@emz Dann wundert es mich wieder, dass Du hier einen Satz eines Ermittlers rausgezogen hattest, der in einem ganz anderen Zusammenhang zu verstehen war und nur von Seiten der Ermittler richtig war, solange Fehler nicht zu falschen Verdächtigungen oder gar Fehlurteilen führt.
Fehler passieren in der Regel, sich damit NORMALERWEISE aufzuhalten ist - solange nicht Rechte von Personen betroffen sind, ist ja für die laufende Ermittlung wirklich Zeitverschwendung. In dem von Dir zitierten Fall hätten Fehler - wenn sie vorgelegen hätten - auch nur zu einer späteren Klärung des Falles geführt und solche Folgen kann man nicht wieder rückgängig machen und spielen für das Fortkommen der Ermittlung daher erstmal keine Rolle
Aber solche Fehler einfach unter den Tisch fallen zu lassen, ist aus der Gesamtsicht kontraproduktiv, denn man muss immer bedenken, dass evtl. unnötige Zeitverzögerung in der Klärung eines Verbrechens durchaus weitere Verbrechen zur Folge haben können. Solche Fehler zu ignorieren bedeutet letztendlich nicht zu versuchen, aus Fehlern zu lernen, sprich fehlendes Qualitätsmanagement.
Eigentlich diente dieser Satz der Ermittlerin doch offensichtlich nur dazu, die Beantwortung dieser Frage aus dem Weg zu gehen, denn stellen muss man die Frage irgendwann so oder so, zu dem Zeitpunkt war es vermutlich noch zu früh. Denn natürlich bringt die Analyse von Ermittlerfehlern einen weiter. Wenn man genauer liest, hat sie die eigentliche Frage des Reporters auch überhaupt nicht beantwortet. Klar, sie wollte ja die Kollegen, die früher dran gearbeitet haben auch nicht anschwärzen, was auch erstmal vernünftig war, man muss es erstmal genauer analysieren um aus den Fehlern lernen zu können.
In der Regel sind aber bei Ermittlungsfehlern doch Rechte von Personen betroffen, Fehler der Ermittler sind daher auch in laufenden Ermittlungen normalerweise nicht ganz egal.
Daher kann ich diesem Satz (für den Fall der laufenden Ermittlung) nur dann wirklich etwas abgewinnen, wenn man ihn eben erweitert, wie ich es oben getan habe, dass man Bewertungen von Ermittlern auch durch einen neue Ermiitlergruppe erst mal respektiert und nicht gleich durch eine neue ersetzt, weil man meint, dass hier ein Fehler vorliegt. Man müsste schon schwerwiegende Gründe für eine neue Bewertung haben. Diese Fehler sieht man nicht nur im vorliegenden Fall, sondern auch in anderen, wie des Fall Ursula Herrmann, Anklage nach 41 Jahren etc.. Da will man es dann plötzlich besser Wissen, der Fall bzgl. der Anklage nach 41 Jahren war noch krasser, da waren die Akten nicht mehr vorhanden und die StA meinte es besser zu wissen als die ursprüngliche StA. Gerade wenn eine neue Mannschaft eingesetzt wird oder später der Fall noch einmal aufgenommen wird, darf man erstmal nicht alles verwerfen, was vorherige Ermittler erkannt haben wollen. Denn diese haben noch eher etwas mit unverfälschten Aussgen zu tun. Besserwisserei ist eben eigentlich nie sinnvoll, kommt aber leider vor.
Diese obige Aussage der Ermittlerin herauszureißen und sie in einen ganz anderen Kontext zu setzen, nur um zu behaupten, dass man die Arbeit der Ermittler nicht kritisch betrachten darf, ist doch vollkommen verfehlt. Der vorliegende Fall beweist es. Mit dieser Philosophie hatte das ursprüngliche Fehlurteil weiter Bestand.