CrimeHunter schrieb:Das ist mir neu, so wie ich es gelernt habe sind Gerichtsurteile anzuerkennen.
wenn dem so wäre, dann hätte sich ja in allererster Linie Frau Rödel eines Verstosses dagegen schuldig gemacht.
Sicher wissen wir nur, dass eines der beiden Urteile der Wahrheit nicht gerecht geworden ist, welches davon, wissen wir nicht.
Richtig ist allerdings, dass auch gesetzt den Fall, es tauchen neue Indizien oder sogar Beweise für eine Täterschaft UKs auf, er nicht erneut angeklagt werden kann. Insoweit ist juristisch die Sache am Ende. Ob die juristische Wahrheit jedoch die tatsächliche Wahrheit ist, ist damit noch lange nicht gesagt.
Dazu hat das Gericht auch keine Aussage getroffen, die Aussage, die vom Gericht getroffen wurde, wie ich meine zu Recht, war die, dass die Beweislage gegen UK unzureichend und ihr Zustandekommen fragwürdig waren.
Ich frage mich ja manchmal, ob das zweite Urteil so auch ergangen wäre, wenn zu jenem Zeitpunkt die Leiche von Peggy bereits gefunden gewesen wäre... Immerhin wurde dadurch bestätigt, dass (a) Peggy tot ist, (b) Peggy nicht in die Türkei o.ä. entführt wurde, sondern vielmehr sehr wahrscheinlich in der Nähe von Lichtenberg getötet wurde, (c) Peggy nach ihrem Verschwinden nicht mehr lange gelebt hat, (d) die Auffindesituation in keinem Widerspruch zu den Aussagen UKs steht, (e) der Ranzen, wie von ihm "vorher"gesagt, nicht bei der Leiche gefunden wurde... Ich glaube, heute mit diesem Wissen wäre das WAV weitaus schwieriger gewesen...