Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan
06.10.2024 um 22:15Füchschen schrieb:Quelle: Wikipedia: Hauptverhandlungsprotokoll#:~:text=das zuständige Revisionsgericht.-,Verfahren,Urkundsbeamter das Protokoll unterschrieben haben.Auch hier muss ich sie so oft sagen, dass es in Frankreich vllt ganz anders ist, aber du hast ja jetzt aus dem deutschen Recht zitiert.
Ich finde, im Protokoll sollte festgehalten werden, dass die Videos öffentlich im Gericht gezeigt wurden, wer anwesend war, wer die Videos gesehen hat, wer den Saal verlassen hat, weil es unerträglich war. Das ist für mich ein nachvollziehbares Geschehen.
Also in Deutschland wird ganz sicher nicht festgehalten, wer alles dabei war und noch weniger, wer den Saal verlassen hat. Was tut das auch zur Sache?
Es wird nur generell protokolliert, wann die Öffentlichkeit ausgeschlossen und wann sie wieder anwesend sein durfte. Auch wird zumindest in höheren Instanzen nicht aufgeschrieben, was das Video näher zeigt. Es wird ja auch bei Zeugenaussagen gar nichts protokollarisch mitgeschrieben, lediglich, um wie viel Uhr sie in den Zeugenstand getreten sind und wann sie wieder (unvereidigt) entlassen wurden.
Bei Ermittlungen ist es was anderes, da kann schon abgetippt werden, was genau zu sehen ist.