Peggy Knobloch
13.08.2018 um 18:16CrimeHunter schrieb:Gerichte kommen mir oft sehr unflexibel vor, wahrscheinlich muss das Missbrauchs Urteil insgesamt aufgehoben werden damit UK von der Verurteilung wegen schweren Missbrauchs an Peggy los kommt.Dann wollen wir doch mal schauen, was es braucht, um ein Wiederaufnahmeverfahren anzuleiern,
https://dejure.org/gesetze/StPO/359.html wobei bestenfalls das hier in Frage käme:
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,Sollte, rein hypothetisch, der Missbrauch zum Nachteil von Peggy aus dem Urteil entfernt werden, was würde das ändern? Nichts, U.K. wäre nach wie vor der "Kinderschänder", wie ihn seine Anwältin nannte, und damit die Entscheidung über den Maßregelvollzug immer noch begründet.
5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,
In dem Zusammenhang darf ich eine Passage aus dem umfassenden Artikel von Otto Lapp in der Zeit zitieren.
https://www.zeit.de/2014/21/ulvi-kulac-peggy-urteil/seite-2
Und er hat auch in 17 Vernehmungen der Soko I zwar den Mord stets bestritten, aber immer wieder zugegeben, Peggy massiv sexuell missbraucht zu haben, ihr den Penis zwischen den Pobacken auf- und abgerieben zu haben, bis sie nackt und verstört auf die Straße flüchten wollte. Diesen Hergang bestreitet er erst neuerdings, seit der Wiederaufnahme.Es war verschiedentlich kritisiert worden, dass die Missbrauchsfälle doch schon bei diesem WAV hätten ausgeräumt werden können. Aber so wie Euler sexuelle Handlungen an Kindern anscheinend einordnet, zulässig, wenn Kinder sie vermeintlich selbst wollen, erklärt es das.
Die Staatsanwältin wirft der Verteidigung im Schlussplädoyer deshalb vor, die sexuellen Übergriffe zu vertuschen, sie zu "Hoppe-Hoppe-Reiter-Spielchen" heruntergeredet zu haben. Euler wehrt sich mit dem perfiden Argument, keines der acht- bis zwölfjährigen Kinder, an denen Ulvi sich vergriffen habe, habe jemals ausgesagt, dass es die sexuellen Handlungen nicht auch gewollt habe.
Im alten Hofer Urteil, dass der ZEIT vorliegt, sind 13 Fälle zum Teil schweren sexuellen Missbrauchs durch Ulvi Kulac dokumentiert. Von allen wurde er aufgrund seiner "erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit" freigesprochen. Das Gericht stellte aber auch fest, dass Kulac aufgrund dieser Übergriffe "für die Allgemeinheit gefährlich" sei, und ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, in dem Kulac bis heute lebt. Er hat noch keinen einzigen Tag seiner lebenslangen Haftstrafe im Gefängnis abgesessen.