otternase schrieb:Ich frage mich ja manchmal, ob das zweite Urteil so auch ergangen wäre, wenn zu jenem Zeitpunkt die Leiche von Peggy bereits gefunden gewesen wäre... Immerhin wurde dadurch bestätigt, dass (a) Peggy tot ist, (b) Peggy nicht in die Türkei o.ä. entführt wurde, sondern vielmehr sehr wahrscheinlich in der Nähe von Lichtenberg getötet wurde, (c) Peggy nach ihrem Verschwinden nicht mehr lange gelebt hat, (d) die Auffindesituation in keinem Widerspruch zu den Aussagen UKs steht, (e) der Ranzen, wie von ihm "vorher"gesagt, nicht bei der Leiche gefunden wurde... Ich glaube, heute mit diesem Wissen wäre das WAV weitaus schwieriger gewesen...
Das glaub ich weniger, denn die Punkte a-d hat sich das Gericht in seiner Begründung nicht befasst. Dass diese Punkte alle zutrafen, war auch schon im WAV sehr wahrscheinlich.
Der einzige neue Punkt wäre e. Aber Du vergisst, dass das Auffinden einen weitern Punkt gebracht hat und zwar, dass Peggy die Schuhe bei der Ablage des Leichnams nicht meht anhatte.
Daraus lassen sich mehrere Folgerungen ableiten, beispielsweise, dass BEIDE bei Transport verloren gingen. Diese wäre noch mit Kulacs Schilderung vereinbar.
Die andere Möglichkeit aber, dass Peggy irgenwo in einem Haus sich aufhalten hat und dort Ranzen und Schuhe abgelegt hat, ist zumindest so möglich geworden. Dass dann gerade der Ranzen - im Gegensatz zu den Schuhen - am Tatort nicht gefunden wurde, ist dann eben schon recht wahrscheinlich, weil dann Peggy diesen vermutlich irgendwo in der Wohnung abgelegt hätte, die Schuhe aber eher im Eingangsbereich gelegen haben dürften, an denen bei dem Abtransport der Leiche man vorbeikommen musste.
Es ergeben sich eben jetzt durch die Auffindesituation auch neue begündete entlastende Möglichkeiten, welche das Gericht hätte berücksichtigen müssen.
Mehr Arbeit für das Gericht hätte es sicherlich bewirkt. Es hätte sich vielleicht hier auch noch an diesem Punkt gezielt mit der Befragungssituation beschäftigen müssen. Ob hier aber noch ausreichend Licht ins Dunkel gebracht worden wäre, kann man nicht beurteilen, da das allererste "Geständnis" nicht aufgezeichnet wurde, da fehlt eben wesentliches. Denn wenn dabei oder später Kulac einfach gefragt worden wäre, ob der Ranzen beim Transpiort Peggy noch auf hatte, und Kulac hatte hier erstmal nur sich für eine der zwei Möglichkeiten entschieden, ist das so wahrscheinlich wie ein Münzwurf und dann nicht mehr für eine mögliche Verurteilung geeignet.
Aber das mögliche Ergebnis kennen wir natürlich nicht.