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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

1.265 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frankreich, Ehemann, Avignon ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

14.09.2024 um 04:18
Ah, ich habe gerade noch einen interessanten Fall, diesmal aus Frankreich gefunden: Es handelte sich hier um dieses Szenario, welches der Täter "erfolgreich" in sehr vielen Fällen durchführte: Er gab sich online als ein knackiger junger Mann von 37 Jahren aus, der auf der Suche nach einer Beziehung war, die durchaus auch Sex beinhalten sollte. Und einige Frauen bissen an: das erste Treffen bereits sollte prickelnd werden, die Frauen wurden zu einer verabredeten Adresse bestellt und sollten sich selbst dort eine Augenbinde anlegen und sich weiterhin sexuelle Handlungen gefallen lassen, einschliesslich Fesseln usw. Die Frauen stimmten dem allem zu und waren zur verabredeten Zeit am verabredeten Ort und alles nahm seinen Lauf.

Am Ende der ganzen Session aber nahm der Täter dem Opfer die Augenbinde ab und - da war nicht der knackige 37 jährige von der Cote d'Azur. Da war der hässliche 68 jährige Täter.

Die Frau erstattete Anzeige wegen Vergewaltigung. Das Tatgericht (1. Instanz) sprach den Täter frei, weil dieser sich auf die Zustimmung zum ganzen Ablauf der Sache, welche er von dem Opfer ja im Verlauf seiner Kontakte erhalten hatte, verlassen konnte.

Der Oberste Gerichtshof Frankreichs aber hob dieses Urteil auf und fand, dass der Täter sich durchaus der Vergewaltigung schuldig gemacht hatte, da allein schon die Vortäuschung falscher Tatsachen, wie seinem Alter und Aussehen, das Einverständnis aufhoben. Damit sei der Tatbestand der Vergewaltigung "durch Überraschung" nach § 222-23 gegeben. (2019)

Hier zeigt sich ebenfalls die generelle Skepsis der Justiz gegenüber dem Argument des Einverständnisses im Fall von Vergewaltigungen.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

14.09.2024 um 04:34
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Auch dieser Täter behauptete, bei all dem habe er den Eindruck gewonnen, die Frau habe all dem zugesagt und damit habe eben ein Tatbestandsirrtum vorgelegen. Sowohl das Landgericht als auch der BGH später akzeptierten in dem Fall, dass der Täter nachvollziehbar glaubte, das Opfer sei einverstanden - aber: das gilt nicht für den gesamten Tathergang! Der BGH machte deutlich, dass selbst wenn der Täter hier berechtigt war zu glauben, der Geschlechtsverkehr geschehe mit Einwilligung, so gelangte er erst durch den gewaltsamen Überfall auf die Frau in diese Situation. Und daher war er zwar nicht wegen vollendeter, aber versuchter Vergewaltigung durchaus zu verurteilen. (BGH 4StR 33/93)
Danke. Noch nie davon gehört.

Ohne es bisher gelesen zu haben, kann ich es mir nicht wirklich vorstellen. Die müsste dann ja bevor er überhaupt sexuelle Handlungen vorgenommen hat, schon Freude vorgespielt haben. Und wenn das tatsächlich so ist, könnte ich mich noch besser reinversetzten, wenn man ihn nur wegen Nötigung verurteilt, da man sagt, dass es letztendlich trotzdem nicht wirklich der Wille war, wurde irrtümlich verkannt und deswegen hat er es dann gemacht und man im Zweifel davon ausgeht, dass er wiederum vom Ersten Versuch vllt in der Zwischenzeit zurückgetreten wäre.

Nur mal so spontan, weil man den Fall eh nicht groß ausdiskutiert sollten wahrscheinlich wegen OT. Aber ich will damit sagen, ich werde es mir gespannt durchlesen. Hört sich noch „bizarrer“ an als der Podcast -Fall.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

14.09.2024 um 11:27
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:In einer Vorlesung wurde mal als Beispiel genannt, wenn man nicht weiß, dass man gerade gegen den Paragraph 248b StGB verstößt. Mir würden sofort Leute einfallen, die denken, es wäre ok ein fremdes Auto zu benutzen, wenn man es zurückbringt. Oder irgendwelche Ostfriesen, wo das gewünscht ist. Aber wenn die das in Berlin oder München bei ihrem neuen Nachbarn machen würden, die würden dich verurteilt werden.
Das verstehe ich nicht. Wieso ist es in Ostfriesland gewünscht, ein fremdes Auto zu benutzen?
Du schreibst das so, als sei das in Ostfriesland allgemein erwünscht. Aber das reicht, denn es geht ja in dem Paragraphen konkret um den "Willen des Berechtigten", und der zählt ja auch, selbst wenn alle Nachbarn oder Mitbürger prinzipiell einen anderen Willen haben. Und z.B. der Bürgermeister kann ja nicht verordnen, dass es in seiner Stadt allgemein erwünscht ist, Carsharing mit Privatautos zu betreiben.
Deshalb verstehe ich Deine Formulierung hier nicht.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Es gibt in diesem Themenfeld ja durchaus skurrile Fälle, dies ist bei weitem nicht der einzige. Es gab einmal in NRW einen Fall, in dem ein Vergewaltiger eine Frau, die er nicht kannte, hinterrücks überfallen hat und vergewaltigte. Diese hatte allerdings soviel Angst, besonders davor, am Ende zur Vertuschung ermordet zu werden, dass sie dem Täter -nach Meinung des Gerichts- sehr glaubhaft vorspielte, dass die Sache ihr Spass mache.

So glaubhaft, anscheinend, dass der Täter sogar am nächsten Tag an ihrer Wohnungstür wie verabredet klingelte, um eine weitere Runde "einvernehmlichen" Sex zu haben. Dort wartete aber die von der Frau verständigte Polizei.

Auch dieser Täter behauptete, bei all dem habe er den Eindruck gewonnen, die Frau habe all dem zugesagt und damit habe eben ein Tatbestandsirrtum vorgelegen. Sowohl das Landgericht als auch der BGH später akzeptierten in dem Fall, dass der Täter nachvollziehbar glaubte, das Opfer sei einverstanden - aber: das gilt nicht für den gesamten Tathergang! Der BGH machte deutlich, dass selbst wenn der Täter hier berechtigt war zu glauben, der Geschlechtsverkehr geschehe mit Einwilligung, so gelangte er erst durch den gewaltsamen Überfall auf die Frau in diese Situation. Und daher war er zwar nicht wegen vollendeter, aber versuchter Vergewaltigung durchaus zu verurteilen. (BGH 4StR 33/93)
Ich erinnere mich an die 1990er- und den Beginn der 2000er-Jahre, als die Angst vor AIDS sehr präsent war. Das wurde unter jungen Frauen durchaus empfohlen, bei einer Vergewaltigung den Täter zu bitten ein Kondom zu benutzten, weil man eben Angst hatte, neben der Demütigung und dem Trauma der Vergewaltigung auch noch mit einer tötlich verlaufenden Krankheit angesteckt zu werden. Und auch in dem Zusammenhang gab es dann Diskussionen, ob man dadurch nicht seine Einwilligung in den Geschlechtsverkehr erteilt und die Tat, wenn es zu einem Prozess kommt, überhaupt noch als Vergewaltigung bewertet wird.
Ich weiß nicht, ob das damals eine bloße Diskussion unter jüngeren Frauen war, oder ob es dazu tatsächlich Urteile gibt. Aus heutiger Sicht ist natürlich klar, dass das keine freiwillige Einwilligung ist, sondern das Opfer aus reiner Todesangst um den Gebrauch des Kondoms bittet, wenn seine Lage so ausweglos ist, dass es erkennt, dass es um die Vergewaltigung nicht drumrumkommt.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

14.09.2024 um 12:32
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das verstehe ich nicht. Wieso ist es in Ostfriesland gewünscht, ein fremdes Auto zu benutzen?
Du schreibst das so, als sei das in Ostfriesland allgemein erwünscht. Aber das reicht, denn es geht ja in dem Paragraphen konkret um den "Willen des Berechtigten", und der zählt ja auch, selbst wenn alle Nachbarn oder Mitbürger prinzipiell einen anderen Willen haben. Und z.B. der Bürgermeister kann ja nicht verordnen, dass es in seiner Stadt allgemein erwünscht ist, Carsharing mit Privatautos zu betreiben.
Deshalb verstehe ich Deine Formulierung hier nicht.
Natürlich nicht. Es geht darum, wenn jemand in einem Ort mit 100 Einwohnern aufwächst, wo es einfach gemacht wird, weil es jeder so will.

Wenn jemand so aufwächst und noch nie seinen Ort verlassen hat, könnte er es in der Annahme, dass das generell erlaubt ist, auch woanders machen. Und er könnte sich ja dann wenn er vor Gericht muss, ehrlich darauf berufen, ohne Schuld gehandelt zu haben, da er nicht wusste, dass das in Deutschland strafbar ist. Aber es wird halt nicht aufgehen.


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14.09.2024 um 12:43
@fassbinder: Nein, nicht falsch, aber in dem Kontext bzw den beiden Fällen meinte ich nur, dass der Verbotsirrtum gar nicht in Betracht kommt. Ich meinte weniger irreführend, als vlt verwirrend. ;)


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

14.09.2024 um 13:08
Zitat von TatzFatalTatzFatal schrieb:Es kommt doch hoffentlich nicht drauf an was ein Richter denkt. Ein Richter hat nach der Gesetzeslage zu urteilen.
Doch, natürlich kommt es darauf an, was er Richter denkt. Das ist der Rechtsgrundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung. Jeder Richter ist völlig frei darin, Aussagen von Angeklagten, Opfern und Zeugen, Beweise und Indizien frei zu beurteilen. Z.B. zu bewerten, für wie glaubhaft er bestimmte Aussagen hält, oder für wie gewichtig er einzelne Indizien bewertet und am Ende eben auch, ob er von der Schuld eines Angeklagten überzeugt ist oder zweifelt.

Der zweite Denkfehler, den Du hier machst und auf den Du auch hier schon mehrfacg hingewiesen wurdest ist, dass in solchen Prozessen nicht ein Richter, sondern immer mehrer Richter gemeinsam ein Urteil sprechen. Eine Kammer setzt sich aus mehrern Richtern zusammen, deren Stimme beim Urteilsspruch alle das gleiche Gewicht haben. Die Stimme des vorsitzenden Richters zählt nicht mehr als die Stimme eines Schöffen, auch wenn der Vorsitzende den Prozess leitet und die "Macht" im Sitzungssaal hat.
Zitat von TatzFatalTatzFatal schrieb:Das Geschlecht eines Richters spielt eine Rolle, da wir immer noch in einem Patriarchat leben. Dieser Richter in dem Vergleichsfall hat meiner Ansicht nach das Gesetz dermaßen gebeugt, dass ersichtlich ist weshalb ein Freispruch erfolgte.
Damit zu Argumentieren, dass Frauen viel schlimmer zueinander sein können, ist ebenfalls so eine typische männliche Antwort ohne Sinn.
Nochmal, wir wissen doch gar nicht, wie die Kammer, die dieses Urteil gefällt hat, geschlechtertechnisch zusammengesetzt war. Ganz sicher hat da nicht ein männlicher Richter oder mehrere männliche Richter das Gesetzt gebeugt. Das ist eine sehr schwere Anschuldigung, die Du da vorbringst, dessen solltest Du Dir bewusst sein, bevor Du hier solche gewaltigen Keulen schwingst!
In Deutschland gibt es in Prozessen zahlreiche Kontrollinstanzen, denen die Gerichtsrteile unterliegen:
  • es gibt den Staatsanwalt, der die Anklageseite vertritt; es gibt die Instanz des Nebenklägers, die die Opferseite vertritt
  • es gibt Strafverteidiger, die die Interessen des Angeklagten vertreten
  • eine Kammer setzt sich aus 3 bis 5 Richtern zusammen, darunter je nach Gericht auch Zivilpersonen als Schöffen
  • jeder Prozess, zumindest wenn es sich bei den Angeklagten nicht um Jugendliche handelt, ist öffentlich, so dass sich auch unbeteiligte oder beteiligte Zuschauer sowie Pressevertreter ein Bild von der Verhandlung und der Urteilsbegründung machen können
  • die Kammer muss einen Urteilsspruch ausführlich zunächst mündlich, aber dann auch schriftlich begründen; alle Prozessbeteiligen

  • jede Prozesspartei hat die Möglichkeit, Revision oder Berufung gegen ein Urteil einzulegen und es in der nächsten Instanz auf Fehler und Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen


Wir kennen den Fall nur aus der Schilderung eines Prozessbeteiligten, der zudem noch ein großes Interesse daran hat, die eigene Rolle besonders positiv hervorzuheben, weil er auf diese Weise billige Werbung für seine Dienstleistung machen kann. Und Du behauptest hier aus diesen dürftigen und einseitigen Infos heraus einfach mal "der Richter" habe Rechtsbeugung betrieben. Damit sagst Du aber eben auch, dass alle anderen Kontrollinstanzen und -mechanismen versagt und weggeschaut haben. Sorry, aber für mich ist das dann doch ein bisschen naiv und vorschnell mit den ganz dicken Kanonen geschossen.
Zitat von TatzFatalTatzFatal schrieb:Der Vergewaltiger dachte, glaubte, meinte...es sei okay diese Frau unbekannterweise zu vergewaltigen, weil ein anderer Mann ihn wie einen Auftragskiller für bezahlt und die Story vom Pferd erzählt. So dumm kann sich kein Mann darstellen, wenn er einen IQ von mindestens 60 hat. Der Vergewaltiger hat vergewaltigt und ist entsprechend zu bestrafen. Ansonsten wären Männer generell als kognitiv minderbemittelt zu werten. Hier haben zwei Männer darüber verhandelt eine Frau zu vergewaltigen.
Sexualkunde für eigentlich Schulkinder: Frauen und Männer haben sexuelle Fantasien. Fantasien sind Fantasien und werden eher weniger ausgelebt. Wenn jemand seine sexuellen Fantasien ausleben möchte, äußert ein Mensch dies.
Nein, er dachte eben nicht, dass es okay sei, eine ihm unbekannte Frau zu vergewaltigen, sondern er war sich nicht bewusst, dass es sich um eine Vergewaltigung handelte. Er dachte, nach den Schilderungen und Anweisungen des Ehemannes, dass es sich um eine gespielte Vergewaltigung handelte.
Das ist juristisch gesehen ein wichtiges Detail, weil ihm damit eben kein Vorsatz nachweisbar ist, dass er die Frau vergewaltigen wollte.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

14.09.2024 um 13:40
Den BGH Fall aus 1993 ist wirklich interessant, Danke! Spannend ist er rechtlich wie auch tatsächlich, weil ich mir versuche vorzustellen, wie das abgelaufen sein könnte.
Rechtlich ist es irgendwie sehr konsequent judiziert, da es eine Einwilligung gab, konnte der Täter nicht wegen vollendetem Delikt, aber versuchter Vergewaltigung verurteilt werden. (Keine schuldbefreiender Rücktritt vom Versuch).

Ich finde es im Übrigen im anderen Fall auch verkehrt, dem Richter oder der Kammer zu unterstellen, sie hätten Recht gebeugt. Das Urteil ist gesetzeskonform. Man kann sich nur wundern, warum das Gericht dem Mann glaubte. Aber es war ja niemand dabei und so muss man akzeptieren, dass der Mann offenbar glaubwürdig darlegen konnte, dass er davon ausging, seine Frau wolle das. Und dann war er konsequenterweise freizusprechen.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

14.09.2024 um 13:46
Zitat von wobelwobel schrieb:Für mich ist die Frage ob die Männer da jetzt "Erfüllungsgehilfen" des Ehemanns waren (der wohl gerne zugesehen hat) oder ob sie wirklich alle diesen sehr speziellen Fetisch hatten eine bewußtlose Frau zu benutzen.
Ich denke, dass beides zutrifft.
Einerseits waren sie für den Mann eine Art Erfüllungsgehilfen, als Voyeur wollte er gerne zuschauen, wie sie mit seiner bewusstlosen Frau Sex haben. Es ist mir noch nicht klar, ob die Betäubung für ihn bloßes Mittel zum Zweck war, dass er eingesetzt hat, um sie gefügig zu machen, weil sie ja eben nicht freiwillig in Swingertreffen eingewilligt hatte, und er es eben anregend fand, fremde Männer beim Sex mit genau dieser, also seiner Frau zu beobachten. Oder ob die Betäubung an sich ein ihn aufgeilender Bestandteil der ganzen Tat war, weil er sehen wollte, wie seine Frau in einer völlig hilf- und willenlosen Lage den sexuellen Fantasien fremder Männern ausgesetzt ist; dann hätte das ganze neben dem Voyeurismus auch eine bedeutende Komponente von Dominanz und Machtempfinden für ihn gehabt.
Ich hoffe, dass sich das im Laufe des Prozesses noch klären wird.

Und andererseits war es für sie eben eine Möglichkeit, ihren eigenen Fetisch auszuleben, wie auch immer der gelagert gewesen sein mag. Ich denke, dass nicht alle die Fantasie verfolgt haben, mit einer bewusstlosen Frau Sex zu haben, sondern das die Fantasien durchaus verschieden und breiter gestreut gewesen sind. Für die einen mag es wesentlicherbestandteil des Kicks gewesen sein, dass die Frau bewusstlos, und damit hilflos war und ihnen so völllig ausgeliefert war. Es was aber meine ich auch die Rede davon, das einige Männer verschiedene, teils brutale und für die Frau erniedirgende Sexpraktiken angewendet habe, in die eine Frau bei Bewusstsein, sei es die eigene Partnerin oder eine Prostituierte vielleicht nicht eingewilligt hätte.
Sie werden sich schon bewusst gewesen sein, dass er auch ein eignenes Interesse an den Taten hat, zumal sie ja offensichtlich zugestimmt haben, sich dabei zusehen, teilweise sogar filmen zu lassen und auch kein Geld geflossen zu sein scheint.


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14.09.2024 um 14:14
Das Opfer und die Zipfelmützen.

Bravo Gisèle!

Youtube: Procès des viols de Mazan: Gisèle Pelicot arrive au tribunal, son ex-mari de retour | AFP Images
Procès des viols de Mazan: Gisèle Pelicot arrive au tribunal, son ex-mari de retour | AFP Images
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Bravo Gisèle! ist ein Ausspruch auf Französisch, wie "Gut gemacht, Gisèle!"


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

14.09.2024 um 20:12
Vielen Dank an Viele hier für die rechtliche Einschätzung in dem doch sehr schwierigen und außergewöhnlichen Fall sowie die emphatischen aber auch kompetenten und sachlichen Beiträge. Ein respektvoller Austausch mit diesem schwierigen Fall und diesem Prozess finde ich sehr wichtig.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das klingt ja fast so, als wäre es ihm vor allem darum gegangen, sich nicht vor allem an der hilflosen und ausgenutzten Lage seiner Frau aufzugeilen, sondern die Männer beim Sex zu beobachten.
Das wäre dann ja nur die voyeuristische Seite. Das Gutachten zeigt aber ja auch die paraphile Störung auf , bei der sich die Sexualität dabei auch auf unbelebte Objekte, nicht einverständnisfähige Personen auch mit Schmerz oder Demütigung fokussiert.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Und andererseits war es für sie eben eine Möglichkeit, ihren eigenen Fetisch auszuleben, wie auch immer der gelagert gewesen sein mag. Ich denke, dass nicht alle die Fantasie verfolgt haben, mit einer bewusstlosen Frau Sex zu haben, sondern das die Fantasien durchaus verschieden und breiter gestreut gewesen sind.
Da habe ich meine Zweifel. Diese Männer waren auf coco.gg (mittlerweile gesperrt) in einem verdeckten Unterprogramm (keine Ahnung wie man so etwas nennt). Eine Art Darknet mit verschiedenen Vorlieben. Ich glaube, dass die, genau mit diesen Vorlieben sich gemeldet haben.
Zitat von wobelwobel schrieb:Für mich ist die Frage ob die Männer da jetzt "Erfüllungsgehilfen" des Ehemanns waren (der wohl gerne zugesehen hat) oder ob sie wirklich alle diesen sehr speziellen Fetisch hatten eine bewußtlose Frau zu benutze
Siehe meine Antwort oben.
Definition

Paraphilien sind psychische Störungen, die von der gesellschaftlichen Norm abweichende, sexuelle Verhaltensweisen zum Inhalt haben. Die Sexualität fokussiert sich dabei auf unbelebte Objekte oder nicht einverständnisfähige Personen (z.B. Kinder) oder ist mit Schmerz oder Demütigung verbunden. Im Gegensatz zu sexuellen Spielarten lösen sie in klinisch bedeutsamer Weise einen Leidensdruck bei der betroffenen Person aus oder beeinträchtigen Dritte.
https://flexikon.doccheck.com/de/Paraphilie
Gutachterin im Prozess:
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:"Die Tatsache, dass die Person völlig passiv ist, könnte sich auf Nekrophilie-Fantasien beziehen",



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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

14.09.2024 um 20:30
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Das Opfer und die Zipfelmützen.

Bravo Gisèle!



Bravo Gisèle! ist ein Ausspruch auf Französisch, wie "Gut gemacht, Gisèle!"
Warum ist das Video nicht mehr verfügbar? Gibt es einen neuen Link?


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

14.09.2024 um 20:34
Zitat von DiarmuidDiarmuid schrieb:Warum ist das Video nicht mehr verfügbar? Gibt es einen neuen Link?
Direkt auf YT läuft es. Da wird dann Werbung vorgeblendet


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

14.09.2024 um 21:24
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:DP soll einen "Schüler" ('Jean-Pierre') gehabt haben, der jedoch nicht unter den 51 Mitangeklagten ist. Der ehemalige LKW-Fahrer behauptet, er habe mit DP im Chatroom namens "Gegen ihren Willen" gesprochen und DP habe ihn mit Betäubungsmitteln versorgt, damit Jean-Pierre seine Ehefrau unter Drogen setzen konnte, bevor DP zu ihnen fuhr, um sie selbst zu vergewaltigen.
(...)
Das war mir noch nicht bekannt, dass der Chatroom "Gegen ihren Willen" hieß. Danke für die Info. Die Aussage der Frau von Jean Piere findet man hier
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:Die gefühlsmäßige Zerissenheit der Angehörigen eines der Täter.
Eigentlich müßte auch die Anhörung von Jean-Piere am Mittwoch oder Donnerstag Nachmittag stattgefunden haben. Bin noch auf der Suche nach einer seriösen Quelle. Vielleicht kann jemand helfen?


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

14.09.2024 um 21:31
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:Eigentlich müßte auch die Anhörung von Jean-Piere am Mittwoch oder Donnerstag Nachmittag stattgefunden haben. Bin noch auf der Suche nach einer seriösen Quelle. Vielleicht kann jemand helfen?
Er ist wohl nachwievor krank gemeldet. Aber in der Zwischenzeit soll folgendes passiert sein:
In der Zwischenzeit hat das Gericht mehrere Psychologen angehört. Alle attestieren Pélicot eine extrem gespaltene Persönlichkeit. Gegen außen sei er der gutmütige Familienvater und Gatte, dahinter aber auch ein voyeuristischer Fetischist und dominanter Sadist, der sich daran errege, seine Frau von anderen Männern geschändet zu sehen.
Quelle: https://www.morgenpost.de/panorama/article407246165/vergewaltiger-von-avignon-zeigte-seine-methode-einem-nachahmer.html


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

14.09.2024 um 22:26
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:Die Aussage der Frau von Jean Piere findet man hier
jeandArc schrieb:
Die gefühlsmäßige Zerissenheit der Angehörigen eines der Täter.
Danke Dir! Ich hatte den Beitrag zwar gelesen, aber nicht ganz überrissen, dass es sich um ein weiteres Opfer gehandelt hat.
Es ist wirklich bedrückend. Und obwohl beide Opfer so klare Worte finden, ist es doch unvorstellbar, was sie durchmachen müssen.
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:Eigentlich müßte auch die Anhörung von Jean-Piere am Mittwoch oder Donnerstag Nachmittag stattgefunden haben. Bin noch auf der Suche nach einer seriösen Quelle. Vielleicht kann jemand helfen?
Ja, die hat am Donnerstag stattgefunden, er hat allen Anklagepunkten zugestimmt:
Je reconnais les faits", avait sobrement indiqué Jean-Pierre M., l'un des 18 accusés détenus (NDLR: 32 autres comparaissent libres, le 51e est en fuite), à l'ouverture du procès. L'accusé, qui devrait s'exprimer jeudi, "dit mériter la prison à vie.
Quelle: https://www.ladepeche.fr/2024/09/11/direct-proces-des-viols-de-mazan-malade-depuis-2-jours-dominique-pelicot-de-retour-ce-mercredi-12190173.php

Leider kenne ich mich mit französischen Medien nicht so gut aus und mein französisch reicht auch nur zum Leseverständnis, deshalb kann ich die Qualität des Artikels nicht wirklich beurteilen. Er ist auf jeden Fall recht ausführlich.

Hier noch ein Bericht der deutschen Presse:
In Abwesenheit Pélicots widmete sich das Gericht diese Woche einem ersten Angeklagten, dem 63-jährigen Chauffeur Jean-Pierre M. Er soll Pélicots in dessen Chatraum kennengelernt haben. Seine Frau Cilia erklärte im Zeugenstand, sie sei von ihrem Mann und Pélicot ohne ihr Wissen zwischen 2015 und 2020 rund zwölfmal vergewaltigt und dabei stets gefilmt worden. In vier Fällen soll Pélicot nach Aussage seiner Verteidiger die nötigen Schlafmittel selbst mitgebracht haben. Nur einmal sei Cilia M. nach eigener Aussage aufgewacht, weil die Dosis offenbar zu gering war. Sie war noch angezogen, ihr Mann verlor sich in Ausflüchten. Unter Tränen erzählte die kurzhaarige, in Schwarz gekleidete Frau, ihr Mann sei „ein guter Gatte gewesen“, ihre fünf Kinder liebten ihn.
Anders als Pélicot, der aus der Mittelklasse stammt, lebt die siebenköpfige Familie M. in Armut. Beide Anklagte hatten jedoch als Kinder sexuelle Gewalt erlitten; in Pélicots Familie herrschten inzestuöse Verhältnisse, Jean-Pierre M. und seine Geschwister versteckten sich abends vor ihrem Vater, wenn er seine betrunken gemachte Frau vergewaltigte. Eine seiner Schwestern brachte sich um, eine andere versank in den Drogen.
Quelle: https://www.morgenpost.de/panorama/article407246165/vergewaltiger-von-avignon-zeigte-seine-methode-einem-nachahmer.html

Was ich auch noch nicht ganz durchdringe ist die Verstrickung DPs in die beiden Sexualmorde, welche hier ja auch bereits thematisiert wurden. Das geht in diesem ganzen Schrecken irgendwie ein bisschen unter (was natürlich auch verständlich ist, da der Prozess ja die anderen Straftaten behandelt).
Pélicot selbst wird sich nach dem Prozess in Avignon auch noch wegen des – in einem Fall unbestrittenen – Sexualmordes an zwei Frauen in den Jahren 1991 und 1999 verantworten müssen.
Quelle: https://www.morgenpost.de/panorama/article407246165/vergewaltiger-von-avignon-zeigte-seine-methode-einem-nachahmer.html


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

14.09.2024 um 22:48
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Was ich auch noch nicht ganz durchdringe ist die Verstrickung DPs in die beiden Sexualmorde, welche hier ja auch bereits thematisiert wurden. Das geht in diesem ganzen Schrecken irgendwie ein bisschen unter (was natürlich auch verständlich ist, da der Prozess ja die anderen Straftaten behandelt).
Pélicot selbst wird sich nach dem Prozess in Avignon auch noch wegen des – in einem Fall unbestrittenen – Sexualmordes an zwei Frauen in den Jahren 1991 und 1999 verantworten müssen.
Quelle: https://www.morgenpost.de/panorama/article407246165/vergewaltiger-von-avignon-zeigte-seine-methode-einem-nachahmer.html
Dieser Satz aus der Morgenpost enthält einen Fehler. Es handelt sich um einen Sexualmord und eine versuchte Vergewaltigung. In einem älteren Morgenpost-Artikel ist es richtig dargestellt.
Die Immobilienmaklerin Sophie Narme (✝23) wurde damals ermordet, verdächtigt wurde über Jahre der Serienmörder François Vérove, der für mehrere Morde verantwortlich gemacht werden konnte. Zumindest in diesem Fall zu Unrecht?

Die DNA von Dominique P. wurde am Tatort im 19. Arrondissement von Paris gefunden, wo die Leiche von Sophie Narme aufgefunden worden war. Die junge Frau wurde während einer Wohnungsbesichtigung überwältigt, mit einem in Äther getränkten Tampon betäubt, vergewaltigt und letztlich mit einem Gürtel erwürgt.
Der Sexualmord wird von Pélicot bestritten. Die versuchte Vergewaltigung hat er zugegeben.
Der Mordfall wirft erschreckende Parallelen zu einem Fall auf, der kurz nach dem Mord im Mai 1999 stattfand. Damals wurde die 19-jährige Maklerin Estella B. auf die gleiche Art überlistet, wehrte sich jedoch erfolgreich und konnte so der Betäubung und Vergewaltigung entgehen. Auch an diesem Tatort wurde die DNA von Dominique P. auf einem Teppich gefunden. Er hat die Tat gestanden.
Quelle: https://www.morgenpost.de/panorama/article407182785/vergewaltiger-aus-frankreich-dna-in-mordfall-aufgetaucht.html

Er hat also in den Neunziger Jahren Frauen schon Schlimmes angetan, evtl. sogar einen Mord begangen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass von den Neunzigern bis zu der in der Zeit als er unter die Röcke gefilmt hat bzw. die Massenvergewaltigungen aufgedeckt wurden, nur ein harmloser Familienvater war.


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14.09.2024 um 23:32
Zitat von LanzaLanza schrieb:Er ist wohl nachwievor krank gemeldet. Aber in der Zwischenzeit soll folgendes passiert sein:
Ich glaube Du hast die Angeklagten verwechselt. Domenique P. ist krank. Jean-Piere M. hat dagegen am Donnerstag ausgesagt.


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15.09.2024 um 00:03
Zitat von LanzaLanza schrieb:Er ist wohl nachwievor krank gemeldet. Aber in der Zwischenzeit soll folgendes passiert sein:
Dominique P. ist krankgeschrieben. Jean Piere ist der 1. Angeklagte, der angeklagt wird, seine Frau zusammen mit D.P vergewaltigt zu haben. Wahrscheinlich verwechseltst du das gerade.
Vielleicht sollten wir die Herren mal Durchnummerieren um den Überblick in den nächsten Wochen zu behalten. Es kommen ja noch 49 Angeklagte.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

15.09.2024 um 00:12
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:Vielleicht sollten wir die Herren mal Durchnummerieren um den Überblick in den nächsten Wochen zu behalten. Es kommen ja noch 49 Angeklagte.
Sind alle Angeklagten inkl. ihren Strafverteidigern an allen Verhandlungstagen anwesend? Und sitzen sie in U-haft und werden vorgeführt?
In Deutschland muss ein Angeklagter in Strafprozessen in der Regel anwesend sein. Bei 50 Angeklagten, die nicht in U-Haft sitzen, also auch nicht vorgeführt werden können, könnte das ja echt ein Problem werden, weil allein schon aufgrund der schireren Anzahl es eine gewisse Wahrscheinlichkeit gibt, dass irgendwer unpünktlich ist (Verschlafen, Stau...) oder gar nich erscheint (unpässlich, heute keinen Bock sich das anzutun...).
So ein Prozess ist ja auch logistisch und organisatorisch eine Herausforderung.


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15.09.2024 um 00:19
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:a, die hat am Donnerstag stattgefunden, er hat allen Anklagepunkten zugestimmt:
Danke für deine Info, die Quelle ist ok. Das hat sein Sohn schon am Mittwoche ausgesagt, dass er bestraft werden möchte.
Ich frage mich aber, wie kommt so ein "einfacher Mann" auf die Seite von coco und auch noch in diesen geheimen Chat? Mir kommt es fast vor, als wäre da im näheren Umkreis von Mazan eine "stille Post" enstanden. Oder ist das zu abwegig?


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