Robert - Ich kann das nicht vergessen
21.07.2015 um 11:35@Feelee
@MGunderson
Das Urteil ist rechtskräftig geworden. Seht hier: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/tod-eines-ausgesetzten-schuelers-polizist-verliert-womoeglich-seinen-job-a-610349.html
@MGunderson
Das Urteil ist rechtskräftig geworden. Seht hier: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/tod-eines-ausgesetzten-schuelers-polizist-verliert-womoeglich-seinen-job-a-610349.html
Tod eines ausgesetzten Schülers: Polizist verliert womöglich seinen Job
Zwei Polizisten setzten einen betrunkenen Schüler nachts an einer Landstraße aus - der Junge wurde überfahren. Einer der Beamten wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob jetzt die Revision auf. Dem 46-Jährigen droht die Entlassung und der Verlust der Pensionsansprüche.
Kiel - Gut sechs Jahre nach dem Unfalltod von Robert Syrokowski aus Lübeck muss der 46 Jahre alte Polizeibeamte Alexander M. mit der Entlassung aus dem Dienst und dem Verlust der Pensionsansprüche rechnen. Der Beamte war wegen der Aussetzung des Schülers im September vom Kieler Landgericht zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) habe jetzt die Revision als "offensichtlich unbegründet abgelehnt", teilte die Sprecherin des Kieler Landgerichts, Susanne Bracker, am Freitag mit. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Laut Gericht hatte der Beamte "durch sein Verhalten den Tod des Schülers verursacht". Der 3. Strafsenat des BGH habe die Revision einstimmig verworfen, sagte Bracker.
Ein zweiter mitangeklagter Beamter, der 58-jährige Hans Joachim G., war wegen fahrlässiger Tötung mit neun Monaten Haft auf Bewährung bestraft worden. Auch dieses Urteil ist rechtskräftig. Die Entlassung aus dem Dienst ist erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung ab zwölf Monaten zwingend.
Beide Polizisten hatten den betrunkenen Schüler am 1. Dezember 2002 nachts im Dunkeln auf einer Landstraße abgesetzt, wo er später überfahren wurde. Alexander M. war Vorgesetzter seines Kollegen. Er hatte "die Gefährdung des objektiv desorientierten und hilflosen 18-Jährigen erkannt, sich aber nicht weiter darum gekümmert", befand das Gericht.
In einem ersten Verfahren vor dem Lübecker Landgericht waren beide Männer im Mai 2007 wegen fahrlässiger Tötung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der BGH aufgehoben und das Verfahren zur Neuverhandlung nach Kiel verwiesen.
Zu dem Prozess gegen die Beamten kam es erst, nachdem Roberts Eltern mehrere Klageerzwingungsverfahren gegen den Widerstand der Lübecker Staatsanwaltschaft anstrengten.
Der Anwalt des Ehepaares Syrokowski, Johann Schwenn, hatte sich bereits nach dem zweiten Urteil äußerst optimistisch gezeigt und betont, die Kammer habe ihr Urteil gut begründet. Es sei schwer, eine neue Revision durchzubringen, hatte Schwenn damals gesagt - und Recht behalten. "Dieses Urteil wird dafür sorgen, dass kein Polizist je wieder so handelt", hatte der erfahrene Strafverteidiger zudem gesagt.