@seliseli schrieb:"Ein mit hoher Wahrscheinlichkeit richtiges, aber nicht ausschließbar falsches Urteil kann nicht Grundlage für eine Verurteilung sein", betonte die Staatsanwältin.
Man sollte das Urteil nicht auf einen einzigen Satz verkürzen bzw. der Satz stammt nicht mal aus dem Urteil, sondern stellt nur die Meinung der StA dar, die in Wirklichkeit belanglos ist. Die Entscheidung trifft in D glücklicherweise immer noch ein Gericht
Wenn Ermittler keine adäquaten Verhörmethoden einsetzen, kann man kaum noch von Wahrscheinlichkeiten sprechen, weil man die Beeinflussung durch diese nicht mehr wirklich einschätzen kann. Hinweise für Beeinflussungen und den Einbau von Parallel-Erlebnissen hatte das Gericht im 2. Verfahren genug gefunden. Außer einem Geständnis hat es nie einen Sachbeweis gegeben.
Hier die deutlich ausführlicheren Überlegungen diesbzgl. des Gerichts.
https://www.nordbayerischer-kurier.de/inhalt.richter-michael-ecksteins-begruendung-im-wortlaut-fall-peggy-das-urteil.20e359f8-b3fa-46bb-aaa0-31411e513ad6.htmlDieser Fall reiht sich in die Fälle ein, wo damals die Ermittler nicht adäquate Verhörmethoden angewendet hatten. Ob sie daran gelernt haben, kann man nur hoffen, eine wirkliche Aufarbeitung ist diesbzgl. nie publik geworden. Bei den Fällen Knobloch, Rupp, Zimmer hat die Justiz die daraus sich ergebende nicht ausreichende Grundlage erkannt, in 2 Fällen zu spät. Im Fall Rupp ist es sichergestellt, dass die Freigesprochenen nur das erzählt haben, was die Ermittler hören wollten. Wieviele entsprechende Fälle gibt es noch, die nur nicht publik wurden?