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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

01.03.2019 um 13:58
Zitat von AnnjosefaAnnjosefa schrieb:Journalistenfrage vor dem Haus von MS (aus einem Video, das ich grad nicht finde):

Journalist: “Es scheint Ihnen ja trotzdem ein bisschen was auf dem Herzen zu liegen, dass Sie mal reden ....”
MS: “I hoff, dass i in der Öffentlichkeit ä mol meins a dazu soche kann, ... momentan ...”

Wie wirkt diese Aussage von MS auf euch?
Das Video entstand kurz nach dem Geständnis, richtig? Wir wissen ja nun seit seiner kurzen U-Haft, dass seiner Meinung nach dieses Geständnis nur deswegen zustande kam, weil man ihn unter Druck setzte, ihm den Anwalt verwehrte und er dann irgendwann „irgendwas“ zur Zufriedenheit der Beamten erzählte.
Genau das meint er m. E. mit „ich hoffe das ich irgendwann auch mal meins sagen kann“, nämlich: >>“Ich hoffe das ich die Möglichkeit bekomme wie es zu diesem Geständnis kam“

Hat er bekommen, bzw. das hat sein Anwalt füt ihn gemacht, via Zeitung und vor Kameras, nur blöderweise war das halt scheinbar alles nicht so sonst hätte das Landgericht Bayreuth diesen Sachverhalt in der PM nicht so umfassend und zweifelsfrei geklärt.
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:ich muss zugeben, dass auch mir bei dem Satz zuerst Gedanken kamen, dass er jemanden aus seiner Familie schützen müsse..
Wen? Es wurde seit seiner Vernehmung ausschließlich gegen Manuel S. ermittelt obwohl (oder gerade weil?) der andere Mann der ihm das Mädchen übergeben haben will namentlich bekannt war. Da bleibt nicht viel Spielraum, er kann nur U. K. oder eine mittlerweile verstorbene Person genannt haben. Wahrscheinlich sollte er auch auf Anraten der Beamten oder seines Anwalts nicht mit der Presse sprechen!

Für M. S. stand zu diesem Zeitpunkt viel auf dem Spiel, (Familie, Beruf, soziale Integration, die Freiheit), wen schützt man in dieser eigentlich fast schon existenziellen Notlage?

Und mal noch was, diese aufdringlichen Reporter verfolgen den fast bis ins Wohnzimmer, oder jedenfalls an die Haustüre (da hab' ich echt kein Verständnis für- und fast schon Mitleid)- vielleicht hat er auch nur gesagt das er halt irgendwann mal seines öffentlich sagen wird um seine Ruhe zu haben?!


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Peggy Knobloch

01.03.2019 um 14:08
Zitat von margarethamargaretha schrieb:FadingScreams schrieb:
ich muss zugeben, dass auch mir bei dem Satz zuerst Gedanken kamen, dass er jemanden aus seiner Familie schützen müsse..
Wen? Es wurde seit seiner Vernehmung ausschließlich gegen Manuel S. ermittelt obwohl (oder gerade weil?) der andere Mann der ihm das Mädchen übergeben haben will namentlich bekannt war. Da bleibt nicht viel Spielraum, er kann nur U. K. oder eine mittlerweile verstorbene Person genannt haben. Wahrscheinlich sollte er auch auf Anraten der Beamten oder seines Anwalts nicht mit der Presse sprechen!

Für M. S. stand zu diesem Zeitpunkt viel auf dem Spiel, (Familie, Beruf, soziale Integration, die Freiheit), wen schützt man in dieser eigentlich fast schon existenziellen Notlage?

Und mal noch was, diese aufdringlichen Reporter verfolgen den fast bis ins Wohnzimmer, oder jedenfalls an die Haustüre (da hab' ich echt kein Verständnis für- und fast schon Mitleid)- vielleicht hat er auch nur gesagt das er halt irgendwann mal seines öffentlich sagen wird um seine Ruhe zu haben?!
@margaretha
ich schrieb ja auch 'zuerst' hatte ich so einen Gedanken.. ich dachte kurz er könne 'seins' n o c h nicht erzählen, er müsse sich erst mit der Familie (möglicherweise mit seiner Alibigeberin) besprechen.. oder er müsse sonstwie Rücksicht auf jemanden nehmen..

aber dann - ich weiß nicht ob es noch einen anderen Zusammenschnitt von dem Video gibt.. folgen noch Worte wie, dass er auch nichts weiter sagen DARF wegen der laufenden Ermittlungen - so oder so ähnlich..
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Wahrscheinlich sollte er auch auf Anraten der Beamten oder seines Anwalts nicht mit der Presse sprechen!



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Peggy Knobloch

01.03.2019 um 14:25
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:aber dann - ich weiß nicht ob es noch einen anderen Zusammenschnitt von dem Video gibt.. folgen noch Worte wie, dass er auch nichts weiter sagen DARF wegen der laufenden Ermittlungen - so oder so ähnlich..
Was eben deutlich dafür spricht, dass sein Anwalt ihm abgeraten hat, im jetzigen Stadium des Verfahrens allein und unvorbereitet mit den Medien zu reden. Ein solcher anwaltlicher Rat wird in presseträchtigen Fällen aus nachvollziehbaren Gründen fast immer erteilt .


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Peggy Knobloch

01.03.2019 um 16:18
Zitat von AndanteAndante schrieb:Überhaupt der Anwalt von MS: Dieser hält sich, im Gegensatz zur Rödel-Truppe samt Anwältin, bemerkenswert zurück, obwohl er den Beschuldigten vertritt. Beispielsweise kam von ihm kein Wort, dass die Verwendung des Vater-Sohn-Gesprächs gegen seinen Mandanten etwa deswegen rechtswidrig sei, weil es ein „Dienstgeheimnis“ etc. pp. wäre. Und warum sagt der Anwalt nichts in dieser Richtung? Genau, weil es Unsinn ist.
Das ist ja genau das Problem, das Rödel, Bi und Henning haben. Rödel hatte deutlich signalisiert, dass sie MS für unschuldig hält. Möchte vermuten, man hätte ihn nur allzu gerne unter die Fittiche genommen, einmal um über den Stand der Ermittlungen informiert zu sein und dann hätte es sich halt eindrucksvoller dargestellt, würde die Klageflut nicht nur unter dem Namen von UK laufen, sondern man könnte sich auch hinter MS verstecken.

Stattdessen herrscht Schweigen. MS sagt nichts, sein Anwalt sagt nichts und die Ermittler sagen sowieso nichts.


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Peggy Knobloch

01.03.2019 um 16:39
Zitat von emzemz schrieb:Stattdessen herrscht Schweigen. MS sagt nichts, sein Anwalt sagt nichts und die Ermittler sagen sowieso nichts.
Ja, das ist irgendwie verkehrte Welt. Alle am Ermittlungsverfahren Beteiligten schweigen. Dafür sind die, die in diesem Ermittlungsverfahren gar keine Karten drin haben, um so lauter.....


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Peggy Knobloch

01.03.2019 um 20:02
Mich würde ja interessieren wie der Verteidiger des Manuel S. mittlerweile zum Geständnis seines Mandanten steht, nachdem das Landgericht ja keine Zweifel offen gelassen hat, daß diese Vernehmung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zudem sahen die einen „dringenden Tatverdacht“ in Hinblick auf die Beseitigung von Peggys Leiche.


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Peggy Knobloch

01.03.2019 um 22:33
@margaretha
Zu der Rechtmäßigkeit der Vernehmung hat sich der RA M bereits geäußert.

Ich verlinke und zitiere mal.
Zitat von WyattEWyattE schrieb am 13.02.2019:Hier noch ein Beitrag aus der *Neuen Presse Coburg*:

https://www.np-coburg.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Fall-Peggy-Verdaechtiger-bleibt-auf-freiem-Fuss;art2388,65710...
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb am 13.02.2019:Sein Anwalt begrüßte am Abend die Entscheidung des Landgerichts. „Das Wichtigste ist, dass der Haftbefehl wegen Mordes aufgehoben bleibt“, erklärte Jörg Meringer aus Hof im Gespräch mit unserer Zeitung. Die Vorwürfe in Hinblick auf die umstrittenen Vernehmungsmethoden hält er derweil aufrecht: „Es liegt auf der Hand, dass die Vernehmung nicht korrekt abgelaufen ist.“ Sollte es – was derzeit völlig offen erscheint – zu einer Anklage gegen seinen Mandanten kommen, will Meringer in dieser Sache einen Sachverständigen einschalten. Vorerst werde man abwarten, ob die Staatsanwaltschaft mit ihrer Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls vor das Oberlandesgericht zieht. Die Frist dafür läuft in einer Woche ab.



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Peggy Knobloch

01.03.2019 um 23:15
@Blaubeeren danke
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb am 13.02.2019:Die Vorwürfe in Hinblick auf die umstrittenen Vernehmungsmethoden hält er derweil aufrecht: „Es liegt auf der Hand, dass die Vernehmung nicht korrekt abgelaufen ist.“
contra
Anhaltspunkte für das Vorliegen von verbotenen Vernehmungsmethoden oder eines Verwertungsverbotes sind nicht ersichtlich. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen besteht jedoch kein dringender Tatverdacht hinsichtlich der Begehung eines Mordes zum Nachteil von Peggy K.

Nach umfassender Auswertung der gefertigten Videoaufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung vom 12. September 2018 liegen nach Überzeugung der Kammer keine Anhaltspunkte dafür vor, dass unzulässiger Druck durch die vernehmenden Polizeibeamten auf den Beschuldigten ausgeübt wurde. Auch eine Übermüdungs- oder Überforderungssituation des Beschuldigten hat zu keinem Zeitpunkt bestanden.

Zudem ist der Beschuldigte nicht über die Schwere des ihm gemachten Tatvorwurfs im Unklaren gewesen. Vielmehr ergaben sich keine Zweifel dahingehend, dass dem Beschuldigten während der gesamten Vernehmung bewusst gewesen ist, dass gegen ihn wegen des Verdachts des Mordes zum Nachteil von Peggy K. ermittelt wird.

Schließlich ist dem Beschuldigten das Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers zu keinem Zeitpunkt der Beschuldigtenvernehmung verwehrt worden. Die Hinzuziehung eines Verteidigers ist auch nicht von Amts wegen geboten gewesen.
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/bayreuth/presse/2019/2.php

Die Strafkammer eines Landgerichts besteht ja aus ?mind.? einem Berufsrichter und zwei Schöffen, die ja das was für RA Meringer „auf der Hand liegt“ nach umfassender Auswertung der gefertigten Videoaufzeichnung verneint!


Ich habe für mich den Eindruck, daß der M. S. vielleicht anfangs wirklich behauptet hat das die Vernehmung unsauber abgeklaufen ist und er da aufgrund des Drucks etwas gestanden hat was er nie getan hat und vielleicht darauf hoffte das sein Anwalt ihn da raus holt. Möglicherweise war er bei der Vernehmung auch etwas angespannt und/oder aufgeregt und der Anwalt deutet dieses Verhalten natürlich subjektiv zu Gunsten für seinen Mandanten, dessen Auftreten in seiner Kanzlei ein anderes ist. Warum man aber damit bis zur Verhaftung gewartet hatte war und ist mir seit der U-Haft unklar. Wollten man taktisch die „Kulac-Schiene“ probieren?

Zum „verweigerten Anwalt“ wird ein Sachverständiger auch nichts anderes hören können als die Strafkammer des Landgerichts.


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Peggy Knobloch

01.03.2019 um 23:19
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Das Video entstand kurz nach dem Geständnis, richtig? Wir wissen ja nun seit seiner kurzen U-Haft, dass seiner Meinung nach dieses Geständnis nur deswegen zustande kam, weil man ihn unter Druck setzte, ihm den Anwalt verwehrte und er dann irgendwann „irgendwas“ zur Zufriedenheit der Beamten erzählte.
wir wissen, dass er das behauptet hat.
Zitat von margarethamargaretha schrieb:nachdem das Landgericht ja keine Zweifel offen gelassen hat, daß diese Vernehmung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
und wir wissen, dass dem nicht so war.
Ich habe das Gefühl, MS "bedient" sich ein wenig aus der Vita des UK
er dürfte den Prozess, das Auftreten der BI, das WAV und vielleicht das Buch von Jung/Lemmer kennen und kann sich an Hand dessen eine "echte Märchengeschichte" zusammenbasteln, die viele Elemente enthält, die aus UK Geschichten entlehnt sind

dürfte für die Ermittler schwierig sein, Realität und Fktion auseinander zu halten
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Wollten man taktisch die „Kulac-Schiene“ probieren?
ich denke: ja, das will/wollte er


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Peggy Knobloch

01.03.2019 um 23:46
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Die Strafkammer eines Landgerichts besteht ja aus ?mind.? einem Berufsrichter und zwei Schöffen, die ja das was für RA Meringer „auf der Hand liegt“ nach umfassender Auswertung der gefertigten Videoaufzeichnung verneint!
Da es bei der Haftbefehlsfrage um eine Entscheidung außerhalb der Hauptverhandlung ging, haben die drei Berufsrichter der Strafkammer ohne die beiden Schöffen entschieden. Wer zur Besetzung der Strafkammer in diesem Fall nachlesen mag: § 76 Abs. 1 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG).

Als Anwalt eines Beschuldigten oder Angeklagten ist man zuständig dafür, dass der Mandant ein faires Verfahren bekommt. Und dazu gehört, dass Vernehmungen hinterfragt werden, auch wenn vieles dafür spricht, dass Vernehmungen korrekt abgelaufen sind. Sehr oft ist der Fall, dass Geständnisse widerrufen werden, sobald nach der Vernehmung ein Anwalt eingeschaltet ist. Inwieweit da jetzt der Mandant selbst bereits den Eindruck hatte, dass die Vernehmung aus irgendwelchen Gründen nicht in Ordnung war oder ob dieser Eindruck erst nach Einschaltung des Anwalts entstanden ist - auf jeden Fall ist der zeitliche Zusammenhang zwischen Anwaltseinschaltung und Geständniswiderruf in der Praxis sehr oft zu beobachten.


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Peggy Knobloch

01.03.2019 um 23:54
@lawine

Für mich steht zweifelsfrei fest, daß er Peggy verbracht hat, und das er die Vorgeschichte kennt.
Er und jeder andere (weitere) Tatverdächtige können die eigene Darstellung der Geschehnisse an den Details die im Prozess gegen Ulvi Kulac bekannt geworden sind erzählen und ihren Kopf dadurch versuchen aus der Schlinge zu ziehen.
Zitat von lawinelawine schrieb:dürfte für die Ermittler schwierig sein, Realität und Fktion auseinander zu halten
Wie schwer das für die ist, zeigt ja die Methode mit dem Band welches sie einem auserwähltem Personenkreis vorspielen zudem übrigens auch der Zeuge T. gehört bei dem U. K. Holz schichten war (der Name steht in dem Brief der Anwältin)
Zitat von lawinelawine schrieb:ich denke: ja, das will/wollte er
Geht nur mit 'nem IQ unter 85, aber die eigene Story an Kulac's Versionen anpassen will er sicherlich und wird er weiter versuchen, davon gehe ich auch aus.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Da es bei der Haftbefehlsfrage um eine Entscheidung außerhalb der Hauptverhandlung ging, haben die drei Berufsrichter der Strafkammer ohne die beiden Schöffen entschieden.
Danke!!


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Peggy Knobloch

02.03.2019 um 01:59
Zitat von AndanteAndante schrieb:Da es bei der Haftbefehlsfrage um eine Entscheidung außerhalb der Hauptverhandlung ging, haben die drei Berufsrichter der Strafkammer ohne die beiden Schöffen entschieden.
Watt?
Magst du das bitte nochmals verständich für alle User umschreiben?


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Peggy Knobloch

02.03.2019 um 09:08
@JoniBoni
Steht doch da:
Zitat von AndanteAndante schrieb:... haben ... drei Berufsrichter der Strafkammer ... entschieden.



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Peggy Knobloch

02.03.2019 um 09:27
@JoniBoni

Zuständig für Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts (dort des Haftrichters) ist als nächste Instanz das Landgericht, dort die Strafkammer. Wie die Strafkammern besetzt sind, ergibt sich aus dem Gesetz. Da die Entscheidung über die Beschwerde im Haftbefehlsverfahren im Fall MS eine Entscheidung außerhalb einer Hauptverhandlung war, wirkten bei dieser Entscheidung keine Schöffen mit, wie sich ebenfalls aus dem Gesetz ergibt.


Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
§ 76

(1) Die Strafkammern sind mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen (große Strafkammer), in Verfahren über Berufungen gegen ein Urteil des Strafrichters oder des Schöffengerichts mit dem Vorsitzenden und zwei Schöffen (kleine Strafkammer) besetzt. Bei Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung wirken die Schöffen nicht mit.

(2) Bei der Eröffnung des Hauptverfahrens beschließt die große Strafkammer über ihre Besetzung in der Hauptverhandlung. Ist das Hauptverfahren bereits eröffnet, beschließt sie hierüber bei der Anberaumung des Termins zur Hauptverhandlung. Sie beschließt eine Besetzung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen, wenn.......



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Peggy Knobloch

02.03.2019 um 13:06
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Warum man aber damit bis zur Verhaftung gewartet hatte war und ist mir seit der U-Haft unklar. Wollten man taktisch die „Kulac-Schiene“ probieren?
Der RA M hatte bereits ab dem 12.9.2018 das Recht, das Videoprotokoll der Vernehmung einzusehen.
Am 10.12.2018 ging der Haftbefehl gegen MS ein und dann kam der Widerruf und die Beschwerde des RA's, wegen der Vernehmungsmethode etc.

3 Monate hat man mit dem Widerruf gewartet und ebenso mit der Beschwerde.
Da denke ich als Laie, dass der Widerruf eher auf anwaltlichem Kalkül beruht als auf dem inständigen Wunsch des Mandanten, das Geständnis zu widerrufen.
Auf mich wirkt der Widerruf des Teilgeständnisses dadurch unglaubwürdig, weil der TV MS eben den RA hätte unverzüglich bzw viel schneller um den Widerruf bitten können.
Sobald dem TV klar wird, was er mit seinem Falschgeständnis angerichtet hat, dass sein Geständnis vollkommen der Unwahrheit entspricht, dass er nur rumgequatscht hat, um dem vermeintlich gefühlten Vernehmungsdruck zu entgehen, hätte er dies dem Anwalt mit Sicherheit gesagt. "Bitte verlautbare meinen Widerruf" hätte der TV sagen müssen und der RA hätte dies auch unverzüglich umsetzen müssen, oder nicht?

Spätestens am 22.Sept 2018, 1 Tag nach bundesweiter Publikwerden des Geständnisses durch die PK hätten die Konsequenzen ihm ja bewusst sein müssen.

Stattdessen 3 Monate keine Reaktion und warten aufs fast Schlimmste, den Haftbefehl.

Folgend ein paar Zitate, um das mit der Akteneinsicht bzw den Daten nachzuvollziehen.
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb am 22.12.2018:Nach 147 StPO Abs. 3, dass der Anwalt von MS ab dem Zeitpunkt seines Geständnisses vom 12.9.2018 die oben genannten Dokumente (m.u. Protokolle über die Vernehmung) hätte einsehen können.
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb am 22.12.2018:Zu den "richterlichen Untersuchungshandlungen, bei denen dem Verteidiger die Anwesenheit ... hätte gestattet werden müssen" zählt auch die Durchsuchung beim Beschuldigten, denn auch dabei hat man das Recht auf die Anwesenheit eines Anwalts. Der Verteidiger hat also auch das Recht, das gesamte Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll einzusehen, sobald es erstellt ist.
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb am 22.12.2018:Ab dem 10.12.2018 (Haftbefehl) nach Abs 2 S. 2 dann Einsicht in die wesentlichen Dokumente oder Akten möglich.



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Peggy Knobloch

02.03.2019 um 14:17
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Sobald dem TV klar wird, was er mit seinem Falschgeständnis angerichtet hat, dass sein Geständnis vollkommen der Unwahrheit entspricht, dass er nur rumgequatscht hat, um dem vermeintlich gefühlten Vernehmungsdruck zu entgehen, hätte er dies dem Anwalt mit Sicherheit gesagt.
Ich ergänze mal noch um das Detail, daß er am Tag nach dieser zehnstündigen Vernehmung ja wohl nochmals zu einer Aussage im Präsidium war.
https://theworldnews.net/de-news/mordfall-peggy-9-beschuldigter-manuel-s-ein-zweites-mal-verhort
Nach einer stundenlangen Vernehmung kurz nach der Razzia wurde Manuel S. am Donnerstag erneut von der Polizei verhört! Erst um 14 Uhr kehrte er zu seinem Anwesen zurück.
Wenn er nun schon am Vortag (12.9.) bei der zehnstündigen Vernehmung Druck verspürte und nur sagte was man hören wollte, hinterher beklagt das man ihm den Anwalt verwehrt hätte! Fuhr er da ohne Anwalt hin und blieb bei seiner tags zuvor gemachten Aussage??? Immerhin gab es die Woche drauf am 21.9. die Pressekonferenz!


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Peggy Knobloch

02.03.2019 um 14:53
@margaretha
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Nach einer stundenlangen Vernehmung kurz nach der Razzia wurde Manuel S. am Donnerstag erneut von der Polizei verhört! Erst um 14 Uhr kehrte er zu seinem Anwesen zurück.
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Fuhr er da ohne Anwalt hin und blieb bei seiner tags zuvor gemachten Aussage???
Anzunehmen. Wäre am Do ein Anwalt zugegen gewesen hätte der Aufenthalt im Präsidium wahrscheinlich nicht lange gedauert. Mit Anwalt keine Aussage.

Lt. Lapp Artikel hatte er bereits 5 Vernehmungen 2001/2002 durchgemacht.

Vor allem, nachdem er bei einem Ausflug betrunken damit geprahlt hatte, Peggy vergraben zu haben. Die Polizei vernahm ihn fünfmal, er blieb dabei, nichts mit dem Verschwinden Peggys zu tun zu haben. Und ausgerechnet am 12. September 2018 gab er zu, das Mädchen verscharrt zu haben, obwohl er jahrelang Erfahrung im Umgang mit der Polizei hatte und Leugnen gewohnt war. Indiz Nummer sechs.

https://www.google.de/amp/s/www.nordbayerischer-kurier.de/inhalt.neun-indizien-puzzle-arbeit-der-ermittler-im-fall-peggy.35093b3c-9395-47cb-883d-496890571d59._amp.html

Eigenregie-Präferenz. Alles ohne Anwalt, vermutlich.


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Peggy Knobloch

02.03.2019 um 15:04
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Lt. Lapp Artikel hatte er bereits 5 Vernehmungen 2001/2002 durchgemacht.
...bis er nicht mehr kooperieren wollte, wurde da der "Druck" dann auch schon zu groß?
Im April 2002 wollte die Polizei Manuel S. erneut vernehmen. Der wollte aber nicht mehr kooperieren. Er sagte, er habe schon genug mitgemacht.
https://www.merkur.de/welt/mordfall-peggy-knobloch-diese-fakten-sind-ueber-verdaechtigen-bekannt-10239833.html

Ich kann jetzt nirgendwo finden ob er damals einen Anwalt hatte oder nicht, aber ihm dürfte alleine schon von damals her bewusst gewesen sein, daß er das Recht auf einen Anwalt hat und wenn nicht, er wurde ja nochmal belehrt.


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Peggy Knobloch

02.03.2019 um 15:32
@margaretha
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Im April 2002 wollte die Polizei Manuel S. erneut vernehmen. Der wollte aber nicht mehr kooperieren. Er sagte, er habe schon genug mitgemacht.
Und Mai 2002 Einstellung des Verfahrens, wahrscheinlich wegen negativem Ergebnis der KTU seines Autos und der Häuser. Schwein gehabt, würd ich sagen.
Diesmal gabs die forensischen Spuren an den Überresten.
Mal sehen ob das OLG angeschrieben worden ist. Bislang nichts bekannt geworden.


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Peggy Knobloch

02.03.2019 um 16:06
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Und Mai 2002 Einstellung des Verfahrens, wahrscheinlich wegen negativem Ergebnis der KTU seines Autos und der Häuser. Schwein gehabt, würd ich sagen.
Wenn die (versuchte) Vergewaltigung und die Tötung auf dem Schlossberg statt fand, kann es auch keine Spuren in den Häusern von MS gegeben haben. Ob ein in eine Kompostierfolie eingewickeltes totes Kind Spuren in einem Auto hinterlässt, kann ich nicht beurteilen, glaube es aber fast nicht, wenn das Kind noch nicht lange tot ist. MS hat ganz sicher danach alles unternommen, sein Auto entsprechend zu reinigen. Und das ist ihm offensichtlich gut gelungen.


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