Peggy Knobloch
18.10.2018 um 06:18Zur Ergänzung die Links von Dwarf und Christl, nachlesen kann jeder selber.
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otternase schrieb:Soweit mir bekannt, hat sich MS an dieser Schmutzkampagne gegen die Mutter nicht beteiligt.Schlimm das man das überhaupt erwähnen muss. -.- Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich. M.S. hier zum Sündenbock machen zu wollen, ist mehr als billig.
Für den ganzen Schmutz, die Verdächtigungen, die über Frau Knobloch über all die Jahre ausgekübelt und insbesondere ausgerödelt wurden, sind ganz und gar allein die verantwortlich, die diesen Schmutz ausgesprochen haben, da kann keiner aus der BI jetzt die auf sich geladene Schuld nun auf MS abschieben!
tuzzi schrieb:Es kann natürlich auch sein, dass M.S. an diesem Tag mit einem anderen Auto herumfuhr, mit dem eines Kumpels, Bruders, Cousin. Das wurde auch schon erwogen. Ob M.S, die Wahrheit sagt? Er darf doch lügen. Er darf es jetzt und auch schon 2001/2002.Ich glaube, dass der goldene Audi das gesicherte Verbringerauto ist, sonst würde man nun nicht gezielt Zeugen suchen für Sichtungen mit diesem PKW mit PersonEN und gegebenenfalls Peggy.
FadingScreams schrieb:leider hat auch F. keinen goldfarbenen Audi erwähnt.. das ist der Punkt an dem ich die Geschichte mit der Bushäuschen Übergabe nicht glaube.. MS will mit seinem goldfarbenen Audi unterwegs gewesen sein als er angehalten wurde.. nicht mal UK hat das Fahrzeug in seinen Geschichten jemals erwähnt.. auch nicht F... einfach niemand.. und auch die fehlende Abendsonne wird es am Nachmittag nicht in rot verzaubert haben..Wenn F. wirklich etwas gesehen hat (und das glaube ich inzwischen), dann hat er die Sichtung möglicherweise aus einer gewissen Entfernung aus einem Versteck heraus beobachtet. Ich würde das nicht für ungewöhnlich halten, wenn im Schock und aus ebenen diesen ungünstigen Gegebenheiten heraus, eine rote Decke zum roten Auto wurde. Man muss bedenken, dass er ein Kind war, völlig traumatisiert. Selbst Zeugen irren sich bei Sichtungen oder verwechseln Gesehenes.
Hecast schrieb:Ich glaube auch nicht, dass seitens der BI eine Schuldzuweisung erfolgt hat, vielmehr ist man sich dort scheinbar nicht einmal einer Schuld bewusst. G.R. glaubt ja auch nicht, dass M.S. die Wahrheit sagt. Aber ich könnte mir gut vorstellen, dass es sich bald ausgerödelt hat.Das seh ich genauso!
MaryPoppins schrieb:Ich glaube, dass der goldene Audi das gesicherte Verbringerauto ist, sonst würde man nun nicht gezielt Zeugen suchen für Sichtungen mit diesem PKW mit PersonEN und gegebenenfalls Peggy.Der Einwand ist akzeptiert. Man hat da möglicherweise Spuren und beruft sich nicht nur auf die Aussage von M.S.
MobyDick14 schrieb:Die Tat von MK ist fuer mich nicht harmlos.Die ist sicherlich für niemanden harmlos. Fakt ist aber leider nun mal wenn man ihm nichts anderes Beweisen/nachweisen kann ist die Tat mit der 5 Jahresstrafe von MS verjährt. Weil sie ihm ja den Mord nicht nachweisen können. Er hätte 5 Jahre bekommen können für die vereitelung. Da die Tat aber so lange her ist. Ist die Verjährung abgelaufen. Nur ein Mord verjährt nicht.
MobyDick14 schrieb:PS: Wen UK der Taeter ist, dann haette er sogar die Strafverfolgung wegen Mordes wissentlich und endgültig vereitelt.Was heißt „sogar“? Ein Mörder, der die von ihm getötete Person verschwinden läßt, wird nur wegen Mordes bestraft, nicht zusätzlich wegen Strafvereitelung. Strafvereitelung (der vollständige Gesetzestext wurde gerade mal zwei Seiten vorher im Thread zitiert) setzt nämlich voraus, dass EIN ANDERER die Tat, die verdeckt wird, begangen hat.
MobyDick14 schrieb:!Wenn als obere Grenze 5 Jahre angesehen werden, muss es meiner Meinung nach in der Gegend von 5 Jahren liegen.Nein, muss nicht. Wenn MS zu der Strafvereitelung genötigt oder erpresst wurde, würde sich das ganz wesentlich auf die Strafhöhe auswirken. Darauf kommt es aber nicht mehr an, da hier die Tat (Strafvereitelung) verjährt wäre.
MobyDick14 schrieb:ich sehe es als Tatsache an, dass die ganzen Beschuldigungen gegen Peggys Mutter die Folge von MS Tat ist.Nö. Tatsache ist, dass die Beschuldigungen ihre Ursache in Peggys Verschwinden zu Lebzeiten des Kindes hatten!
emz schrieb:Schon klar, dass es sich um eine Tat handelt, die mit Geldstrafe abgehandelt worden wäre, oder?
Was eine mögliche Strafvereitelung anbelangt, dazu wissen wir zu wenig.
MobyDick14 schrieb:Ich verstehe Dich nicht. Wenn man MS glaubt, liegt damit eine Strafvereitelung vor. Das ist aktuell der leichteste Vorwurf, der auf seiner Aussage basiert. Wenn man ihn aktuell als Strafvereiteler ansieht, ist das auf seinem Mist gewachsen.Was verstehst du denn daran nicht?
Mord wäre weitaus schlimmer und da ist Strafvereitelung Peanuts dagegen. Hier einen Vorwurf zu machen mit dieser Begründung es könnte ja auch Mord sein, finde ich schon seltsam und irgendwie deplatziert.
Andante schrieb:MobyDick14 schrieb:
PS: Wen UK der Taeter ist, dann haette er sogar die Strafverfolgung wegen Mordes wissentlich und endgültig vereitelt.
Andante schrieb:Was heißt „sogar“? Ein Mörder, der die von ihm getötete Person verschwinden läßt, wird nur wegen Mordes bestraft, nicht zusätzlich wegen Strafvereitelung. Strafvereitelung (der vollständige Gesetzestext wurde gerade mal zwei Seiten vorher im Thread zitiert) setzt nämlich voraus, dass EIN ANDERER die Tat, die verdeckt wird, begangen hat.aber das ist es doch, was @MobyDick14 in seinem obigen Beitrag meint. Er schreibt doch: Wenn UK der Täter ist, dann hätte er (M.S.) sogar die Strafverfolgung wegen Mordes wissentlich und entgültig vereitelt.
MaryPoppins schrieb:Wenn UK der Mörder wäre, den MS deckt, würde es komplizierter werden, da UK ja TROTZ fehlender MS’ Geständnisse verurteilt wurde. Allerdings wurde er in einem WAV wieder freigesprochen. Man könnte höchstens argumentieren, dass ein WAV dann nie zustande gekommen wäre und UK damit auch nie vorzeitig aus der Forensik gekommen wäre.genau so sehe ich das auch
MaryPoppins schrieb:Die Frage wäre, ob der Straftatbestand der Strafvereitelung dann erst 2015 gegeben gewesen wäre und damit NICHT verjährt wäre. Da müsste sich ein Jurist dazu äussern, zB @DoctorWhoja, das ist in der Tat eine sehr interessante Frage
§ 258 StGB - StrafvereitelungDeshalb hatte ich gestern schon wohlweislich geschrieben:
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
emz schrieb:Was eine mögliche Strafvereitelung anbelangt, dazu wissen wir zu wenig.
Andante schrieb:Selbst wenn dieses Delikt nämlich noch nicht verjährt wäre, käme eine Bestrafung des MS dann von vornherein nicht in Betracht, wenn UK Peggy getötet hätte.Eine Vereitelung der Strafverfolgung durch Dritte ist technisch logischerweise nur vor der Verurteilung des Täters möglich, aber eine spätere Verfolgung und Verurteilung des Täters hebt doch nicht den zuvor entstandenen Straftatbestand der Strafvereitelung auf, da bereits der Versuch strafbar ist. Hier greift meiner Ansicht nach weiterhin die Verjährung, egal ob der Misserfolg der Strafvereitelung bereits während der Verjährungsfrist eintritt.
Denn UK ist ja in dessen erstem Prozess wegen der Tötung von Peggy verurteilt worden. In Bezug auf UK wurde also dessen Bestrafung keineswegs vereitelt, MS wäre damit nicht wegen Strafvereitelung in Bezug auf die Tat von UK strafbar.
MaryPoppins schrieb:Wenn MS einen Mörder (warum auch immer) deckt, greift prinzipiell die Strafvereitelung, wäre aber verjährt. Ist so, muss man nicht gut finden.Naja, was heißt "deckt"? Eine Privatperson muss eine Straftat meines Wissens nach nicht anzeigen, selbst wenn sie den Täter kennt. Strafvereitelung setzt demnach aktives Handeln / Eingreifen voraus, was aber auch schon ein Ratschlag an den Täter sein kann.