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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

1.032 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frankreich, Ehemann, Avignon ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

27.09.2024 um 15:48
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Schweden dagegen ist sehr erfolgreich damit, den Kauf von Sex zu kriminalisieren, weil dadurc genau das passiert ist: die Schande hat die Seiten gewechselt. Nicht die Prostituierte muss sich rechtfertigen, sondern der Kunde. Dadurch hat gekaufter Sex in der Gesellschaft extrem das Ansehen verloren, dass es normal sei, sich einen Frauenkörper für Geld kaufen zu können. Die Freier scheuen dort viel weniger das Bußgeld, als vielmehr die Schande, beim Kauf von Sex erwischt zu werden. Menschenhandel zum Zweck der Prostitution gibt es dort so gut wie gar nicht mehr, weil das Land einfach kein lukrativer Markt mehr ist.
Schwierig. Das würde ja auch die Sexarbeiterinnen (wieder) in die Illegalität zwingen - und das kann keiner wollen. Ich glaub auch nicht dass dadurch der Menschenhandel zurückgehen würde, im Gegenteil. Prostitution wird es immer geben, und wenn man sie kriminalisiert wird das - meiner Ansicht nach - eher die Situation ganz, ganz vieler Frauen enorm verschlechtern und den Menschenhandel eher noch fördern.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Und wenn die Schande die Seite wechselt würde es für Opfer sexualisierter Gewalt auch leichter, solche Vergehen anzuzeigen. Mehr Opfer würden sich das trauen, weil sie viellleicht nicht mehr das Gefühl hätten, sich dafür schämen zu müssen.
Grad "solche" Vergehen wie das, um das es hier geht ("chemische Unterwerfung") sind extrem schwer zu beweisen - und bei K.O.-Tropfen wirst Du weiterhin die Situation haben dass die Frauen überhaupt nicht wissen was los war, ob sie vielleicht zu viel getrunken hatten etc. und sich weiterhin selbst die Schuld geben.

Ich finde dieses "die Schande muß die Seite wechseln" ohnehin nicht ganz so doll - und frage mich ob das im O-Ton auf Französisch nicht vielleicht sogar eine etwas andere Bedeutung hat die wir vielleicht so garnicht nachvollziehen können (@jeandArc - vielleicht kannst Du da aufklären?).

Redet man in Deutschland überhaupt noch von "Schande"?
Und ich glaub auch nicht so wirklich dass die Situation so extrem ist, wie sie da dargestellt wird - ein Mann, der wegen Sexualdelikten angezeigt wird, zieht doch ganz viel Hass auf sich (trotz Unschuldsvermutung), ich kenne niemanden der da die "Schande" bei der Frau sehen würde. Und da gibt es ja leider auch Fälle bei denen jemand zu Unrecht beschuldigt wurde und trotzdem das Stigma nie mehr los wird.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

27.09.2024 um 17:23
Zitat von wobelwobel schrieb:Redet man in Deutschland überhaupt noch von "Schande"?
Und ich glaub auch nicht so wirklich dass die Situation so extrem ist, wie sie da dargestellt wird - ein Mann, der wegen Sexualdelikten angezeigt wird, zieht doch ganz viel Hass auf sich (trotz Unschuldsvermutung), ich kenne niemanden der da die "Schande" bei der Frau sehen würde. Und da gibt es ja leider auch Fälle bei denen jemand zu Unrecht beschuldigt wurde und trotzdem das Stigma nie mehr los wird.
Ich glaube nicht, dass das so einfach ist. Da gibt es immer noch genug, die hinter der Hand das übliche denken "war zu aufreizend angezogen, hat es heraufbeschworen, hat sich zu falschen Zeiten irgendwo rumgetrieben...." Lange Zeit wurde Frauen eine Mitschuld am Geschehen eingeredet. Das ist tief verankert, auch in der Denke einer missbrauchten Frau.
Es geht also eher darum, diese alten Zöpfe endlich abzuschneiden und allen Frauen klarzumachen, dass sich keine Frau mehr wegen Schamgefühlen verstecken muss bzw. solche Taten daraus resultierend NICHT zur Anzeige bringt.
Nicht die Frau soll sich was schämen, sondern der Täter "Die Schande/Scham soll die Seiten wechseln"


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

27.09.2024 um 18:19
Zitat von wobelwobel schrieb:Ich finde dieses "die Schande muß die Seite wechseln" ohnehin nicht ganz so doll - und frage mich ob das im O-Ton auf Französisch nicht vielleicht sogar eine etwas andere Bedeutung hat die wir vielleicht so garnicht nachvollziehen können (@jeandArc - vielleicht kannst Du da aufklären?).
la honte a déjà changé de camp:
Quelle: https://www.reddit.com/r/French/comments/1fhlzmn/what_exactly_does_la_honte_change_de_camp_mean/?tl=de

Auf Reddit wurde der Begriff diskutiert. Es bedeutet einfach, dass die andere Seite sich schämen muss.
Zitat von wobelwobel schrieb:Prostitution wird es immer geben, und wenn man sie kriminalisiert wird das - meiner Ansicht nach - eher die Situation ganz, ganz vieler Frauen enorm verschlechtern und den Menschenhandel eher noch fördern.
Da bin ich aber ganz anderer Meinung, aber diese Diskussion wäre jetzt off-topic.
Zitat von wobelwobel schrieb:Redet man in Deutschland überhaupt noch von "Schande"?
Und ich glaub auch nicht so wirklich dass die Situation so extrem ist, wie sie da dargestellt wird - ein Mann, der wegen Sexualdelikten angezeigt wird, zieht doch ganz viel Hass auf sich (trotz Unschuldsvermutung), ich kenne niemanden der da die "Schande" bei der Frau sehen würde. Und da gibt es ja leider auch Fälle bei denen jemand zu Unrecht beschuldigt wurde und trotzdem das Stigma nie mehr los wird.
Dieser Fall ist hat sich in Frankreich zugetragen, nicht in Deutschland. Außerdem kann man bei dem Prozess sehen, dass die Männer in diesem Prozess auch Unterstützer haben. Einige Ehefrauen verteidigen ihre Männer vor Gericht und negieren wie diese die Vergewaltigung, obwohl diese im Video klar dokumentiert wird. Andere Unterstützer werden sich nicht öffentlich äußern.
Dass es Männer gibt, die falsch der Vergewaltigung beschuldigt werden, stimmt. Das ist aber in diesem Prozess nicht der Fall.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

27.09.2024 um 19:23
Zitat von MalliMalli schrieb:Nicht die Frau soll sich was schämen, sondern der Täter "Die Schande/Scham soll die Seiten wechseln"
Genau da seh ich aber schon zwei paar Stiefel - Schande ist nicht gleichbedeutend mit Scham, jedenfalls nicht im Deutschen.
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Auf Reddit wurde der Begriff diskutiert. Es bedeutet einfach, dass die andere Seite sich schämen muss.
S.o. - Scham ist nicht dasselbe wie Schande.
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Dieser Fall ist hat sich in Frankreich zugetragen, nicht in Deutschland.
Das weiß ich. Es ging mir darum, ob die Übersetzung inhaltlich überhaupt so stimmig ist.

Dass es Ehefrauen gibt die ihre Männer da verteidigen - schwierig.
Letztendlich haben die Männer vor Ort entschieden ob sie angesichts einer bewußtlosen Frau tun wofür sie gekommen sind oder nicht...
Dass DP ihnen vorgegaukelt hat dass es sich um ein einvernehmliches Szenario handelt glaube ich aber eben auch sofort.
Genauso wie ich glaube dass es in Frankreich eher noch mehr Frauen gibt die von ihren Männern zu 100% abhängig sind als in Deutschland.
Nicht falsch verstehen, ich will hier niemanden verteidigen!


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

27.09.2024 um 19:37
Zitat von wobelwobel schrieb:S.o. - Scham ist nicht dasselbe wie Schande.
Im Französischen ist es anscheinend vom Begriff her das gleiche. Aber es geht hier ja nicht erstlich um Begrifflichkeiten, sondern um das, was damit gesagt werden soll. Um die Botschaft geht es ja.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

27.09.2024 um 19:44
Zitat von wobelwobel schrieb:Malli schrieb:
Nicht die Frau soll sich was schämen, sondern der Täter "Die Schande/Scham soll die Seiten wechseln"
Genau da seh ich aber schon zwei paar Stiefel - Schande ist nicht gleichbedeutend mit Scham, jedenfalls nicht im Deutschen.
Misetra schrieb:
Auf Reddit wurde der Begriff diskutiert. Es bedeutet einfach, dass die andere Seite sich schämen muss.
S.o. - Scham ist nicht dasselbe wie Schande.
Ja, das sind aber jetzt linguistische Haarspaltereien. Das französische Wort honte steht sowohl für Scham als auch für Schande, das Verb für sich schämen lautet avoir honte.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

27.09.2024 um 19:53
Zitat von wobelwobel schrieb:Genauso wie ich glaube dass es in Frankreich eher noch mehr Frauen gibt die von ihren Männern zu 100% abhängig sind als in Deutschland.
Wobei Gisele ja nun gerade ein Beispiel für eine sehr starke Frau ist, die gerade eben nicht psychisch und emotional von ihrem Mann abhängig zu sein scheint. Und das selbst nach so vielen Ehejahren und in ihrem Alter, wo es nun wirklich deutschlich schwerer sein dürfte, sich ein neues Leben aufzubauen, als wenn jemand noch jung ist und gerade mal ein paar Monate oder Jahre in einer Beziehung gelebt hat.
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Dieser Fall ist hat sich in Frankreich zugetragen, nicht in Deutschland. Außerdem kann man bei dem Prozess sehen, dass die Männer in diesem Prozess auch Unterstützer haben. Einige Ehefrauen verteidigen ihre Männer vor Gericht und negieren wie diese die Vergewaltigung, obwohl diese im Video klar dokumentiert wird. Andere Unterstützer werden sich nicht öffentlich äußern.
Dass es Männer gibt, die falsch der Vergewaltigung beschuldigt werden, stimmt. Das ist aber in diesem Prozess nicht der Fall.
Das sehe ich genauso. Man muss sich doch nur die Verteidigungsstratgegien einiger der Anwäöte ansehen! Sie versuchen doch genau das, nämlich das eigentliche Opfer als eine sich offen fremden Männern anbietende promiske Frau darzustellen. Und wenn sie freiwillig 1000 Nacktfotos von sich in allen möglichen Situationen, Lagen und Ansichten verbreitet hätte und jeden Tag einen anderen Liebhaber gehabt hätte, gäbe dass doch noch lange niemanden dieser primitiven, schwanz-gesteuerten Kerle das Recht, diese Frau zu vergewaltigen. Trotzdem wird versucht, möglichst viel der Schande auf ihre Seite zu schaufeln.
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Ja, das sind aber jetzt linguistische Haarspaltereien. Das französische Wort honte steht sowohl für Scham als auch für Schande, das Verb für sich schämen lautet avoir honte.
Es ist auch völlig egal. Denn die Scham ist auf der Seite, auf der die Schande ist. Schande ist das Urteil und die Bewertung einer Gesellschaft und Scham ist das, was der- oder diejenige empfindet, wenn die Schande auf ihrer/seiner Seite ist. Ich finde es sehr gut verständlich, was mit diesem Kampagnen-Spruch ausgesagt werden soll!


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

27.09.2024 um 19:56
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Ja, das sind aber jetzt linguistische Haarspaltereien
Sehe ich auch so.
Ich verstehe es als das Heraustreten der Opfer aus diesem Schamgefühl. Das ist es ja letztendlich auch, warum sich viele Frauen nicht trauen, Täter anzuzeigen.

Frau P. macht sich sichtbar, das ist unendlich viel wert für alle Frauen, die Opfer von Missbrauch geworden sind.
Wunderbar. Ich hoffe, sie hält das durch.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

27.09.2024 um 20:08
Zitat von BundeskanzleriBundeskanzleri schrieb:Frau P. macht sich sichtbar, das ist unendlich viel wert für alle Frauen, die Opfer von Missbrauch geworden sind.
Wunderbar. Ich hoffe, sie hält das durch.
Ja, sie zeigt sich. Das ist auch auf den diversen Kampagnenplakaten so dargestellt (siehe beispielsweise in dem Video von France TV). Mir ist auch aufgefallen, dass sie sehr auf ihr Äußeres achtet, immer sehr gepflegt aussieht und nett gekleidet ist.

https://www.francetvinfo.fr/faits-divers/affaire-des-viols-de-mazan/viols-de-mazan-mobilisations-a-travers-la-france-en-soutien-a-gisele-pelicot_6782704.html


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

27.09.2024 um 20:11
Zitat von MisetraMisetra schrieb:dass sie sehr auf ihr Äußeres achtet, immer sehr gepflegt aussieht und nett gekleidet ist.
Sie behält so ihre Würde, bzw. erhält sie zurück.

Im Gegensatz zu den Tätern, die sich unwürdiger nicht hätten verhalten können. Genau das wird deutlich.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

27.09.2024 um 20:26
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb am 05.09.2024:Dieser Prozess ist schwerer Stoff. Aber mich interessiert sehr eure Meinung dazu und wie ihr den Fall seht
Ja, das ist ein sehr schwerer Stoff. Jedes einzelne Detail davon.

Es fällt mir dazu ein, dass es den Opfern immer wieder sehr schwer gemacht wird, aufrecht zu bleiben:
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb am 06.09.2024:Der Präsident des Strafgerichts von Vaucluse warnt, seine Frage könnte schockieren. Dann fragte er sie, ob sie eine "Komplizin" ihres Ex-Mannes sein könnte.
"Ich bin absolut kein Komplize, ich habe nie so getan, als würde ich schlafen, nie irgendetwas. Ich kann es schwören, wenn es sein muss", sagt Gisèle Pélicot.
Dem Opfer wird Komplizenschaft vorgehalten. Genau deshalb zucken Opfer davor zurück, sich gerade zu machen für ihre Rechte. Und auch Zeugen sind nicht davor geschützt, mit solchen Fragen belästigt zu werden.

Obwohl es die Polizei selbst war, die diese Videos hatte, die die ahnungslose Frau Pélicot sich anschauen musste, wird sie noch gefragt vom Präsidenten des Strafgerichts, ob sie vielleicht nicht doch wollte vergewaltigt zu werden indem sie sich schlafend stellte.

Ich bin mal wieder fassungslos wie mit Opfern von Staatsseite umgegangen wird.

Vielen Dank für das Einstellen dieses Falls!


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

27.09.2024 um 20:53
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Dem Opfer wird Komplizenschaft vorgehalten. Genau deshalb zucken Opfer davor zurück, sich gerade zu machen für ihre Rechte. Und auch Zeugen sind nicht davor geschützt, mit solchen Fragen belästigt zu werden.
Der Richter will es halt ausgeschlossen haben. Sie wird das schon mal bei der Polizei gefragt worden sein. Und wahrscheinlich will er die Antwort in die Verhandlung einführen. Glaube kaum, dass er damit Opfer ärgern will.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

27.09.2024 um 21:13
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Der Richter will es halt ausgeschlossen haben. Sie wird das schon mal bei der Polizei gefragt worden sein. Und wahrscheinlich will er die Antwort in die Verhandlung einführen. Glaube kaum, dass er damit Opfer ärgern will.
Das sehe ich auch so. Ich war mal bei einem Prozess, bei dem der Richter die Opferzeugin zur Tat und auch zum Drumherum befragt hat. Er hat das aber zunächst sehr gut erklärt, dass im Prozess nur das bewertet werden kann, was im Gerichtssaal besprochen wird und er deshalb diese Fragen stellen muss. Er sagte, dass er weiß, dass sie das alles schon mal bei der Polizei erzählt hat und dass es vielleicht schwer für sie sein könnte, dass jetzt noch einmal zu erzählen, dass es aber leider notwenidg ist.
Er hat auch daruf hingewiesen, dass seine Fragen nicht bedeuten, dass er ihrer Aussage bei der Polizei nicht glaubt.

Leider ist es nun mal so, dass ein Richter solche Fragen stellen muss. Aber das macht der Ton, in dem solche Fragen gestellt werden eben sehr viel aus und wir wissen das eben nur aus zweiter Hand aus der Presse.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

27.09.2024 um 21:40
Mit der Übersetzung des Satzes "la honte doit changer de camp" haben sich auch diverse deutsche Medien abgemüht, mit unterschiedlichem Ergebnis.

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland rnd.de beispielsweise entschied sich für „die Scham muss die Seite wechseln“.
Gisèle Pélicots Schicksal berührt viele. 3500 Menschen gingen deshalb am Samstag auf die Straßen in Paris. 400 in Rennes, viele von ihnen hielten Plakate wie „die Scham muss die Seite wechseln“ hoch oder skandierten „In Solidarität mit Gisèle“.
Quelle: https://www.rnd.de/panorama/gisele-pelicot-wie-der-vergewaltigungsprozess-frankreichs-metoo-bewegung-wiedererweckt-OCMJMCARIBHMXHENISX3FCAGGI.html

Die kleinezeitung.at hingegen hat mit "Die Schande muss die Seite wechseln" übersetzt.
„Die Schande muss die Seite wechseln“, sagt Gisèle Pélicot.
Quelle: https://www.kleinezeitung.at/international/18852142/wie-missbrauchsopfer-gisele-pelicot-ein-musterbild-des-mutes-wurde

Auch wenn man versteht, was gemeint ist, so scheint mir das ein idiomatischer französischer Ausdruck zu sein, der 1:1 übersetzt im Deutschen etwas holprig klingt und zu dem es meiner Meinung nach keine entsprechende deutsche Redewendung gibt.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

27.09.2024 um 23:39
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Füchschen schrieb:
Dem Opfer wird Komplizenschaft vorgehalten. Genau deshalb zucken Opfer davor zurück, sich gerade zu machen …
Der Richter will es halt ausgeschlossen haben. Sie wird das schon mal bei der Polizei gefragt worden sein. Und wahrscheinlich will er die Antwort in die Verhandlung einführen. Glaube kaum, dass er damit Opfer ärgern will.
Ist es wirklich so? Der Richter und die Polizei befolgen nur das Gesetz und dürfen fragen, ob sie Komplizin ihres Ehemannes ist, ob sie nur so getan habe, als ob sie schliefe, als sie augenscheinlich vergewaltigt wurde?

Die vielen Vergewaltigungen sind beweiskräftig auf den vielen Videos ihres Ehemanns festgehalten worden! Da ist nichts ausgedacht! Wie kann so ein Richter glauben, dass eine Frau wie tot daliegen kann während ihr Gewalt angetan wird!? Er weiß doch, dass sie sediert wurde vom Ehemann!

Wenn sie dann verunsichert ist, sich fragt, warum sie so blöde war nichts zu merken 10 Jahre lang, sich fragt, warum der Richter die vielen Videos nicht anerkennen will, wenn sie dann einknickt und einen Rückzieher macht, wird ihr von der Umwelt ein haltloses, verwerfliches Dasein vorgehalten. Dann ist sie reif für die Anstalt und hat ihr Leben verwirkt.

Besonders perfide ist es, wenn so eine verwerfliche Frage noch eingeleitet wird mit „diese Frage könnte schockieren“. Natürlich schockiert diese Frage!

Allein dieses „könnte schockieren“ ist schockierend!

Das Opfer wird sich fragen: „Denkt der Richter, dass ich schockiert sein soll über die Frage oder dass ich nicht schockiert sein soll?“ Wer authoritätsgläubig ist, hat schon verloren. Er oder sie denkt dann, dass er/ sie nichts wert sei, weil ein Richter ihn/sie aufs Glatteis führen darf. Der Richter hätte einleitend sagen können: „Die folgende Frage ist gesetzlich vorgeschrieben.“ Vielleicht ist die Frage in Frankreich ja gar nicht gesetzlich vorgeschrieben?

Und weil Opfer sich fragen, ob sie vielleicht doch selbst Schuld sind, schweigen sie so oft oder sagen dann das, was das Gegenüber von ihnen hören will.

Dem Täter dürfen bekanntlich nicht Angst einflößende Fragen gestellt werden einleitend mit „diese Frage könnte schockieren“. Das hat mal so ähnlich beim Verhör ein Polizist in Deutschland gemacht indem er die schockierende Frage stellte, ob der mutmaßliche Täter schon mal an Folter gedacht hat. Der Polizist wollte das Leben eines Entführten retten. Da war der Aufschrei gegen den Polizisten groß. Es hieß, dass Folter angedroht wurde.

Die Gesetzeslage ist bekannt:
Dem Opfer darf alles zugemutet werden, der Täter ist mit Samtpfötchen anzufassen.

Es ist gut, dass die vergewaltigte Ehefrau auf Öffentlichkeit im Prozess bestanden hat. Somit wissen wir jetzt, welche perfiden Fragen vom Richter höchstselbst gegen ein Opfer gestellt werden.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

27.09.2024 um 23:56
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Die vielen Vergewaltigungen sind beweiskräftig auf den vielen Videos ihres Ehemanns festgehalten worden! Da ist nichts ausgedacht! Wie kann so ein Richter glauben, dass eine Frau wie tot daliegen kann während ihr Gewalt angetan wird!? Er weiß doch, dass sie sediert wurde vom Ehemann!
Das Problem ist ja aber, dass die Anklage in so einem Prozess jede einzelne Tat nachweisen muss. Und dann eben auch für jeden einzelnen Angeklagten darlegen muss, dass er die Tat begangen hat und sich bewusst war, in dem Moment gegen den Willen der Frau zu handeln.
Theoretisch könnte unter den 50 Angeklagten ja eine Person sein, die z.B. gar keine dieser Taten begangen hat, also auf einem Foto verwechselt wurde. Oder - rein theoretisch, das ist nicht meine Meinung und ich denke nicht, dass es so war - 20 sexuelle Kontakte von Seiten von G. freiwillig gewesen sein und die anderen 30 trotzdem Vergewaltigungen. Eine Frau kann 1.000 x freiwillig mit ihrem Ehemann schlafen, das ganze kann sogar jedesmal von ihre aus gehen, und trotzdem kann er sie einmal vergewaltigen und kann und soll dann dafür verurteilt werden.
D.h. das Gericht muss hier für 51 Angeklagte feststellen, ob und wie oft sie eine Vergewaltigung begangen haben oder nicht.
Bei einigen sind die Fotos vielleicht eindeutig, bei manchen gibt es ja wohl auch Video-Aufnahmen, die sicher eindeutiger belegen, dass das Opfer bewusstlos ist als Standfotos. Einige räumen die Tat, inkl. der bewussten Vergewaltigung ja auch ein.
Aber für einzelne Fälle bzw. Angeklagte ist die Beweislage vielleicht dünner und da darf das Gericht eben nicht sagen: "Die anderen 50 haben vorsätzliche Vergewaltigungen begangen, davon sind wir überzeugt. Dann wird es beim 51. halt auch so gewesen sein."
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Wenn sie dann verunsichert ist, sich fragt, warum sie so blöde war nichts zu merken 10 Jahre lang, sich fragt, warum der Richter die vielen Videos nicht anerkennen will, wenn sie dann einknickt und einen Rückzieher macht, wird ihr von der Umwelt ein haltloses, verwerfliches Dasein vorgehalten. Dann ist sie reif für die Anstalt und hat ihr Leben verwirkt.
Das lese ich zum ersten mal, dass der Richter bestimmte Videos nicht als Beweismittel zulassen will. Woher stammt diese Info?


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

28.09.2024 um 00:12
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Ist es wirklich so? Der Richter und die Polizei befolgen nur das Gesetz und dürfen fragen, ob sie Komplizin ihres Ehemannes ist, ob sie nur so getan habe, als ob sie schliefe, als sie augenscheinlich vergewaltigt wurde?
Ich kenne zwar die Französische Strafprozessordnung nicht genau, aber ich gehe davon aus, dass ein Ermittler und ein Richter, solche Fragen stellen darf oder sogar muss um den Sachverhalt aufzuklären.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Die vielen Vergewaltigungen sind beweiskräftig auf den vielen Videos ihres Ehemanns festgehalten worden! Da ist nichts ausgedacht! Wie kann so ein Richter glauben, dass eine Frau wie tot daliegen kann während ihr Gewalt angetan wird!? Er weiß doch, dass sie sediert wurde vom Ehemann!
Wer sagt, dass der Richter das glaubt?

Das Video ist ein Beweismittel und Gisele ist ein Beweismittel. Ein Video kann man nicht befragen, eine Zeugin schon.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:warum der Richter die vielen Videos nicht anerkennen will
Wer sagt, dass der Richter die Videos nicht anerkennen will
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Besonders perfide ist es, wenn so eine verwerfliche Frage noch eingeleitet wird mit „diese Frage könnte schockieren“. Natürlich schockiert diese Frage!
Oder es ist emphatisch.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Das Opfer wird sich fragen: „Denkt der Richter, dass ich schockiert sein soll über die Frage oder dass ich nicht schockiert sein soll?“ Wer authoritätsgläubig ist, hat schon verloren. Er oder sie denkt dann, dass er/ sie nichts wert sei, weil ein Richter ihn/sie aufs Glatteis führen darf
Ich denke GP wird gut von ihren Anwälten vorbereitet und aufgeklärt.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb: Der Richter hätte einleitend sagen können: „Die folgende Frage ist gesetzlich vorgeschrieben.“
Hätte er können, wenn es so ist. Das wissen wir nicht.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Vielleicht ist die Frage in Frankreich ja gar nicht gesetzlich vorgeschrieben?
Vielleicht. Aber auch wenn sie nicht vorgeschrieben ist (konkrete Fragen werden nie nach Gesetz vorgeschrieben sein) heißt das nicht, dass er es aus Bösartigkeit macht. Er muss alles ausschließen können. In Deutschland kann man nicht nur auf einzelne Fragen verzichten, sondern sogar darauf das Opfer zu hören, wenn die Angeklagten geständig sind. Wenn.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Dem Täter dürfen bekanntlich nicht Angst einflößende Fragen gestellt werden einleitend mit „diese Frage könnte schockieren“. Das hat mal so ähnlich beim Verhör ein Polizist in Deutschland gemacht indem er die schockierende Frage stellte, ob der mutmaßliche Täter schon mal an Folter gedacht hat. Der Polizist wollte das Leben eines Entführten retten. Da war der Aufschrei gegen den Polizisten groß. Es hieß, dass Folter angedroht wurde.
Meines Wissens hat das Landgericht nicht nur festgestellt, dass der Polizist gefragt hat, ob der Verdächtige schon mal an Folter gedacht hat, da ging der Wortlaut schon anders. Und es wurden Ankündigungen gemacht. Was aber nicht heißen soll, dass ich die Handlung nicht gerechtfertigt finde. Aber der Fall ist schon sehr wie Äpfel und Birnen vergleichen.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Die Gesetzeslage ist bekannt:
Dem Opfer darf alles zugemutet werden, der Täter ist mit Samtpfötchen anzufassen.
So gehen die Gesetze in Europa eher nicht. In der StPO in D sind sehr viele Stellen, die Opfer bei ihrer Aussage schützen. Beschuldigter haben nicht die Gleichen.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

28.09.2024 um 00:12
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Füchschen schrieb:
Wenn sie dann verunsichert ist, sich fragt, warum sie so blöde war nichts zu merken 10 Jahre lang, sich fragt, warum der Richter die vielen Videos nicht anerkennen will, wenn sie dann einknickt und einen Rückzieher macht, wird ihr von der Umwelt ein haltloses, verwerfliches Dasein vorgehalten. Dann ist sie reif für die Anstalt und hat ihr Leben verwirkt.
Das lese ich zum ersten mal, dass der Richter bestimmte Videos nicht als Beweismittel zulassen will. Woher stammt diese Info?
Mein Hinweis, dass der Richter die Videos nicht anerkennen möchte ist die subjektive Empfindung des Opfers, dem die schockierende Frage gestellt wird, ob sie Komplizin ihres Ehemannes war. Die Ehefrau könnte subjektiv die ablehnende Haltung des Richters spüren in dieser Frage.

Es geht nicht um die Zulassung der Videos vor Gericht, sondern um deren Bewertung.

Je mehr ich über diese Bewertung des Richters nachdenke, die sich in seiner schockierenden Frage ausdrückt, desto mehr kommt mir der Gedanke, ob der Richter befangen ist. Ich habe ein ungutes Gefühl bei der Sache. 😞

Frau Gisèle Pélicot tut mir sehr leid. Sie braucht viel Kraft, um den Prozess durchzustehen und sehr gute Anwälte. Und das alles wünsche ich ihr von Herzen.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

28.09.2024 um 00:16
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Es geht nicht um die Zulassung der Videos vor Gericht, sondern um deren Bewertung.

Je mehr ich über diese Bewertung des Richters nachdenke, die sich in seiner schockierenden Frage ausdrückt, desto mehr kommt mir der Gedanke, ob der Richter befangen ist. Ich habe ein ungutes Gefühl bei der Sache. 😞
Dann könnten aber vllt die Verteidiger der Angeklagten Befangenheit sehen. Ein Gericht kann nicht schon am Anfang des Prozesses die Videos bewerten.

Natürlich kann ein Gericht mal durchscheinen lassen, dass manches nicht gut aussieht für die Angeklagten. Seien es Aussagen oder Videos. Damit sollte man sich aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Bewertet wird beim Urteil.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

28.09.2024 um 00:17
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Füchschen schrieb:
Besonders perfide ist es, wenn so eine verwerfliche Frage noch eingeleitet wird mit „diese Frage könnte schockieren“. Natürlich schockiert diese Frage!
Oder es ist emphatisch.
Das kann ich nur als emphatisch empfinden, wenn ich Empathie gegenüber dem Richter empfinde.

Wenn ich in die Perspektive des Opfers wechsle, ist es nicht mehr emphatisch.


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