Die Sichtungen des "Zopfmanns" (möglicherweise gibt es noch mehr, wo die Zeugen jedoch nicht ausgesagt haben):1.Ende 1997 in Hofheim am Taunus (ca. 10 km zum Tatort entfernt):Ein Mann, der dem Phantombild ähnlich sieht, wird von Kindern des Vincenzhaus Hofheim gesehen. Der Mann beobachtet die Kinder auf dem Heimgelände spielend durch einen Zaun. Der Mann soll mehrere Jungen in Geschäfte eingeladen haben, um ihnen Süßigkeiten und Spielzeug zu kaufen.
Möglicherweise hat er Tristan auch mit dieser Masche an sich gezogen, was wohl geklappt hat, aber Tristan dies für sich behielt.
2. Vor 1998, Frankfurt-Hausen (ca. 11 km zum Tatort entfernt): Ein Mann, der dem Phantombild sehr ähnlich sah und ein Messer bei sich trug, hat Kinder auf einem Spielplatz angesprochen.
3. Wenige Tage vor dem Tattag am 26.3.1998, Frankfurt-Unterliederbach (nur 1-2 km vom Tatort entfernt): Eine Zeugin [Nachhilfelehrerin] sagt aus, Tristan in Begleitung eines Mannes mit Zopf gesehen zu haben. Beide liefen von der Gotenstraße kommend in den Schneidmühlenweg und bogen am Ende des Schneidmühlenwegs nach links (auf die Königsteiner Straße) ab. Den Mann habe die Zeugin zuvor schon mehrfach im Stadtteil Engelsruhe / Frankfurt gesehen.
4. Etwa eine Woche nach der Tat (ich meine am 2. April 1998), Höchst (Frankfurt):Ein Mann, der dem Phantombild ähnlich sieht, taucht in einer Anwaltskanzlei auf und behauptet, er sei gerade aus dem Knast entlassen worden, habe schon wieder Mist gebaut und brauche Hilfe. Der Mann wird von einer Anwaltsgehilfin zu einer Anwaltskanzlei für Strafrecht geschickt, taucht dort aber nie auf.
Hier könnte es sich theoretisch um eine andere Person handeln, in allen übrigen Fällen sind Kinder im Spiel und in einem Fall wurde sogar ein Messer beobachtet. Unklar ist, ob diese Narbe an der Oberlippe von den anderen Zeugen auch bemerkt und angegeben wurde. Falls ja, deutet vieles darauf hin (Aussehen, Narbe, blass, Straftat begangen usw.), dass es der Täter war.
Die Verschwiegenheitspflicht des Anwalts wurde in den Raum geworfen. Diese gilt meines Wissens erst, wenn der Täter tatsächlich einen Mandantenvertrag eingeht. Die Anzeigepflicht nach §§ 138 und 139 StGB u. a. für Mord gilt nach meinem Verständnis nur, wenn die Tat geplant ist. Hier wurde die Tat bereits ausgeführt, das würde bedeuten, dass niemand verpflichtet ist, einen Mörder anzuzeigen?
5. Im Jahr 2000, zwei Jahre nach der Tat, Frankfurt-Höchst (direkt am Tatort!)Ein Zeuge behauptet, einen Mann, der dem Phantombild ähnlich sah, am Nordeingang des Liederbachtunnels gesehen zu haben.
Die entscheidende Frage ist hier:
WANN wurden diese Aussagen erstmalig getätigt? Da man eine Tür-zu-Tür-Befragung durchgeführt hat, gehe ich davon aus, dass dieser "Zopfmann" damals schon auffällig gewesen sein muss.
Angeblich sind bisher über 23.000 Hinweise eingegangen. Ich bin mir sicher, dass dabei auch viel Unsinn dabei war, von Leuten, die Aufmerksamkeit brauchen, gezielt Leute nerven oder eine falsche Wahrnehmung haben.
Die Angaben zu den Fingerabdrücken sind etwas widersprüchlich. Mal ist von 10.000 Personen die Rede, mal von 4.600 Personen und dass man dann die Sache wohl abbrach.
Laut Wiki dieser Seite begann diese Maßnahme erst 2002, also 4 Jahre nach der Tat. Der Zopfmann war anscheinend noch 2, vielleicht 3 Jahre im Umkreis aktiv (ist eine reine Annahme ohne Beweise). Möglicherweise ist er danach umgezogen.
Er kann nur noch durch Zufall gefunden werden oder er baut wieder Scheiße (hoffentlich keinen Mord, sondern "nur" Drogenkonsum oder Ähnliches) und wird dabei erwischt.
Es wurden auch Mobilfunkverbindungen analysiert. 1998 gab es laut Statistischem Bundesamt nur 14 Mio. Mobilfunkanschlüsse in Deutschland. (heute über 145 Millionen). Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass der Täter von der Polizei gesehen oder befragt wurde, ohne natürlich zu wissen, dass er es ist. Allerdings halte ich es für sehr gewagt, wenn man sein Aussehen innerhalb der 2 Jahre nach der Tat nicht geändert hat.
Quelle:
https://mordfall-tristan.de/phantombild/Ein Psychologe sagte damals der Polizei: Es könnte ein Bartträger sein, jemand, der alleine im Erdgeschoss oder Dachgeschosswohnung wohnt, äußerst aggressiv ist und geringe sprachliches Ausdrucksvermögen hat. Und dass er weitere Taten begehen wird...