Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan
15.10.2024 um 11:31Rick_Blaine schrieb am 30.09.2024:Entscheidend, das hat sich bisher ja herausgestellt, ist die Frage des subjektiven Tatbestands (mens rea auf Latein). Nach französischem Recht kann die Tat nur vorsätzlich begangen werden, diesen Vorsatz muss die Staatsanwaltschaft jedem einzelnen Angeklagten nachweisen.Stichwort: kollektiv. Sollten die Mit-Angeklagten tatsächlich in dem Glauben (gewesen) sein, 50 Männer können sich "nicht irren"? Die große Zahl der Angeklagten gegen die Buchstaben des Gesetzes?! Wer, was ist zutreffender, der Lebenswirklichkeit näher, genauer "unserer" Lebenswirklichkeit (also der der angeklagten Männer) näher?! Sollten solche Gedanken die Mit-Angeklagten und deren Verteidigung tatsächlich leiten? Eine Strafverteidigerin hatte in den sozialen Medien wohl so einen Vorstoß versucht zu unternehmen, einem Eklat gleich, habe das nur so am Rande mitbekommen.
Und diese scheinen das wohl kollektiv mit den bekannten Argumenten zu verneinen.
- Und solidarische Bekundungen für die Angeklagten aus der Gesellschaft fehlen wohl - verständlicherweise und zum Glück - ja auch tatsächlich. Ein weiteres Indiz, dass hier nicht ein repräsentativer Querschnitt der männlichen französischen Gesellschaft vor Gericht steht; dass die große Mehrheit der französischen Männer weiß, Mann kann "Nein" sagen, auch in der Situation nackt von der Küche ins Schlafzimmer geleitet und die Realität erfassend.
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