@AVIOLIMan kann ohne es auszusprechen auch etwas suggerieren. Das wird bei einer entsprechenden Beschwerde der Presserat auch berücksichtigen, warten wir es ab.
@Lolarola hatte damals viel geschrieben, aber es gab auch einen anderen hier, der zu einer anderen Ansicht kam. Sicherlich müsste man die Aufzeichnung gehört haben.
Aber mit solchen Laieneinschätzungen sollte man immer vorsichtig sein, ich denke kaum, dass die Ergebnisse dieser Befragung für ein mögliches Strafverfahren relevant sein wird, darüber wird sich sicher ein Psychologe schon seine Ansicht äußern und ich bin mir schon recht sicher, dass derjenige die Nutzung kaum gutheißen wird. Immerhin hatte ja in dem Gerichtsverfahren bzgl. der Zulässigkeit der Verwendung der Aufnahme, die StA wohl gesagt, dass sie weiteres Vorspielen dieser Aufnahme nicht mehr geplant sei. Aber das wird man abwarten müssen.
Die Bedenken des OLGs gehen da ebenfalls in die gleiche Richtung.
Das sollte man kompetenten Leuten überlassen, Lapp und
@Lolarola besitzt da keinerlei Expertise und sehen da auch nur einen minimalen Ausschnitt und selbst Experten haben bei der Einschätzung solcher „Geständnisse“ manchmal große Probleme.
@Andante„Formell“ meine ich, nur nach Buchstabe des Gesetzes, nicht nach rechts oder links schauen, nicht den Willen des Gesetzgebers sehen, nicht die allgemeinen Regeln der Rechtsstaatlichkeit beachten. Dazu braucht man keine langjährige juristische Ausbildung. Einfachrechtliche Gesetze können einfach nicht vollumfänglich die vielen Möglichkeiten abdecken und daher sind sie schon von vornherein recht unscharf formuliert. In manchen Fällen reicht selbst diese Unschärfe nicht aus und da muss man aus den vielen Regeln des Staates ermitteln, wie ein besonderer Fall rechtsstaatlich richtig zu entscheiden ist (den Willen des Gesetzgebers erforschen, das Grundgesetz beachten etc.). Es gibt bei den Gesetzen eine ganz klare Hierarchie (Grundgesetz, einfach rechtliche) und mit dieser lässt sich dann ein Fall rechtsstaatlich richtig behandeln. Und hier liegt die eigentliche Kunst der Rechtsprechung, die sie bisher offenbar nicht verinnerlicht haben.
Ich denke weitere Diskussion kann man sich sparen, wenn sie einfach sich den Beschluss des Presserats ansehen. Aus dem geht klar hervor, wen Frau R vertreten hat, natürlich bleibt es ihnen überlassen, die Wahrheit so zu verbiegen, dass diese zu ihrer Ansicht passt. Aber so etwas schließt weitere vernünftige Diskussion aus.
@emzDas ist natürlich nicht zu befürworten.
Das Thema ist ein Problem unserer Zeit, das ist nicht auf diesen Fall beschränkt. So etwas kann heut jeder einem großen Kreis zugänglich machen. Früher gab es die Mittel dazu schon nicht. Da wären solche Veröffentlichungen meist nur über die Presse und Fernsehen möglich, welche sich an den Pressecodex zu halten haben. Heute kann Hinz&Kunz so etwas verbreiten. Aber eine bessere Kontrolle scheint ja auch wieder nicht gewünscht zu sein, da gibt es gleich wieder massive Aufschreie.
Ich sehe das aber eher als traurig an, dass man sich so verbeißen kann und nicht mehr offen ist für andere Möglichkeiten. Aber genau genommen sieht man hier im Forum häufig auch nichts anderes, manche meinen schon zu wissen, wer damals beteiligt war. Die Warnung des OLGs verpufft hier fast vollkommen. Das ist eigentlich nicht viel anders. (Auch dieses Forum ist öffentlich).
Das ist daher wohl ein grundsätzliches Problem, was im Fall R dazu führt, dass Frau R vieles zunichte macht, was sie durch ihre Durchsetzungskraft erreicht hat.
Aber im Gegensatz zu Lapp hat sich Frau R auch an keinen Pressekodex zu halten, und die meisten werden das aktuell schon richtig einzuschätzen wissen. Sie ist Partei, was die Presse aber möglichst zu vermeiden hat.
Wie gesagt, das Thema Rödel &Co sehe ich eher als ein trauriges Kapitel Empörung kann ich daher nicht empfinden. Daher halte ich auch von den seitenlangen Empörungen hier auf Allmy nichts. Ich versuche sie möglichst zu ignorieren.
Aber es ist auch nicht alles negativ zu sehen, was Frau R angeht. Sie hat den Freispruch erreicht und die Presse sollte sich an ihr Kodex gebunden fühlen und diese daran zu erinnern (mehr ist es nicht) ist schon richtig und auch notwendig. Genauso ist es mit der Durchsetzung von den Persönlichkeitsrechten Kulacs, auch das ist richtig und auch notwendig.
Als "Komplex" darf man das auch nicht betrachten, denn Unrecht kann man nicht durch weiteres Unrecht (hier Verstoß gegen den Presskodex/Kulacs Persönlichkeitsrecht) kompensieren, das sollte einem jeden bewusst sein. Und umso mehr, weil hier durch die Presse nicht über R unrechtmäßig berichtet wird, sondern über eine ganz andere Person, nämlich UK. Das wird hier leider meist vergessen.