Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan
15.09.2024 um 00:21fassbinder1925 schrieb:Ich frage dich erneut, woher willst du wissen, in welcher Besetzung die Kammer verhandelt hat. Es müssen mindestens 3 gewesen sein, wenn es am Amtsgericht verhandelt wurde oder aus 4 bzw. 5 wenn es am Landgericht verhandelt wurde.Die weiß ich nicht weil ich nicht dabei war.
fassbinder1925 schrieb:Die Aussage höre ich aber am meisten von Frauen und nicht von Männern.Sagen das weibliche Richter oder meinst du Geschwätz?
fassbinder1925 schrieb:Denken kannst du viel.Danke. Ich freue mich viel denken zu können.
fassbinder1925 schrieb:Vielleicht nach der Hollywood-Definition. 5 Sekunden googeln würde reichen, um festzustellen, dass dem nicht der Fall ist.Die Definition liest sich nicht nach verschiedenen Persönlichkeiten. Wenn man mit Schizophren gewordenen Personen zu tun hat, weiß man weshalb das mit den gespaltenen Persönlichkeiten entstanden ist.
Grillage schrieb:Doch, natürlich kommt es darauf an, was er Richter denkt. Das ist der Rechtsgrundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung. Jeder Richter ist völlig frei darin, Aussagen von Angeklagten, Opfern und Zeugen, Beweise und Indizien frei zu beurteilen. Z.B. zu bewerten, für wie glaubhaft er bestimmte Aussagen hält, oder für wie gewichtig er einzelne Indizien bewertet und am Ende eben auch, ob er von der Schuld eines Angeklagten überzeugt ist oder zweifelt.Das meinte ich nicht. Ich meinte dies bezüglich der Gesetzeslage. Ein Richter hat sich an die Gesetze zu halten und nicht ob er persönlich etwas richtig oder falsch empfindet. Wenn jemand ein paar Socken klaut, kann ein Richter es persönlich als keinen Diebstahl empfinden, rechtlich ist es trotzdem Diebstahl.
Grillage schrieb:Der zweite Denkfehler, den Du hier machst und auf den Du auch hier schon mehrfacg hingewiesen wurdest ist, dass in solchen Prozessen nicht ein Richter, sondern immer mehrer Richter gemeinsam ein Urteil sprechen. Eine Kammer setzt sich aus mehrern Richtern zusammen, deren Stimme beim Urteilsspruch alle das gleiche Gewicht haben. Die Stimme des vorsitzenden Richters zählt nicht mehr als die Stimme eines Schöffen, auch wenn der Vorsitzende den Prozess leitet und die "Macht" im Sitzungssaal hat.Wenn immer alles seine Richtigkeit hätte, bräuchte es keine Möglichkeit der Berufung geben, oder? Auch fünf Richter können falsch urteilen, wie z.B. bei dem Badewannenmord.
Grillage schrieb:Nochmal, wir wissen doch gar nicht, wie die Kammer, die dieses Urteil gefällt hat, geschlechtertechnisch zusammengesetzt war. Ganz sicher hat da nicht ein männlicher Richter oder mehrere männliche Richter das Gesetzt gebeugt. Das ist eine sehr schwere Anschuldigung, die Du da vorbringst, dessen solltest Du Dir bewusst sein, bevor Du hier solche gewaltigen Keulen schwingst!Es ist keine gewaltige Keule die ich schwinge. Wir leben immer noch im Patriarchat.
Grillage schrieb:Wir kennen den Fall nur aus der Schilderung eines Prozessbeteiligten, der zudem noch ein großes Interesse daran hat, die eigene Rolle besonders positiv hervorzuheben, weil er auf diese Weise billige Werbung für seine Dienstleistung machen kann. Und Du behauptest hier aus diesen dürftigen und einseitigen Infos heraus einfach mal "der Richter" habe Rechtsbeugung betrieben. Damit sagst Du aber eben auch, dass alle anderen Kontrollinstanzen und -mechanismen versagt und weggeschaut haben. Sorry, aber für mich ist das dann doch ein bisschen naiv und vorschnell mit den ganz dicken Kanonen geschossen.Ich kenne den Podcast dieses Falls vom BR.
https://www.br.de/mediathek/podcast/true-crime/fatale-gedanken/1840334
Grillage schrieb:Nein, er dachte eben nicht, dass es okay sei, eine ihm unbekannte Frau zu vergewaltigen, sondern er war sich nicht bewusst, dass es sich um eine Vergewaltigung handelte. Er dachte, nach den Schilderungen und Anweisungen des Ehemannes, dass es sich um eine gespielte Vergewaltigung handelte.Dazu habe ich eine eigene Meinung. Der Vergewaltiger glaubte mit der Frau zu chatten und den Ablauf zu besprechen. Der Ehemann hatte sich als seine Frau ausgegeben. Genauso gut hätte der Vergewaltiger mit einer 13jährigen chatten können, denn wissen kann man nicht wer am anderen Ende sitzt. Es gibt 13jährige die älter aussehen und wäre nicht zwangsläufig aufgefallen bei der Vergewaltigung. Er hätte genauso eine Minderjährige vergewaltigen können und ich bin mir sicher, dass der Vergewaltiger dann bestraft worden wäre, ganz gleich was er dachte, glaubte, meinte. Von einem erwachsenen Mann erwarte ich das er weiß das sowas nicht geht. Es hätte auch sein können, dass sich ein Expartner aus Rache dieses Ding ausdenkt. Ein erwachsener Mann hat Eigenverantwortung für seine Handlungen zu tragen.
Das ist juristisch gesehen ein wichtiges Detail, weil ihm damit eben kein Vorsatz nachweisbar ist, dass er die Frau vergewaltigen wollte.