Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Robert - Ich kann das nicht vergessen

270 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Polizei, Unfall ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Robert - Ich kann das nicht vergessen

27.11.2024 um 09:17
Das ist alles sehr tragisch.Ich konnte den Bereich leider nicht lesen, weil Bezahlbericht. Es wundert mich, dass es überhaupt zu einer Rechtsprechung kam, weil es leider auch keine Seltenheit ist, dass sowas anders ausgeschmückt wird und damit erst gar nicht groß geahndet wird. Gut, dass sie verurteilt wurden.
Ich sehe das auch so, dass sie hätten davon ausgehen können, dass ihm mindestens eine Unterkühlung widerfährt und die kann auch tödlich enden. Vor allen Dingen wenn man alkoholisiert ist, kühlt der Körper viel schneller aus.

Da muss ich immer an die Eskapaden meines eigenen Sohnes denken, der sich in Winternächten auch schon hier und da alkoholisiert in Situationen gebracht hat, die hätten anders enden können, toi toi toi,mit Unterkühlung ist echt nicht zu spaßen, aber das hier ist eine völlig andere Situation, da haben Polizisten wissend falsch gehandelt und eine Gefahrensituation mit ungewissem Ende ausgelöst, die sollten nicht mehr Polizist sein dürfen.Punkt!

Oft ist es ja so, dass Polizisten, Sanitäter etc. sich einiges gefallen lassen müssen, was für mich ein absolutes NOGO ist, trotzdem musste ich es auch erleben, dass nachdem ich einen Notruf abgesetzt hatte, die nicht kommen wollten und die Situation runterspielten. Es ging um einen Herzinfarkt. Erst als ich mit Maßnahmen drohte und erzählte, dass ich als ehemalige Pflegekraft die Symptome kenne,kamen sie. Sowas darf einfach nicht sein. Jeder Notruf sollte ernstgenommen werden, immer! Denn letztendlich weiß derjenige am anderen Ende ja nicht, wie schlimm es ist und da halbherzig dranzugehen, kann fatale Folgen haben.


melden

Robert - Ich kann das nicht vergessen

27.11.2024 um 09:51
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Für die StA war dies wohl belegt, dass keine oder nur eine geringe Schuld vorlag, ansonsten hätten sie das Verfahren nicht eingestellt.
Okay, für mich dennoch etwas schwer nachzuvollziehen. Wird schon seine Gründe gehabt haben.
Ich meine, wir haben den Unfallort auch nicht gesehen.


1x zitiertmelden

Robert - Ich kann das nicht vergessen

27.11.2024 um 10:14
Zitat von quecksilber0quecksilber0 schrieb:Okay, für mich dennoch etwas schwer nachzuvollziehen. Wird schon seine Gründe gehabt haben.
Ich meine, wir haben den Unfallort auch nicht gesehen.
Könnt ihr mir bitte nochmal ein kurzen Hergang schildern, was da an dem Abend, in der Nacht passiert ist. Ich habe im Bericht ja nichts lesen können/Bezahlfunktion.Stichworte reichen aus. Danke!


melden

Robert - Ich kann das nicht vergessen

27.11.2024 um 10:17
Zitat von MGundersonMGunderson schrieb am 21.07.2015:Polizisten-Prozess: Robert S. - ausgesetzt zum Sterben
Von Julia Jüttner
Es war der schlimmste Tag im Leben von Ewa und Pawel S.: Ihr betrunkener Sohn wurde von zwei Polizisten auf einer Landstraße ausgesetzt, wenig später war Robert tot, überfahren. Morgen wird wieder ein schwarzer Tag für die Eltern - die Beamten werden voraussichtlich freigesprochen.

Hamburg - Sie waren so voller Hoffnung, dass der Tod ihres Sohnes aufgeklärt wird. Pawel und Ewa S. hatten unerbittlich darum gekämpft, dass der tödliche Unfall vor Gericht kommt. Jetzt - viereinhalb Jahre nach dem Unglück - wird das Urteil gesprochen. Es könnte nach Roberts Todestag einer der dunkelsten Tage im Leben seiner Eltern werden.

Nicht nur die Verteidiger der beiden Polizeibeamten plädierten auf Freispruch, sondern auch die Staatsanwaltschaft. "Die Angeklagten haben schwerwiegende Fehler begangen und den Jungen sich selbst überlassen", hatte Staatsanwalt Marcel Ernst im Prozess gesagt. Gerade als Polizeibeamte hätten die Angeklagten "schwere moralische Schuld" auf sich geladen, auch weil einer von beiden sogar sagte, er würde noch einmal genauso handeln. Strafrechtlich müsse er jedoch auf Freispruch plädieren, erklärte der 38-Jährige dann in seinem Abschlussplädoyer. "Es muss mit absoluter Sicherheit bewiesen sein, dass die Polizisten die hilflose Lage des Jungen erkannten und ihn bewusst einer Gefahr aussetzten. Ein Tatverdacht reicht nicht aus", sagte Staatsanwalt Ernst SPIEGEL ONLINE.

Rückblick: Am 30. November 2002 feiert Robert S. mit Freunden in der Discothek "Ziegelei" in Groß Weeden - und trinkt dort reichlich Alkohol. In seinem Blut werden später 1,99 Promille Alkohol gemessen. Als er das Lokal verlässt, stürzt er an der Einfahrt zur Mülldeponie, verliert das Bewusstsein. Umstehende alarmieren die Einsatzzentrale der Polizei, die schickt einen Notarzt. Als Robert S. zu sich kommt, weigert er sich, ins Krankenhaus gefahren zu werden. Er will allein nach Hause.
Mit seinen Eltern und seiner jüngeren Schwester ist er genau an diesem Tag umgezogen, in die Nähe des Lübecker Unigeländes. Der Schüler des Gymnasiums Johanneum stolpert in den Vorgarten des Ehepaares B., hält deren Haus für sein Elternhaus, klingelt immer wieder, lässt sich nicht abwimmeln. Ulrike und André B. rufen die Polizei, weil "der Junge draußen nicht alleine bleiben" könne.
"Er hatte eine leichte Fahne, sonst war er gut drauf"
Die Leitstelle schickt Oberkommissar Alexander M., 45, und Hauptmeister Hans Joachim G., 57, aus Ratzeburg. Die beiden packen den Gymnasiasten in den Streifenwagen und setzen ihn um 4.33 Uhr irgendwo zwischen Lübeck und Bliestorf im Kreis Herzogtum Lauenburg auf der Kronsforder Hauptstraße aus - bei drei Grad Celsius, ohne Jacke.
Vom desolaten Zustand des jungen Mannes wollen Alexander M. und Hans Joachim G. nichts bemerkt haben. "Er wirkte nicht hilflos, er hatte eine leichte Fahne, sonst war er gut drauf", sagte G. im Prozess. Die Polizisten geben später zu Protokoll, Robert S. habe den Streifenwagen auf eigenen Wunsch verlassen, weil er nicht nach Hause gefahren werden wollte.
Was danach passiert, konnte in dem Prozess nicht rekonstruiert werden. Zwei Kilometer von der besagten Stelle entfernt wird der 18-Jährige um 5.31 Uhr vom Golf einer jungen Frau, Johanna H., überfahren und ist sofort tot. Die 22-Jährige hatte den auf der Fahrbahn kauernden Robert S. zu spät bemerkt - er trug weder Schuhe noch Strümpfe.
Die Unglücksfahrerin stirbt - 14 Stunden vor Prozessbeginn
Das Verfahren gegen Johanna H. wegen fahrlässiger Tötung wird im Januar 2006 eingestellt. Zu dem Unfallhergang hatte sie als Angeklagte geschwiegen. In dem Prozess gegen die beiden Polizisten sollte die Arzthelferin als Zeugin aussagen - Roberts Eltern hatten Hoffnung, sie würde zur Aufklärung des Falls beitragen.
Doch genau 14 Stunden vor Prozessauftakt verunglückte Johanna H. selbst auf der Europastraße 27 zwischen Großenbrode und Heiligenhafen. Bei einem gewagten Überholmanöver stieß ein holländischer Kleinlaster mit dem Wagen der Lübeckerin frontal zusammen.
Ihr Tod überschattete den Prozessbeginn. Der Vorsitzende Richter Christian Singelmann sprach von einer schicksalhaften Verknüpfung der Ereignisse. Für Roberts Eltern, die als Nebenkläger in dem Prozess auftreten, starb mit dem Tod der Zeugin auch eine erste Hoffnung. Morgen könnten sie ein weiteres Mal tief enttäuscht werden.
Die Verteidigung jedenfalls hofft auf Freispruch. "Wir sind alle zuversichtlich", sagt Anwalt Stefan Kranz SPIEGEL ONLINE. Zu Beginn des Prozesses sei man "von völlig falschen Gesichtspunkten ausgegangen". So habe beispielsweise nicht geklärt werden können, warum die beiden Polizisten nichts vom Einsatz des Notarztes und damit von Roberts Sturz und seinem Zustand wissen konnten. Da es keine Beweise dafür gebe, dass Robert beim Verlassen des Streifenwagens hilflos war, sei es "nur stringent", dass auch die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiere, so Kranz.
Dass Ulrike und André B., an deren Haustür Robert klingelte, aussagten, dass die angeklagten Polizisten Robert "nicht für voll" nahmen und ihr Verhalten eher befremdlich als beruhigend gewesen sei - kein Beweis.
Klaus Nentwig, Vertreter der Nebenkläger, plädierte auf schuldig. Die Angeklagten seien erfahrene Beamte, die hätten merken müssen, dass Robert betrunken und orientierungslos war - immerhin habe er ein fremdes Haus für das seiner Eltern gehalten. "Sie haben seinen Tod verursacht", sagt Nentwig.

Roberts Eltern kämpften vier Jahre für einen Prozess

Es war ein langer Weg, bis die Staatsanwaltschaft Lübeck gegen die beiden Polizeibeamten wegen Aussetzung einer hilflosen Person mit Todesfolge Anklage erhob. Roberts Eltern kämpften vier lange Jahre: Zuerst wurde der Fall von der Staatsanwaltschaft Lübeck, dann von der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig abgelehnt.
Erst eine Beschwerde beim Oberlandesgericht hatte Erfolg. Das OLG bestätigte, dass noch Fragen offen seien: Warum brachten die Beamten Robert S. nicht nach Hause zu seinen Eltern? Oder schlichtweg in eine Ausnüchterungszelle? Das OLG sah einen hinreichenden Tatverdacht. "Die Aussichten auf eine Verurteilung der Polizisten sind wahrscheinlicher als ein Freispruch", urteilte die Kammer. Es kam zu einem Klageerzwingungsverfahren, eine Seltenheit in der deutschen Rechtsgeschichte. Die Strafe bei Aussetzung mit Todesfolge beträgt drei bis zehn Jahre.
Für die beiden Polizisten würde eine Haftstrafe nicht nur das Ende ihrer Freiheit bedeuten, sondern auch das ihrer beruflichen Karriere.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/polizisten-prozess-robert-s-ausgesetzt-zum-sterben-a-485688.html
@sundra


melden

Robert - Ich kann das nicht vergessen

27.11.2024 um 10:19
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-08/polizei-gewahrsam-verbrechen-kriminalpodcast

Habe mir gestern diesen Podcast auf Spotify angehört.
Hier werden noch mehr Details vom Fall erzählt.

Kann ich sehr empfehlen!


1x zitiertmelden

Robert - Ich kann das nicht vergessen

27.11.2024 um 10:26
Zitat von quecksilber0quecksilber0 schrieb:Habe mir gestern diesen Podcast auf Spotify angehört.
Hier werden noch mehr Details vom Fall erzählt.

Kann ich sehr empfehlen!
Danke an Euch!@quecksilber0
@Pusteblume82


melden

Robert - Ich kann das nicht vergessen

27.11.2024 um 12:06
Was mir beim Lesen jetzt aufgefallen ist, wurde hier auch schon woanders bemerkt, dass beim Auffinden, nach dem Verlassen der Lokalität, wo er ohnmächtig war, die Polizei zuerst gerufen wurde. Warum rief man nicht zuerst den Krankenwagen?

Wenn er jetzt randaliert hätte, könnte man ja verstehen, warum man zuerst die Polizei rief, aber so. Ich habe den Eindruck, dass er obwohl er betrunken war und nicht mehr ganz wusste, was er tat, immer noch freundlich blieb..das wurde ja auch so von dem älteren Paar kommuniziert, bei denen er auftauchte, weil er dachte zu Hause zu sein.Sie riefen die Polizei ja nur deshalb, weil sie sich Gedanken um ihn machten und nicht wollten, dass er betrunken und ohne Jacke in der Kälte draußen herumirrte.

Wobei sich mir die Frage stellt, wenn die das schon erkannten, das Hilfe von Nöten ist, warum nicht die Beamten?
Könnte er ihnen unterwegs nervig vorgekommen sein und lästig geworden, weil er keine Ruhe gab und unbedingt wieder aussteigen wollte? Das ist natürlich alles kein Grund, jemanden einfach rauszulassen auf der Landstraße betrunken und bei den Temperaturen. Versuche auch nur den Hergang zu entschlüsseln.Sie könnten ihm angedroht haben, ihn rauszuschmeißen, wenn er nicht aufhört zu nerven.
Er war dann ohne jegliche Orientierung, hat sich irgendwann einfach hingesetzt, leider auf die Straße und wurde von der Fahrerin vermutlich viel zu spät gesehen. Man muss nur kurz abgelenkt worden sein,ein Blick in eine andere Richtung. Da reicht eine Sekunde aus und schon ist es passiert. Ich weiß nicht, ob man ihr einen Vorwurf machen kann. Ich werde mir aber noch den poadcast anhören, vllt erklärt sich manches dann nochmal anders.


2x zitiertmelden

Robert - Ich kann das nicht vergessen

27.11.2024 um 12:36
Zitat von sundrasundra schrieb:wo er ohnmächtig war, die Polizei zuerst gerufen wurde. Warum rief man nicht zuerst den Krankenwagen?
lt. dem Podcast wurde die Polizei beim ersten mal nicht gerufen, sondern ist als Streife zufällig auf ihn aufmerksam geworden.
Die Polizisten haben dann den Krankenwagen gerufen.


Diese Polizisten waren aber nicht die gleichen, die ihn an der Straße raus gelassen haben.


1x zitiertmelden

Robert - Ich kann das nicht vergessen

27.11.2024 um 13:10
Zitat von sundrasundra schrieb:Könnte er ihnen unterwegs nervig vorgekommen sein und lästig geworden, weil er keine Ruhe gab und unbedingt wieder aussteigen wollte? Das ist natürlich alles kein Grund, jemanden einfach rauszulassen auf der Landstraße betrunken und bei den Temperaturen. Versuche auch nur den Hergang zu entschlüsseln.Sie könnten ihm angedroht haben, ihn rauszuschmeißen, wenn er nicht aufhört zu nerven.
Das muss doch hinterfragt und untersucht worden sein, warum, weshalb, wieso? Die Polizisten haben doch eine Fürsorgepflicht, selbst wenn einer unbedingt auf Eigenverantwortung raus will. Hätte er randaliert, hätten Sie ihn auch fixieren können, damit er keinen Schaden nimmt und sie ihn entweder ins Krankenhaus, auf die Wache oder nach Hause bringen können. Im betrunkenen Zustand kann man niemand einfach aussetzen und sich selbst überlassen. Zumindest müsste gewährleistet werden, dass er seine eigene Haustür erreicht und in seine Wohnung kommt.


1x zitiertmelden

Robert - Ich kann das nicht vergessen

27.11.2024 um 13:41
Zitat von quecksilber0quecksilber0 schrieb:lt. dem Podcast wurde die Polizei beim ersten mal nicht gerufen, sondern ist als Streife zufällig auf ihn aufmerksam geworden.
Die Polizisten haben dann den Krankenwagen gerufen.


Diese Polizisten waren aber nicht die gleichen, die ihn an der Straße raus gelassen haben.
Ach ja sorry, da habe ich das etwas durcheinander gebracht.


melden

Robert - Ich kann das nicht vergessen

27.11.2024 um 13:48
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:Das muss doch hinterfragt und untersucht worden sein, warum, weshalb, wieso? Die Polizisten haben doch eine Fürsorgepflicht, selbst wenn einer unbedingt auf Eigenverantwortung raus will. Hätte er randaliert, hätten Sie ihn auch fixieren können, damit er keinen Schaden nimmt und sie ihn entweder ins Krankenhaus, auf die Wache oder nach Hause bringen können. Im betrunkenen Zustand kann man niemand einfach aussetzen und sich selbst überlassen. Zumindest müsste gewährleistet werden, dass er seine eigene Haustür erreicht und in seine Wohnung kommt.
Das habe ich auch nicht behauptet. Bin da ganz Deiner Meinung, dass man sowas hätte ANDERS regeln MÜSSEN! Es ging mir nur darum zu hinterfragen, wie diese völlig falsche Entscheidung so und nicht anders zu handeln, nicht nur aus menschlicher Sicht, sondern auch beruflich als Polizist, entstanden ist. Das noch zu zweit zu beschließen. man weiß ja nicht, ob nicht ein Polizist gesagt hat: Das geht nicht, das können wir nicht machen und sich dann gefügt hat, weil einer Krähe der Anderen kein Auge auspickt..es bleibt aber so oder so absolut nicht nachvollziehbar und unverständlich.


melden

Ähnliche Diskussionen
Themen
Beiträge
Letzte Antwort
Kriminalfälle: Sarah Widmer.... Mord oder Unfall?
Kriminalfälle, 10 Beiträge, am 15.10.2021 von Cassandra71
insight-2015 am 15.10.2021
10
am 15.10.2021 »
Kriminalfälle: Der Zodiac Killer
Kriminalfälle, 1.275 Beiträge, gestern um 23:03 von WgahnaglFhtagn
jamesbond007 am 28.08.2010, Seite: 1 2 3 4 ... 60 61 62 63
1.275
gestern um 23:03 »
Kriminalfälle: Verschwinden und Mord an Denise Behlmer aus Kiel 2012/13
Kriminalfälle, 19 Beiträge, am 10.08.2024 von Kielius
MR_IöS am 03.05.2013
19
am 10.08.2024 »
Kriminalfälle: Der mysteriöse Tod des Jens Henrik Bleck
Kriminalfälle, 542 Beiträge, am 30.01.2024 von jeangreen
KT am 20.10.2014, Seite: 1 2 3 4 ... 25 26 27 28
542
am 30.01.2024 »
Kriminalfälle: Badewannenunfall von Rottach-Egern
Kriminalfälle, 7.729 Beiträge, am 30.11.2024 von kegelschnitt
wombi007 am 11.10.2018, Seite: 1 2 3 4 ... 390 391 392 393
7.729
am 30.11.2024 »