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Peggy Knobloch

98.225 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

16.07.2018 um 20:31
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Ich bin immer noch der Ansicht, dass Menschen nur dafür verurteilt werden dürfen, was man ihnen auch nachweisen kann.
Mag sein, trotzdem gilt https://dejure.org/gesetze/StPO/261.html
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung
Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mordfall-peggy-knobloch-freispruch-fuer-ulvi-k-in-bayreuth-a-969274.html
"Er ist aus tatsächlichen Gründen freizusprechen; ein Tatnachweis ist nicht möglich", sagte der Vorsitzende Richter Michael Eckstein.
Damit ist es ein Freispruch mangels Beweisen.


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Peggy Knobloch

16.07.2018 um 20:35
@emz

Hmm stimmt schon. Ein Freispruch erster Klasse klingt anders.
Ist der Freigesprochene eigentlich noch weiter in einer psychiatrischen Einrichtung oder wieder bei seinen Eltern?


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Peggy Knobloch

16.07.2018 um 20:49
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Damit ist es ein Freispruch mangels Beweisen.
Immer der gleiche Unsinn, den man tausend mal lesen kann.

Es gibt so gut wie nie ein Freispruch aus erwiesener Unschuld, nenne mir mal einen. Da müsste man erst den wirklichen Täter finden. So etwas ist die absolute Ausnahme.

Da die Gesetzgeber das auch wissen, spielt das auch rechtlich keine Rolle. Daher gilt er bzgl. des Mordes auch als unschuldig. Und damit ist nun rechtskräftig festgestellt, dass das erste Gericht irrtümlich K zu Unrecht verurteilt hat. Eine Justizirrtum liegt daher definitiv vor, auch wenn Du es wohl in Wirklichkeit nicht wahrhaben willst, aber das kann man nicht ändern.
Zitat von emzemz schrieb:Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.
Das ist leider der Gund für viele Justizirrtümer, wirklich kontrolliert wird das leider gerade bei Kapitaldelikten nicht wirklich.


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Peggy Knobloch

16.07.2018 um 21:07
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Ist der Freigesprochene eigentlich noch weiter in einer psychiatrischen Einrichtung oder wieder bei seinen Eltern?
Ulvi K. lebt in einer Wohngruppe für Behinderte.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Es gibt so gut wie nie ein Freispruch aus erwiesener Unschuld, nenne mir mal einen.
Ich gedenke nicht, deiner Anweisung Folge zu leisten. Wenn du etwas behauptest, dann hast du das zu belegen.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Eine Justizirrtum liegt daher definitiv vor, auch wenn Du es wohl in Wirklichkeit nicht wahrhaben willst, aber das kann man nicht ändern.
"Justizirrtum" ist kein rechtlich definierter Begriff.


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Peggy Knobloch

16.07.2018 um 21:14
Zitat von emzemz schrieb:"Justizirrtum" ist kein rechtlich definierter Begriff.
Mag sein, dann sollten wir hier auf solche Ausdrücke auch gänzlich verzichten, auch z.B. auf den "Freispruch zweiter Klasse", der existiert rein rechtlich nicht mehr.

Wie gesagt, was feststeht und daran kannst Du nicht rütteln, K gilt bzgl. des Mordvorwurfs als unschuldig, wenn Du jetzt allein nur noch die rechtliche Definitionen sehen willst. Denn rein rechtlich gibt es nur den Unterschied zwischen Freispruch aus tatsächlichen und rechtlichen Grunden. Und ersteres liegt hier definitiv vor, wie Du weiter oben auch selber geschrieben hast.


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Peggy Knobloch

16.07.2018 um 21:30
https://www.rtl.de/cms/peggy-prozess-in-bayreuth-freispruch-fuer-ulvi-kulac-1906443.html
"Ein mit hoher Wahrscheinlichkeit richtiges, aber nicht ausschließbar falsches Urteil kann nicht Grundlage für eine Verurteilung sein", betonte die Staatsanwältin.



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Peggy Knobloch

16.07.2018 um 21:32
@SCMP77

Ich rüttle doch gar nicht daran, dass Ulvi K. freigesprochen wurde, was den Mord anbelangt.
Wenn, dann zerre ich, nämlich daran, seine Kindermissbräuche nicht in Vergessenheit versinken.


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Peggy Knobloch

16.07.2018 um 22:43
Zitat von emzemz schrieb:Ich rüttle doch gar nicht daran, dass Ulvi K. freigesprochen wurde, was den Mord anbelangt.
Wenn, dann zerre ich, nämlich daran, seine Kindermissbräuche nicht in Vergessenheit versinken.
Könntest du das bitte noch genauer definieren, denn für neue User ist in der Suchfunktion von Allmy diesbezüglich nichts konkretes zu finden.

Ich bitte dich daher um einen Link, wenn möglich.

Wäre hilfreich…


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Peggy Knobloch

16.07.2018 um 22:53
@Sunrise76
Was genau ist Deine Frage, wozu benötigst Du mehr Informationen?


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Peggy Knobloch

16.07.2018 um 22:53
@Sunrise76

Verstehe ich dich richtig, dass es dir um einen Link geht, der die Kindesmissbräuche von Ulvi K. belegt?

@Zitronella hat es auf der vorangegangenen Seite aufgegriffen. Hier nochmal der entsprechende Link.
Zitat von ZitronellaZitronella schrieb:https://www.zeit.de/2014/21/ulvi-kulac-peggy-urteil/seite-2
Neuen User kann ich zudem noch diesen Beitrag wärmstens ans Herz legen:

https://www.zeit.de/2017/12/mord-peggy-maedchen-spurensuche-uwe-boehnhardt/komplettansicht


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Peggy Knobloch

16.07.2018 um 23:20
Dank für die Links, damit hast du alles hinreichend und super schnell beantwortet.

Die Antwort werde ich weiterleiten...


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Peggy Knobloch

17.07.2018 um 01:36
Die Artikel sagen rein gar nichts aus, vielleicht sollte man sich die nsu taten/ prozess mal genauer anschauen.
Von beiden Seiten nicht nur die MSM Seite.


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Peggy Knobloch

17.07.2018 um 01:49
@criminalminded

Und was genau willst du uns jetzt sagen ? Gehts auch ein bisschen konkreter ?


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Peggy Knobloch

17.07.2018 um 07:26
@seli
Zitat von seliseli schrieb:"Ein mit hoher Wahrscheinlichkeit richtiges, aber nicht ausschließbar falsches Urteil kann nicht Grundlage für eine Verurteilung sein", betonte die Staatsanwältin.
Man sollte das Urteil nicht auf einen einzigen Satz verkürzen bzw. der Satz stammt nicht mal aus dem Urteil, sondern stellt nur die Meinung der StA dar, die in Wirklichkeit belanglos ist. Die Entscheidung trifft in D glücklicherweise immer noch ein Gericht

Wenn Ermittler keine adäquaten Verhörmethoden einsetzen, kann man kaum noch von Wahrscheinlichkeiten sprechen, weil man die Beeinflussung durch diese nicht mehr wirklich einschätzen kann. Hinweise für Beeinflussungen und den Einbau von Parallel-Erlebnissen hatte das Gericht im 2. Verfahren genug gefunden. Außer einem Geständnis hat es nie einen Sachbeweis gegeben.

Hier die deutlich ausführlicheren Überlegungen diesbzgl. des Gerichts.

https://www.nordbayerischer-kurier.de/inhalt.richter-michael-ecksteins-begruendung-im-wortlaut-fall-peggy-das-urteil.20e359f8-b3fa-46bb-aaa0-31411e513ad6.html

Dieser Fall reiht sich in die Fälle ein, wo damals die Ermittler nicht adäquate Verhörmethoden angewendet hatten. Ob sie daran gelernt haben, kann man nur hoffen, eine wirkliche Aufarbeitung ist diesbzgl. nie publik geworden. Bei den Fällen Knobloch, Rupp, Zimmer hat die Justiz die daraus sich ergebende nicht ausreichende Grundlage erkannt, in 2 Fällen zu spät. Im Fall Rupp ist es sichergestellt, dass die Freigesprochenen nur das erzählt haben, was die Ermittler hören wollten. Wieviele entsprechende Fälle gibt es noch, die nur nicht publik wurden?


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