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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

28.04.2019 um 15:52
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Selbst wenn MS damals nur die Leiche verbracht haben soll, war damals seinen Handlung strafbar. Bei EK war die von vornherein straffrei. ich denke, dass Du letzteres wohl kaum leugnen kannst.
Du vergisst wieder mal den Kenntnisstand von damals. Man wusste nur, dass Peggy verschwunden war, niemand wusste, wohin, ob sie noch lebt etc. Jetzt kam das Geständnis von UK mit den verschiedenen Verbringern und den verschiedenen Orten, wo Peggy angeblich tot zu finden sein sollte. Ist doch klar, dass die Ermittler bei diesem Kenntnisstand nicht strafrechtlich sauber differenzieren konnten und mussten nach dem Motto „Was wäre, wenn.“ Sowohl Vater K. wie MS wie auch die andere, die UK als Verbringer genannt hatte, kamen nach UKs Stories strafrechtlich durchaus als Mittäter/Beihelfer in Betracht, nicht nur als Leute mit Verdacht auf Strafvereitelung. Jedenfalls musste das natürlich näher untersucht werden.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Das war aber bei EK schon im Ansatz nicht gegeben.
Soso, das weißt du also aufgrund deiner profunden Kenntnisse der Ermittlungsakten, oder spekulierst du hier nur ins Blaue?
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Das ergibt zumindest ein gewisses Geschmäckle.
Geschmäcklerisch finde ich es eher, wie du von der Polizei verlangst, Strafvereitelung im Amt zu begehen, indem du ihr verwehren willst, die Schritte zu unternehmen, die zur Aufklärung des Verschwindens von Peggy für erforderlich gehalten wurden und für die konkrete Anlässe bestanden.


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Peggy Knobloch

28.04.2019 um 16:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:Geschmäcklerisch finde ich es eher, wie du von der Polizei verlangst, Strafvereitelung im Amt zu begehen, indem du ihr verwehren willst, die Schritte zu unternehmen, die zur Aufklärung des Verschwindens von Peggy für erforderlich gehalten wurden und für die konkrete Anlässe bestanden.
Danke gleichfalls. Ich denke, Deine Argumentationsweise schon ein Geschmäckle hat.

Erst beziehst Du Dich nur auf den GG 104 Absatz 3, obgleich schon der Absatz 1 diesbzgl. einschränkend ist und auf das einfachrechtliche Gesetz verweist. Und wenn Du wirklich rechtlich etwas bewandert wärst, würdest Du auch nie mit einem einzelnen- GG-Artikel argumentieren, denn die GG-Artikel sind in der Regel gegeneinander abzuwägen. Damit nicht jedesmal das BVerfG angerufen werden muss, gibt es eben auch das einfachrechtliche Gesetz. Und dann bist Du nicht in der Lage, dieses einfachrechtliche Gesetz zu nennen, versuchst dann einen nicht strafbaren Handlung von EK mit der strafbaren von MS zu vergleichen. Ich denke wir beenden hier die Diskussion, denn sie ist nicht wirklich sinnvoll, wenn Du in dieser Weise Dich versuchst rauszureden.

Quellen für den angeblich nach Deiner Behauptung nur wenige Stunden andauernde Haft, hast Du bisher ebenfalls nicht geliefert. Ich denke das spricht Bände.
Zitat von jaskajaska schrieb:Nein, dieser Zettel ist mir unbekannt. Und ich weiß auch nicht wen Du meinst.
Du kennst nicht den handschriftlichen Zettel, der Kulacs nach der Kröber-Begutachtung geschrieben hat nicht? Das ist doch ein ganz wesentlicher Punkt in diesem Fall, wo er dass mit dem angeblichen Blutfleck schreibt und die Bedrohung des väterlichen Freundes mit seiner Krakelschrift zu Papier gebracht hat? Ich muss mich schon sehr wundern.

Unter folgendem Link findest Du ihn:

https://www.allmystery.de/bilder/km79175-18

Die Sache mit der Jacke ist Tatsache, auch ein Vier-Augen-Gespäch mit dem väterlichen Freund wird auch von offizieller Seite nicht verneint. Nur mit dem Inhalt des Gesprächs gibt es unterschiedliche Behauptungen. Berücksichtigt man die Besonderheiten des Tags der Vernehmungen neige ich dazu, dass der Handzettel Kulacs näher bei der Wahrheit ist, als die gerichtliche Aussagen der Beamten. Geier selber hatte im ersten Verfahren sogar noch eine Zeugenabsprache versucht! ("Nachtatverhalten"?) Wie gesagt, leider wurde über die Bewertung dieser besonderen Umstände des Verhörs durch das Eckstein-Gericht nichts bekannt. Wie gesagt, Eckstein fokussierte sich bei der öffentlichen Urteilsverkündung auf die Besonderheiten des Geständnisses als solches.


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Peggy Knobloch

28.04.2019 um 16:52
@jaska
@emz
Nun tut mal nicht so, als ob Ihr den Polizisten vergessen habt, der ein Freund von E.K. gewesen sein soll und der Ulvi mit Freundschaftsentzug drohte, wenn er nicht wahrheitsgemäss aussagt. Sonst wisst Ihr auch immer alles und korrigiert die User bei jeder Gelegenheit. Den User@JosefK1914-2 jetzt so zu ver.... finde ich ausgesprochen unfair.


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Peggy Knobloch

28.04.2019 um 16:54
@JosefK1914-2
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ich muss mich schon sehr wundern.
Nach Deiner Beschreibung dachte ich, Erdal K. hätte eine Notiz gemacht. Dieser Zettel ist mir bekannt. Und Du interpretierst da echt eine Nötigung durch einen Freund Erdal K.s hinein????
Das wundert mich nun.

@Hathora
Das war wirklich ein Missverständnis.


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Peggy Knobloch

28.04.2019 um 17:17
Eine Nötigung ist eine Drohung mit einem Übel.

Für Kulac kann die Drohung mit dem Freundschaftsentzug durchaus ein Übel dargestellt haben, so schreibt er es jedenfalls auf den Zettel. Das nennt er als Grund für seine evtl. Falschaussagen.

Wie gesagt, das hätten Gutachter in Betracht ziehen müssen und entscheiden, ob das ein ausreichendes Übel darstellt, das ihn das zu Falschaussagen gebracht haben könnte. Ich kann es mir zumindest vorstellen und würde auch vieles erklären.

Und wie gesagt, es gibt diese unterschiedlichen Varianten, es gibt zu weit auseinander liegende Aussagen, es gibt eben nicht dieses im wesentlichen gleichbleibende Geständnis, wie es Kröber behauptet hat. Hier hätte man umfangreiche Ausführungen eigentlich von Kröber erwartet.


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Peggy Knobloch

28.04.2019 um 17:24
Nach dem StGB muss das Übel nicht nur übel sein, sondern „empfindlich“ übel. Ein bloß normales Übel genügt nicht. Außerdem muss der mit dem empfindlichen Übel Drohende rechtswidrig handeln. Die Rechtswidrigkeit muss nach drr Definition des § 240 Abs. 2 STGB den Grad von Verwerflichkeit haben.
§ 240 StGB
Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter.......



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Peggy Knobloch

28.04.2019 um 17:29
@JosefK1914-2
Der Ermittler streitet jegliche dahingehende Aussage ab. Nochmal sehr deutlich in dem Wiederaufnahmeverfahren 2014.
Dieser Ermittler war gar nicht beteiligt an den Befragungen, soweit ich das verstanden habe hatte er den Fahrdienst übernommen.
Im Übrigen lauteten die belegten Aufforderungen, die hier immer wieder als Drucksituation dargestellt werden, endlich DIE WAHRHEIT zu sagen. Ohne Vorgaben.

Natürlich kannst Du vermuten, dass die eigentlichen Vorgaben gemacht aber feinsäuberlich aus allen Protokollen herausgehalten wurden, um nichts Unkoscheres zu Papier zu bringen.
Dann bleibt es aber eben eine reine Spekulation und kein Fakt.

Du hast noch nicht erklärt, wie es den Ermittlern gelungen sein kann (in welchem Zeitraum, in welchem Genauigkeitsgrad, in welcher Konstellation) einem Geistig Behinderten ein Tatgeschehen vorzugeben, dass er es schlüssig in der richtigen Reihenfolge und mit vielen Details wiedergeben konnte. Und wie dieses falsche Geständnis dann schwups wieder aus dem Kopf des Beschuldigten gelöscht werden konnte.

Ja, es gibt unterschiedliche Variationen des Geständnisses. Das sehe ich aber eher wie in der Musik. Das Grundthema ist konstant. Die Variationen sind seiner Phantasie, seinen jeweiligen inneren Beweggründe, seinen jeweiligen äußeren Einflüssen, seinen jeweiligen inneren Ängsten etc. geschuldet.


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Peggy Knobloch

28.04.2019 um 17:30
@Andante
Es geht hier nicht um die strafrechtlichen Punkt. Hier geht es darum, wie Kulac es subjektiv angesehen hat. Wie gesagt, es geht darum, ob diese Übel für Kulac subjektiv soweit "empfindlich" war, dass er Falschaussagen abgelegt haben könnte. Das kann ich und Du nicht entscheiden.

Eine zulässige Verhörmethode ist es jedenfalls definitiv nicht. Ich denke, hätte der Beamte das zugegeben, wären die Geständnisse von Kulac vermutlich nicht mehr verwertbar gewesen. Es hätte für ihn aber sicher ein Karriereknick bedeutet.


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Peggy Knobloch

28.04.2019 um 17:38
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ich denke, hätte der Beamte das zugegeben, wären die Geständnisse von Kulac vermutlich nicht mehr verwertbar gewesen. Es hätte für ihn aber sicher ein Karriereknick bedeutet.
Wieso soll ein Beamter etwas zugeben, was er nicht gemacht hat?

Außerdem: Entgegen einer landläufig weit verbreiteten Meinung rennt nicht jeder Staatsanwalt, Polizist oder Richter tagaus, tagein mit hechelnder Zunge seiner Karriere hinterher. Manche sind zufrieden an dem Platz, wo sie sind, auch wenn es da weniger Geld gibt. Viele Amtsrichter etwa sind sehr froh, ihr eigener Herr zu sein. Die wollen gar nicht als Besitzer an ein Landgericht und sich da ständig mit einem menschlich schwierigen Vorsitzenden herumärgern, der Kammerberatungen anberaumt, wenn man gerade keine Zeit hat und dergleichen.


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Peggy Knobloch

28.04.2019 um 17:52
Zitat von jaskajaska schrieb:Der Ermittler streitet jegliche dahingehende Aussage ab.
Das kann man glauben oder auch nicht. Die Konsequenzen für die Beamten wären deutlich gewesen.

Und wie gesagt, im ersten Verfahren gab es von Geier-Seite auch der Versuch der Zeugenabsprache, den das damalige Gericht in seinem Urteil klein geredet hatte.

Dieses ist aufgehoben worden, Eckstein hat sich aber nicht zu einer Summation der Auffälligkeiten öffentlich geäußert, damit gibt es diesbzgl. keine offizielle Entscheidung mehr.
Zitat von jaskajaska schrieb:Dieser Ermittler war gar nicht beteiligt an den Befragungen, soweit ich das verstanden habe hatte er den Fahrdienst übernommen.
Das sind schon Dinge, die natürlich entscheidend sind. Statt hier einen neutralen Fahrdienst einzurichten, hat man durch einen "Fahrdienst" Kulac ausgehorcht und wusste an dem Tag mehr als sein Anwalt! Kulac wollte nicht weiter befragt werden. Aus meiner Sicht gab es eben nicht nur ganz zufällig an diesem Tage die Sache mit der Jacke. Und dann kommt eben die Sache mit der versuchten Zeugenabsprache durch Geier hinzu. Wie gesagt, es gab eben einfach viel zu viel Zufälle und ausgerechnet an dem Tage, wo er morgens dem "Fahrdienst" gegenüber sagte, dass er nicht mehr verhört werden will.

Die StA hat sicherlich nicht ohne Grund der Wiederaufnahme befürwortet, die Tathergangshypothese wäre normalerweise sicher nicht für einen WAV ausreichend gewesen. Und die Aussagen Hoffmanns waren in das 1. Urteil m.W. auch nicht eingegangen und wäre damit auch kein Grund für ein WAV.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wieso soll ein Beamter etwas zugeben, was er nicht gemacht hat?
Ach, und das weißt Du? Wohl kaum. Sei mal ehrlich, wieviel würden einen solche Handlung zugeben, welche in gewisser Weise auch der Situation geschuldet sind und damit einen Karriereknick in Kauf nehmen? Der BGH-Richter Fischer hat dazu jedenfalls eine realistischere Sichtweise.


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Peggy Knobloch

28.04.2019 um 17:52
A propos Karriere: Ein mir bekannter Landgerichtspräsident schaffte mal den Sprung als beisitzender Richter zum BGH.

Nach ein paar Monaten war er reumütig wieder da. Er hatte es am BGH nicht ausgehalten, weil er sich dort von seinem Vorsitzenden viel sagen lassen musste, was er, als ehemaliger Herrscher des Landgerichts und über die unterstellten Amtsgerichte, nicht aushalten wollte und konnte. Er wollte wieder Herrscher statt Knecht sein nach dem Motto „Lieber König in der Provinz als Sklave in Rom“. Und so denken nicht wenige im Beamtenapparat und in der Justiz.


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Peggy Knobloch

28.04.2019 um 18:08
@Andante
Das mag über alles gesehen richtig sein, aber es gibt eben immer die Ausnahmen. Und manchmal schlagen die eben zu.

Daher kann man eben nicht generell behaupten, das kommt nie vor. Man muss eben genauer hinsehen und die Umstände betrachten. Und die gesamten Umstände dieses Tages, der Druck, der auf die Ermittler lastete, legt eben nahe, dass hier EINZELNE nach den Früchten des verbotenen Baumes gegriffen haben.

Vielleicht kannst Du Dich auch noch an das WAV erinnern, bei dem der väterliche Freund sich nicht "erinnern" konnte, seine Dienstwaffe "zweckentfremdet" zu haben. Ein sich nicht erinnern, bedeutet in einem solchen Zusammenhang schon, dass die "Zweckentfremdung" wahrscheinlich erfolgt war, denn ein vernünftiger Polizist sollte immer wissen, was er mit seiner Dienstwaffe getan hat. Wenn er das wirklich nicht weiß, dürfte er für diesen Dienst wohl kaum geeignet sein. Natürlich bedeutet das nicht automatisch, dass er in den Verfahren gelogen hat, aber es nagt schon an seiner Glaubwürdigkeit.

Und bei Geier ist es eben der Versuch der Zeugenabsprache, das kommt hier dazu, auch das erhöht sicher nicht seine Glaubwürdigkeit.


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Peggy Knobloch

28.04.2019 um 18:56
Zitat von HathoraHathora schrieb:Den User@JosefK1914-2 jetzt so zu ver.... finde ich ausgesprochen unfair.
Diese Unterstellung von dir möchte ich heftigst zurückweisen.

Es wäre doch so einfach gewesen zu sagen, dass man davon ausgeht, der vernehmende Ermittler Walter Henik sei ein Freund von UKs Vater. Warum betreibt man darum denn so ein kindisches Rätselraten?

Was diesen Zettel anbelangt, dem habe ich noch nie eine größere Bedeutung beigemessen. Fast jedes Wort ist falsch geschrieben, nur der Name seines Anwalts nicht, na klar doch :D

Da dem Franken eigentlich nur weiche Konsonanten bekannt sind, liest sich das, als habe sich jemand bemüht, auf Hochdeutsch einen Text zu diktieren, und da mutiert dann gern alles zu harten Konsonanten ;)

Anten Den Tag Wo tas
War Miet Tem Blut war
ich Fertig Mit den Nerfen
unt Als ter SCHWEMMER
wek war ht ter Henik Walter
Gesakt tas ich zuGeben
sol ts ich tie Peky um Gebracht
hab Sonst ist er Nicht Mer Mien
Fruint Da habe ich S ZUGeben


Aber nun komm ich zum Hauptpunkt.
Wo steht da etwas von einer Freundschaft zwischen Kulac senior und Ermittler Henik?

Da würde ich doch sagen, wieder mal eine Behauptung ohne Hand und Fuß, dafür viel heiße Luft und ich frage mich, wer versucht hier wen zu versch.....?


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Peggy Knobloch

28.04.2019 um 19:15
Zitat von emzemz schrieb:Aber nun komm ich zum Hauptpunkt.
Wo steht da etwas von einer Freundschaft zwischen Kulac senior und Ermittler Henik?
Auf dem mutmaßlich diktiertem Zettel (schön daß das nicht nur mir so vorkommt) steht nichts von einer Freundschaft zwischen Kulac senior und Ermittler Henik und es gibt auch absolut keinen Interpretationsspielraum dieses zwischen den Zeilen zu lesen...

In diesem Sinne muss ich @emz beipflichten wenn der User die Frage stellt:
Zitat von emzemz schrieb:wer versucht hier wen zu versch.....?



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Peggy Knobloch

28.04.2019 um 20:52
@margaretha
@emz

Soweit ich es in Erinnerung hatte, war Walter H. Dorfpolizist und damit ist ein Kontakt definitiv gegeben.

Letztlich sind das nur Nebenschauplätze, welche hier aufgemacht werden. Laut Tathergangs-Hypothese wurde er bewusst als Freund hergenommen bzw. aufgebaut. Er hatte dadurch natürlich eine entsprechende Verantwortung aber auch starke Beeinflussungsmöglichkeiten.

Zum Zeitpunkt dieses Handzettels wird es auch kaum jemand Kenntnis von der Tathergangshypothese gehabt haben, denn sie verschwand in den Akten. Er wurde laut dieser definitiv bewusst als Freund eingesetzt und dass man Kulac gegenüber behauptet hat "sonst bin ich nicht mehr Dein Freund", wird bestärkt durch diese Hypothese. So wie @emz hier sehen will, dass Kulac diese Zeilen angeblich diktiert worden sein sollen, dürfte durch nichts belegbar sein. Der Inhalt spiegelt aber genau Kulacs Blick wieder, nicht die einer anderen Person. Auch passt zu der damaligen Situation sehr genau, Ermittler, welche kurz vor dem Scheitern der Ermittlung steht, weil befürchtet werden musste, dass dies die letzte Vernehmung Kulacs war. Und dann ausgerechnet passiert es in den letzten Sekunden, zu dem Zeitpunkt, wo er zurück gefahren werden soll? Alles doch deutlich zu viel um nur an reinen Zufall zu denken.


Dass Walter H. nur sinngemäß gefragt haben soll, "hast Du auch die Wahrheit erzählt" und dann plötzlich Kulac quasi zusammen gebrochen sein soll, halte zumindest ich für nicht glaubwürdig, da er vorher viele Verhöre ohne weiteres durchgestanden hatte. Da muss mehr passiert sein, als bloß dieser von Walter H. behauptete eine Satz. Daher sehe ich - wie gesagt - den Handzettel Kulacs als deutlich wahrheitsgemäßer an, als die Aussagen von Walter H.. Vor Gericht hatte er keinen besonders gute Figur abgegeben, als es um die "Zweckentfremdung" seiner Dienstpistole ging. das macht in nicht gerade glaubwürdig.


Genau das erklärt sehr viel. Wenn es wirklich so gewesen ist, dass der Druck die Aufkündigung der Freundschaft in den Augen von Kulac ausreichend groß war, ein u.U. falsche Geständnis abzulegen. Kulac kann dann auch durchaus befürchtet haben, dass eine solche Drohung nicht nur für den Verhörtag gegolten hat sondern auch darüber hinaus Bestand hatte. Wie gesagt, das hätte von einem Gutachten geklärt werden müssen. Bekannt ist das aber nicht geworden, aber vielleicht beinhaltete das die von Kröber nebulös angedeutete NEUE Möglichkeit.

Nicht umsonst sind in der Regel Aussagen von Verdächtigten solange nicht verwertbar, bis demjenigen klar gemacht wird, dass eine ausgesprochene unrechtmäßige Drohung nicht mehr verwirklicht wird. Das hätte im Fall Jakob von Metzler fast bewirken können, dass man Gäfken bzgl. seines Geständnisses und dessen Folgen nicht verwerten durfte. Im Fall Metzler hatte Gäfken nach entsprechender Aufklärung sein Geständnis vor Gericht wiederholt, einer Verwertung stand dadurch nichts mehr im Wege. Sicherlich war die Drohung im Fall Metzler eine anderen Kalibers, aber hier muss es um die subjektive Bedrohung des Betroffenen gehen, denn darauf kommt es in Wirklichkeit an.

Und wie wir mittlerweile wissen, gibt es doch sehr unterschiedliche Versionen seines Geständnisses, dass was er den Ermittlern gesagt hat, dass was er seinem Vater gesagt hat. Also wann sagte UK die Wahrheit? Den Ermittlern gegenüber, seinem Vater oder etwa nie? Vielleicht Kröber gegenüber, als er diesem gesagt hat, er war es nicht, was er auch immer und immer wieder vor dem bewussten auffälligen Vernehmungs-Tag gesagt hatte.


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Peggy Knobloch

28.04.2019 um 21:19
@JosefK1914-2
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Letztlich sind das nur Nebenschauplätze, welche hier aufgemacht werden
:D
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Laut Tathergangs-Hypothese wurde er bewusst als Freund hergenommen bzw. aufgebaut. Er hatte dadurch natürlich eine entsprechende Verantwortung aber auch starke Beeinflussungsmöglichkeiten.
Laut diesem Dokument sollte sich Walter H. bereithalten, weil Ulvi K. sich ihm bereits zuvor (!) fast anvertraut hätte.
Es ist also mitnichten so, als habe man hier gezielt ein Verhältnis vorgespielt. Man hat lediglich ein bestehendes Verhältnis zur Kenntnis genommen und darüber eventuell eine Chance gesehen, dass Ulvi K. hier zuerst schwach würde. Aber selbst mit dieser Erkenntnis war Walter H. nicht bei den Vernehmungen dabei. Und das hätte er sein müssen, hätte er die Rolle gespielt, die Du hier aufbauen möchtest.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Er wurde laut dieser definitiv bewusst als Freund eingesetzt und dass man Kulac gegenüber behauptet hat "sonst bin ich nicht mehr Dein Freund", wird bestärkt durch diese Hypothese.
Sehe ich nicht so. Der wurde nicht als Freund eingesetzt sondern man glaubte es sei gut, für den Fall der Fälle eine Vertrauensperson zur Verfügung zu haben.
Das ist absolut richtig, gerade wenn man sich diese Ausnahmesituation vorstellt mit einem geistig behinderten Tatverdächtigen.

Aus den Berichten wissen wir, dass man da sehr wohl sehr umsichtig war. Man hat für reizarme Verhörsituationen gesorgt und für eine ruhige Atmosphäre, alles, um Ulvi K. nicht abzulenken oder zu verstören. Eine Vertrauensperson ist da Gold wert, gerade wenn da ein Verhör zu kippen droht.
Man muss nicht vom schlechtesten Fall ausgehen und meinen, man hätte einen Freund platziert und Ulvi K. übertölpelt. Wie sollte das auch gehen?


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Peggy Knobloch

28.04.2019 um 21:32
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Soweit ich es in Erinnerung hatte, war Walter H. Dorfpolizist und damit ist ein Kontakt definitiv gegeben.
Kontakt ja, den Freund des Vaters interpretierst du ohne irgendwelche Anhaltspunkte aber hinein! Kann sein das es so war, ich weiß es nicht.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Und wie wir mittlerweile wissen, gibt es doch sehr unterschiedliche Versionen seines Geständnisses, dass was er den Ermittlern gesagt hat, dass was er seinem Vater gesagt hat. Also wann sagte UK die Wahrheit?
In allen Geständnissen wurde das Kind durch Ersticken getötet und anschließend versucht zu reanimieren. Und auch im Geschehensablauf unmittelbar davor gab es immer gleiche Details die er wiederholte. Details die er nicht hätte nennen müssen um das Geschehen rund zu machen (z. B. 1. Sturz Peggy mit den Wunden an Kopf u. Knie und seine Suche nach Heftpflastern für die Wunde)


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Peggy Knobloch

28.04.2019 um 21:57
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Letztlich sind das nur Nebenschauplätze, welche hier aufgemacht werden.
Ja prima, wenn du das so siehst.
Aber warum beherzigst du das dann nicht auch für dich?


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Peggy Knobloch

28.04.2019 um 21:59
Zitat von jaskajaska schrieb:aut diesem Dokument sollte sich Walter H. bereithalten, weil Ulvi K. sich ihm bereits zuvor (!) fast anvertraut hätte.Es ist also mitnichten so, als habe man hier gezielt ein Verhältnis vorgespielt. Man hat lediglich ein bestehendes Verhältnis zur Kenntnis genommen und darüber eventuell eine Chance gesehen, dass Ulvi K. hier zuerst schwach würde. Aber selbst mit dieser Erkenntnis war Walter H. nicht bei den Vernehmungen dabei. Und das hätte er sein müssen, hätte er die Rolle gespielt, die Du hier aufbauen möchtest.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass eine solche von Kulac behauptete starke Einfluss Möglichkeit gegeben war. Das solltest Du als Tatsache sehen, dass der Einflussmöglichkeit, welche Kulac auf den Handzettel beschreibt, vorgelegen haben kann.

Sollte Walter H. wirklich diese Drohung ausgesprochen haben, dürfte es kaum entscheidend sein, dass er bei den Vernehmung zugegen war. Nach der Tathergangshypothes war ein Teil des Vernehmungsplanes, das ist dort gut dokumentiert und das bestreitest Du auch nicht.

Würde man Walter H. nicht als Teil der Vernehmung ansehen, wäre Missbrauch auch Tür und Tor geöffnet. Da willst Du wieder mal etwas mit hanebüchenen Ausreden gesund beten.

Wie gesagt, die Auffälligkeiten des Verhörtages sind bekannt. DU kannst sie meinetwegen anders interpretieren wie ich, aber der Wandel von Kulac ist eben so entscheidend, dass ich nicht an den einen Satz von Walter H. glauben KANN, den er gesagt haben soll. Sei mal ehrlich, meinst Du, dass jemand der viele Verhöre überstanden hat, bei einem solchen Satz "hast Du auch die Wahrheit gesagt" umkippt?
Zitat von margarethamargaretha schrieb:In allen Geständnissen wurde das Kind durch Ersticken getötet und anschließend versucht zu reanimieren. Und auch im Geschehensablauf unmittelbar davor gab es immer gleiche Details die er wiederholte. Details die er nicht hätte nennen müssen um das Geschehen rund zu machen (z. B. 1. Sturz Peggy mit den Wunden an Kopf u. Knie und seine Suche nach Heftpflastern für die Wunde)
Ich denke nicht, dass man das sich ständig Wiederholte automatisch als Wahrheit ansehen kann. Es reicht, wenn er diese "Details" im Geständnis behielt. Ob sie eine wahre Grundlage besitzen, sagt das nichts aus, Deine Vermutung dürfte ein Trugschluss sein. Warum er sich gerade dies gemerkt hat, kann man nicht wissen. Kröber argumentierte auch anders, er sprach von einem Drehbuch, zu das er angeblich alleine nicht imstande war, was nun durch das neue andersartige Geständnis eigentlich obsolet sein dürfte.

Wie gesagt, auch das LG sagt hier nicht anderes, er bezieht sich ganz klar auf die wechselnden Aussagen und damit auf die Geständnisse insgesamt. Es hält einen Entscheidung im Haftprüfungsverfahren nicht für möglich, obgleich es deutlich mehr Kenntnisse zur Verfügung hat, als wir mit unseren rudimentäreren Kenntnissen. Die Sache ist eben nicht so einfach, wie mancher hier glaubt.


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Peggy Knobloch

28.04.2019 um 22:19
@JosefK1914-2
Er hat sich auch andere Dinge gemerkt.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Kröber argumentierte auch anders, er sprach von einem Drehbuch, zu das er angeblich alleine nicht imstande war
Kröber nennt die Tathergangshypothese einen „Plot“, und wenn man schaut, enthält diese null Details, UK baute einen Film mit vielen Details die er ein Jahr nach der Tat noch wusste und über einen längeren Zeitraum wiederholen konnte! Desweiteren steht in der Tathergangshypothese was davon, daß eine "Einwirkung gegen den Hals" nicht auszuschließen sei. Demnach hätte man ihm ja ein Erdrosseln suggerieren müssen und UK hätte nicht immer wieder ein Ersticken gestanden.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Kröber argumentierte auch anders, er sprach von einem Drehbuch, zu das er angeblich alleine nicht imstande war, was nun durch das neue andersartige Geständnis eigentlich obsolet sein dürfte.
Wie gesagt, Kröber nannte die Tathergangshypothese einen Plot oder ein Drehbuch, den Film schrieb UK ganz alleine mit dem Geschehensablauf und all seinen Details die er sich mit seinen intellektuellen Fähigkeiten so nicht hätte ausdenken können.

Und noch was:
Walter H. wird/wurde als väterlicher Freund des Ulvi bezeichnet und auch in der Tathergangshypothese ist empfohlen Walter H. als Vertrauensperson in das Vernehmerteam aufzunehmen, da sich UK wohl schon mal ihm gegenüber anvertrauen wollte.

Wenn Walter H. der Freund von EK gewesen war, wie du es hier behauptest und nicht der väterliche Freund von UK, dann hätte er ihm doch eher damit gedroht nicht mehr der Freund vom Vati zu sein? Falls es die Drohung überhaupt so gab.

https://www.nordbayerischer-kurier.de/inhalt.walter-h-erinnert-sich-noch-ziemlich-genau-an-den-wortlaut-als-er-ulvi-bei-seinem-gestaendnis-gegenuebersass-fall-peggy-der-mann-dem-ulvi-den-mord-gestand.4aff63f1-eb05-418b-a222-171e1566f127.html


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