Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan
12.09.2024 um 14:39wobel schrieb:kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich da jemand damit herausreden kann gedacht zu haben sie wolle das wirklich - denn dann wären diese Anweisungen ja völlig unnötig gewesen die verhindern sollten dass sie etwas mitbekommt (auch hinterher).Es ist halt die Frage, ob man das für jeden einzelnen nachweisen kann. Es berufen sich offenbar ja auch nicht alle Angeklagten auf diese Ausrede.
Ich muss sagen, dass ich durchaus großen Respekt vor dem französischen Rechtssystem habe, wenn ich sehe, dass jeder einzelen Angeklagte einzeln verhandelt und abgeurteilt werden wird. Gefühlsmäßig und reflexartig würde ich persönlich sagen, alle in einen Sack stecken und stundenlang draufhauen und man wird jedesmal genau den richtigen Treffen.
Aber das jeder einzelne Angeklagte einzeln verhandelt wird zeigt ja auch durchaus, dass jede einzelne dieser Taten für sich alleine abscheulich und verachtenswert war und dann verdient es so ein abscheulicher Täter auch, wenigstens einen Tag lang ganz allein im Rampenlicht der Öffentlichkeit dafür zur Verantwortung gezogen zu werden und sich nicht einfach anonym in der Gruppe der anderen Täter verstecken zu können.
Aber im Umkehrschluss heißt das leider auch, dass die Anklage jedem einzelnen die Tat und auch die Gesinnung zunmindest für die Richter glaubhaft und mit ausreichender Sicherheit nachweisen muss. Was wiederum auch bedeuten kann, dass der ein oder andere mit so einer billigen Ausrede druchkommt, weil er z.B. die Anweisungen nicht über das Forum, sondern im persönlichen Gespräch bekommen hat.
Wie gesagt, ich hoffe, dass alle Täter ihre gerechte Strafe bekommen und dass ihre Familienangehörigen, Freunde und Kollege ihnen in Zukunft genau das Ansehen entgegen bringen, was sie verdienen, nämlich perverse, menschenverachtende Vergewaltiger zu sein, die sich dran aufgeilen, sich an einer offensichtlich gezielt maximal wehrlos gemachten Frau zu vergehen. Aber ich fürchte, dass der ein oder andere davon kommen könnte.
jeandArc schrieb:Ich weiss nicht was mich mehr schockiert und anwiedert, das Urteil und die Begründung des Gerichtes oder der Vergleich mit der Jacke.Mich hat der Podcast wie gesagt auch angewiedert und ich höre ihn seit dem nicht mehr. Mich hat nicht nur der Vergleich mit der Jacke angewiedert, sondern vor allem der triumphierend feixende Anwalt, der einen der Angeklagten vertreten und rausgehauen hat und sich nicht zu schade ist, das ganze noch als Kabinettstückchen in einem öffentlich-rechlich finanzierten Podcast zum besten zu geben um zu zeigen was für ein toller Winkeladvokat er ist. Daneben sitzt die Moderatorin, wohlgemerkt eine Frau, hängt an seinen Lippen und spendet Applaus.
Die Situation und Perspektive des Opfers kommt in dem Podcast so gut wie gar nicht zur Sprache.
Aber ich habe ihn tortzdem hier als Beispielfall genannt, auch wenn ich diesem Podcast wirklich keine weiteren Downloadzahlen wünsche, weil dieser Rechtsspruch eben zeigt, dass es juristisch manchmal schwer sein kann, jemanden zur Rechenschaft zu ziehen, obwohl er einem anderen Menschen schweres und schwerstes Unrecht zugefügt hat. Die Anklage muss dem Täter nicht nur die Tat nachweisen, sondern auch, dass er Einsicht hatte, dass er Unrecht tut.