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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

1.251 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frankreich, Ehemann, Avignon ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

06.09.2024 um 21:31
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Weiß jemand, wie in Frankreich die Straftatbestände lauten und wie hoch das jeweilige Strafmaß ausfällt. Oft wird das doch dazugesagt. Also nicht das genaue, aber was im Schlimmsten Fall droht. Habe gegoogelt aber da findet man kaum was.
In mehreren Quellen stand etwas von bis zu 20 Jahren.
Für den Prozess sind 69 Verhandlungstage angesetzt, und im Dezember wird mit einem Urteil gerechnet. Jeder Angeklagte sieht einer Haftstrafe von bis zu 20 Jahren entgegen.
Quelle: https://www.20min.ch/story/frankreich-ehemann-liess-seine-frau-von-mehr-als-50-maennern-vergewaltigen-103178826


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

06.09.2024 um 21:41
Ich verstehe nicht, wie ein Arzt so gewissenlos sein kann, diese Medikamente immer und immer wieder zu verschreiben, ohne mal ein Blutbild zu machen, wenn es der Frau so schlecht geht.

Diese absoluten Überdosierungen hätten sich doch auch mal im Blut feststellen lassen müssen, wenn sie unmittelbar nach so einem fast-Koma-Wochenende direkt zu einem Arzt gegangen wäre.

Ich kenne beide Medikamente, habe Zolpidem auch schon mal in einer extremen Schlafmangel-Phase verschrieben bekommen und auch Lorazepam in einer persönlichen Krisensituation (wie dieses Temesta), aber nie wäre ein Arzt auf die Idee gekommen, beides zusammen zu verordnen. Nach 1 Packung (mit in der Regel maximal 10-20 Stück) wurde nichts mehr verordnet sondern erstmal versucht der Sache anderweitig auf den Grund zu gehen.

Vielleicht war es auch nur anfangs ein Arzt, der das verschrieb und er bekam die Medikamente später von dieser perfiden Krankenschwester.

Übrigens: Mit 1 Tablette der obigen Medikamente ist man eigentlich nicht mehr fahrtüchtig, 2 zusammen dürften schon zum Einschlafen nach spätestens 20 min führen.

Unvorstellbar was diese arme Frau mitmachen musste, und dann auch noch das Gefühl zu haben, selbst eben nicht mehr ganz klar im Kopf zu sein, während ihr Mann sie auch noch zum Arzt bringt.

Dieser Typ hat sie nicht nur körperlich vergewaltigt, sondern jeden Tag auch seelisch, indem er wie bei den Vergewaltigungen den "Beobachter" von außen spielte und sich wahrscheinlich noch auf eine sehr perverse kranke Art daran erfreute, wie seine Frau hilflos von Arzt zu Arzt rennt.


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06.09.2024 um 21:50
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Weiß jemand, wie in Frankreich die Straftatbestände lauten und wie hoch das jeweilige Strafmaß ausfällt
Das ist in diesem Prozess sehr schwer zu sagen. Die 35 Ersttäter, die auch nicht in Untersuchungshaft sitzen, möchten sich natürlich von den 18 Wiederholungstätern abgrenzen. Wie weit sie damit Erfolg haben, bleibt abzuwarten.
In der Presse wird von 20 Jahren geschrieben.

Der Straftatbestand lautet auf schwere Vergewaltigung (aber nur für die Mitangeklagten. Beim Hauptangeklagen sieht esn nochmals ganz anders aus. Hierzu habe ich folgendes gefunden und Punkt 15 trifft hier zu Art. 222-23 Abs. 2 des Strafgesetzbuches:
Im Recht.

Vergewaltigung ist definiert als

« jeder Akt sexueller Penetration, gleich welcher Art, der durch Gewalt, Nötigung, Drohung oder Überraschung an der Person eines anderen begangen wird
Dem Täter droht eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren [2]. Sie wird auf 30 Jahre erhöht, wenn das Opfer an den Folgen des Übergriffs stirbt.

Die Strafe könnte 20 Jahre betragen, wenn die Vergewaltigung durch erschwerende Umstände "verschlimmert" wird.

Eine Vergewaltigung wird als "verschlimmert" bezeichnet, wenn eine der folgenden Situationen eintritt:
- 1. Wenn sie zu einer Verstümmelung oder dauerhaften Behinderung geführt hat;
- 2° wenn sie gegen einen Minderjährigen im Alter von 15 Jahren begangen wird;
- 3° wenn sie gegen eine Person begangen wird, deren besondere Verletzlichkeit aufgrund ihres Alters, ihrer Krankheit, ihres Gebrechens, ihres körperlichen oder geistigen Mangels oder ihrer Schwangerschaft für den Täter offensichtlich oder bekannt ist;
- 3° bis wenn sie gegen eine Person begangen wird, deren besondere Verletzlichkeit oder Abhängigkeit, die sich aus der prekären wirtschaftlichen oder sozialen Lage ergibt, für den Täter offensichtlich oder bekannt ist;
- 4° wenn sie von einem Verwandten in aufsteigender Linie oder von einer anderen Person begangen wird, die rechtliche oder faktische Autorität über das Opfer hat;
- 5. Wenn sie von einer Person begangen wird, die die ihr durch ihre Funktionen übertragene Autorität missbraucht;
- 6° wenn sie von mehreren Personen begangen wird, die als Täter oder Mittäter handeln;
- 7° wenn sie unter Gebrauch oder Androhung einer Waffe begangen wird;
- 8° Wenn das Opfer mit dem Täter durch die Nutzung eines elektronischen Kommunikationsnetzes in Kontakt gebracht wurde, um Nachrichten an eine unbestimmte Öffentlichkeit zu verbreiten;
- 10° wenn sie in Verbindung mit einer oder mehreren anderen Vergewaltigungen begangen wird, die an anderen Opfern begangen wurden;
- 11° wenn sie vom Ehegatten oder Lebenspartner des Opfers oder von dem Partner, der mit dem Opfer durch einen zivilen Solidaritätspakt verbunden ist, begangen wird;
- 12° wenn sie von einer Person begangen wird, die in einem Zustand offensichtlicher Trunkenheit oder unter dem offensichtlichen Einfluss von Betäubungsmitteln handelt;
- 13° Wenn sie in Ausübung dieser Tätigkeit an einer Person begangen wird, die sich auch gelegentlich prostituiert;
- 14° Wenn ein Minderjähriger zur Zeit des Sachverhalts anwesend war und anwesend war;
- 15. Wenn dem Opfer ohne sein Wissen eine Substanz verabreicht wurde, um sein Urteilsvermögen oder seine Kontrolle über seine Handlungen zu verändern.
Deshalb wehrt sich die Verteidigung der 35 Angekagten auch gegen eine Einstufung der Vergewaltigung. Sie geben alle an, dass es einvernehmlicher Sex in Absprache mit dem Ehepaar P. war. Das ist die Verteidigungsstrategie. Sag ich mal als Laie. Vielleicht hat @Rick_Blaine mal Zeit und Lust darüber zu schauen. Der Fall ist ja sogar in der NYT präsent.🧐
https://www.village-justice.com/articles/viol-aggrave-victime-viol-quels-sont-vos-recours,38159.html


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06.09.2024 um 22:06
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:In der Presse wird von 20 Jahren geschrieben.
Danke. Ich war jetzt hauptsächlich auf den Ehemann bedacht. Ist natürlich die Frage wie bei denen die Strafzumessung abläuft bzw. was der Untere Rahmen ist. Wenn in Deutschland ein Promi beim Ladendiebstahl erwischt wird, heißt es ja auch immer „im drohen 5 Jahre“. Weil die Strafe auf Diebstahl „Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe“ lautet. Aber das bekommt natürlich keiner bei einem Ladendiebstahl.

Aber ist schon mal mehr als bei uns. Da ist bei 15 Jahren Schluss.


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06.09.2024 um 22:41
Zitat von TimScottTimScott schrieb:eine frau gab da ernsthaft tipps? was zur hölle ist das für ein chat?
Laut diesem Artikel war es ein "infirmier", ergo ein Krankenpfleger, der die Dosierungen empfahl: https://www.liberation.fr/societe/police-justice/affaire-des-viols-de-mazan-le-proces-dun-long-supplice-20240901_5KQYBPCTQNDAZN64LZMMYEZWPU/


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06.09.2024 um 23:30
Zitat von antheanthe schrieb:Laut diesem Artikel war es ein "infirmier", ergo ein Krankenpfleger
Wie kommst du darauf, ich kenne "une Infirmier "als eine Krankenschwester hier in Frankreich. Natürlich kannn auch mal ein Krankenpfleger darunter sein. Aber ich lass mich gerne eines besseren belehren.


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07.09.2024 um 03:16
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:Vielleicht hat @Rick_Blaine mal Zeit und Lust darüber zu schauen. Der Fall ist ja sogar in der NYT präsent.🧐
Ja, ich folge dem Fall zwar nicht besonders, aber ich gebe mal meinen Senf dazu. In Frankreich ist ein relativ allgemein geltendes Prinzip bei Freiheitsstrafen über 10 Jahren, dass sie zur Bewährung ausgesetzt werden können, aber erst nach der Verbüssung von mindestens der Hälfte der zeitlichen Strafe, oder, falls es eine lebenslängliche Strafe ist, nach 18 Jahren. (§ 132-23 CP)

In diesem Fall also, wo erst mal eine gesetzliche Strafe von 20 Jahren im Raum steht, wäre das eine Mindestverbüssung in Haft von 10 Jahren.

Ein findiger Staatsanwalt könnte je nach den speziellen Umständen des Falles vielleicht sogar argumentieren, dass es sich hier im Gesamtbild nicht nur um zahlreiche Vergewaltigungen handelt, sondern um sogenannte Folter oder barbarische Taten. Ausgeübt an einer Person, die wegen ihres Alters und/oder wegen der Verabreichung von Substanzen, die ihre Gegenwehr unmöglich machen.(§ 222-4 CP)

Das würde das Strafmass auf 30 Jahre erhöhen und damit die Mindestverbüssungsdauer auf 15.

In den letzten 10 Jahren hat das Justizministerium immer wieder einmal den sogenannten "Kampf gegen Gewalt an Minderjährigen und auf andere Weise besonders gefährdeten -z.B. weil wehrlosen- Opfern betont und nahegelegt, mit der Aussetzung auf Bewährung eher restriktiv vorzugehen und eher das Maximum an Gefängnisstrafen auszunutzen (Rundschreiben des Justizministeriums vom September 2018 u.a.).

Jedenfalls bietet das französische Strafrecht hier durchaus die Möglichkeit, die Taten sehr hart zu bestrafen. Und wie ich die französische Justiz kenne, dauert es zwar meist sehr lang, bis sie zu einer Entscheidung kommt, aber dann oft durchaus hart.

Bedenkt man das relativ hohe Alter einiger Angeklagter kann eine Strafe unter diesen Umständen praktisch sogar eine lebenslange bedeuten. Und französische Gefängnisse sind bekanntermassen keineswegs Kuschelknäste, eher das Gegenteil.

Das wären jetzt die möglichen Strafen für jeden, der sich an der Tat/den Taten beteiligt hat. Handelt es sich beim Täter um den Ehemann, fällt dies meist ebenfalls eher strafverschärfend ins Gewicht. Auch gegen solche Täter, die selbst keine sexuellen Handlungen an dem Opfer vorgenommen haben, aber entweder anwesend waren oder sonstwie Beihilfe geleistet haben, sieht das frz. Strafrecht teils empfindliche Strafen vor.


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07.09.2024 um 08:25
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:Wie kommst du darauf, ich kenne "une Infirmier "als eine Krankenschwester hier in Frankreich.
Un infirmier -> Krankenpfleger
une infirmière -> Krankenpflegerin


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07.09.2024 um 11:10
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:Eine Vergewaltigung wird als "verschlimmert" bezeichnet, wenn eine der folgenden Situationen eintritt:

- 11° wenn sie vom Ehegatten oder Lebenspartner des Opfers oder von dem Partner, der mit dem Opfer durch einen zivilen Solidaritätspakt verbunden ist, begangen wird;
Das ist ja mal eine Gesetzgebung, die mich positiv überrascht. In Frankreich gilt eine Vergewaltigung als als schwere Vergewaltigung, wenn sie in der Bezeihung stattfindet. Hier in Deutschland war eine Vergewaltigung in der Ehe ja jahrzehntelang nicht mal strafbar.
Ich finde es absolut nachvollziehbar, dass eine Vergewaltigung innerhalb einer Partnerschaft als besonders schwer eingestuft wird, das hier ja ein besonderes Vertrauensverhältnis bestehen sollte und der Übergriff dann besonders gemein ist.
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:Deshalb wehrt sich die Verteidigung der 35 Angekagten auch gegen eine Einstufung der Vergewaltigung. Sie geben alle an, dass es einvernehmlicher Sex in Absprache mit dem Ehepaar P. war. Das ist die Verteidigungsstrategie.
Das ist doch lächerlich. Sie haben teilweise wohl vor der Wohnung gewartet, bis der Mann die Frau bewusstlos gemacht hat. Wie kann man Sex mit einer Frau haben, die offensichtlich bewusstlos ist, und behaupten, man habe sich gedacht, dass das einvernehmlich ist?!
Ich denke, dass die Ermittler das sehr gut nachweisen können über die Chats, über die der Ehemann Absprachen mit den Vergewaltigern getroffen hat. Da wird man vorab ja wohl geklärt haben, dass das Opfer bewusstlos sein wird.
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:Bereits im Jahr 2012 gab eine Krankenschwester auf Coco Dominique P. Ratschläge zur Dosis von Temesta, die er verabreichen sollte.
Die Frage ist, ob sieüberhaupt wusste, dass sie Tipps gab, um die Frau bewusstlos zu machen, damit sie nachher vergewaltigt werden kann. Oder ob sie nur allgemein Fragen nach der Dosierung gegeben hat, weil der Mann z.B. behauptet hat, unter Schlaflosigkeit zu leiden und um Hilfe bei der Dosierung gebeten hat.


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07.09.2024 um 11:15
Wurde schon etwas zum Motiv des Ehemannes bekannt?
Hat er die Frau an die Vergewaltiger verkauft, wollte er sich also bereichern? Oder hat er sich selber an den Szenen aufgegeilt und es hat ihn angemacht, dass seine Frau so schrecklich erniedrigt wurde?

Das ist so eine schreckliche Geschichte. Es muss schon ein unerträgliches Trauma sein, so lange und so oft vergewaltigt worden zu sein. Aber zu wissen, dass der eigene Ehemann einem das angetan hat, ohne dass man das auch nur im entferntesten geahnt hat, das ist eine absolut unerträglich schreckliche Vorstellung. Wahrscheinlich hat er die ganze Zeit noch den Besorgten gespielt, der sich liebevoll um die hilflose Frau kümmert, die von sich selber und von der das ganze Umfeld denkt, sie leide unter Demenz. Einfach nur schrecklich und kaum zu ertragen!


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07.09.2024 um 11:36
Wie @anthe schon korrekt anmerkte und mit entsprechender Quelle belegte, handelte es sich um einen Krankenpfleger (un infirmier).


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07.09.2024 um 13:27
Ein interessanter und schockierender Fall. Gisélé P. war sehr mutig, einen öffentlichen Prozess einzufordern, in dem all die Schandtaten gezeigt werden. Die Kraft muss man erst mal haben. Letztlich kann es ihr aber bei der Verarbeitung des Ganzen helfen. Der öffentliche Prozess wirkt auch Verunglimpfungen entgegen, dass sie mit dem Missbrauch und den Vergewaltigungen einverstanden war. Es ist alles öffentlich, und die Taten dieser Männer werden gezeigt. Da hilft kein Abstreiten oder Schweigen.

In dem Ausmaß ist das Verbrechen wohl ziemlich einmalig in Frankreich, aber ich gehe davon aus, dass es im Verborgenen neben Kindesmissbrauch, auch Missbrauch von wehrlosen Menschen gibt, wovon viele Fälle nie bekannt und schon gar nicht strafrechtlich verfolgt werden. Das Verbrechen an Gisélé P. wurde eher zufällig entdeckt. Es hätte gut passieren können, dass sie irgendwann von ihrer Betäubung nicht mehr aufgewacht wäre. Auf den Ehemann als Verursacher wäre man dann vielleicht gar nicht gekommen.


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07.09.2024 um 13:50
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das ist ja mal eine Gesetzgebung, die mich positiv überrascht. In Frankreich gilt eine Vergewaltigung als als schwere Vergewaltigung, wenn sie in der Bezeihung stattfindet. Hier in Deutschland war eine Vergewaltigung in der Ehe ja jahrzehntelang nicht mal strafbar.
Ich finde es absolut nachvollziehbar, dass eine Vergewaltigung innerhalb einer Partnerschaft als besonders schwer eingestuft wird, das hier ja ein besonderes Vertrauensverhältnis bestehen sollte und der Übergriff dann besonders gemein ist.
Ich weiß nicht. Gleichzeitig sagt man damit ja, wenn es in der Partnerschaft ein besonders schwerer Fall ist, dass es schlimmer ist, als wenn ein Vergewaltiger eine wildfremde Frau in den Wald zerrt.

Das kann ich so nicht teilen. Das hier ist natürlich ein spezieller Fall, was das Vertrauensverhältnis angeht. Aber ich denke meistens passiert das in toxischen Beziehungen, wo es generell regelmäßig auch zu Körperverletzungen kommt. Gehört dann natürlich auch schwer bestraft und klar, in der Realität ist es nicht immer so einfach eine Trennung zu schaffen. Aber dass es generell noch schlimmer ist, teile ich deswegen nicht.


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07.09.2024 um 21:48
Dieser Fall hat mich sehr schockiert und zwar entfaltet er seine ganze Perfidität erst im zweiten Anlauf. Zunächst denkt der ein oder andere bei der Schlagzeile vielleicht noch "Glück im Unglück, nichts gemerkt...keine Schmerzen, kein bewusstes Erleben... ". Aber wenn man weiterliest, wird das ganze Ausmaß und die Tragweite an Abscheulichkeit klar.

Da wird eine Frau über Jahre körperlich und psychisch zum Wrack gemacht, weil sie unter Drogen gesetzt wird und hilflos allen möglichen Männern und dem eigenen und deren/dessen Praktiken ausgesetzt ist. Sie hat im Verlauf erhebliche Beschwerden und ihr "Ehemann" zögert nicht ein einziges Mal (so nehme ich doch an), ihr irgendwelches Leid zu ersparen, wie die Angst vor Alzheimer, andere körperliche Beschwerden, die Gefahr, sich mit HIV oder anderen Krankheiten anzustecken oder sogar bei einem erzwungenen Oralverkehr unter Sedierung zu ersticken (weil man weder würgen noch abhusten kann unter Drogen) !! Das ist durchaus schon passiert in anderen abscheulichen Fällen.
Kurz: dieser Mann hat billigend in Kauf genommen, dass für seine Triebe SEINE (ehemals mal geliebte Frau?) hätte schwer erkranken oder sogar sterben können. Seine Frau war ihm nicht nur egal. Nein, er hat sie behandelt wie ein Stück Dreck, dass man nach Gebrauch sich selbst überlässt. Selbst im Abgang gab es kein Mitleid. Wie abgrundtief böse muss ein Mensch sein, wie abgestumpft, wie brutal mitleidslos? Diese Beziehung ist ja nicht die zu einem Fremden, der zumindest seelisch keinen Bezug zu einem hat, was ja schlimm genug ist. Es ist der eigene Ehemann, mit dem man ein intimes und vertrautes Verhältnis hatte, gemeinsame Kinder und schöne Zeiten und der sich dann so mitleidslos an einem vergeht. Was macht das mit einem?

Irgendwo hatte ich einen Kommentar gelesen "dieser Mann muss seine Frau sehr gehasst haben". Nein, denn wer hasst, hat noch irgendwelche Gefühle für den anderen, wenn auch negative. Er setzt sich noch mit dem anderen auseinander. Aber für ihn war seine Frau nur noch die abgenudelte Gummipuppe, ein Dings, ein Nichts, ein Objekt - nicht mehr und höchstens weniger. Sie hatte für ihn nur noch die Funktion seiner Lustbefriedigung in Form von absoluter Erniedrigung. Wäre sie beispielsweise beim Oralverkehr mit einem der Männer erstickt, hätte man das sicher als Panne eines "Dreiers" abgetan. Er hätte bedauert, sein Objekt verloren zu haben, aber nicht den Menschen hinter dieser Frau. Diesem Mann war kein Fünkchen seiner Frau mehr etwas wert UND er hat genossen, dass dies für andere Männer auch so galt. Das macht einen einfach nur fassungslos und traurig.
Insofern muss dieser Fall mit ALLER Härte bestraft werden!!

Ich vermute übrigens, dass die Dunkelziffer solcher Fälle recht hoch sein könnte....auch in Bezug auf Kinder. Ich denke lieber nicht weiter.

Ich wünsche dieser Frau alle Kraft und Durchhaltevermögen, diesen noch langen Prozess durchzustehen und hoffe, sie kann dadurch seelisch heilen und findet ihren Frieden!
Ich denke aber, dass da noch mehr ans Tageslicht kommen wird. Was geschah mit der Tochter, was passierte eigentlich sonst im Leben dieses Mannes...?


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07.09.2024 um 23:52
@Rick_Blaine
Vielen lieben Dank an Dich. Hab zwar durch deine Beiträge schon viel gelernt über Mordanklagen, aber das ist absolutes Neuland.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ein findiger Staatsanwalt könnte je nach den speziellen Umständen des Falles vielleicht sogar argumentieren, dass es sich hier im Gesamtbild nicht nur um zahlreiche Vergewaltigungen handelt, sondern um sogenannte Folter oder barbarische Taten. Ausgeübt an einer Person, die wegen ihres Alters und/oder wegen der Verabreichung von Substanzen, die ihre Gegenwehr unmöglich machen.(§ 222-4 CP)

Das würde das Strafmass auf 30 Jahre erhöhen und damit die Mindestverbüssungsdauer auf 15.
Dieses Gerichtsverfahren zählt schon jetzt zu einen der beachtensten Prozesse in den letzten Jahren. Und nicht wegen Mord, sondern wegen 2oo-facher Vergewaltigung an einer einzigen Person. Es treffen alle beiden Ausührungen zu. Das Alter des Opfers und die Verabreichung von Substanzen.
Auf die 50 Angeklagten, die barbarischen Taten ausgeübt an einer Person wegen des Alters
und beim Ehemann wegen barbarischen Taten an einer Person wegen ihres Alters und der Verabreichung von Substanzen.
108 Vergewaltigungen mit Verabreichung von Substanzen wurden direkt von dem Hauptangeklagten Ehemann ausgeführt und auch gestanden.

Das Problem ist, die Anklageschrift des Vorsitzenden für die 50 Angeklagten wird in keinem der Artikel vom Montag dem 02.09. (Prozesseröffnung) veröffentlicht. Es wird nur von "schwerer Vergewaltigung" geschrieben. Vielleicht hat jemand mehr Glück und stellt sie ein.

Domenquice P. wurde angeklagt wegen schwerer Vergewaltigung, Vergewaltigung, und Vergewaltigung mit Mord. Für letzere wurde er schon 2022 angeklagt. Es ist ein alter Cold Case Fall von 1991.
https://www.rtl.fr/actu/justice-faits-divers/meurtre-sophie-narme-une-enigme-de-32-ans-bientot-resolue-7900226486
Der Verdächtige Nummer eins, Dominique P., ist wegen der Vergewaltigung angeklagt, gefolgt vom Mord an Sophie Narme am 14. Oktober 2022. D
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Handelt es sich beim Täter um den Ehemann, fällt dies meist ebenfalls eher strafverschärfend ins Gewicht.
Ich glaube, um ihn braucht man sich keine Gedanken mehr zu machen.


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08.09.2024 um 00:31
Zitat von MalliMalli schrieb:was passierte eigentlich sonst im Leben dieses Mannes...?
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:Für letzere wurde er schon 2022 angeklagt. Es ist ein alter Cold Case Fall von 1991.
Mordverdächtigt:
Die DNA von Dominique P. wurde am Tatort im 19. Arrondissement von Paris gefunden, wo die Leiche von Sophie Narme aufgefunden worden war. Die junge Frau wurde während einer Wohnungsbesichtigung überwältigt, mit einem in Äther getränkten Tampon betäubt, vergewaltigt und letztlich mit einem Gürtel erwürgt.
Quelle: https://www.morgenpost.de/panorama/article407182785/vergewaltiger-aus-frankreich-dna-in-mordfall-aufgetaucht.html

Und ein weiterer früherer Fall:
Die Untersuchungsrichterin hatte festgestellt, dass sich Dominique P.s DNA-Spuren auf einem Schuh einer Frau befanden, die 1999 Opfer eines Vergewaltigungsversuches geworden war.
Die Frau, Estella B., arbeitete als Immobilienmaklerin in Villeparisis bei Paris, als sie von einem Mann, dem sie zuvor eine Wohnung gezeigt hatte, überwältigt wurde. Er würgte sie, legte ihr ein Cuttermesser an den Hals und fesselte ihre Hände hinter ihrem Rücken. Dann drückte er ihr eine mit Äther getränkte Kompresse auf den Mund und zog ihr Schuhe und Hose aus. Das bewusstlose Opfer kam schneller als erwartet zu sich und konnte sich befreien. Dominique P. hat im dritten Verhör gestanden, dass er einem „Impuls“ gefolgt sei, als er an der Immobilienagentur vorbeikam. Er leugnete jedoch, dass es sich um einen Vergewaltigungsversuch gehandelt habe.
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/missbrauchsprozess-in-avignon-mitangeklagte-weisen-jede-schuld-von-sich-19962903.html


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08.09.2024 um 01:38
@Malli
Du hast die richtigen Worte und den richtigen Ansatz für diese Greueltat gefunden. Dafür habe ich großen Respekt vor dir.
Zitat von MalliMalli schrieb:Diesem Mann war kein Fünkchen seiner Frau mehr etwas wert UND er hat genossen, dass dies für andere Männer auch so galt

Es war einfach nur noch: Ich habe die Macht über diese Frau und kann mit ihr machen was ich will.
Zitat von MalliMalli schrieb:Ich vermute übrigens, dass die Dunkelziffer solcher Fälle recht hoch sein könnte..
https://mendorspas.org/

Ich werde in diesem Thread diesen Link sooft es geht einstellen. Die Tochter von Gisele P. hat diesen Verein gegründet.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das ist ja mal eine Gesetzgebung, die mich positiv überrascht. In Frankreich gilt eine Vergewaltigung als als schwere Vergewaltigung, wenn sie in der Bezeihung stattfindet
Ja, dass hat mich auch überrascht. Aber Rick_Blaine hat es auch in seinem Beitrag bestätigt.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Da wird man vorab ja wohl geklärt haben, dass das Opfer bewusstlos sein wird.
Wurde es auch und steht auch mittlerweile in der Presse.
»Sie ahnt nichts?« fragt ein anderer. "Nein, sie schiebt es auf die Müdigkeit", antwortet der Ehemann. "Du bist wie ich, du liebst den Vergewaltigungsmodus", schrieb er an einen dritten.
Und so weiter und so fort.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Hat er die Frau an die Vergewaltiger verkauft, wollte er sich also bereichern? Oder hat er sich selber an den Szenen aufgegeilt und es hat ihn angemacht, dass seine Frau so schrecklich erniedrigt wurde?
Er hat kein Geld verlangt. Das Letzere trifft zu.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Wurde schon etwas zum Motiv des Ehemannes bekannt?
Nächste Woche soll es mit den psychologischen Gutachten von Dominique P. weitergehen.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich weiß nicht. Gleichzeitig sagt man damit ja, wenn es in der Partnerschaft ein besonders schwerer Fall ist, dass es schlimmer ist, als wenn ein Vergewaltiger eine wildfremde Frau in den Wald zerrt.
Damit sagst du, schwere Vergewaltigung ist schwere Vergewaltigung. Egal von wem sie ausgeführt wird. Das mag für Dich so stimmig sein. Dem würde ich aber nicht zustimmen. Wenn eine schwere Vergewaltigung von einem Fremden ausgeht, sind zuerst einmal für eine Frau keine Gefühle im Spiel. Außer dass sie panische Angst hat, diese Tat nicht zu überleben. Aber man kann aufgefangen werden von Menschen, denen man vertraut
Bei einer schweren Vergewaltigung durch den eigenen Ehemann/Partner verlierst du alles, was in deinem Leben für dich wichtig war. Das Vertrauen durch eine solche Tat zu einem geliebten Menschen zu verlieren ist mit nichts zu vergleichen.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das kann ich so nicht teilen. Das hier ist natürlich ein spezieller Fall, was das Vertrauensverhältnis angeht. Aber ich denke meistens passiert das in toxischen Beziehungen, wo es generell regelmäßig auch zu Körperverletzungen kommt.
Da möchte ich dir wirklich wiedersprechen. Für Vergewaltigung in der Ehe braucht es keine toxische Beziehung.


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08.09.2024 um 02:11
Ich bin davon ausgegangen, das er noch andere Opfer hat.
Er wird sein Modus Operandi angepasst haben. In dem Alter geht man nicht von 0 auf 100. Ich vermute das er seine Hochphase hinter sich hat und jetzt wo er älter ist, seine Opferauswahl auf Leichter erreichbare reduziert hat.
Triebtäter befriedigen ihren Trieb, wenn die Auswahlmöglichkeiten gering sind, dann nehmen sie das was am nächsten ist.

Die Frage ist, was machen alternde Sexualstraftäter, die nie gefasst worden sind? Die Körperliche Vitalität sinkt, aber das Verlangen verändert sich nicht so schnell, die Häufigkeit reduziert sich. Ich denke nicht, das die Abrupt aufhören.

Ich hätte nie gedacht, das 9Jahre lang ein Mensch vergewaltigt werden kann, ohne das die Betroffene das mit bekommt. Wenn der Feind, im selben Bett liegt.


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08.09.2024 um 02:21
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:Damit sagst du, schwere Vergewaltigung ist schwere Vergewaltigung. Egal von wem sie ausgeführt wird. Das mag für Dich so stimmig sein. Dem würde ich aber nicht zustimmen. Wenn eine schwere Vergewaltigung von einem Fremden ausgeht, sind zuerst einmal für eine Frau keine Gefühle im Spiel. Außer dass sie panische Angst hat, diese Tat nicht zu überleben. Aber man kann aufgefangen werden von Menschen, denen man vertraut
Bei einer schweren Vergewaltigung durch den eigenen Ehemann/Partner verlierst du alles, was in deinem Leben für dich wichtig war. Das Vertrauen durch eine solche Tat zu einem geliebten Menschen zu verlieren ist mit nichts zu vergleichen
Das ist natürlich eine sehr psychologische fast schon ein bisschen „philosophische“ Betrachtungsweise. Die ich schon auch nachvollziehen kann.

Jedoch geht es ja im Strafrecht in den meisten Staaten um die Schuld. Und die kriminelle Energie ist schon immens, wenn du das bei einem Fremden machst. Zumal das Sicherheitsgefühl in der allgemeinen Bevölkerung sehr beeinträchtigt wird.

Das Vertrauen wäre ja auch bei einem versuchten Tötungsdelikt schwer erschüttert und da passieren die meisten unter Lebenspartnern.

Zumal ich mir vorstellen könnte, dass das in Frankreich vllt auch mal aus präventiven Gründen eingeführt wurde, weil das vllt mal aufgedeckt wurde, dass es erschreckend oft vorkommt.

Als Deutscher ist es zumindest ungewohnt so etwas zu lesen. Da kennt man „Schutzbefohlene“ , „Kinder“ und „Jugendliche.“ Aber „Lebenspartner“ wird man da selten sehen.
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:Da möchte ich dir wirklich wiedersprechen. Für Vergewaltigung in der Ehe braucht es keine toxische Beziehung.
Ich habe auch nicht gesagt, dass es das braucht.

Aber man braucht sich ja nur anschauen was angeklagt wird, in solchen Konstellationen. In sehr vielen Fällen, gab es davor und danach auch körperliche Misshandlungen.

Dass ein Mensch ohne Vorstrafen und nach jahrzehntelanger glücklicher Beziehung einfach seine Frau vergewaltigt, dürfte eher nicht der Standard sein, auch wenn es natürlich auch immer wieder vorkommt.


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08.09.2024 um 09:22
Danke für die ausführlichen Zusatzinfos - soweit war ich noch nicht in meiner Recherche.

Deshalb war mir klar, dass jemand, der solche Neigungen hat, schon früher (in jüngeren und vermutlich triebhafteren Jahren) ähnlich in Erscheinung getreten sein muss. Ich würde mich nicht wundern, wenn der Täter noch mit anderen Fällen in Verbindung gebracht werden kann oder sich im Verlauf Frauen melden, die über "seltsame Vorfälle" mit ihm berichten können.

Zwei Dinge stechen sofort erschreckend hervor.
1. Die Tatsache, dass sich die Mittäter per Handschlag im Gericht wie alte Kumpels begrüßen. Das zeigt, dass sich diese Männer schon zu weit aus unserer Gesellschaft herausbewegt haben. Sie erkennen die Bösartigkeit ihrer Handlung gar nicht bzw. sehen sie als etwas nicht Schlimmes an. Dieses Verhalten alleine ist schon ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Ich würde auch gerne die Leben dieser Männer durchleuchten. Sich in solchen Portalen anzumelden und sich bei den Handlungen vor und für andere zu präsentieren und per Video aufnehmen zu lassen, ist schon ein gewaltiger Schritt heraus aus dem anonymen Konsumieren von Bildern im Internet.

2. Die Tatsache, dass diese Menge an Männern im Umkreis von nur 25 km zuhause waren! Diese Dichte hat mich erstaunt und erschreckt. Was sagt das über unsere Gesellschaft? Ich musste wirklich mal kurz innehalten. Wie groß ist die Dunkelziffer an Männern, die Gewaltphantasien haben und für die es dann nur eine sich bietende Möglichkeit geben muss, diese auszuleben....?

Insofern gehören auch diese Männer möglichst hart bestraft. Sind das tatsächlich die geschilderten normalen Männer, Ehemänner und Familienväter aus unserer Gesellschaft? Nach außen "normal", aber mit dem Gedankengut eines Monstern, was nur nach einer Gelegenheit sucht - na prima.
Wer also mit "normale Männer" argumentiert, der hat da was schwer verwechselt! Das gehört reduziert auf "nach außen hin unauffällig". Für mich ist "normal" etwas völlig anderes und beinhaltet auch Gefühle wie Mitleid, Nächstenliebe, Respekt, Achtung und Einhaltung der Individualdistanz. Leider verroht die Gesellschaft ja immer mehr.
Und was wir hier sehen, ist vermutlich nur die Spitze des Eisberges.


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