emz schrieb:Das Problem von uns psychiatrischen Laien ist ja, dass wir umgangssprachlich ein anderes Vokabular verwenden. Als ich den Höxterander Prozess verfolgte und dabei den Gutachten von Dr. Saimeh lauschte, wurde mir das deutlich. Aufgefallen ist mir dabei, dass der Angeklagte, der ausdrücklich wegen einer Lese- und Schreibschwäche die Förderschule besucht hatte, dennoch in der Lage war, Briefe z.B. an Richter und Mutter zu schreiben und sich während des Prozesses durchgängig Notizen zu machen. Warum ein 59er IQ das hinbekommt, aber ein 69er IQ dabei scheitert, dann will ich das hier nur erwähnen, aber nicht weiter vertiefen.
Eine Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie) ist zwar eine Krankheit, aber keine geistige Behinderung. Legasthenie hat überhaupt nichts mit Intelligenz zu tun. Auch Hochbegabte können unter Legasthenie leiden.
Ich denke, die beiden Fälle kann man nicht vergleichen. Und ich habe den Höxter Fall leider auch nicht so genau verfolgt, als das ich die Intelligenz des Angeklagten beurteilen könnte.
Frau.N.Zimmer schrieb:Genau unter 70
Leichte Intelligenzminderung (F 70) Der IQ-Bereich liegt zwischen 50 - 69.
Ich rede aber gerade von 70
Der IQ von U.K. wurde aber oft als unter 70 angegeben. Ich weiß das die Angaben in verschiedenen Zeitungsberichten variieren. Allerdings ist U.K. in einem Wohnheim für Behinderte untergebracht. Und er hat auch schon früher in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet. Wie käme er in solche Einrichtungen, ohne unter einer geistigen Behinderung zu leiden?