emz schrieb:Das Gericht hat Ulvi aus tatsächlichen Gründen freigesprochen (falls dir das überhaupt was sagt).
Selbst die Staatsanwaltschaft war für einen Freispruch!
das mussten sie, so wie die Ermittlungslage war, ohnehin tun.
Wenn man als Staatsanwaltschaft Ermittlungen wieder aufnimmt (so geschehen vor dem WAV) und 1, 2 oder 33 Verdächtige zeitgleich zum WAV hat, musste UK im WAVallein schon deshalb freigesprochen werden (meine Meinung)
@LivingElvis@DoctorWhozwei Fragen an euch:
bez. des Mordes UK an Peggy liegt ja nun eindeutig Strafklageverbrauch vor und UK gilt als unschuldig.
(ne bis in idem)
erstreckt sich das auch auf Ermittlungen zum Tathergang?Es könnte Fantasie oder Täterwissen gewesen sein, dass UK von einer getrennten "Beseitigung" der Mädchenleiche und des Schulranzens sprach. Auch die Ablage im Wald entspricht mindestens in Teilen seinem früheren Geständnis, ebenso dass der Schädel keine Schlagverletzungen aufwies. Das sind für mich 2 (3) belastende Indizien.
Von daher interessiert mich sehr, ob Ermittlungen zum Tathergang (Tataufklärung, aber keine erneute Strafanklage) hinsichtl seiner Person überhaupt noch geführt werden dürfen oder nicht.
könnte die Mutter/der Vater Peggys ihn theoretisch auf zivilrechtlicher Ebene vergeklagen, zB auf Schmerzensgeld (natürlich nur vorausgesetzt, es dürfte ermittelt werden und es würde sich ein anfänglicher Tatverdacht erhärten/beweisen lassen wovon nicht zwingend auszugehend ist!)