MyTy schrieb:U.K. hat doch nicht abgestritten Peggy missbraucht zu haben oder erinnere ich mich falsch?
Mittlerweile bestreitet er das schon.
Das ganze ist komplizierter als bei anderen Fällen. Kulac wusste wohl nicht, dass sexuelle Handlungen mit Kindern eine Straftat ist. Er wurde daher diesbzgl. als nicht schuldfähig freigesprochen.
Wenn man die Fetzen der Befragung liest (die waren hier vor ich schätze mal 2 Jahren im Thread aufgetaucht), habe ich jedenfalls den Eindruck erhalten, dass er da in Wirklichkeit von Erwachsenensex spricht (hatte er Erfahrung). Wenn es wirklich so gewesen sein soll, dass er hier keinen Unterschied gesehen hat, dann kann es durchaus sein, dass er - ähnlich wie manch Heranwachsender - mit seinen angeblichen Erlebnissen geprahlt hat, obgleich zumindest ein Teil davon erfunden war.
Zumindest wird da meine Ansicht durch die Ermittler bestätigt, welche ihn befragt hatten, sie haben seinen Erzählungen nicht geglaubt. Auch das Gericht im ersten Verfahren hielt zumindest ein Teil seiner Aussagen für nicht glaubwürdig und hatte sich das dann nur rausgepickt, was es halbwegs passend empfand. Ob das rausgesuchte überhaupt einen wahren Hintergrund hat, kann man bezweifeln, warum sollte es?
Sicherlich, er hatte das nicht widerrufen, aber wenn es sich wirklich um eine solche Prahlerei gehandelt hat, wie von Heranwachsenden, warum sollte er es widerrufen, wenn er es nicht für Unrecht gehalten hat?
Der Fall ist schwierig zu beurteilen, warum erzählt Kulac Geschichten, die ihm eigentlich keiner abnehmen kann? Warum betreiben Richter Rosinenpickerei? Warum sollte da das richtige rausgepickt worden sein? Nach heutigen Grundsätzen wäre die Verurteilung vermutlich nicht rechtens, denn der BGH sagt, dass ohne weitere Hinweise eine Aussage, welche in wesentlichen Teilen sich als falsch herausstellt, für eine Verurteilung allein nicht ausreichend ist, so jedenfalls im Fall Sandra Doland erfolgt. Diese Rechtsansicht führte zum Freispruch des dortigen Angeklagten.
Wie gesagt, Kulac bestreitet dies mittlerweile und es wird diesbzgl. ein WAV versucht, was ich persönlich für wenig erfolgversprechend halte. Aber ob das damalige Gericht durch seine Rosinenepickerei die Wahrheit gefunden haben soll, kann man durchaus bezweifeln, schließlich hatten diejenigen, welche ihn befragt hatten, ihm nicht geglaubt, und das will vor dem vorliegenden Hintergrund was heißen.