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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

1.032 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frankreich, Ehemann, Avignon ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

04.10.2024 um 17:47
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:Nach einer 2 stündigen Debatte über die Ausstrahlung der Bilder/Videos wurde soeben vom Vorsitzenden des Gerichtes bekannt gegeben, dass die Ausstrahlung der Videos für den Rest der Verhandlung öffentlich sein werden.
So eine Entscheidung halte ich bei allem Verständnis für falsch. Das zieht das falsche Prozessbeobachterklientel an. Ein Gericht darf niemals Veröffentlicher von solchen Bildern/Videos sein. Das sollten nur die betroffenen Personen sehen dürfen, die das Urteil bilden und darüber entscheiden müssen. Kein Verständnis meinerseits, geht gar nicht.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

04.10.2024 um 20:29
Ich frage mich die ganze Zeit: Wer weiß, wie oft so etwas, was Gisèle P. angetan wurde, woanders passiert, dass jemand innerhalb einer Beziehung sediert und vergewaltigt, evtl. auch anderen angeboten wird? Das bekommt doch gar keiner mit, außerhalb des Kreises derjenigen, die das Verbrechen begehen.

Was mich noch beschäftigt ist, dass Dominique P. zehn Jahre unbemerkt agieren konnte. Zehn Jahre vor der Entdeckung wurde er schon einmal beim Upskirting erwischt, zahlte eine kleine Strafe, und das war's. Die Ehefrau erfuhr auch nichts davon. Dann zehn Jahre später, wird er wieder beim Upskirting erwischt. Einem aufmerksamen Wachmann, der das nicht durchgehen ließ und der betroffenen Frau, die Anzeige erstattete, brachten die Aufdeckung des Verbrechens an der Ehefrau in Gang. Hätte die Frau gar keine Anzeige erstattet, wäre wahrscheinlich wieder nichts passiert und das Verbrechen nicht entdeckt worden. Möglicherweise wäre Gisèle P. vielleicht gar nicht mehr am Leben.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

04.10.2024 um 21:09
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:Ich möchte hier mal gerne den heutigen Verhandlungstag zur fachlichen und sachlichen Diskussion stellen.
@xoxalb
Danke für deine ehrliche Meinung. Auch ich möchte mich gerne der Diskusion stellen.
Wi haben im Gericht von Avignon die Situation, dass die Journalisten ud Zuschauer getrennt vom eigentlichen Sitzungssaal sich in einem Nebenraum mit 3 Übertragungsleinwänden befinden. Es sind ca. 30 akkreditierte Journalisten vor Ort und ca. 70 Zuschauer. Der Saal nimmt ca. 100 Personen auf. In den letzten Wochen waren unter den Zuschauern hauptsächlich Frauen von Feministinnen-Vereinigungen und anderen Frauenorganisationen, Jurastudenten aber auch ganz normale Frauen mit verschiedenen Beweggründen anwesend. Und natürlich waren auch ein paar Männer anwesend. Aber sollte man diesen unbedingt Voyeurismus unterstellen?
Die Journaisten, auf jeden Fall die von seriösen großen Zeitungen, sind alle Gerichtsjournalisten. Die haben schon einiges gehen. Und sie haben in den letzten Wochen sehr zurückhaltend und mit größtem Respekt von den Tatsachen berichtet.

Was ist ein Vergewaltigung? Der Begriff begleitet uns jeden Tag, wenn wir die Zeitung aufschlagen. Ob in Deutschland oder Frankreich. Der Begriff ist schon so abgenutzt, dass wir schon darüberlesen. Aber was erleiden die Opfer wirklich bei einer Vergewaltigung, bei einer Massenvergewaltigung? Es hört sich sehr Spröde an, wenn ein Staatsanwalt oder Richter die Anklagepunkte herunter liest. Videos zeigen die Tatsachen hinter den Worten. Man muss sie sich nicht anschauen, aber es wäre gut, wenn diese Tatsachen auch in den Köpfen der Menschen ankommen würde.

Ich finde es richtig, dass diese Videos gezeigt werden. Zum einem zeigen sie die Widersprüche der Mitangeklagten. Ihre Aussagen werden ad absurdum geführt. Zum Anderen, wird das Opfer wirklich als Opfer "gesehen". Wie man schon in diesem öffentlichen Prozess gesehen hat, in dem ein Opfer von Vergewaltigung, verbal von einer Verteidigung angegriffen wurde (das ist die Aufgabe einer Verteidigung) . Wie muss sich ein Opfer erst fühlen, wenn es dieser Macht alleine mit seinem Vergewaltiger gegenüber steht?

Ich bin froh, dass der Vorsitzende endlich den Mut hatte, diesen Fall der Öffentlichkeit zu übergeben.

Heute wurde auf Anordnung des Vorsitzenden die letzten 10 Videos öffentlich gezeigt. Ich möchte hier nur ein paar Stimmen der Zuschauer wiedergeben.
Plötzlich ist die Atmosphäre im Senderaum des Vergewaltigungsprozesses in Mazan stillgelegt. Es ist kein Geräusch mehr zu hören, es ist unmöglich, sich vorzustellen, dass alle Plätze in diesem Gerichtssaal in Avignon besetzt sind. Am Freitag, den 4. Oktober, war zum ersten Mal die Öffentlichkeit anwesend, um die zehn Videos und drei Fotos der Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot zu sehen.
Kurz vor der Vorführung hatte ein Gerichtsassistent eine Nachricht an das Publikum geschickt, das sich in diesem Raum versammelt hatte, anonyme Menschen. "Sensible Seelen, zögert nicht, rauszugehen", sagt sie kurz vor der Sendung, als die meisten von ihnen noch nicht wussten, dass es diese Sendung geben würde
Am Ende verlässt eine Handvoll Personen den Raum. "Was für eine Barbarei", flüstert eine Frau. Ab dem zweiten Video sind immer weniger Menschen in der Lage, die Bilder zu ertragen. Beim dritten schaut niemand im Publikum zu. Während der Vorführungen gibt es keinen Lärm im Raum. Die Atemzüge werden erst wieder aufgenommen, nachdem das Video zu Ende ist.
Barbarei, dass waren die Worte von Gisele P. bei ihrer Beschreibung, was ihr angetan wurde.
Wir vermuteten, dass es ernst war, aber visuell dachten wir nicht, dass es so ernst war", sagt Célestine. "Schnarchen... Wir konnten nicht denken, dass es so ernst ist."
"Wir hatten die Protokolle der Anhörungen, aber das Einfügen von Bildern... Wir kommen k.o. raus", sagte einer der wenigen Männer im Publikum, bevor er in Tränen ausbrach. "Wie können wir so bestialisch reagieren, sie benutzen sie wie ein Stück Fleisch. Ich schäme mich, ein Mann zu sein."
Manche der Mitangeklagten starren auf den Bildschirm, andere schauen lieber weg, wenn sie nicht gerade in ihrer Bank versinken. Einer von ihnen bat den Präsidenten des Gerichts, gehen zu dürfen.
"Wie können sie das sagen?", sagt Irene. Sie wollte sich diese Videos "für Gisèle Pelicot" ansehen, die darum bat, dass die Türen dieses Prozesses offen bleiben. "Wir müssen der Wahrheit ins Auge sehen", fasst Irene zusammen, die zum ersten Mal hier war.
https://www.bfmtv.com/police-justice/proces/voir-la-verite-en-face-au-proces-des-viols-de-mazan-l-effroi-et-le-soutien-a-gisele-pelicot-face-a-la-diffusion-des-videos_AV-202410040798.html

Es geht in diesem Prozess auch darum, dass das Gesetz über die Begrifflichkeiten einer Vergewaltigung in Frankreich geändert wird. Aber dazu muss man sich auch der Wahrheit einer Vergewaltigung stellen.

Wie ich es am Anfang gesagt hatte, es ist ein sehr schwerer Stoff.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

04.10.2024 um 21:26
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:So allgemein, selbst Frau, ist mir bekannt, dass auch ältere Frauen feucht werden können, ist mehr eine Schutzfunktion bei unwillkommenem Intimkontakt
Das höre ich zum ersten Mal. Ich könnte auch nichts in Internet darüber finden, im Gegenteil, die Feuchtigkeit soll die Penetration leichter machen. Hast Du eine Quelle für diese Aussage? Ich würde es gerne lesen. Danke.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

04.10.2024 um 21:26
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:Was ist ein Vergewaltigung? Der Begriff begleitet uns jeden Tag, wenn wir die Zeitung aufschlagen. Ob in Deutschland oder Frankreich. Der Begriff ist schon so abgenutzt, dass wir schon darüberlesen. Aber was erleiden die Opfer wirklich bei einer Vergewaltigung, bei einer Massenvergewaltigung? Es hört sich sehr Spröde an, wenn ein Staatsanwalt oder Richter die Anklagepunkte herunter liest. Videos zeigen die Tatsachen hinter den Worten. Man muss sie sich nicht anschauen, aber es wäre gut, wenn diese Tatsachen auch in den Köpfen der Menschen ankommen würde.

Ich finde es richtig, dass diese Videos gezeigt werden. Zum einem zeigen sie die Widersprüche der Mitangeklagten. Ihre Aussagen werden ad absurdum geführt. Zum Anderen, wird das Opfer wirklich als Opfer "gesehen".
ich finde es, verdammt noch mal, absolut richtig und wichtig, dass diese videos gezeigt werden.
Aus genau denselben gründen wie markiert.

Worte sind das eine, aber videos noch mal was ganz anderes.
Und ja, das sollen menschen sehen!!, sehen und nicht nur lesen oder davon hören.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

04.10.2024 um 21:28
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Ich frage mich die ganze Zeit: Wer weiß, wie oft so etwas, was Gisèle P. angetan wurde, woanders passiert, dass jemand innerhalb einer Beziehung sediert und vergewaltigt, evtl. auch anderen angeboten wird? Das bekommt doch gar keiner mit, außerhalb des Kreises derjenigen, die das Verbrechen begehen.
Das denke ich auch, furchtbar. Vor allem auch bei Kinder, die noch weniger in der Lage sind, die mögliche auftretenden Nebeneffekte einzuordnen.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

04.10.2024 um 21:31
Zitat von TimScottTimScott schrieb:ich finde es, verdammt noch mal, absolut richtig und wichtig, dass diese videos gezeigt werden.
Aus genau denselben gründen wie markiert.

Worte sind das eine, aber videos noch mal was ganz anderes.
Und ja, das sollen menschen sehen!!, sehen und nicht nur lesen oder davon hören.
Ich sehe es genauso, zumal alles andere wäre nicht was die Anklage sich gewünscht hat, den Fall in der offentlichkeit zu tragen. Ich bin mir sicher manche Aussagen werden anders bewertet, nachdem man die Videos gesehen hat. Ist nicht schön, aber die Videos sind sowieso ja auch draußen im Netzt, da kann ich GP verstehen, wenn sie zumindest diese für Gerechtigkeit und Aufklärung nutzen will.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

04.10.2024 um 21:53
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:Ich finde es richtig, dass diese Videos gezeigt werden. Zum einem zeigen sie die Widersprüche der Mitangeklagten. Ihre Aussagen werden ad absurdum geführt. Zum Anderen, wird das Opfer wirklich als Opfer "gesehen".
Ich finde es auch wichtig und richtig.
Vor allem finde ich wichtig, dass die (mutmaßlichen) Täter sich nicht mehr hinter fadenscheinigen Ausrefen verstecken können.
Dass sie sich überhaupt mit diesen Taten nicht mehr verstecken können.

Ich kannte vor diesem Verfahren die Parole "die Schande/Scham muss die Seiten wechseln" nicht.
Aber ich finde sie sehr gut und wichtig.
Es ist an der Zeit und die öffentliche Vorführung der Videos trägt sicher dazu bei, dass die Schande die Seiten wechselt.
Sollen die Täter sich schämen und das tun sie sicherlich, jetzt da die Öffentlichkeit ihr niederträchtiges, erbärmliches Handeln sieht.
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:Das sollten nur die betroffenen Personen sehen dürfen, die das Urteil bilden und darüber entscheiden müssen. Kein Verständnis meinerseits, geht gar nicht.
Warum?
Es ist geschehen. Warum sollte es hinter verschlossenen Türen bleiben? Dadurch werden nur die Täter geschützt.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

05.10.2024 um 07:53
Zitat von ninanoninano schrieb:Das höre ich zum ersten Mal. Ich könnte auch nichts in Internet darüber finden, im Gegenteil, die Feuchtigkeit soll die Penetration leichter machen. Hast Du eine Quelle für diese Aussage? Ich würde es gerne lesen. Danke.
Du beziehst dich auf folgendes von mir:
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:So allgemein, selbst Frau, ist mir bekannt, dass auch ältere Frauen feucht werden können, ist mehr eine Schutzfunktion bei unwillkommenem Intimkontakt (wie auch bei Frauen vor der Menopause dies auftreten kann, nach neuesten Erkenntnissen, früher wurde es als körperliche Zustimmung der Frau fehlinterpretiert).
Es ist komplex.

Im Fall willkommener Penetration ist die Lubrikation, das Feuchtwerden, das natürliche Gleitmittel für unbeschwerten Sex.

Im Fall der sexuellen Erregung und Lubrikation trotz Präsenz eines unwillkommenen Partners (generell oder frau möchte kein zweites Mal, da das erste Mal enttäuschend war), ist die Lubrikation nicht als Zustimmung der Frau zu werten. Der Körper ist bereit, aber die Frau möchte nicht (mehr) oder nicht jetzt (da fehlendes Kondom oder andere Gründe). Diese Erfahrung dürften auch Männer kennen, Mann möchte noch, sein Körper zeigt die typischen Zeichen der Erregung, aber nicht (mehr) mit jener Frau.

Bei manchen Frauen besteht grundsätzlich eine größere "Grundfeuchte" ohne Erregung, je nach Zyklus, je nach Lebensalter, welche fehlinterpretiert werden kann.

Und dann gibt es den Fall der Lubrikation, ausgelöst durch unwillkommene Berührung, der Körper reagiert einfach, vegetativ, wodurch die Feuchte eine Schutzfunktion vor der Gewalt einnimmt, was als Zustimmung der Frau fehlinterpretiert wird.

Die Zustimmung der Frau darf nicht von der Feuchte, von der vegetativen, körperlichen Reaktion der Frau abgeleitet werden, sondern allein und ausschließlich von ihrem Willen - deshalb "ein Nein ist ein Nein" oder besser "ein Ja ist ein Ja".

Eine bessere Quelle als diese, fand ich nicht, einiges ist persönliche Erfahrung als Frau, bestätigt im Austausch mit anderen Frauen und Männern:
Wie neuere Forschungsergebnisse bestätigten, kann eine Absonderung von Vaginalsekret auch ohne sexuelle Erregung im eigentlichen Sinne in Bezug auf einen potentiellen Sexualpartner auftreten.
Quelle: Wikipedia: Lubrikation


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

05.10.2024 um 11:11
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Eine bessere Quelle als diese, fand ich nicht, einiges ist persönliche Erfahrung als Frau, bestätigt im Austausch mit anderen Frauen und Männern:
Ergänzung:
Eine bessere Quelle als diese, fand ich nicht, einiges ist persönliche Erfahrung als Frau, bestätigt im verbalen Austausch mit anderen Frauen und Männern:


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

05.10.2024 um 18:12
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:Nach ihrer Aussage setzt sie sich demonstrativ neben den Angeklagten auf die Anklagebank. Ich frage mich, lesen diese Frauen keine Zeitungen? Bei ihr funktioniert der Verdrängungsmechanismus besonder gut.
Diese Geste sichert ihr eine Szene im Drehbuch.



Infolge der Gleichgültigkeit der Angeklagten gegenüber Gisèles Willen befürwortet eine ehemalige Ministerin eine Gesetzesänderung. Den Modus operandi überlässt sie aber weiterhin den Männern.
"Céder n'est pas consentir, c'est cela qu'il faut comprendre", soutient Isabelle Rome, vendredi 27 septembre sur franceinfo. La magistrate et ancienne ministre déléguée chargée de l'Egalité entre les femmes et les hommes a évoqué l'importance d'inscrire cette notion du consentement dans la loi française sur le viol.

Elle préconise l'introduction dans l'article concerné du Code pénal, "un premier alinéa qui dit que tout acte de pénétration sexuelle non librement consenti constitue un viol". Et qu'en cas de violence, contrainte, menace ou surprise, "il y a, dans ces cas-là, présomption de non-consentement".

Un rôle "pédagogique" dans la société

La magistrate dénonce "trop de procédures qui donnent lieu à des classements sans suite ou à des non-lieux pour insuffisance de preuves". Pour elle, cette notion peut changer le cours des interrogatoires. "Ce sera au mis en cause qu'on va demander d'expliquer comment il a fait pour être sûr que la victime était consentante".

(...) "On va davantage parler du consentement à nos adolescents, on va leur dire que le corps de l'autre ne leur appartient pas et qu'il faut être sûr de l'accord de l'autre avant d'envisager une quelconque relation". Pour Isabelle Rome cela peut permettre à la société française d'être "plus responsable" et "plus égalitaire dans les relations".
Eigene Übersetzung:
"Nachgeben ist nicht Zustimmen, das ist es, was zu verstehen ist", unterstreicht Isabelle Rome, Freitag, den 27. September auf franceinfo. Die hohe Beamtin und ehemalige Ministerin für die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern hat auf die Wichtigkeit hingewiesen, diese Erkenntnis der Zustimmung in das französische Gesetz zur Vergewaltigung zu schreiben.

Sie empfiehlt die Einführung in den betreffenden Artikel des Strafrechts (Code pénal), "ein erster Absatz, der aussagt, dass jeder, nicht freiwillig zugestimmte, Akt des sexuellen Eindringens eine Vergewaltigung begründet".
Und dass im Fall von Gewalt, Zwang, Bedrohung oder Überraschung, die Annahme der Nicht-Zustimmung gilt."

Eine "pädagogische" Rolle in der Gesellschaft

Die hohe Beamtin prangert "viele Vorfälle an, die folgenlos stattfinden oder unter Umständen mit unzureichenden Beweisen". Für sie könnte diese Erkenntnis zu Änderungen in der Befragung führen. "Das wird verursachen, dass man fordern wird, erklärt zu bekommen, was er unternommen hat, um sicher zu sein, dass das Opfer zustimmend war".

(...) "Wir werden vorrangig mit unseren Jugendlichen über Zustimmung sprechen, wir werden ihnen sagen, dass der Körper des anderen ihnen nicht gehört und dass man sich des "ok" des anderen sicher sein muss, bevor man eine wie auch immer gestaltete Beziehung anstrebt". Für Isabelle Rome kann dies der französischen Gesellschaft gestatten, "verantwortlicher zu sein" und "gleichberechtigter in den Beziehungen".

Quelle: https://www.francetvinfo.fr/societe/harcelement-sexuel/inscription-du-consentement-dans-la-loi-sur-le-viol-ceder-n-est-pas-consentir-c-est-cela-qu-il-faut-comprendre-soutient-isabelle-rome_6805756.html

Eben, ein neues Level der Zivilisation. Niemand braucht einer Frau die Tür aufhalten, sich ihrer Zustimmung für Intimität versichern schon. Dies gilt natürlich vice versa, siehe Kant.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

05.10.2024 um 21:56
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:Nach einer 2 stündigen Debatte über die Ausstrahlung der Bilder/Videos wurde soeben vom Vorsitzenden des Gerichtes bekannt gegeben, dass die Ausstrahlung der Videos für den Rest der Verhandlung öffentlich sein werden. Diese Entscheidung wurde von den Anwälten von Gisèle Pelicot nach einer fast zweistündigen Debatte zu Beginn der Anhörung am Freitag und einer anschließenden 90-minütigen Beratung durch das Gericht als "Sieg" bezeichnet.
Wie von mir befürchtet, wollte der Vorsitzende des Gerichts dem Wunsch von Frau Pélicot nach Öffentlichkeit der Videos nicht nachkommen. Deshalb stellte er Frau Pélicot die Frage, ob die Videos öffentlich gezeigt werden, in der Hoffnung, Frau Pélicot würde nachgeben aufgrund seiner Authorität.

Wenn es nach ihm gegangen wäre, hätte herumgemauschelt werden können vor Gericht ohne die Öffentlichkeit!

Zum Glück hat Frau Pèlicot einen sehr guten Anwalt!

Er lässt sich nichts bieten vom Präsidenten der Strafkammer:
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Der Präsident der Strafkammer, Roger Arata, setzte sich per Polizeibefugnis über den Wunsch von Gisèle nach Öffentlichkeit hinweg. Me Stephane Babonneau, ihr junger Anwalt, will die Rechtsgültigkeit der Richterentscheidung abklären.
Zum Glück haben so viele Menschen die Beweise begutachten können. Da bleibt dem Richter dann nicht mehr viel Spielraum für Nachsicht mit den „armen“ Männern, die doch bisher unbescholten waren.

Was ich nicht verstanden habe ist, ob die Öffentlichkeit für alle 51 Verdächtigen bzw. Angeklagten ausnahmslos gilt oder ob es doch einige Angeklagte geschafft haben, dass Videos, auf denen sie selbst zu sehen sind, der Öffentlichkeit vorenthalten werden.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

05.10.2024 um 22:31
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Zum Glück hat Frau Pèlicot einen sehr guten Anwalt!
Den Eindruck habe ich auch. Zufällig heute mal auf die Website seiner Pariser Kanzlei (Me Stéphane Babonneau, Strafverteidiger und Verteidiger von Nebenklägern) geschaut. Der zweite Anwalt, Me Antoine Camus, scheint angestellter Anwalt zu sein, ebenso aus einer Pariser Kanzlei.

Wie elegant die zwei Gisèle jedes Mal in und aus den Gerichtssaal in Avignon begleiten, fürsorglich und Abstand wahrend zugleich, demonstrierend: Sie entscheidet (jetzt).


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

05.10.2024 um 23:31
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Wie elegant die zwei Gisèle jedes Mal in und aus den Gerichtssaal in Avignon begleiten, fürsorglich und Abstand wahrend zugleich, demonstrierend: Sie entscheidet (jetzt).
Das ist sehr gut so!

Frau Pélicot hat genug damit zu tun, diesen Schlag ihres Ehemanns gegen sie zu verkraften und ihre Gefühle und ihr Denken zu ordnen.

Diese Anwälte nehmen ihr die Arbeit bei Gericht ab und arbeiten ihr zu. In Bezug auf diese zu leistende Arbeit kann sie sich zurücklehnen und zuschauen. Es tut sehr gut, einen sehr guten Anwalt zu haben, in diesem schwierigen Fall sogar zwei, die vorausschauend die Interessen ihrer Mandantin vertreten. Und natürlich haben die Anwälte die Reaktion des Richters vorausgesehen und sich auf die Debatte mit ihm sehr gut vorbereitet.

Ich kenne es so, dass man Protokolle des Anwalts erhält, wo genau das drinsteht, was besprochen wurde. Sie genehmigt es und schickt ihn los zur Arbeit. Das ist die Bedeutung des Wortes Mandant. Der Mandant hat das Sagen und die Entscheidung.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

06.10.2024 um 00:21
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Wie von mir befürchtet, wollte der Vorsitzende des Gerichts dem Wunsch von Frau Pélicot nach Öffentlichkeit der Videos nicht nachkommen. Deshalb stellte er Frau Pélicot die Frage, ob die Videos öffentlich gezeigt werden, in der Hoffnung, Frau Pélicot würde nachgeben aufgrund seiner Authorität.
Wo steht das? Dass er sie gefragt hat, ob die Videos öffentlicht gezeigt werden. Bitte geb mir hierzu eine Quelle. Ich kann mich nicht daran erinnern. Bei der Bekanntgabe, dass Gisele P. eine öffentliche Verhandlung wünscht, hat sie der Vorsitzende Richter darauf aufmerksam gemacht, dass dann auch die Videos öffentlicht sein werden. Das ist auch seine Pflicht.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Diese Anwälte nehmen ihr die Arbeit bei Gericht ab und arbeiten ihr zu.
Du solltest vielleicht diesen Satz nochmals überdenken? Hier läuft im Moment gewaltig etwas von der Argumentation schief. Welche Arbeit meinst du? Und wieso arbeiten sie ihr zu? Entschuldigung, aber ich verstehe solche Aussagen nicht.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Ich kenne es so, dass man Protokolle des Anwalts erhält, wo genau das drinsteht, was besprochen wurde. Sie genehmigt es und schickt ihn los zur Arbeit. Das ist die Bedeutung des Wortes Mandant. Der Mandant hat das Sagen und die Entscheidung.

Mit dieser Einstellung sind schon viele Kläger und Angeklagte gescheitert.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Diese Anwälte nehmen ihr die Arbeit bei Gericht ab und arbeiten ihr zu
Wenn ich mir Rechtsbeistand hole , gehe ich davon aus, dass er mir eine juristische rechtliche Beratung gibt. Und wenn ich ihn beauftrage, gehe ich davon aus, dass er mich, mit all seinem Wissensstand juristisch beratet und vertritt. Und "Ich schicke ihn nicht los zur Arbeit" .
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Der Mandant hat das Sagen und die Entscheidung.
Und die Entscheidung, ob er dieses Mandat annimmt, liegt immer noch auf der Seite eines Rechtsanwaltes.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

06.10.2024 um 01:13
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:Und die Entscheidung, ob er dieses Mandat annimmt, liegt immer noch auf der Seite eines Rechtsanwaltes.
Ich weiß jetzt nicht, wie das in Frankreich ist, aber in Deutschland kann ein Anwalt nicht immer ein Mandat ablehnen.

Es ist auch so, dass Strafverteidiger, im Gegensatz zu Zivilrechtlichen Anwälten, grundsätzlich nicht weisungsgebunden ihrem Mandanten gegenüber sind. Bei Opfervertretern gelten eher wie bei den Zivilrechtlichen die Weisungsgebundenheit, die auch im BGB garantiert ist, in wichtigen Punkten, können sie aber auch davon abweichen.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

06.10.2024 um 09:23
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Wie von mir befürchtet, wollte der Vorsitzende des Gerichts dem Wunsch von Frau Pélicot nach Öffentlichkeit der Videos nicht nachkommen. Deshalb stellte er Frau Pélicot die Frage, ob die Videos öffentlich gezeigt werden, in der Hoffnung, Frau Pélicot würde nachgeben aufgrund seiner Authorität.

Wenn es nach ihm gegangen wäre, hätte herumgemauschelt werden können vor Gericht ohne die Öffentlichkeit!

Zum Glück hat Frau Pèlicot einen sehr guten Anwalt!
Ich sehe das nicht so und finde es eine Unterstellung, dem Vorsitzenden dies zu unterstellen "nachgeben aufgrund seiner Authorität" . Er hat - meiner Meinung nach - andre Bedenken gehabt gegen die Ausstrahlung. In diesem Fall ist es ausdrücklich gewünscht von GP.
In vielen anderen Fällen würde es mich nicht wundern, wenn eine betroffene Person die Videos nur den zu urteilenden zeigen lassen möchte, also Anwälten, Angeklagten, Richtern.....
Wäre ich betroffen gewesen, hätte ich persönlich ein Problem damit gehabt, dass meine Nachbarin, der Tankwart, Metzgermeister Klaus oder die Sekretärin der Firma nebenan mich so sieht. Ich würde für mich auch keinen Vorteil sehen. Geschworene, die auch Normalsterbliche sind, müssten es sehen, denn sie urteilen. Es muss klargestellt werden, dass GP keine Schuld trifft und mehr.
Aber das gilt nur für mich und dass ich damit ein Problem hätte.
Ich würde diese Praxis auch ablehnen, wenn es um betroffene Kinder und Jugendliche geht!
In diesem Fall ist es GP und ihrem Team wichtig und dann ist es gut, dass diesem Anliegen - was ja nicht umsonst gestellt wurde - nachgegangen wird. Dennoch wird auch der Richter vielleicht zunächst ähnliche Gedanken gehabt haben wie ich es für mich tue.
Für mich wäre es eine erneute Demütigung und zur Schau Stellung, diese Videos allen zu zeigen. Wie gesagt - bevor sich jemand daran hochzieht - das gilt nur für mich.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

06.10.2024 um 09:41
Zitat von MalliMalli schrieb:Für mich wäre es eine erneute Demütigung und zur Schau Stellung, diese Videos allen zu zeigen. Wie gesagt - bevor sich jemand daran hochzieht - das gilt nur für mich.
Ich denke das ist tatsächlich für jeden anders. Die meisten Menschen in der Position von Frau P. würden eine „öffentliche“ Vorführung der Videos wohl nicht befürworten. Ihr selbst ist es aber wichtig. Und ich kann es in diesem Fall auch nachvollziehen, denn würden die Videos nur hinter verschlossenen Türen gezeigt, würde doch auch in der Öffentlichkeit bei so manch einer Person immer noch dieses „Hat sie nicht doch etwa mitgemacht? Wer weiß, ob sie wirklich tief geschlafen hat? Diese netten Männer aus unserem Dorf würden so etwas nicht tun. Die Männer dachten ja, es handelt sich um einen harmlosen Dreier….. usw.“ in vielen Köpfen und auch hinter vorgehaltener Hand zurück bleiben. Durch die öffentliche Vorführung der Videos konnte ja nun wohl jeglicher Zweifel ausgeräumt werden und die Angeklagten können sich nicht mehr mit irgendwelchen fadenscheinigen Rechtfertigungen herausreden. Und Frau P. kann nun auch zweifelsfrei belegen, daß ihr eben grausame Sachen angetan wurden und es nicht etwa nur „Kavaliersdelikte“ waren, oder Missverständnisse.
Schlimm genug, daß es so drastische Maßnahmen wie grafische Videovorführungen braucht, damit Frau sich „rein waschen“ kann und ihr nicht doch eine gewisse Mitverantwortung oder Übertreibung unterstellt wird (zumindest in den Augen der Öffentlichkeit).


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

06.10.2024 um 10:33
@michelangelo, genau so meinte ich es.
Zitat von MickelangeloMickelangelo schrieb:Schlimm genug, daß es so drastische Maßnahmen wie grafische Videovorführungen braucht, damit Frau sich „rein waschen“ kann und ihr nicht doch eine gewisse Mitverantwortung oder Übertreibung unterstellt wird (zumindest in den Augen der Öffentlichkeit).
Sehe ich auch so. Dennoch kann man einen Video-Inhalt auch bis ins kleinste Detail schildern und somit ein erschreckendes Szenario beschreiben, wo keine Zweifel offen bleiben.
Solange das Opfer das so will und dem zustimmt, ist rein gar nichts dagegen einzuwenden.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

06.10.2024 um 12:39
Meine Meinung ist, das es in dem fall sehr richtig ist, diese Videos öffentlich zu zeigen, jeder der sie nicht sehen will, kann ja gehen, aber ich finde es deshalb in dem Fall richtig , weil das Opfer es will. Sie möchte das die Bilder und Videos gezeigt werden und sie hat ihre Gründe. Ihr ist dieses monströse Verbrechen passiert und sie ist darauf als Opfer zu sehen und wenn sie es so möchte , sollte keine Richter oder Anwalt dagegen was sagen können. Zudem sie ja weiß was sie will undwas zu sehen sein wird. Sie ist geistig gesund und hat diese Entscheidung gefällt. Die Frau ist opfer und da gebührt ihr mMn auch zuentscheiden wie sie es haben möchte. Waum sollte man die Angeklagten schonen? Das würde man mMn wenn man dieseVideos nicht öffentlich zeigen würde und Gisele wäre wieder Opfer. Und vielleicht öffnet das auch mal ein wenig die Augen der Frauen, die ihre Männer immer noch verteidigen und zu ihnen halten.
Wenn sie Gisele dagegen es nicht wollte, das die Videos gezeigt werden, wäredas für mich genauso zu akzeptieren.
Nur das Opfer sollte in diesen Fällen entscheiden , was es möchte, mMn


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