OpLibelle schrieb:Warum denkt ihr alle so kompliziert und nicht an das Naheliegenste?
Immerhin denken die Ermittlungsbehörden im wahren Leben offenbar recht einfach, sonst würden sie ja nicht wegen Mordes gegen einen (den) Beschuldigten ermitteln.
margaretha schrieb:kann im Rahmen der Ermittlungen aus dem Mordverdacht noch Totschlag werden?
Da die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind, kann daraus theoretisch alles werden.
Offenbar geht man derzeit aber davon aus, dass die Motivlage eher zu Mord als zu Totschlag passt. Ich kann mir selbst auch kaum ein glaubhaftes Szenario, das zum (bloßen) Totschlag im Sinne des Gesetzes führte, nicht vorstellen.
Christl schrieb:Das habe ich nicht in der PK gehört. Ist das eine Fehlinformation oder gibt es dazu weitere Belege?
Das ist meiner Meinung nach eine Fehlinformation, die entstanden ist, weil die Reporterin im Stress ihre Fantasie zum Ausdruck gebracht hat. Wäre an dem zweiten Fahrzeug etwas dran, hätte man das in der Pressekonferenz nicht nur erwähnt, sondern zum Gegenstand des Aufrufs gemacht.
Der Aufruf in der bekannten Form kann nur bedeuten, dass die Angaben des Beschuldigten hinsichtlich der Verbringung sich ausschließlich auf den goldenen Audi beziehen.
damesic00 schrieb:In der Kriminalistik fragt man zu recht-wer hat den Getöteten zuletzt gesehen-,denn der ist in vielen Fällen auch der Täter. M.S. hat wohl als letzter Peggy gesehen.Seine Geschichte hätte man sonst als -Schutzbehauptung-abgetan.In jedem anderen Mordfall,wenn jemand so eine Aussage, wie M.S.gemacht hatte,machen würde,würde er in U-Haft landen.
Das der "dringende" Tatverdacht nicht vorliege, ist in der Tat eine grenzwertige Aussage, man kann es so sehen, man kann es aber auch anders sehen. Ich hätte - wäre ich der zuständige Staatsanwalt - nach Beratung vermutlich auch keinen Haftbefehl beantragt, allerdings nicht aus rechtlichen, sondern aus taktischen Gründen.