von U. K. mit der Begründung der Unlogik in Zweifel ziehen zu wollen, hat echt was.