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Robert - Ich kann das nicht vergessen

247 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Polizei, Unfall ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Robert - Ich kann das nicht vergessen

27.02.2012 um 23:16
soweit ich weiß wurden die beiden polizisten suspendiert. aber ich weiß nicht, wasich noch glauben soll, nachdem das ganze system der justiz mir immer mehr wie eine farce erscheint.

@Dornenblut
nein, ich habe seine mutter noch einmal gesehen, aber ich hab es nicht über mich gebracht etwas zu sagen. ich versuche das abzuschließen, ganz wird das wohl nie gelingen.

@drahdiwaberl
sehr richtig, das ist blödsinn mit hitler


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Robert - Ich kann das nicht vergessen

27.02.2012 um 23:21
war auch nur fabulation elli...ich kenne die polizisten nicht und weiss nciht welche kindheitserinenrungen sie dazu trieben.
Ich empfinde es nach wie vor als sadistisch.
Dem Sadismus wohnt auch nciht nur eine sexualisierte gewalt inne...meine meinung nach.Aber so sagt es ja dornenblut...
Was ist es dann?


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Robert - Ich kann das nicht vergessen

28.02.2012 um 00:18
so wie ich das in erinnerung habe, stand der junge mann ja vor dem fremden haus und dachte wirklich es wäre sein zuhause...
da müssen doch halluzinogene dinge im spiel gewesens ein....nicht lsd...glaube ich nciht..eher stechapfel oder son kram...
ist aber auch alles fabulation...aber sich etwas so einzubilden als wäre es tatsächlich da...brauch es schon solche sachen.

Und ich glaube einfach nciht, dass ZWEI Polizisten einfach nur dumm und zu faul waren....kopfschüttel*


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Robert - Ich kann das nicht vergessen

21.07.2015 um 00:23
Ich kann mich an den Fall nur dunkel erinnern. Ich habe nun versucht den Link vom TE zu öffnen. Leider geht dies nicht mehr. Kann mir einer sagen, was mit der Zeugin passiert ist? Sie ist ja kurz vor der Verhandlung gestorben. Warum? Ich finde auf Anhieb nichts im Netz. Bin aber gerade sehr geschockt über das, was mit Robert passiert ist.


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Robert - Ich kann das nicht vergessen

21.07.2015 um 07:55
@Feelee
Polizisten-Prozess: Robert S. - ausgesetzt zum Sterben
Von Julia Jüttner
Es war der schlimmste Tag im Leben von Ewa und Pawel S.: Ihr betrunkener Sohn wurde von zwei Polizisten auf einer Landstraße ausgesetzt, wenig später war Robert tot, überfahren. Morgen wird wieder ein schwarzer Tag für die Eltern - die Beamten werden voraussichtlich freigesprochen.

Hamburg - Sie waren so voller Hoffnung, dass der Tod ihres Sohnes aufgeklärt wird. Pawel und Ewa S. hatten unerbittlich darum gekämpft, dass der tödliche Unfall vor Gericht kommt. Jetzt - viereinhalb Jahre nach dem Unglück - wird das Urteil gesprochen. Es könnte nach Roberts Todestag einer der dunkelsten Tage im Leben seiner Eltern werden.

Nicht nur die Verteidiger der beiden Polizeibeamten plädierten auf Freispruch, sondern auch die Staatsanwaltschaft. "Die Angeklagten haben schwerwiegende Fehler begangen und den Jungen sich selbst überlassen", hatte Staatsanwalt Marcel Ernst im Prozess gesagt. Gerade als Polizeibeamte hätten die Angeklagten "schwere moralische Schuld" auf sich geladen, auch weil einer von beiden sogar sagte, er würde noch einmal genauso handeln. Strafrechtlich müsse er jedoch auf Freispruch plädieren, erklärte der 38-Jährige dann in seinem Abschlussplädoyer. "Es muss mit absoluter Sicherheit bewiesen sein, dass die Polizisten die hilflose Lage des Jungen erkannten und ihn bewusst einer Gefahr aussetzten. Ein Tatverdacht reicht nicht aus", sagte Staatsanwalt Ernst SPIEGEL ONLINE.

Rückblick: Am 30. November 2002 feiert Robert S. mit Freunden in der Discothek "Ziegelei" in Groß Weeden - und trinkt dort reichlich Alkohol. In seinem Blut werden später 1,99 Promille Alkohol gemessen. Als er das Lokal verlässt, stürzt er an der Einfahrt zur Mülldeponie, verliert das Bewusstsein. Umstehende alarmieren die Einsatzzentrale der Polizei, die schickt einen Notarzt. Als Robert S. zu sich kommt, weigert er sich, ins Krankenhaus gefahren zu werden. Er will allein nach Hause.
Mit seinen Eltern und seiner jüngeren Schwester ist er genau an diesem Tag umgezogen, in die Nähe des Lübecker Unigeländes. Der Schüler des Gymnasiums Johanneum stolpert in den Vorgarten des Ehepaares B., hält deren Haus für sein Elternhaus, klingelt immer wieder, lässt sich nicht abwimmeln. Ulrike und André B. rufen die Polizei, weil "der Junge draußen nicht alleine bleiben" könne.
"Er hatte eine leichte Fahne, sonst war er gut drauf"
Die Leitstelle schickt Oberkommissar Alexander M., 45, und Hauptmeister Hans Joachim G., 57, aus Ratzeburg. Die beiden packen den Gymnasiasten in den Streifenwagen und setzen ihn um 4.33 Uhr irgendwo zwischen Lübeck und Bliestorf im Kreis Herzogtum Lauenburg auf der Kronsforder Hauptstraße aus - bei drei Grad Celsius, ohne Jacke.
Vom desolaten Zustand des jungen Mannes wollen Alexander M. und Hans Joachim G. nichts bemerkt haben. "Er wirkte nicht hilflos, er hatte eine leichte Fahne, sonst war er gut drauf", sagte G. im Prozess. Die Polizisten geben später zu Protokoll, Robert S. habe den Streifenwagen auf eigenen Wunsch verlassen, weil er nicht nach Hause gefahren werden wollte.
Was danach passiert, konnte in dem Prozess nicht rekonstruiert werden. Zwei Kilometer von der besagten Stelle entfernt wird der 18-Jährige um 5.31 Uhr vom Golf einer jungen Frau, Johanna H., überfahren und ist sofort tot. Die 22-Jährige hatte den auf der Fahrbahn kauernden Robert S. zu spät bemerkt - er trug weder Schuhe noch Strümpfe.
Die Unglücksfahrerin stirbt - 14 Stunden vor Prozessbeginn
Das Verfahren gegen Johanna H. wegen fahrlässiger Tötung wird im Januar 2006 eingestellt. Zu dem Unfallhergang hatte sie als Angeklagte geschwiegen. In dem Prozess gegen die beiden Polizisten sollte die Arzthelferin als Zeugin aussagen - Roberts Eltern hatten Hoffnung, sie würde zur Aufklärung des Falls beitragen.
Doch genau 14 Stunden vor Prozessauftakt verunglückte Johanna H. selbst auf der Europastraße 27 zwischen Großenbrode und Heiligenhafen. Bei einem gewagten Überholmanöver stieß ein holländischer Kleinlaster mit dem Wagen der Lübeckerin frontal zusammen.
Ihr Tod überschattete den Prozessbeginn. Der Vorsitzende Richter Christian Singelmann sprach von einer schicksalhaften Verknüpfung der Ereignisse. Für Roberts Eltern, die als Nebenkläger in dem Prozess auftreten, starb mit dem Tod der Zeugin auch eine erste Hoffnung. Morgen könnten sie ein weiteres Mal tief enttäuscht werden.
Die Verteidigung jedenfalls hofft auf Freispruch. "Wir sind alle zuversichtlich", sagt Anwalt Stefan Kranz SPIEGEL ONLINE. Zu Beginn des Prozesses sei man "von völlig falschen Gesichtspunkten ausgegangen". So habe beispielsweise nicht geklärt werden können, warum die beiden Polizisten nichts vom Einsatz des Notarztes und damit von Roberts Sturz und seinem Zustand wissen konnten. Da es keine Beweise dafür gebe, dass Robert beim Verlassen des Streifenwagens hilflos war, sei es "nur stringent", dass auch die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiere, so Kranz.
Dass Ulrike und André B., an deren Haustür Robert klingelte, aussagten, dass die angeklagten Polizisten Robert "nicht für voll" nahmen und ihr Verhalten eher befremdlich als beruhigend gewesen sei - kein Beweis.
Klaus Nentwig, Vertreter der Nebenkläger, plädierte auf schuldig. Die Angeklagten seien erfahrene Beamte, die hätten merken müssen, dass Robert betrunken und orientierungslos war - immerhin habe er ein fremdes Haus für das seiner Eltern gehalten. "Sie haben seinen Tod verursacht", sagt Nentwig.

Roberts Eltern kämpften vier Jahre für einen Prozess

Es war ein langer Weg, bis die Staatsanwaltschaft Lübeck gegen die beiden Polizeibeamten wegen Aussetzung einer hilflosen Person mit Todesfolge Anklage erhob. Roberts Eltern kämpften vier lange Jahre: Zuerst wurde der Fall von der Staatsanwaltschaft Lübeck, dann von der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig abgelehnt.
Erst eine Beschwerde beim Oberlandesgericht hatte Erfolg. Das OLG bestätigte, dass noch Fragen offen seien: Warum brachten die Beamten Robert S. nicht nach Hause zu seinen Eltern? Oder schlichtweg in eine Ausnüchterungszelle? Das OLG sah einen hinreichenden Tatverdacht. "Die Aussichten auf eine Verurteilung der Polizisten sind wahrscheinlicher als ein Freispruch", urteilte die Kammer. Es kam zu einem Klageerzwingungsverfahren, eine Seltenheit in der deutschen Rechtsgeschichte. Die Strafe bei Aussetzung mit Todesfolge beträgt drei bis zehn Jahre.
Für die beiden Polizisten würde eine Haftstrafe nicht nur das Ende ihrer Freiheit bedeuten, sondern auch das ihrer beruflichen Karriere.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/polizisten-prozess-robert-s-ausgesetzt-zum-sterben-a-485688.html


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Robert - Ich kann das nicht vergessen

21.07.2015 um 07:59
@MGunderson

Wenn ich diesen Artikel so lese, erinnert der mich sehr stark an einen Fernsehfilm, der vlt. vor einem Jahr lief und auch auf einer wahren Geschichte beruhte - weiß jemand, ob dieser Fall verfilmt wurde?


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Robert - Ich kann das nicht vergessen

21.07.2015 um 08:38
@hallo-ho

Weißt Du zufällig noch wie dieser Film hieß?


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Robert - Ich kann das nicht vergessen

21.07.2015 um 08:40
@Rheinperle
Nein, leider nicht, sonst hätte ich den Titel genannt. Aber es ging auch um einen jungen Mann, der von Polizisten an der Landstraße ausgesetzt wurde, an einem fremden Haus geklingelt hat, von einer Frau überfahren wurde usw. und er beruhte auf einer wahren Begebenheit.


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Robert - Ich kann das nicht vergessen

21.07.2015 um 08:43
@hallo-ho
Habe mal im Internet gesucht, war es 'die kalte Wahrheit'?


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Robert - Ich kann das nicht vergessen

21.07.2015 um 08:45
@Rheinperle
Ja, danke, das müsste er sein. Ich hab mir eingebildet, dass er auf der ARD lief, ist aber offenbar eine ZDF-Produktion.
PS Und laut Wikipedia bezieht sich der Film tatsächlich auf diesen Fall.


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Robert - Ich kann das nicht vergessen

21.07.2015 um 08:50
@hallo-ho
Ja, dieser Fall wurde aufgrund dieses Falles gedreht. Allerdings habe ich noch in Erinnerung, dass die Zeugin, also die Autofahrerin, im Film nicht starb. Bis dahin ging der Film nicht.

@MGunderson
Vielen Dank für das Einstellen des Textes. Das hatte mich die letzten Stunden doch ziemlich beschäftigt und bewegt.

Was für ein Schicksal? Der Junge wird von der Polizei mitten im Niemandsland abgesetzt. Er wird von einer Autofahrerin überfahren. Diese Autofahrerin kommt 14 Stunden vor Prozessbeginn selber bei einem Autounfall ums Leben.


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Robert - Ich kann das nicht vergessen

21.07.2015 um 09:00
@Feelee
Ja, echt schrecklich. Die Unglücksfahrerin war ja selbst noch so jung. Hier wurden 2 junge Leben zerstört. Ich finde es sehr alarmierend, dass der Junge 4x einen Notruf im Polizeiwagen abgesetzt hat, das kann doch nur bedeuten, dass er sich bei diesen Polizisten nicht sicher aufgehoben fühlte - wer ruft denn die Polizei, wenn er schon in einem Polizeiauto sitzt? Entweder war er echt total verwirrt und hat die Polizisten aufgrund ihres Auftretens nicht als solche wahrgenommen (wenn die sich schon vor dem Ehepaar so despektierlich benommen haben, möchte ich mir nicht ausmalen, wie sich sich benommen haben, als sie mit ihm allein waren :( ) - in dem Fall hätten sie aber seine Verwirrung bemerken und ihn nicht aussetzen dürfen. Oder sie haben ihn sogar irgendwie attackiert/bedroht, sodass er DESHALB Notrufe absetzte. Fraglich ist, welcher Art diese waren und warum keine Streife daraufhin losgeschickt wurde, um zu gucken, was los ist. Und fraglich ist auch, wenn er im Polizeiauto den Notruf wählen konnte, warum er das nicht später noch mal tat, nachdem man ihn ausgesetzt hatte?! Oder tat er das und man schickte ihm dieselben Polizisten, die dem Notruf dann gar nicht mehr nachkamen? Oder hatten ihm die Polizisten verboten, nochmal den Notruf zu wählen und gedroht, dass sie zurückkommen und er richtig "was erleben" kann, wenn er noch mal anruft?

Ich habe die Befürchtung, da er schon so verletzt war durch diverse Stürze und nachher natürlich den tödlichen Unfall, dass man nicht mehr hätte erkennen können, wenn er auch Verletzungen hatte, die die Polizisten ihm beigebracht haben könnten, als sie mit ihm allein waren. Und dass er deshalb versuchte, 110 4x zu wählen, weil die ihn verprügelt haben, bevor sie ihn aussetzten. :(


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Robert - Ich kann das nicht vergessen

21.07.2015 um 09:06
@Comtesse
Ich habe da auch ganz fiese Gedanken. Ein 18jähriger ruft nicht einfach so aus dem Polizeiauto noch paar Mal den Notruf. Da muss schon einiges mehr passiert sein. Hinzu kommt noch, dass Robert ohne Schuhe und Strümpfe gefunden wurde. Wurde er von den Polizisten noch aus Spaß "gequält"?

Ich verstehe da auch nicht, dass man dem von Seiten einer höheren Stelle nicht besser nachging. Solche Polizisten hätten nie mehr arbeiten dürfen. Das schreit doch zum Himmel, dass da einiges mehr passiert sein muss.


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Robert - Ich kann das nicht vergessen

21.07.2015 um 09:14
Interessanter und krasser Fall. Da ein Link aus dem EP schon down ist, kopiere ich den anderen mal hier rein:
110 – Bei Anruf Tod

Zwei Polizisten setzen einen volltrunkenen Schüler in einer Winternacht an einem unbewohnten Ort nahe Lübeck ab. Kurz darauf wird er überfahren. Die Eltern glauben zunächst an einen tragischen Unfall. Dann beginnen sie, Fragen zu stellen

von Sabine Rückert
5. Januar 2008

Wer sich in einer Dezembernacht ohne Mantel in die Einsamkeit der Kronsforder Landstraße bei Kilometer 10,6 stellt, kann das Entsetzen spüren, das Robert Syrokowski zuletzt gepackt haben muss. Nach wenigen Minuten umschließt die Kälte wie eine Klammer die Brust, die Finsternis steht wie eine Wand vor den Augen. Die Füße versinken in der eisigen Schmiere der Böschung, Robert war barfuß. Wenn Fahrzeuge vorbeidonnern, taucht in ihrem Scheinwerferkegel ganz kurz ein Holzkreuz am Straßenrand auf. Es erinnert daran, dass Robert Syrokowski in den frühen Morgenstunden des 1. Dezember 2002 hier starb – fast erfroren und auf der Fahrbahn sitzend. Da war er gerade 18.

Mehr als fünf Jahre später beschäftigt das Ende des Lübecker Gymnasiasten den Bundesgerichtshof. Robert ist nämlich nicht bloß das Opfer irgendeines tragischen Verkehrsunfalls – wäre er in jener Nacht nicht in die Hände der Polizei gefallen, würde er heute noch leben. Zwei Beamte hatten ihn in Gewahrsam genommen und dann an unbewohnter und ihm unbekannter Stelle ausgesetzt. Die beiden Polizisten sind vom Landgericht Lübeck am 31. Mai 2007 wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von jeweils neun Monaten verurteilt worden. Ob das Urteil jetzt rechtskräftig wird oder ob die Umstände, die zum Tode des Jungen geführt haben, neu verhandelt und bewertet werden müssen, darüber wird der Dritte Strafsenat in Karlsruhe nächste Woche befinden.

Die letzte Nacht des Robert Syrokowski nimmt ihren Anfang in einer Landdiskothek im Weiler Groß Weeden , etwa 20 Kilometer von Lübeck entfernt. Es ist Sonnabend, Robert ist das erste Mal hier, seine Freunde haben ihn mitgebracht, in ihrer Gesellschaft trinkt er kräftig Bier und Wodka mit Orangensaft. Bei seinem Tod am Sonntag früh wird er immer noch fast zwei Promille im Blut haben. Um 2.45 Uhr verlässt der Junge die Diskothek allein und ohne seinen Kameraden Bescheid zu sagen. Will er frische Luft schnappen? Jedenfalls trägt er nur ein T-Shirt und darüber einen dünnen Baumwollpullover. Draußen ist es trocken, aber bitterkalt: vier Grad über null.

Eine Viertelstunde später findet eine Zivilstreife Robert etwa 300 Meter von der Disco entfernt an der Einfahrt zu einer Sondermülldeponie halb auf der Straße liegend. Er ist »leichenblass und nicht ansprechbar«. Die Beamten hüllen den Zusammengebrochenen in eine Wärmedecke und rufen den Rettungswagen. Robert kommt wieder zu sich und kann auch sagen, wie er heißt. Den Rettungsassistenten kommt Robert betrunken, aber nicht volltrunken vor – sie rücken wieder ab. Später werden sie angeben, den Jungen in der Obhut der Streifenbeamten zurückgelassen zu haben, die ihrerseits beteuern, ihn den Rettungsassistenten anvertraut zu haben. Wer die Unwahrheit sagt, wird nicht geklärt, sicher ist nur, dass Robert um 3.40 Uhr allein in der Nacht zurückbleibt.

Kurze Zeit später klingelt es kräftig an der Tür der Eheleute B., die mit ihren fünf Kindern das Haus an der Einfahrt zur Sondermülldeponie bewohnen. Herr B. öffnet, draußen steht ein sehr junger Mann und will herein. Es ist Robert, der leicht hin und her schwankt und mit halb geschlossenen Augen und schwerer Zunge behauptet, hier zu wohnen. »Meine Eltern haben dieses Haus gekauft«, sagt er schleppend. Vergeblich versuchen die B.s, dem – wie sie fälschlich glauben – unter Drogen stehenden Besucher den Unsinn auszureden. Robert, der mit seiner Familie tatsächlich am Vortag in ein neues Haus innerhalb Lübecks umgezogen ist, wankt ums Eigenheim der B.s, wobei er immerzu in sein Handy spricht. Schließlich versucht er von hinten durch den Wintergarten einzudringen. Er habe den Schlüssel vergessen, ruft er, aber er wisse schon, wie er hereinkomme. Er sei so müde und friere und wolle in sein Bett. Er kommt den B.s hilflos vor, »wie ein kleines Kind«.

Weil sich die B.s mit ihrem offensichtlich verwirrten Gast keinen anderen Rat wissen, wählen sie die Nummer, die jedem deutschen Bürger im Notfall Hilfe verspricht: 110. Daraufhin erscheinen Hans Joachim G. und Alexander M., zwei erfahrene Polizisten. Von der Einsatzleitstelle wissen sie bereits, dass eben gerade schon ein Polizeifahrzeug bei Robert Syrokowski gewesen ist. Mit dem Auftauchen der Beamten nimmt die Sache in den Augen der Eheleute B. eine befremdliche Wendung. »Ich bin der Präsident der Vereinigten Staaten«, stellt M. sich dem inzwischen unruhig hin und her trippelnden Robert vor, »und das«, er weist auf den Kollegen, »ist Micky Mouse.« Robert lächelt. Er scheint das Abwertende dieser Ansprache nicht zu begreifen. Die Beamten weisen ihn vom Gelände der B.s, und als Robert sich zum Gehen wendet, fahren auch sie ab.

Gleich danach kehren sie zurück, um zu prüfen, ob Syrokowski sich an das Verbot hält. Der hat inzwischen wieder versucht, von hinten in sein vermeintliches Elternhaus zu gelangen, und kommt den Beamten jetzt aus der Zufahrt zur Deponie entgegengelaufen. Dabei stürzt er schwer über die armdicke Stahlkette, die den Weg zur Sondermülldeponie absperrt. Trotzdem erhebt er sich sofort und rennt wie ein Automat weiter, ohne auf Verletzungen zu achten oder sich den Staub abzuklopfen. Alexander M. erwischt Robert am Arm: »Jetzt ist Schluss, Freundchen, du kommst jetzt mit und kannst dich ausnüchtern.« Sie setzen den Jungen in den Fond des Polizeiwagens und fahren ab.

Das geschieht um 4.15 Uhr. Um 5.30 Uhr wird Robert zehn Kilometer nördlich, mitten in der stockdunklen Verlassenheit der Krummesser Heide, von einem Pkw erfasst und getötet werden. Doch wie ist er an diesen Ort gelangt?

Sämtliche Angaben über das, was Robert Syrokowski in diesen 75 Minuten widerfuhr, stammen von den beschuldigten Beamten – der einzige Zeuge ist tot. In der Hauptverhandlung behaupteten die Angeklagten, sie hätten Robert in sein Elternhaus nach Lübeck fahren wollen, der aber habe darauf bestanden, vorzeitig auszusteigen. Und weil er 18 Jahre alt gewesen sei, im Auto keinen betrunkenen, sondern einen durchaus vernünftigen Eindruck gemacht habe, außerdem im Besitz eines Handys gewesen sei und sich ein Taxi habe rufen wollen, habe man ihn einige Kilometer vor Lübeck an einer durch Straßenlaternen beleuchteten Stelle hinter dem Elbe-Lübeck-Kanal abgesetzt.

Diese fürsorgliche Version hat das Landgericht Lübeck den Beamten nicht geglaubt. Die Richter waren vielmehr davon überzeugt, dass Alexander M. und Hans Joachim G., die zur Polizei Ratzeburg gehören, den orientierungslosen Jungen aus ihrem Zuständigkeitsbereich heraus auf Lübecker Stadtgebiet transportieren wollten, um ihren Platzverweis durchzusetzen und »einen Störer los zu sein«. Sie hätten den geistig Beeinträchtigten, lediglich mit einem Pullover Bekleideten in der Winternacht im Stich gelassen, ohne zu prüfen, ob sein Handy funktioniert, ob er Geld dabei hat und ob er überhaupt weiß, wo er sich befindet.

Warum sonst hätten die Beamten gegen die Vorschriften verstoßen und ihrer Einsatzleitstelle die 15-minütige Fahrt mit Robert verschweigen sollen, wie sie es getan haben? Robert hatte nur noch 1,90 Euro in der Tasche, die Fahrt nach Hause konnte er gar nicht bezahlen. Auch war ihm die Gegend hinter dem Elbe-Lübeck-Kanal völlig fremd, welche Adresse hätte er dem Taxi nennen sollen? Und hatte er wirklich den richtigen Taxenruf im Kopf?

Fest steht, dass Robert noch im Polizeiauto sitzend auf seinem Handy vier Mal die Notrufnummer 110 gewählt hat – hatte er Angst? Fest steht auch, dass Robert – war er wirklich an der von den Beamten bezeichneten Stelle ausgesetzt worden – zwei Kilometer gelaufen sein musste, um zum Ort seines Todes zu gelangen. Und zwar zwei Kilometer in die falsche Richtung, weg von Lübeck durch den ganzen Ort Kronsforde hindurch und hinein in die pechschwarze Finsternis der Krummesser Heide. Darf man das glauben? Und warum haben ihn die Beamten – angenommen, er wollte wirklich selbst aussteigen –, nicht mitten in einer Ortschaft abgesetzt? Drei Dörfer haben sie mit Robert im Auto durchquert.

Der Lübecker Rechtsanwalt Klaus Nentwig, der Roberts Eltern als Nebenkläger im Prozess vertrat, hegt den Verdacht, dass der Junge gar nicht am Elbe-Lübeck-Kanal aus dem Polizeiwagen entlassen wurde, sondern vorher, auf einem unbeleuchteten Waldparkplatz unweit der Stelle, wo er starb. Diese Vermutung ist für die Verteidigung zwar nichts als »Spökenkiekerei«, würde aber erklären, warum der Junge sich bei Temperaturen um den Gefrierpunkt mitten im Nichts auf die Landstraße setzte: So konnte er auch im Zustand der totalen Erschöpfung ein vorbeikommendes Auto auf sich aufmerksam machen.

Um 5.30 Uhr knallt der VW-Golf einer jungen Frau, die mit 90 Stundenkilometern über Land unterwegs ist, in den auf dem Asphalt sitzenden Gymnasiasten. Er stirbt noch am Unfallort. Robert trägt weder Schuhe noch Strümpfe, wahrscheinlich Folge der sogenannten Kälte-Idiotie. Gerichtsmediziner kennen dieses Phänomen bei unterkühlten Betrunkenen: In eisiger Umgebung drängt es sie – von Hitzehalluzinationen irregeführt –, sich auszuziehen. Kälte-Idiotie ist ein Zeichen des nahenden Erfrierungstodes.

In der letzten Stunde seines Lebens hat der umherirrende Robert noch verzweifelt versucht, mit dem Handy eine Menschenseele zu erreichen: Seine Freundin hatte ihr Mobiltelefon abgestellt, bei allen anderen Nummern kamen die Gespräche nicht zustande. Auch zu Hause hat Robert es versucht, zwei Mal wollte er die Nummer seiner Eltern eingeben, beide Male hat er sich verwählt.

Die Syrokowskis erfuhren von den Umständen, die zum Tode ihres Kindes geführt hatten, zunächst gar nichts. »Ihr Sohn ist bei einem Autounfall umgekommen«, teilte die Polizei ihnen am Morgen mit. Sie begruben den Toten im Glauben an ein tragisches Unglück. Und vielleicht wären sie heute noch dieser Meinung, hätten nicht plötzlich die Eheleute B. aus Groß Weeden vor ihrer Haustür gestanden: Sie hatten von Roberts Unfall im Radio gehört und berichteten nun den Eltern Syrokowski von dem merkwürdigen Polizeieinsatz in ihrer Grundstückseinfahrt.

Zwischen diesem Besuch und der Verurteilung der beiden Beamten liegen viereinhalb Jahre. Die Aufklärung der Todesumstände des Gymnasiasten ist weniger von den Strafverfolgungsbehörden geleistet worden als vielmehr von seinen Eltern und deren Rechtsanwalt Klaus Nentwig. Die Staatsanwaltschaft Lübeck dagegen war mäßig interessiert. Drei Tage nach Roberts Tod meint die zuständige Staatsanwältin, es lägen keine Anhaltspunkte für einen Pflichtverstoß der Polizeibeamten vor, dabei stützt sie sich auf die Aussagen der Beamten G. und M., die von einer Hilflosigkeit des Jungen nichts bemerkt haben wollen. Als Nentwig sechs Wochen später die Akte einsieht, ist sie so gut wie leer. Der Anwalt fordert die Staatsanwältin auf, endlich tätig zu werden: Unterlagen zu beschlagnahmen, Zeugen zu vernehmen, Gutachten in Auftrag zu geben – doch die hat es nicht eilig. So gehen die Tonbandmitschnitte der beiden Polizeieinsätze jener Nacht verloren und auch die Notrufe, die Robert aus dem Polizeiwagen unter 110 abgesetzt hat, sind inzwischen gelöscht.

Am 16. September 2003 stellt die Staatsanwaltschaft ihre spärlichen Ermittlungen ganz ein: Der Tod des Robert Syrokowski sei ein »tragischer Unglücksfall«, niemand sei verantwortlich. Weil Nentwig sich vergeblich beim Generalstaatsanwalt beschwert, muss er schließlich das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht anrufen, um die Staatsanwaltschaft Lübeck zur Wiederaufnahme der Ermittlungen zu zwingen. Sein Antrag hat zunächst Erfolg, doch im November 2004 werden die Ermittlungen abermals eingestellt. Auch diese Verfügung greift der Rechtsanwalt mit der Beschwerde an, die der Generalstaatsanwalt wiederum verwirft.

Wieder ruft Rechtsanwalt Nentwig das Oberlandesgericht an, dieses führt noch einige Ermittlungen selbst durch und ordnet dann die Erhebung der Anklage wegen »Aussetzung des Robert Syrokowski« an. In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Lübeck kämpft die zum Jagen getragene Staatsanwaltschaft nicht für die Verurteilung, sondern für die Freisprechung der beiden Angeklagten. Trotzdem werden sie verurteilt, wenn auch nicht wegen Aussetzung, sondern wegen fahrlässiger Tötung.

Mit diesem Urteil wollen sich die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft Lübeck nicht abfinden. Einträchtig fordern sie seine Aufhebung: Dem Gymnasiasten sei seine Volltrunkenheit und die damit einhergehende geistige Beeinträchtigung nicht unbedingt anzumerken gewesen, argumentieren sie. Die Beamten hätten einen Volljährigen, der aussteigen will, nicht gegen seinen Willen im Auto festhalten können. Er habe das Fahrzeug an beleuchteter Stelle verlassen und sei im Besitz eines Handys gewesen. Die furchtbare Entwicklung der Sache sei für die Polizisten nicht abzusehen gewesen.

Die Nebenklage denkt da anders. Sie findet, den erfahrenen Beamten konnte der hilflose Zustand des Schülers gar nicht entgangen sein, war er doch sogar von Laien wie den Eheleuten B. erkannt worden. Und auf den Willen eines erkennbar Verwirrten komme es nicht an. Statt den leicht bekleideten Robert heimzufahren oder zu seinen Freunden in die Disco zu bringen, hätten die Beamten ihn abtransportiert und seine Lage durch den Ortswechsel an eine unbewohnte Stelle »objektiv verschlechtert«. Gegen die Polizisten spreche auch, dass sie der Einsatzleitung diese Fahrt verheimlicht hätten. Die Nebenklage will, dass die neue Hauptverhandlung vor dem Landgericht Kiel stattfindet, damit eine andere als die Lübecker Staatsanwaltschaft an dem weiteren Verfahren mitwirkt.

Am 10. Januar wird der Bundesgerichtshof entscheiden, ob das Verfahren weitergeht. Der Vorsitzende des Dritten Strafsenats, Klaus Tolksdorf, weiß aus eigener Anschauung, was von einem Polizeibeamten erwartet und verlangt werden darf – er war früher selbst Polizist.



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Robert - Ich kann das nicht vergessen

21.07.2015 um 09:28
Auch wenn die Strafe mMn nicht angemessen ist, wenigstens nicht freigesprochen:


Tod eines ausgesetzten Schülers
"Kein Polizist wird je wieder so handeln"


18.09.2008, 11:27 Uhr | Spiegel Online
Aus Kiel berichtet Julia Jüttner

Zwei Polizisten setzten einen betrunkenen Schüler nachts an einer Landstraße aus - der Junge wurde überfahren. Nachdem der Bundesgerichtshof die Strafen in einem ersten Verfahren als zu milde verworfen hatte, standen die Beamten jetzt erneut vor Gericht. Einen der beiden traf ein hartes Urteil.

Mit diesem Urteil hat keiner gerechnet: Nicht Roberts Familie, nicht seine vielen Freunde - und am wenigsten die beiden angeklagten Polizisten. Die Schwurgerichtskammer des Kieler Landgerichts verurteilte Oberkommissar Alexander M. zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Aussetzung mit Todesfolge im minderschweren Fall.

Für einen geht es glimpflich aus
Das Strafmaß für seinen Kollegen, Hauptmeister Hans Joachim G., beträgt neun Monate auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung. Der 58-Jährige schloss kurz die Augen, erleichtert atmete er auf. Seine Existenz ist gesichert, in zwei Jahren kann er in Rente gehen. Das bevorstehende Disziplinarverfahren - reine Formsache.

Familienvater trifft es hart
Doch sein 46 Jahre alter Partner ist erledigt. Seine Karriere ist ruiniert. Leichenblass folgte der sechsfache Vater im grauen Nadelstreifenanzug der fast eineinhalbstündigen Urteilsbegründung. "Ich hatte das Gefühl, dass er zusammenklappt", sagte seine Verteidigerin Annette Marberth-Kubicki "Spiegel Online". Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird der Beamte nach mehr als 25 Jahren aus dem Polizeidienst entlassen. Was dann aus seiner achtköpfigen Familie werde, sei völlig offen, so seine Anwältin.

Schüler in kalter Nacht ausgesetzt
"Er hat den Tod von Robert verursacht"In der Nacht zum 1. Dezember 2002 hatten die beiden Polizeibeamten den 18 Jahre alten Robert Syrokowski an einer abgelegenen Landstraße nahe Lübeck abgesetzt - leicht bekleidet, bei vier Grad Celsius und mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut.

Robert stirbt im Straßengraben
Wenige Minuten später wurde der Gymnasiast von einem Auto überfahren, in den Graben geschleudert. Er starb noch an der Unfallstelle an seinen schweren Verletzungen. Staatsanwalt Achim Hackethal forderte deshalb in seinem Plädoyer am Dienstag ein Jahr Haft auf Bewährung für beide Polizisten - womit beide den Beamtenstatus verloren hätten. Doch die Kammer unter Vorsitz von Richter Jörg Brommann nahm jetzt - anders als im ersten Verfahren - beim Urteil eine Differenzierung zwischen den beiden Angeklagten vor.

Gericht geht von Vorsatz aus
Über Alexander M. sagte Brommann: "Er hat den Tod von Robert verursacht. Daran besteht nicht ernsthaft Zweifel." Der Oberkommissar habe vorsätzlich gehandelt: Er habe erkannt, dass Robert alkoholisiert war; er habe gewusst, dass der 18-Jährige nicht den Temperaturverhältnissen entsprechend gekleidet, nicht orientiert und nicht Herr seiner Sinne gewesen sei.

Sturz nach durchzechter Nacht
Am 30. November 2002 besucht Robert Syrokowski mit Freunden die Discothek "Ziegelei" in Groß Weeden. Gemeinsam trinken sie Wodka-Mixgetränke und Bier. Als der 18-Jährige das Lokal verlässt, stürzt er an der Einfahrt zur Mülldeponie, verliert das Bewusstsein.

Betrunkener lehnt Hilfe vom Notarzt ab
Umstehende alarmieren um 3.02 Uhr die Einsatzzentrale der Polizei, die schickt einen Notarzt. Als Robert Syrokowski zu sich kommt, weigert er sich, ins Krankenhaus gefahren zu werden. Er will allein nach Hause. Mit seinen Eltern und seiner jüngeren Schwester ist er genau an diesem Tag umgezogen, in die Nähe des Lübecker Unigeländes.

Elternhaus nicht gefunden
Gegen 3.40 Uhr stolpert der Schüler des Johanneums in den Vorgarten des Ehepaares B., hundert Meter von der Diskothek entfernt. Er hält deren Haus für sein Elternhaus, klingelt immer wieder, lässt sich nicht abwimmeln. Ulrike und André B. rufen die Polizei. Die Leitstelle schickt Oberkommissar Alexander M. und Hauptmeister Hans Joachim G. aus Ratzeburg. Die beiden erteilen dem jungen Lübecker um 4 Uhr Platzverweis, als er den nicht einhält, packen sie ihn in den Streifenwagen und fahren mit ihm davon.

Beamte wollen nichts bemerkt haben
Zwischen Lübeck und Bliestorf im Kreis Herzogtum Lauenburg auf der Kronsforder Hauptstraße lassen sie ihn aussteigen - bei vier Grad Celcius, ohne Jacke und betrunken. Vom desolaten Zustand wollen Alexander M. und Hans Joachim G. nichts bemerkt haben. Es ist 4.15 Uhr.

Überfahren um 5.31 Uhr
Zwei Kilometer von der besagten Stelle entfernt wird der 18-Jährige um 5.31 Uhr auf der Kronsforder Landstraße, Kilometer 10,6, von einem Wagen überfahren. Die 20-jährige Johanna H. hatte den auf der Fahrbahn kauernden Jungen zu spät bemerkt. Robert Syrokowski stirbt noch am Unfallort. Er trägt weder Schuhe noch Strümpfe.

Sprüche des Beamten "völlig sinnlos"
Die flapsigen Sprüche des Beamten M. gegenüber dem betrunkenen Abiturienten, er sei "der Präsident der Vereinigten Staaten" und sein Kollege G. "Mickey Mouse", sei keine "Testfrage" gewesen, wie M. es vor Gericht glauben machen wollte, sondern schlichtweg eine "völlig sinnlose" Bemerkung. M. habe Robert Syrokowski aus dem Streifenwagen entlassen, ohne sich von der Funktionsfähigkeit von dessen Handy zu überzeugen oder davon, ob er die Nummer eines Taxiunternehmens kannte. Insgesamt zweifelte die Kammer einen Großteil der Einlassungen des Polizeibeamten an.

Kollege kann nicht weiter belangt werden
Sein älterer Kollege habe zwar in jener Nacht "objektiv die gleichen Erkenntnisquellen" gehabt, urteilte Richter Brommann. Doch in dem Verfahren habe nicht eindeutig geklärt werden können, inwieweit Hauptmeister G. die Dialoge zwischen M. und Robert Syrokowski sowie anderen Tatbeteiligten bewusst wahrgenommen habe.

Eltern sind zufrieden über Urteil
Demnach folgte die Kammer den Ausführungen der Nebenklage. "Das Kommando während der Fahrt wurde von M. allein ausgeführt. Er war die treibende Kraft", sagte Rechtsanwalt Klaus Nentwig aus Bad Schwartau im Gespräch mit "Spiegel Online". Fast sechs Jahre lang kämpfte er im Namen von Roberts Eltern dafür, dass der Tod des Jungen aufgeklärt wird. "Meine Mandanten sind glücklich, dass das Gericht den Tatbestand der Aussetzung erfüllt sah."

"Wir wollten nur Aufklärung"
Um das Strafmaß sei es ihnen nie gegangen, sagte Ewa Syrokowski, die verweinten Augen hinter einer Sonnebrille versteckt, "Spiegel Online". "Wir wollten nur, dass der Fall aufgeklärt wird. Dass es den einen Polizisten so schwer trifft, tut mir sehr leid. Seine Familie kann nichts dafür."

Mutter kann Tränen nicht aufhalten
Während der Urteilsbegründung hatte Ewa Syrokowski zwischen ihrem Mann und Roberts jüngerer Schwester gesessen, alle drei hielten sich fest an den Händen. Als Richter Brommann noch einmal en detail die Nacht schilderte, in der Robert Syrokowski buchstäblich in die tödliche Katastrophe stolperte, konnte sie die Tränen nicht zurückhalten.

Warum wählte er im Streifenwagen den Notruf?
Die Kammer habe sich bemüht und lange beraten, erklärte Richter Brommann. Einiges habe nicht zweifelsfrei geklärt werden können. So zum Beispiel, warum Robert Syrokowski noch im Streifenwagen sitzend innerhalb einer Minute zweimal den Notruf 110 gewählt hat.

Robert erreichte niemanden mehr
Außerdem hatte Robert Syrokowski in der letzten Stunde seines Lebens versucht, die Menschen telefonisch zu erreichen, die ihm nahe standen: Seine Eltern, seine Freundin, seinen besten Freund und andere. Doch entweder hatten die meisten Angerufenen ihre Telefone ausgeschaltet oder der 18-Jährige verwählte sich - er hatte die Nummern nicht gespeichert, sondern wählte sie gewohnheitsmäßig auswendig.

Warum fuhren sie ihn nicht nach Hause?
Auch dieser Umstand weckte bei die Kammer erhebliche Zweifel daran, dass Robert Syrokowski auf eigenen Wunsch aus dem Streifenwagen gestiegen war, wie es die beiden Polizisten behaupteten. "Er ließ erkennen, dass er fror, müde war und ins Bett wollte", sagte Brommann. Warum also fuhren ihn die Beamten nicht einfach nach Hause? Nach Annahme des Gerichts überließen sie den Jungen nicht nur seiner Hilflosigkeit, sie verschlimmerten seine Situation noch.

Härtere Urteile nach Revision
Bei vielen Prozessbeobachtern wuchs in diesem zweiten Gerichtsverfahren das Unverständnis für das Verhalten der Polizisten. Zumal das Landgericht Lübeck beide Polizisten im Mai 2007 wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von jeweils neun Monaten verurteilt hatte, beide jedoch in Revision gingen. Die kündigte Verteidigerin Marberth-Kubicki heute erneut an.

Anwalt: Urteil gut begründet
Der Anwalt des Ehepaares Syrokowski, Johann Schwenn, zeigte sich jedoch optimistisch: Die Kammer habe ihr Urteil gut begründet. Es sei schwer, eine neue Revision durchzubringen. Er gehe davon aus, dass das Urteil rechtskräftig werde: "Dieses Urteil wird dafür sorgen, dass kein Polizist je wieder so handelt."



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Robert - Ich kann das nicht vergessen

21.07.2015 um 09:41
Zitat von FeeleeFeelee schrieb:Solche Polizisten hätten nie mehr arbeiten dürfen.
Zum Glück war es hier wohl so:
Zitat von woertermordwoertermord schrieb:Das Strafmaß für seinen Kollegen, Hauptmeister Hans Joachim G., beträgt neun Monate auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung. Der 58-Jährige schloss kurz die Augen, erleichtert atmete er auf. Seine Existenz ist gesichert, in zwei Jahren kann er in Rente gehen. Das bevorstehende Disziplinarverfahren - reine Formsache.
Zitat von woertermordwoertermord schrieb:Doch sein 46 Jahre alter Partner ist erledigt. Seine Karriere ist ruiniert. Leichenblass folgte der sechsfache Vater im grauen Nadelstreifenanzug der fast eineinhalbstündigen Urteilsbegründung. "Ich hatte das Gefühl, dass er zusammenklappt", sagte seine Verteidigerin Annette Marberth-Kubicki "Spiegel Online". Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird der Beamte nach mehr als 25 Jahren aus dem Polizeidienst entlassen. Was dann aus seiner achtköpfigen Familie werde, sei völlig offen, so seine Anwältin.



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Robert - Ich kann das nicht vergessen

21.07.2015 um 10:10
Danke @woertermord für das Einstellen.

Ist das Urteil für den jüngeren Polizisten denn rechtskräftig geworden? Ich guck mal, ob ich etwas finde. Aber der ältere Polizist hat ja nun nicht wirklich "bluten" müssen. Ist mittlerweile in Rente und bezieht seine vollen Pensionsansprüche.


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Robert - Ich kann das nicht vergessen

21.07.2015 um 10:33
Justiz Langer Weg zum Recht
Wer trägt Schuld an Roberts Tod? Zwei Polizisten, urteilt das Kieler Landgericht von Sabine Rückert
DIE ZEIT Nº 40/2008 27. September 2008  11:38 Uhr 
6 Kommentare

Ganz unmerklich hat sich das Unheil über Alexander M. und Hans-Joachim G. zusammengebraut. Nach dem Tod ihres Opfers Robert Syrokowski vor fast sechs Jahren hatten sie noch allen Grund, zu hoffen, dass sie davonkommen könnten. Doch in der vergangener Woche holte das Schicksal die beiden Ratzeburger Polizeibeamten ein: An diesem Tag verurteilte das Landgericht Kiel den 46-jährigen Alexander M. wegen Aussetzung einer hilflosen Person mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Die Strafe wurde zwar zur Bewährung ausgesetzt, für einen Polizeibeamten jedoch bedeutet ein solcher Schuldspruch das Ende seiner Laufbahn. Am Tag, an dem das Urteil rechtskräftig wird, ist M. aus dem Staatsdienst entlassen, und seine Pensionsansprüche erlöschen. M.s Untergebenen, den 59-jährigen Hans-Joachim G., bestraften die Richter wegen fahrlässiger Tötung mit neun Monaten Gefängnis auf Bewährung. G. wird wohl im Staatsdienst bleiben, weil seine Freiheitsstrafe unter einem Jahr ist.
Nach den Feststellungen des Gerichts verlässt Robert Syrokowski in der Nacht zum 1. Dezember 2002 eine abgelegene Landdiskothek allein, leicht bekleidet und volltrunken. Auf der Straße bricht der 18-Jährige zusammen. Eine Zivilstreife findet ihn und ruft einen Rettungswagen. Robert erholt sich rasch, kann adäquate Angaben machen und bleibt nach Abrücken aller Einsatzfahrzeuge erneut allein auf der Straße zurück. Gegen vier Uhr klingelt er wildfremde Leute heraus und beunruhigt sie mit der Behauptung, in ihrem Haus zu wohnen. Weil die Leute glauben, einen Drogenberauschten vor sich zu haben, rufen sie die Polizei. Nun rücken die erfahrenen Streifenbeamten Alexander M. und Hans-Joachim G. an und nehmen den Unruhestifter im Dienstfahrzeug mit – angeblich zum "Ausnüchtern". Dazu kommt es nicht, vielmehr lassen sie den Gymnasiasten zehn Kilometer weiter an einer unbewohnten Landstraße, außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs auf Lübecker Stadtgebiet, stehen und fahren davon. Der orientierungslose Junge setzt sich nach Verlassen des Einsatzwagens bei einer Temperatur von vier Grad mitten auf die finstere Landstraße, wo er bald darauf von einem VW Golf erfasst und sofort getötet wird. An diesem schrecklichen Ende sind – so sehen es die Richter – die beiden Polizisten schuld.
In der Kieler Hauptverhandlung erklärten die Angeklagten, sie hätten vom vorhergehenden Polizeieinsatz nichts gewusst und das Ausmaß von Roberts Alkoholisierung nicht erkannt. Dass er meinte, in einem fremden Haus zu wohnen, hätten sie für einen Scherz gehalten. Sie hätten den Gymnasiasten nach Hause fahren wollen, weil der aber unbedingt auf halber Strecke habe aussteigen und ein Taxi nehmen wollen, hätten sie ihn abgesetzt – alles andere wäre Freiheitsberaubung gewesen.
Diese fürsorgliche Version haben die Richter nicht geglaubt, nicht zuletzt deshalb, weil M. und G. ihrer Einsatzzentrale die Nachtfahrt mit Robert Syrokowski verheimlicht haben. Das Gericht ist vielmehr davon überzeugt, dass M. und G. sehr wohl Kenntnis davon hatten, dass Robert kurz zuvor schon einmal einen Polizeieinsatz verursacht hatte. Sie wussten außerdem, dass Robert alkoholisiert und dünn bekleidet war. Der Junge habe den Einsatzwagen alles andere als freiwillig verlassen, zumal er kaum mehr als einen Euro in der Tasche hatte. Die Polizisten hätten ihn ausgesetzt, um einen Störer los zu sein. "Sie haben ihn in jene Lage versetzt, die zu seinem Tode führte", sagt der Vorsitzende bei der Urteilsverkündung.

Die Eltern des Toten nehmen als Nebenkläger am Prozess teil. Immer wieder muss die Mutter ihre Tränen hinter einer großen Sonnenbrille verbergen. Für die Eheleute Syrokowski ist der Schuldspruch eine späte Genugtuung, denn jahrelang hatte es nicht so ausgesehen, als ob die Beamten für ihr Handeln jemals zur Rechenschaft gezogen würden.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Lübeck hatte nämlich zunächst keinen Grund gesehen, Roberts Todesumstände aufzuklären. Man gab sich mit den Angaben der Beamten zufrieden und bezeichnete Roberts Tod als "schicksalhafte Verkettung unglücklicher Umstände". Verantwortlich sei niemand. Das Verfahren wurde zweimal eingestellt. Zweimal musste der Lübecker Rechtsanwalt Klaus Nentwig das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht anrufen, um die Fortsetzung der Ermittlungen und schließlich die Erhebung der Anklage wegen Aussetzung mit Todesfolge vor dem Landgericht Lübeck zu erzwingen. Im Frühling 2007, mehr als vier Jahre nach Roberts Tod, kam es dort zu einer ersten Hauptverhandlung. Damals kämpfte die Staatsanwaltschaft Lübeck für die Freisprechung der Angeklagten. Trotzdem verurteilten die Lübecker Richter die zwei Polizeibeamten – allerdings nicht wegen Aussetzung mit Todesfolge, sondern nur wegen des Vergehens der fahrlässigen Tötung zu einer Bewährungsstrafe von jeweils neun Monaten.
Doch die Beamten wollten freigesprochen werden, sie legten Revision ein. Sie wussten die Staatsanwaltschaft Lübeck an ihrer Seite. Deshalb zogen nun auch Roberts Eltern – die eigentlich nicht mehr hatten weiterkämpfen wollen – nach und legten ihrerseits Revision gegen das Urteil ein: Sie beanstandeten, dass das Landgericht Lübeck die Beamten nicht wegen Aussetzung mit Todesfolge verurteilt hatte.
Am 10. Januar 2008 beschäftigte sich der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in öffentlicher Hauptverhandlung mit Roberts Todesumständen. Die Eltern wurden vom Hamburger Revisionsspezialisten Johann Schwenn vertreten. Die Anwälte der Angeklagten dagegen fehlten. Offensichtlich glaubten sie, sich ganz auf den Einsatz des Generalbundesanwalts verlassen zu können, der die Revision der Staatsanwaltschaft Lübeck vor dem BGH vertrat. Ein grober Fehler, denn in Karlsruhe hatte sich der Wind gedreht und die Bundesanwaltschaft ihren Standpunkt ohne Ankündigung geändert. Plötzlich hielt sie die Revision der Lübecker Staatsanwälte und die der Angeklagten für unbegründet und plädierte dafür, das Lübecker Urteil aufrechtzuerhalten.
Doch es kam noch schlimmer: Der Dritte Strafsenat verwarf nicht nur die Revision der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten – er hob das Lübecker Urteil auf die Revision der Eltern Syrokowski hin auf und verwies die Sache zurück – nicht mehr nach Lübeck, sondern nach Kiel. Auch das hatten die Eltern gefordert. In seinem Urteil formuliert der Bundesgerichtshof "durchgreifende rechtliche Bedenken", soweit das Landgericht Lübeck das Vorliegen einer Aussetzung mit Todesfolge verneint habe. Warum die beiden Angeklagten bloß fahrlässig gehandelt haben sollen, können die Bundesrichter dem angegriffenen Urteil nicht entnehmen.
Die Kieler Landrichter sehen es jetzt teilweise genauso: Mindestens der Angeklagte Alexander M. hat Roberts Hilflosigkeit ihrer Ansicht nach erkannt, deshalb haben sie ihn auch härter bestraft – wegen Aussetzung mit Todesfolge. Er muss jetzt seine Hoffnung auf die vage Chance setzen, dass dem Landgericht Kiel irgendein schwerwiegender Rechtsfehler unterlaufen ist, der sich mit einer neuen Revision angreifen lässt. Dass er an dieser für ihn unheilvollen Verfahrensentwicklung auch noch selbst Schuld hat, weil er das milde Lübecker Urteil nicht akzeptieren mochte, macht M. fast zu einer tragischen Figur.
Auch sein Mitangeklagter Hans-Joachim G., der im zweiten Prozess vom Kieler FDP-Politiker Wolfgang Kubicki verteidigt wurde, will die erneute Revision. Ein ziemlich riskanter Schritt, denn es könnte ihm ergehen wie seinem Vorgesetzten Alexander M. Der Angeklagte G. hat jetzt nämlich provoziert, dass die Eltern Syrokowski sich mit dem milden Schuldspruch gegen ihn ein weiteres Mal nicht abfinden und ihrerseits Revision einlegen.
http://www.zeit.de/2008/40/Kieler-Polizistenprozess
Nur die allerletzte Bestätigung fehlt noch.


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Robert - Ich kann das nicht vergessen

21.07.2015 um 11:22
Meine Meinung mag zwar vielen Leuten hier nicht schmecken ,ist aber meine persönliche Ansicht.
Der Zugang zu masslosem Alkoholkonsum hat schon sehr sehr vielen Menschen das Leben gekostet.
Nicht nur die Alkoholiker selbst, die von (kostenspieligen) Therapien zu Therapien gehen, sondern auch die ganzen unschuldigen Menschen(Ehepartner ,Kinder, Verwandte, Arbeitgeber etc....., die von alkoholabhängigen Menschen ihr Leben schwer gemacht kriegen ,auch alkoholisierte Autofahrer die unschuldige Leute mit in den Tod reißen.
Wer denkt denn an die?
Steht dort auch Kreuze am Strassenrand ?
Alkohol ist ein sehr gefährliches Suchtmittel und jetzt zurück zu Robert.
Der Junge hat mit 18 jahren sich schon masslos betrunken ,war nicht mehr Herr seiner Lage und hat sich in eine Gefahrensituation gebracht , wobei ihm mehr hätte gholfen werden können. das ist nicht passiert und das ist auch sehr traurig. ABER SCHULD hat niemand.
Er war nicht mehr zurechnungsfähig. das ist richtig. Aber wie viele Menschen die nicht mehr zurechnungsfähig sind begehen Schlägereien ,die dann zum Tod führen; fahren Menschen zu Tode und das Schuldmass ist gering in den Verhandlungen.
Die Schuld aber haben nicht die Aussenstehenden, sondern die Menschen selbst die sich damit in Gefahr begeben und für andere eine Gefahr dastellen.
Liebe @Elli84
Bitte mache einen Schlußstrich über das was passiert ist,du quälst dich nur selbst . Denke und helfe den Lebenden, insbesonder den Jugendlichen die durch Sucht JEGLICHE Lebensqualität verlieren.
Helfe denen wieder auf den rechten Weg zu kommen, statt irgendwo Reue und Schuld zu suchen.
Der Einzige dem ich wirklich Schuld an der Sache gebe, sind nicht Polizisten, sondern der Wirt, der die Grenzen aus eigenem Geschäftsgebaren nicht gesehen hatte und einen Jugendlichen dem Schicksal seiner Abhängigkeit und auch Hilfslosigkeit ausgesetzt hat .
Was wäre denn gewesen, wenn der Robert auch noch ein Auto gehabt hätte???
Also mal ZWEI Seiten sehen, dann relativiert sich das Ganze .


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Robert - Ich kann das nicht vergessen

21.07.2015 um 11:34
Zitat von Felicitas1Felicitas1 schrieb:Der Junge hat mit 18 jahren sich schon masslos betrunken ,war nicht mehr Herr seiner Lage und hat sich in eine Gefahrensituation gebracht , wobei ihm mehr hätte gholfen werden können. das ist nicht passiert und das ist auch sehr traurig. ABER SCHULD hat niemand.
Das stimmt nicht und wenn du die Berichte und auch die Begründung des Gerichtes gelesen hättest, wüsstest du das.
Die Polizeibeamten haben Roberts Lage verschlechtert, da sie ihn mitten in der Pampa ausgesetzt haben. Wenn die Famile bei der Robert zuvor war & dachte dies sei sein Elternhaus, hätten die ihn wahrscheinlich noch da übernachten lassen, anstelle diese unfähigen Polizisten zur Hilfe zu beten.
Robert hatte keine Jacke an, es waren 4Grad, er hatte ca. 2 Promille, kein Geld für Taxi- das alles war den Beamten schei*egal.
Was du hier ausführst ist total am Thema vorbei und da will ich gar nicht weiter drauf eingehen. Roberts Fall war kein Unfall!


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