jaska schrieb:Aber Frau Rödel kann doch haftbar gemacht werden? Dass die Anwälte nicht umsonst arbeiten (dürfen) und sich ohne Zahlungen zufrieden geben glaubt wohl niemand.
Ich denke, dass sollte man etwas aufdröseln:
Rechtlich darf ein Anwalt nicht auf seine Vergütung verzichten oder seine Tätigkeit für lau anbieten, dass stimmt wohl. Faktisch kann ihn ja aber keiner (letztendlich auch die Kammer nicht) daran hindern, zwar seinem Mandanten eine Rechnung zu schreiben, die aber nie ernstlich einzutreiben.
Und dass es Anwälte gibt, die auf ihr Honorar verzichten, wenn sie dafür einen Fall bekommen, der viel Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erzeugt, oh doch, das gaube ich schon. Das gilt erst recht, wenn aus einem Mandanten gleich eine ganze Vielzahl von Fällen herleitbar sind. Wenn man hier und da und dort klagen kann und meistens Prozesskostenhilfe bekommt und mal geht's in die Hose, dann Schwamm drüber und auf zum nächsten Prozess.
Und dass ein Betreuer haftbar gemacht werden kann ist wohl wahr. Aber er kann nur und ausschließlich von seinem Betreuten haftbar gemacht werden, nicht von jemanden, mit dem der Betreuer für seinen Betreuten Verträge geschlossen hat. Vertragspartner ist immer nur der Betreute, nie der Betreuer.
Ein Betreuter wird aber - je nach geistiger Verfassung - eher selten selbst gegen seinen Betreuer rechtlich vorgehen (auch wenn er dies formal natürlich dürfte und könnte). Vielmehr ist realtistisch davon auszugehen, dass nur ein Nachfolger im Amt des Betreuers mal im Namen des Betreuten gegen den Vorbetreuer vorgehen könnte. Das könnte ein Nachfolger, er muss es aber nicht unbedingt. Wenn der Betreute sowieso vermögenslos ist und eh nie etwas zahlen wird können, kann man sich die Sache als (Nachfolge-)Betreuer auch sparen. Und wenn z.B. ein Anwalt, der Forderungen gegen einen Betreuten hat, diese einfach verjähren lässt, weil ja ohnehin nichts zu holen ist, wäre sowieso kein Schaden durch den Vorbetreuer entstanden, den man geltend machen könnte.
Und abgesehen von alle dem: Zumindest Berufsbetreuer sind in der Regel zum Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung verpflichtet. Und wenn man über Jahrzehnte brav seine Beiträge bezahlt hat und man nun ohnehin in Rente gehen will, kann die ja auch mal ran.
Und so unterscheiden sich dann Theorie und Praxis ganz gewalitg...
Noella schrieb:Was ich mich ja schon länger frage: Was passiert. wenn Frau Rödel mal nicht mehr kann?
Sie ist ja nun auch schon 70, 71 Jahre alt, für immer wird sie nicht die treibende Kraft sein können.
Ein Betreuer kann jederzeit beim zuständigen Amtsgericht um seine Entpflichtung aus persönlichen Gründen, also z.B. aus Altersgründen bitten. Das Gericht bittet dann die
Wikipedia: Betreuungsbehörde um einen Vorschlag für die Nachfolge, falls U.K. nicht selbst einen Wunsch äußert, und in 99 von 100 Fällen wird das Gericht dem Vorschlag der Behörde folgen. Das ist ein ganz alltägicher Vorgang.