margaretha schrieb:War es ja auch, die 2. Bild-Ton-Aufzeichnung war nach diesem Mittwoch und wurde sicherlich nich in einer einzigen Sequenz durchgedreht ;). Das waren viele Aufzeichnungen an mehreren relevanten Örtlichkeiten.
Das ist zwar richtig, aber aus Kulacs Original-Aussage geht eben nicht hervor, ob er auch meinte, ZWISCHEN den Aufnahmen, das muss man erst "interpretieren", dass er ZWISCHEN vielleicht meinte. Ich denke, das können wir nun abschließen das Thema.
Andante schrieb:Woher willst du das wissen? Die Rechte der Polizei, eine Person in Gewahrsam zu nehmen, ergeben sich nicht nur aus der StPO, sondern auch aus den Polizeigesetzen der einzelnen Bundesländer.
Dann kannst Du ja die sicherlich auch zitieren., statt hier um den heißen Brei rumzureden.
Andante schrieb:Wie jedes Bundesland hat auch Bayern ein Polizeigesetz, welches in der damaligen Fassung möglicherweise auf Vater K. angewendet wurde.
Ja, dann mach doch mal Vorschläge, diese Gesetze entsprechend anzuwenden.
Wie so häufig bei Dir vollkommen unkonkret. Wie gesagt, es muss ganz schwerwiegende Gründe für den Freiheitsentzug eines Menschen geben, ich sehe die hier schon nicht im Ansatz. Ich denke, Bayern war damals doch schon ein Rechtsstaat oder etwa nicht?
Alles mit rechten Dingen zugegangen? Und dann ist man gleich mit der Tonaufnahme zur Stelle. Immer und immer wieder diese dummen Zufälle. Ja, wer's glaubt ….
Aber letztlich ganz günstig gewesen, so liefert diese Aufnahme ein Dokument dafür, dass Kulacs Geschichten schon recht unterschiedlich waren, obgleich man früher anderes behauptet hatte. Ich denke, dass damals die Ermittler auch etwas anderes erhofft hatten.
Andante schrieb:Da fällt mir ein: RAin Henning könnte ja im Auftrag von Vater K. den Freistaat Bayern auf ein paar tausend Eurönchen Schadensersatz wegen unberechtigter Ingewahrsamnahme verklagen......
Ich denke, dass er sicherlich schon längst einen entsprechende Entschädigung vom Land erhalten hat. Die stellte sich ja so oder so nachträglich als unberechtigt raus und EK hatte damals auf die [Sarkasmus ein] über ganz Europa enorme Entschädigung (war es damals schon 25€?) pro Tag Anspruch, wobei ihm davon nur 3/4 ausgezahlt worden sein dürfte, weil das Essen im Gefängnis ja so vorzüglich sein dürfte[Sarkasmus aus]. Glücklicherweise wurde mittlerweile dieser Schwachsinn bzgl. der 3/4-Auszahlung durch Gerichte gestoppt.