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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frankreich, Ehemann, Avignon ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

16.10.2024 um 16:05
Ich geb Dir Recht @Misetra, es führt zu nichts, da wir offensichtlich aneinander vorbeireden. Das zerpflücken von Beiträgen über teils wirklich unendliche und mitunter unwichtige Nebendiskussionen ist nervig und schließe mich da ein. Einiges wollte ich nur klarstellen, kam aber an der anderen Seite wohl nicht an. Aber unwichtig!


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

16.10.2024 um 16:16
Auch wenn es kleinlich ist, aber zu den juristischen Analyse möchte ich etwas sagen, weil sie hier nicht ganz sauber war.

Der objektive franz Straftatbestand ist verkürzt die sexuelle Handlung durch Gewalt, Drohung oder Täuschung.
Ob dieser objektive Tatbestand erfüllt sein kann, wurde auch hier schon diskutiert. Es hat sich die Rechtsansicht durchgesetzt, dass Sex an einer bewusstlosen Person als "Täuschung" gilt. Weil aber die Begriffe "Gewalt, Drohung und Täuschung" gdsl nicht alle Fälle zustimmungsfreien Geschlechtsverkehrs erfassen, werden sie in vielen Rechtsordnungen mittlerweile durch "ohne Zustimmung" ersetzt. Jeder Beischlaf ohne Zustimmung erfüllt dann den objektiven Tatbestand der Vergewaltigung.

Nun zum subjektiven Tatbestand btw Vorsatz: Bei einem Vorsatzdelikt muss sich der Vorsatz auf alle objektiven Tatmerkmale beziehen, also hier auch die Täuschung.
Nicht richtig ist - wie hier geschrieben wurde - daher zu sagen, die Täter hätten die Tat jedenfalls mit Vorsatz begangen, weil sie den Beischlaf ja vollzogen und nicht nur versehentlich begangen hätten.

Vielmehr müssen es die Täter billigend in Kauf genommen haben (= Vorsatz), dass der Sex durch "Täuschung" erfolgt.

Der Tatbestandsirrtum ist kein zusätzliches Kriterium. Er ist gewissermaßen das Gegenstück zum Vorsatz.
Wer glaubte, die schlafende G habe eingewilligt, unterliegt einem Tatbildirrtum und dem fehlt der Vorsatz auf die Täuschung.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

16.10.2024 um 16:20
Und natürlich muss daher bei jedem einzelnen Täter geprüft werden, ob er Vorsatz hatte. Es kann ja ganz unterschiedliche Arten geben, wie D. sie jeweils angelockt hat. Unter den vielen, die vermutlich wirklich Vorsatz hatten, kann es auch den einen geben, der wirklich dachte, das sei ein Spiel. Wenn er das plausibel machen kann anhand der Umstände, ist er freizusprechen.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

16.10.2024 um 17:15
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Eine veränderte Gesetzgebung wird eine Änderung im Umgang zwischen Frau und Mann vor dem Austausch von Intimität zur Folge haben, das funktioniert nur wenn der Mann auch den Vorteil davon erkennt und schätzt, so wie generell emanzipatorische Ziele nur in Kooperation mit den Männern der Gesellschaft erreichbar sind.
Jetzt mal im Ernst (auch wenn diese Diskussion darum vielleicht off-topic scheint), aber warum müssen Männer einen Vorteil für sich erkennen, wenn sie sich vergewissern müssen, dass Frau auch will? Das sollte eigentlich unausgesprochener Konsens sein - ist es aber leider nicht! Das ist die moralische / gedankliche / emotionale / soziale Arbeit von Männern und es muss ihnen verdammt nochmal nicht "schmackhaft" gemacht, sondern einfach nur auf allen Ebenen deutlich gemacht werden!!!


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

16.10.2024 um 18:09
Bitte beendet nun die Diskussion im Berufe, Berufsgruppen und ob sich Gerichte davon beeinflussen lassen.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

gestern um 00:00
Was wenige auf dem Schirm haben, isr die Tatsache, dass ganz „normale“ angepasste Männer oftmals - oder gerade dann - sexuelle Allmachtsphantasien haben. Die meisten haben das glücklicherweise unter Kontrolle oder leben es im consens aus. Man muss sich aber nur ein paar Pornos ansehen, dann erkennt man, welche Vorlieben in allen Bildungsschichten unterwegs sind. Da geht es selten um Liebe, Zärtlichkeit und Respekt, sondern um Erniedrigung der Frau. Und das konsumieren ganz „normale“ Männer. Familienväter, Ehemänner und auch der beste Freund von nebenan. Mir kann keiner sagen, dass diese Filme nicht etwas verändern bei den Menschen. Und der Fall zeigt ja, dass die Gelegenheit, sexuelle Gewalt mal „in echt“ ausleben zu dürfen, ganz schnell und ohne Bedenken wahrgenommen wird. Was ich sagen will: Diese „Doppelpersönlichkeit“ in der Sexualität ist vollkommen losgelöst von dem Menschen, den wir im Alltag sehen. Es braucht keine offensichtlich misogyne Haltung, um auf sexuelle Gewaltphantasien zu stehen. Sondern nur die psychologische Erkenntnis, dass ganz gewöhnliche, liebe Typen das einfach anregend finden.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

gestern um 00:21
Zitat von BanjiBanji schrieb:Es braucht keine offensichtlich misogyne Haltung, um auf sexuelle Gewaltphantasien zu stehen.
Es geht hier nicht um sexuelle Gewalt"Phantasien" sonder um Fälle von schwerster sexualisierter Gewalt.
Natürlich steht dahinter eine misogyne Haltung.
Zitat von BanjiBanji schrieb:Sondern nur die psychologische Erkenntnis, dass ganz gewöhnliche, liebe Typen das einfach anregend finden.
Das ist keine "psychologische Erkenntnis"


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

gestern um 00:22
Zitat von wobelwobel schrieb:Das tun sie ja nicht, sie werden nur einem kleinen Kreis von Menschen gezeigt:
Schon klar, das "um die Welt gehen" ist in dem Fall natürlich überspitzt.
Zitat von wobelwobel schrieb:Schon krass wenn Angeklagte sich darüber beschweren vor Gericht mit ihren Taten konfrontiert zu werden...
Allerdings. Deshalb schrieb ich ja auch, dass mir in dem Fall die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten völlig egal sind.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Das Zeigen der Videos ist kein Pranger.
Doch, so könnte man es durchaus sehen, wenn dieser Pranger auch nichts mit einem mittelalterlichen Pranger zur tun hat. @Misetra
verlinkte dir die Definitionen ja auch.

Aber wie ich es in meinem diesbezüglichen Beitrag auch schrieb - mMn verdienen es die Angeklagten, dass sie an diesem umgangssprachlichen Pranger stehen und ihre Taten detailliert bekannt werden. Und dazu gehört die Vorführung der Videos.


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gestern um 12:01
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Es geht hier nicht um sexuelle Gewalt"Phantasien" sonder um Fälle von schwerster sexualisierter Gewalt.
Natürlich steht dahinter eine misogyne Haltung.
Das hast du nicht richtig verstanden. Genau das meine ich doch. Es ist natürlich eine misogyne Haltung vorhanden, nur ist sie - wie ich schrieb - nicht OFFENSICHTLICH, wie manche denken.
Sonst könnten Täter nicht teilweise harmlose Ehemänner und Familienväter gewesen sein. Sogar die Tochter der Pélicots beschreibt ihren Vater ja so.
Sexuelle Abartigkeit - und dazu zählt selbstverständlich auch sexualisierte Gewalt - kann jedoch das komplette Gegenteil sein von dem, was wir sehen. Und da sollte meiner Meinung nach ein stärkerer Fokus drauf legen. Nicht nur in dem Fall, sondern bezogen auf sie gesamtgesellschaftlich Debatte dazu. Pornos feuern das vorhandene noch kräftig mit an und sind teilweise so brutal, dass manche sie nicht von der Realität differenzieren können.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

gestern um 12:24
Zitat von BanjiBanji schrieb:nur ist sie - wie ich schrieb - nicht OFFENSICHTLICH, wie manche denken.
Das ist häufig eine Frage der Bewertung.
Das kann man eigentlich auch ganz schön hier im Forum beobachten. Ich habe hier schon an diversen Diskussionen teilgenommen und mehr als einmal festgestellt, dass Dinge (Worte oder Handlungen), die ich als misogyn/frauenverachtend wahrnehme von anderen anders wahrgenommen zum Teil bagatellisiert werden. Ich kann Dir nichts konkretes dazu verlinken, aber in Ansätzen könntest du das in dem Thread "Müssen wir Hass neu definieren" nachlesen.
Misogynie ist in unserer immer noch patriarchalen Gesellschaft tief verankert und subtil in vielen Bereichen vorhanden.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei vielen der Angeklagten ihre misogyne Haltung durchaus sehr offensichtlich war.
Bei einigen lässt sich das auch aus der Biografie entnehmen.
Frauen die in Gewalt belasteten, toxischen Beziehungen festhängen, erkennen häufig erst in der Rückschau, dass alle Anzeichen von Anfang an vorhanden waren.
Zitat von BanjiBanji schrieb:Sonst könnten Täter nicht teilweise harmlose Ehemänner und Familienväter gewesen sein.
Ich glaube nicht dass sie das waren.
Zitat von BanjiBanji schrieb:Sogar die Tochter der Pélicots beschreibt ihren Vater ja so.
Ja, aber sie beschreibt auch, dass die Beziehung zwischen ihren Eltern geprägt von einem Machtgefälle war. Das stand in einem der Artikel, die ich selbst hier verlinkt hatte ich muss selber suchen wo das war dann kann ich das noch einmal verlinken.

Das heißt natürlich nicht, das möchte ich noch mal ausdrücklich betonen, dass irgendjemand hätte ahnen können dass diese Art von Verbrechen geschieht.
Damit kann man nach normalem menschlichen Ermessen natürlich nicht rechnen, dass ein Mann über mehr als zehn Jahre regelmäßig seine Frau betäubt und anderen Männern zur Vergewaltigung frei gibt.
Die Verantwortung dafür liegt ganz allein bei ihm und bei den anderen Männern.
Zitat von BanjiBanji schrieb:Sexuelle Abartigkeit - und dazu zählt selbstverständlich auch sexualisierte Gewalt -
Ich finde den Begriff "sexuelle Abartigkeit" ausgesprochen schwierig, weil der sehr unscharf definiert ist. Da müsstest du etwas präzisieren was du genau damit meinst.
Ich würde allerdings sexualisierte Gewalt nicht in den Kontext sexuelle Abartigkeit bringen.
Sexualisierte Gewalt ist in aller erster Linie eine Form von Gewalt. Von besonders schwerwiegender Gewalt aus meiner Sicht.
Zitat von BanjiBanji schrieb:Und da sollte meiner Meinung nach ein stärkerer Fokus drauf legen
Wie meinst du das genau bzw was genau stellst du dir vor, wie das konkret aussehen kann darauf einen Fokus zu legen?
Zitat von BanjiBanji schrieb:Pornos feuern das vorhandene noch kräftig mit an und sind teilweise so brutal, dass manche sie nicht von der Realität differenzieren können.
Ja da stimme ich Dir in weiten Teilen zu. Insbesondere sehe ich das als großes Problem an, wenn schon sehr junge Jugendliche, teil ohne eigene sexuelle Erfahrung, sich massiv gewalttätige Pornos reinziehen. Dadurch entsteht ein Bild von Normalität in Hinblick auf gewalttätige Sexualität.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

gestern um 12:28
Zitat von BanjiBanji schrieb:Sexuelle Abartigkeit - und dazu zählt selbstverständlich auch sexualisierte Gewalt - kann jedoch das komplette Gegenteil sein von dem, was wir sehen. Und da sollte meiner Meinung nach ein stärkerer Fokus drauf legen. Nicht nur in dem Fall, sondern bezogen auf sie gesamtgesellschaftlich Debatte dazu.
Finde ich schwierig. Solange die "Abartigkeit" in gegenseitigem Einverständnis stattfindet gibt's da nichts zu diskutieren.
Das Problem hier ist ja eben das fehlende gegenseitige Einverständnis. Und genau DAS sollte diskutiert werden und eben nicht ob gewisse Vorlieben "abartig" sind oder nicht! Damit hat sich die Medizin und die Psychologie schon weitestgehend beschäftigt, in den "betroffenen" Kreisen wurde das hoch- und runterdiskutiert (und wird es immernoch). Aber das ist hier nicht das Thema.
Zitat von BanjiBanji schrieb:Pornos feuern das vorhandene noch kräftig mit an und sind teilweise so brutal, dass manche sie nicht von der Realität differenzieren können.
Ich hoffe dieser Satz ist einfach nur aus Versehen missverständlich geschrieben, "teilweise so brutal dass nicht mehr von der Realität differenzierbar" klingt so als sei die Realität genauso brutal bzw. Brutalität normal.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

gestern um 13:45
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Wie meinst du das genau bzw was genau stellst du dir vor, wie das konkret aussehen kann darauf einen Fokus zu legen?
Ich meine zB die Darstellung der Frau und ihre Objektifizierung in der Pornoindustrie. Nicht nur Jugendliche - wie du richtig sagst - bekommen dadurch ein falsches Bild von Sexualität, sondern auch ältere Menschen (Männer), die exzessiv Pornos konsumieren. Sie sind damit nicht aufgewachsen, zum Teil sehr religiös erzogen worden usw. Um nicht zu weit vom Fall abzuschweifen: Der Bruder von DP sagte ja aus, dass DP seit einiger Zeit stundenlang vor dem Rechner saß. Er gab dem Pornokonsum zumindest eine Mitschuld an dessen verändertes Verhalten. Und das meine ich mit dem „Fokus“. Es sind am Anfang Phantasien, dann werden Filme dazu angesehen, dann will dieses und jenes ausprobiert werden. Ggf am Anfang mit consens, aber zu oft - wenn bestimmte Dinge abgelehnt werden - auch ohne. Und dann werden Gewaltphantasien zu schrecklichen Gewalttaten, deren Opfer nicht selten Frauen sind. GP hat nichts davon geahnt. Aber die „Doppelpersönlichkeit“ von der ich eingangs schrieb, war bei ihrem Mann vorhanden und hat sich stetig in eine grauenvolle Weise weiterentwickelt. (Am Anfang missbrauchte er sie ja „nur“ selbst, später kamen die Einladungen der anderen Täter dazu) Wer weiß, wohin es noch geführt hätte, wenn die Taten nicht zufällig ans Licht gekommen wären.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

gestern um 21:30
Zitat von BanjiBanji schrieb:Der Bruder von DP sagte ja aus, dass DP seit einiger Zeit stundenlang vor dem Rechner saß. Er gab dem Pornokonsum zumindest eine Mitschuld an dessen verändertes Verhalten.
Hat der Bruder wirklich von Pornokonsum gesprochen?
Stundenlang vorm Rechner (oder dem Smartphone) sitzen - tun wir das nicht alle? Das bedeutet ja nicht automatisch dass man Pornos konsumiert...


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

gestern um 21:45
@Banji
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb am 10.10.2024:Am Dienstag, den 8. Oktober 2024 sagte Joël Pélicot zwei Stunden vor dem Gericht in Avignon aus, ein Bruder von DP.

Inhaltliche Kurzfassung aus dem Artikel:

Der vier Jahre ältere Bruder, heute 76, Allgemeinmediziner im Ruhestand, mit "exzellenter Erinnerung", distanziert sich von DP. Der Mediziner zeigt sich unbeeindruckt (incollable) von der Familiengeschichte. Ihm ist die Entwicklung von DP unerklärlich, schildert eine glückliche Kindheit, zu denen regelmäßige körperliche Züchtigungen als normal empfunden dazugehörten, bezeichnet den Vater (Denis Pélicot) als "gerecht". DP hatte den Vater als "gewalttätig, eifersüchtig, egoistisch, faul" beschrieben, "mit einem sehr rigiden Temperament, das jeglichen Dialog mit ihm unterband".
In die Familie wurden ab ca. 1943 drei Brüder hineingeboren, mit DP als jüngstem in 1952. Ein Mädchen (Ginette), geb. 1940, brachte die Mutter aus einer vorherigen Beziehung mit in die Ehe.

Der sexuelle Missbrauch an DP im Alter von acht Jahren während eines Krankenhausaufenthaltes wird unterschiedlich geschildert: Der Bruder erzählt, die Eltern hätten sich im Krankenhaus erkundigt, dort hätte man widersprochen, nicht ein Pfleger, sondern eine Krankenschwester hätte zu der Zeit Dienst gehabt. Joël glaubte, da Dominique davon später nie mehr sprach, dass es nicht stattgefunden habe. DP widerspricht ihm weinend aus seiner Box: "Das ist falsch." Er habe sich niemandem anvertraut.

Dann wird vom Schicksal eines adoptierten Mädchens (Nicole) berichtet, ohne zu erwähnen, ob jemand und wer dem Kind zur Hilfe beistand und wann. Das mental unterentwickelte Mädchen, sei nach einer Odyssee, 21 Pflegefamilien in fünf Jahren, zu den Eltern von DP und Joël gekommen, hätte bei ihnen endlich Lesen, Schreiben, Rechnen gelernt, so Joël Pélicot. Zu dem Vorwurf von DP, sein Vater Denis hätte das Mädchen sexuell missbraucht, will der ehemalige Mediziner zunächst nicht konkret werden, bis er dann doch beiläufig bestätigt, dass es ab 1987 vom Vater Denis sexuell missbraucht, vergewaltigt wurde "nach seinen Beobachtungen". 2004 starb der Vater Denis.
(Es fehlen konkrete Altersangaben, laut der französischen Wikipedia soll Nicole bereits 1969 von der Familie aufgenommen worden sein.)

Auf die Vorhaltung des Staatsanwalts, dass auch Ginette, die Halbschwester der Brüder, von körperlichen Übergriffen des Stiefvaters Denis im Gericht erzählt und deshalb früh mit 17 das Elternhaus verlassen habe, entgegnet der Mediziner, Ginette habe Denis nie als Stiefvater anerkannt.

Für den Bruder ist DP ein Lügner, der seit mehr als 30 Jahren die Familie belügt, wenn es ihm nützt. Der Lügnerstatus würde das passende Pendant zur Theorie der Manipulation der Mit-Angeklagten sein. Der Bruder sieht nicht die Familiengeschichte als ursächlich für die kriminelle Entwicklung von DP, sondern die alltägliche Pornographie.

Wütend widerspricht DP seinem Bruder aus seiner Box, der Bruder kaschiere gut die Effekte aus dem Teil der Kindheit, die unglücklich war, DP klagt den Bruder Joël an, über Jahre den sexuellen Missbrauch des Vaters an Nicole gedeckt zu haben. (DP spricht unzutreffend über Inzest.) Für DP ist sein Vater Denis der Urheber, der sich nie für seine Taten verantworten musste und er, DP, müsse nun dafür "zahlen".
Ich glaube die Pornos sind nicht das Problem. Sondern eine ganze Menge anderer Vorkommnisse in dieser “Familie“


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

gestern um 21:58
Zitat von Pitbo01Pitbo01 schrieb:Ich glaube die Pornos sind nicht das Problem. Sondern eine ganze Menge anderer Vorkommnisse in dieser “Familie“
Sind denn auch andere Geschwister von Dominique einschlägig straffällig geworden?

Wenn ich das lese von wegen
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb am 10.10.2024:Der Bruder erzählt, die Eltern hätten sich im Krankenhaus erkundigt, dort hätte man widersprochen, nicht ein Pfleger, sondern eine Krankenschwester hätte zu der Zeit Dienst gehabt.
frage ich mich natürlich automatisch was denn nun wahr ist.
Ich bin selbst ein gebranntes Kind was das angeht, wenn einem als Kind, als Opfer!!! nicht geglaubt wird und Dinge vertuscht werden.
Bei mir hat sich daraus sowas wie ein übersteigerter Gerechtigkeitssinn entwickelt, aber ganz sicher kein Bedürfnis deshalb selbst sexuelle Gewalt auszuüben!
Dass die Sichtweise auf die eigene Kindheit bzw. Familie von Geschwistern extrem unterschiedlich wahrgenommen werden kann kenn ich aus der eigenen Familie - da fragst Du Dich dann auch gelegentlich ob a) alle anderen blind waren oder b) sie wirklich nichts mitbekommen haben oder c) womöglich sogar bewußt weggeschaut haben oder d) Du Dir nicht vielleicht doch was einbildest...


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

gestern um 22:10
Zitat von wobelwobel schrieb:frage ich mich natürlich automatisch was denn nun wahr ist.
Ich bin selbst ein gebranntes Kind was das angeht, wenn einem als Kind, als Opfer!!! nicht geglaubt wird und Dinge vertuscht werden.
Bei mir hat sich daraus sowas wie ein übersteigerter Gerechtigkeitssinn entwickelt, aber ganz sicher kein Bedürfnis deshalb selbst sexuelle Gewalt auszuüben!
Dass die Sichtweise auf die eigene Kindheit bzw. Familie von Geschwistern extrem unterschiedlich wahrgenommen werden kann kenn ich aus der eigenen Familie - da fragst Du Dich dann auch gelegentlich ob a) alle anderen blind waren oder b) sie wirklich nichts mitbekommen haben oder c) womöglich sogar bewußt weggeschaut haben oder d) Du Dir nicht vielleicht doch was einbildest...
Also, der ältere Bruder, pensionierter Allgemeinarzt, ist offensichtlich darauf aus, sich von Dominique abzugrenzen, und scheut sich nicht davor, die Familiengeschichte zu schönen und den sexuellen Missbrauch der Halbschwester durch den Vater zu negieren. Der ist meiner Meinung nach nicht aufrichtig. Auch wenn Dominique P. ein Lügner ist und Verbrechen begangen hat, kann trotzdem der sexuelle Übergriff im Krankenhaus stattgefunden haben. Das waren doch die Zeiten, wo man Kinder in einem solchen Fall eher nicht geglaubt hat oder es vertuscht hat.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

gestern um 23:04
Ich habe zwei Fragen an @Rick_Blaine zum Ablauf einer Hauptverhandlung im Strafverfahren in Frankreich. Haben denn Angeklagte und deren Angehörige in Frankreich kein Zeugnisverweigerungsrecht?

Da wird so viel geredet bei diesem Prozess. In Deutschland würden die Angeklagten wohl eher schweigen und die Angehörigen auch. In Avignon laufen Angehörige auf und sagen viel Gutes über die Angeklagten oder auch Schlechtes wie Dominique P.s Bruder. Und zu allem gibt DP aus seinem Glaskasten herab seinen Senf dazu und liefert sich auch noch Wortgefechte mit seinem Bruder oder anderen Angeklagten. Zudem ist er in einer Doppelfunktion, einerseits Angeklagter und andererseits Zeuge in den Verfahren der Mitangeklagten.

Mir scheint, hier gibt es grundsätzliche Unterschiede zum Ablauf in Strafverfahren vor deutschen Gerichten. Welche sind das? Es wäre schön, hierzu etwas von Dir zu hören.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

um 03:18
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Ich habe zwei Fragen an @Rick_Blaine zum Ablauf einer Hauptverhandlung im Strafverfahren in Frankreich. Haben denn Angeklagte und deren Angehörige in Frankreich kein Zeugnisverweigerungsrecht?
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Mir scheint, hier gibt es grundsätzliche Unterschiede zum Ablauf in Strafverfahren vor deutschen Gerichten. Welche sind das? Es wäre schön, hierzu etwas von Dir zu hören.
Oha. Wie wir in den USA sagen: "you opened a can of worms" :) Du hast hier einen wunden Punkt angesprochen. Generell ist zwar der Ablauf eines Strafverfahrens dem deutschen recht ähnlich, aber in Einzelpunkten gibt es tatsächlich einige Unterschiede. Ich kann nicht alle hier aufzählen, das wird zu lang, aber zur Frage des Zeugnisverweigerungsrechts:

Das ist in Frankreich sehr kurios und verwirrend geregelt, was aber dort erstaunlicherweise keine grosse Diskussion hervorruft:

Ich beschränke die Sache hier mal auf ein Zeugnisverweigerungsrecht von nahen Angehörigen, wie Ehepartnern. Da gibt es in Frankreich eine sehr merkwürdige Situation:

1) Im Ermittlungsverfahren, also vor Polizei und Staatsanwaltschaft bzw. in Frankreich mehr vor dem Ermittlungsrichter (der juge d'instruction hat in Frankreich im Prinzip die Rechte und Aufgaben, die im deutschen Ermittlungsverfahren der Staatsanwalt hat) besteht kein Zeugnisverweigerungsrecht.

2) In der Hauptverhandlung im Strafverfahren besteht allerdings eine Art Zeugnisverbot: Generell müssen alle Zeugen in einer Hauptverhandlung vereidigt werden (anders als in Deutschland), die Vereidigung macht sie erst zu "Zeugen," so Art. 437 und 446 des frz. Strafprozessgesetzes (code de procedure penal).

Aber Art. 448 verbietet die Vereidigung bestimmter Zeugen, z.B. der Ehepartner eines Angeklagten. Aber: es wird eine nichteidliche Aussage erlaubt.

Das führt nun zu etwas skurrilen Ergebnissen:

A) Der Ehepartner kann aussagen, wenn er will. Das ist nicht ungewöhnlich, es gibt allerdings Länder in welchen der Angeklagte eine Aussage des Ehepartners verbieten kann. In Frankreich wie auch in Deutschland ist das nicht so, das Recht die Aussage zu verweigern liegt beim Zeugen.

B) Wenn der Ehepartner in der HV aussagen will, kann er allerdings nicht vereidigt werden. Daraus ergibt sich, dass er nicht verpflichtet ist, die Wahrheit zu sagen. In Frankreich wird nur die eidliche Falschaussage in einer HV bestraft. Das wiederum bedeutet, dass man in der Praxis nicht viel Wert auf eine solche Aussage legen muss.

C) Jetzt wird es aber ganz skurril: wie schon gesagt, ist der Zeuge, auch ein Ehepartner, aber im Ermittlungsverfahren gezwungen, unter Eid auszusagen. Weigert er sich da, oder macht er eine Falschaussage, kann das bestraft werden. Und: es ist in Frankreich üblich, Aussagen aus dem Ermittlungsverfahren in der Hauptverhandlung zu verlesen, es gilt kein Unmittelbarkeitsgrundsatz, wie in Deutschland oder den USA.

Französische Anwälte raten in solchen Fällen manchmal dazu, den Eid vor dem Untersuchungsrichter zu verweigern, was eine Geldstrafe von 3750 Euro nach sich ziehen kann. Eine Falschaussage unter Eid jedoch wird weitaus härter bestraft. Da ist es besser, sich zu weigern, den Eid zu sprechen.

Das Ganze wirkt sehr konfus und unbefriedigend und einige französische Juristen sind der Meinung, die ganze Regelung verstosse gegen Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Entsprechende Gerichtsverfahren haben da aber noch zu keinem Erfolg geführt.

So, um die Vorlesung zusammenzufassen: :)

Auch in Frankreich können Ehepartner in einer Hauptverhandlung aussagen, wenn sie das wollen. Sie werden nicht unter Eid genommen, sind also nur so etwas wie "Zeugen 2. Klasse." Verweigern sie die Aussage in der HV ist das straffrei.

Im Ermittlungsverfahren dagegen müssen sie prinzipiell und unter Eid aussagen, und die Aussage kann später in der HV eingeführt werden. Dagegen kann man sich im Prinzip nur durch die Verweigerung des Eids schützen, was aber eine Geldstrafe bedeuten kann.

Soweit hier im Verfahren für die Angeklagten positive Aussagen durch ihre Ehepartner gemacht wurden, steht dem natürlich nichts im Wege. Wie weit das Gericht diese dann würdigt, ist seine Sache.

Quellen: Art 335, 448 CPP; 434-15ff CP u.a.


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um 04:32
Zitat von wobelwobel schrieb:Sind denn auch andere Geschwister von Dominique einschlägig straffällig geworden?
Ändert ja nichts an der Tatsache das es Missbrauch gab. Jeder geht da halt anders mit um.


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