@jeandArc Zwei Gisèles, die in der französischen Jurisprudenz zur Vergewaltigung herstory schreiben (könnten), die Rechtsanwältin Me Gisèle Halimi in 1978 und heute die Opferzeugin Madame Gisèle Pélicot (mit ihren Anwälten). Vielen Dank für deine Darstellung.
Zum "Problem" des Präsidenten der Kammer in Avignon:
In Frankreich gilt aktuell meines Wissens "ein Nein ist ein Nein".
Im Fall von Mazan konnte dieses Nein nicht geäußert werden vom Opfer gegenüber dem Sexpartner, da es zuvor bereits sediert wurde. Die Sedierung verhinderte das Nein (wie auch sonstiger nonverbaler Widerstand) im Moment des sexuellen Aktes.
Der sedierende Täter, ihr Ehemann DP, gesteht, die Sedierung ohne ihr Wissen (à son insu) vorgenommen zu haben. Die Frau hat sich nicht selbst und freiwillig sediert.
Diese Sedierung ist Gewalt, ist "chemische Unterwerfung".
Die Mit-Angeklagten wollen sich gerne auf ein "einvernehmliches Spiel unter Eheleuten" verlassen. Selbst lesend "à son insu / gegen ihren Willen" könnte ja die Möglichkeit bestehen, auch dies als "part of the game" zu interpretieren, sozusagen on top.
Die Mit-Angeklagten verlassen sich auf das Wort des Ehemannes. Das ist der Punkt des Prozesses. Die Mit-Angeklagten können sich nicht sicher sein, wie die Frau überhaupt und generell und speziell im Moment des Aktes zu der Handlung mit diesem Mann "sich verhält", ob sie nicht doch Nein sagen würde.
Diese Sicherheit kann man sich aber nicht über einen Dritten (DP) zu einer Person (Gisèle) einholen.
Diese Sicherheit kann man nur direkt mit der Person aushandeln, entweder vor dem Spiel und/oder währenddessen. Denn jeder Mensch hat das Recht, seine Entscheidung bis zum letzten, entscheidenden Moment zu revidieren, außer er verzichtet vorher ausdrücklich darauf.
Daher: Es bedarf der Äußerung (Ja, Nein) der Ehefrau gegenüber dem späteren Spielpartner, in direkter persönlicher Kommunikation.
Da im Spiel aufgrund des Settings (Sedierung) ein Nein nicht mehr möglich ist, bedarf es eines Ja im Vorfeld.
So muss das Ja zum state of the art in sexuellen Kontakten und Handlungen werden, nicht nur in kinky Settings, sondern natürlich generell.
Endlich.
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Könnte so die Argumentation sein?
Bin selbst etwas müde und daher confus.
Sollte ein Logikfehler dabei sein, bitte korrigiert mich.
Deshalb möchte ich erneut betonen: Diese Männer wussten, dass es vergewaltigend ist; sie besaßen nicht die absolute und auf jede sexuelle Handlung abgestimmte Sicherheit des Gegenteils von der Frau und auch keine "carte blanche".