InspectorGa schrieb:Der Anrufer hört sich in der Originalversion für mich wie ein ca. 30-40jähriger Mann mit hessischem Dialekt an. Er hat aber auch erst nach der Beerdigung angerufen also nachdem der Fall publik gemacht wurde. Er klingt auch äußerst gelassen. Nur das "Nehmen Sie mich fest" klingt etwas emotional. Fazit (subjektiv): Es dürfte ein Fake-Anruf sein. Aber sehr ungewöhnlich eine geschnittene schlechtere Version auszustrahlen.
Im Hinblick auf den ominösen Anrufer finde ich es ebenfalls wichtig, genau diesen Punkt zu unterstreichen. Es ist nämlich richtig, dass der Anruf erst bei der Polizei einging, nachdem die Beerdigung publik gemacht wurde:
- Tristan wurde am 26. März ermordet und am 06. April 1998 beerdigt
- veröffentlicht wurde diese Info am 07. April 1998 in der Frankfurter Rundschau, also einen Tag nach der Beerdigung
- der 07. April war dann genau der Tag, an dem der ominöse Anruf bei der Polizei einging
Handelt es sich bei dem Anrufer um den wahren Täter, so stellt sich die Frage, warum es den Anruf nicht bereits vor der Beerdigung gab? Man beachte, dass zwischen der Tat und der Beerdigung ca. 1-2 Wochen liegen.
Ergänzend dazu ist es immens auffällig, dass der Anrufer auch noch die soeben publik gemachte Beerdigung anspricht, anstatt z.B. auf die Tat am Tunnel einzugehen.
Er wird während des Telefonats hauptsächlich von den Fragen des Beamten geleitet und durch das Gespräch geführt. Trotzdem gibt es 2-3 Sätze, welche er von sich aus in den Raum wirft, ohne direkt gefragt zu werden. Und dazu gehört eben die Erwähnung der Beerdigung.
Die Wahrscheinlichkeit ist schon allein aufgrund des Timings und des Inhalts hoch, dass es sich eher um einen Fake-Anruf handeln könnte.
Nichtsdestotrotz könnte man aufgrund der „Faktenlage“ gegen argumentieren, dass das zu einem solchen Täter passt, bei dem trotz der bestialischen Tat von „Undoing“ gesprochen wird. Einer der sich angeblich eine Woche nach der Tat in der Kanzlei stellen wollte und sich bewusst darüber war, „Mist gebaut“ zu haben. Einer der womöglich Reue empfinden konnte… doch wie wahrscheinlich ist das im Hinblick auf die „Handschrift des Täters“ ?
Der Beamte hat das Gespräch durch seine Fragestellungen stark gelenkt. Wahrscheinlich so, wie es eben die Routine erfordert. Schade, dass er nicht konkreter werden konnte und z.B. nach Täterwissen gefragt hat. Im Nachhinein ist man jedoch immer schlauer. Und jetzt zählt es eben nur noch, neue Zeugen durch die gekürzte Fassung zu gewinnen. Leute zu finden, die diese Stimme zuordnen können, ohne durch zusätzliche Details beeinflusst zu werden.
Die gekürzte Fassung ist auch deshalb ungewöhnlich und wohl bewusst so für die breitere Masse geschnitten. Jede Auswirkung muss vor einer Veröffentlichung bei derartig sensiblen Themen gut abgeschätzt werden. Daher ist es auch meistens unerlässlich, bestimmte Dinge zu kürzen, die für Verwirrung in der Öffentlichkeit sorgen könnten.
Ein Beispiel ist, dass der Anrufer seinen vermeintlichen Vor- und Zuname genannt hat, welcher in der BRD sicherlich haufenweise vergeben ist. Zudem wollte man ggf. verhindern, dass z.B. die vom Anrufer erwähnte Imbissbude zum Schauplatz von Interessenten wird.