fassbinder1925 schrieb:Du meinst wahrscheinlich nicht im Sinne gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Aber gegen Andere Sachen könnte es schon verstoßen.
Klar, es könnte auch gegen irgendwelche Sachen verstoßen wenn ich ein T-Shirt mit pinkfarbenen Zombies auf grünem Hintergrund trage. Zum Beispiel gegen den guten Geschmack.
Darum geht's hier ja aber nicht, die Täter stehen vor Gericht wegen Vergewaltigung, ob sich DP auch wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten muß, davon war bisher garnicht die Rede.
Ich weiß auch garnicht was Du mir da in den Mund legen willst nur weil ich geschrieben habe, dass es auch solche Fetische gibt (was hier ja vehement verneint wurde). Darum geht es hier doch garnicht, Fakt ist ja, dass es hier nicht darum geht dass ein Fetisch ausgelebt wurde, denn dafür hätte GP diesen Fetisch ja erstmal haben müssen, und das hatte sie ja offensichtlich nicht, sonst gäbe es keinen Prozess.
fassbinder1925 schrieb:Erstmal darf man die Mittel ohne Erlaubnis schon mal nicht besitzen.
Welche Mittel darf man ohne Erlaubnis nicht besitzen? Wurde das Medikament schon genannt?
War da nicht was mit einem Rezept? Über Tabletten die GP genommen hat? Klar, sicher nicht in dieser Menge...
Aber mich interessiert jetzt woher Du schon weißt welches Medikament genutzt wurde und dass dieses verboten sei.
Chloroform konnte man zumindest früher in der Apotheke einfach so kaufen (ja, ich weiß dass er das nur bei den früheren Fällen benutzt hat, ging ja auch mal schief).
fassbinder1925 schrieb:Und es muss auch ganz genau abgesprochen sein. Wenn da nur irgendwas gemacht wird, was nicht haargenau abgesprochen wurde, ist das auch schnell wieder Sexuelle Nötigung.
Völlig richtig, und das ist hier nicht geschehen, es geht hier ja auch nicht darum dass ein Fetisch ausgelebt worden wäre.
Aber DP hat es ja den Mit-Tätern gegenüber so dargestellt als sei es so gewesen, er hat diesbezüglich gewußt gelogen, das gibt er ja auch zu.
Grillage schrieb:Und selbst ein Arzt darf Betäubungsmittel (und auch andere Medikamente) nicht "zum Spaß" verabreichen, sondern es muss immer eine medizinische Indikation bestehen; davon ist er auch nicht entbunden, wenn der Patient sein Einverständnis gibt oder einfach den Wunsch äußert, mal "aus Spaß" in Narkose versetzt zu werden.
Klar, das wußten wir auch schon bevor Michael Jackson gestorben ist - aber was hat das mit diesem Fall zu tun?
Grillage schrieb:Insofern kann ich mir nicht vorstellen, dass es selbst beim vorliegenden Einverständnis des Opfers (bzw. in diesem Fall dann des Empfängers der Medikation) legal wäre, einem anderen Menschen so etwas zu verabreichen.
Dafür wird sich DP ja sicher auch noch rechtfertigen müssen.
Misetra schrieb:Ich habe noch nichts darüber gehört oder gelesen und habe weder beruflich noch privat mit Menschen zu tun, die andere sedieren und vergewaltigen wollen oder die möchten, dass ihnen so etwas angetan wird, und man sich dann das Video gemeinsam anschaut und sich daran erregt.
Ich bin sicher auch Du hast mit Menschen zu tun die Fetische haben und/oder ausleben - Du weißt es nur nicht.
Nachlesen kann man das problemlos - Google ist Dein Freund!
Misetra schrieb:Meiner Meinung nach befinden wir uns da im kriminellen Bereich.
Willst Du jetzt die komplette BDSM-Szene kriminalisieren?
Die Diskussion ist auf dieser Ebene ziemlich sinnlos, denn hier stehen die Täter ja vor Gericht weil das alles passiert ist ohne das Einverständnis des Opfers - sonst gäbe es den Prozess ja garnicht. Weder liegt bei GP der entsprechende Fetisch vor, noch hat sie die Filmchen jemals gesehen bevor sie ihr von der Polizei gezeigt wurden. Das alles geschah gegen ihren Willen und ohne ihr Einverständnis. Und das ist natürlich kriminell!
Grillage schrieb:Und unter dem Aspekt muss man ja betrachten, dass D. sich doch wahrscheinlich überhaupt nicht mit den Medikamenten, der Dosierung, deren Nebenwirkungen und deren therapeutischer Breite etc. auskannte.
Immerhin hat er sich von einem Krankenpfleger dahingehend beraten lassen (der sich damit eventuell auch strafbar gemacht hat?).
jeandArc schrieb:Du glaubst, dass DP den Mitangeklagten vorgegaukelt hat, dass die ganze Sache einvernehmlich ist. So verstehe ich Dich.
Wie kommst du darauf? Es wundert mich, dass du sofort glaubst, so wie du schreibst, dass DP 50 Männer manipuliert hat (einvernehmliches Szenario ), und sie alle Opfer dieser Manipulation geworden sind? Wie wahrscheinlich ist das? oder du sprichst 50 Männern einen IQ von 60 zu oder mit den Worten von Gisele P. "sind diese Männer alle degeneriert?
Ich habe nicht geschrieben dass ich glaube dass DP 50 Männer manipuliert hat - ich habe geschrieben:
wobel schrieb:Letztendlich haben die Männer vor Ort entschieden ob sie angesichts einer bewußtlosen Frau tun wofür sie gekommen sind oder nicht...
Dass DP ihnen vorgegaukelt hat dass es sich um ein einvernehmliches Szenario handelt glaube ich aber eben auch sofort.
War das so missverständlich dass mir das jetzt so hingedreht wird als wollte ich DP verteidigen???
jeandArc schrieb:So, und damit wären wir beide einer Meinung "Zumindest argumentieren sie jetzt so". Damit wiedersprichst du deiner Aussage "glaube ich aber eben sofort".
Mit "zumindest argumentieren sie jetzt so", gebe ich dir vollkommen recht.
Nein, das widerspricht (ohne e) sich überhaupt nicht.
DP hat den Mit-Tätern vorgegaukelt es handele sich um ein einvernehmliches Szenario. Und die Mit-Täter haben das nicht überprüft, konnten es garnicht überprüfen, denn GP war ja schon sediert als sie auf sie getroffen sind.
Die Frage die sich stellt ist ja eben, ob sie das wirklich geglaubt haben oder ob das nur eine Schutzbehauptung ist.
Ein paar sind ja anscheinend auch abgesprungen als sie die bewußtlose GP gesehen haben (und die wiederum würde man gerne fragen warum sie nichts unternommen haben, denn sie wußten ja dass andere das Angebot durchaus angenommen haben).
Müßte man diese Personen nicht wegen "unterlassener Hilfeleistung" anklagen?
jeandArc schrieb:Da hast du absolut Recht, aber sie werden eben mit dem entsprechenden Partner abgesprochen und nicht mit irgendeiner fremden Person. Stell dir mal vor, es wäre eine wildfremde Person gewesen, die DP in seiner Gewalt gehabt hätte. Nur weil er dir sagt, es ist seine Ehefrau und er hat die Einwilligung? Würdest du dich darauf einlassen? Gerade beim ausleben von derartigen Phantasien, wie du es selber schreibst, sollte man doch eine gewisse Vorsicht oder auch Eigenschutz voraussetzen.
Siehe oben: Nein, eben nicht, weil beim Ausleben von Phantasien alles von Angesicht zu Angesicht und im vollen Besitz der geistigen Kräfte alles besprochen wird.
Rick_Blaine schrieb:Wie es aussieht, berufen sich alle Angeklagten (ausser dem Ehemann, da geht es ja um etwas anderes) auf einen Tatbestandsirrtum (in Frankreich: erreur de fait en droit penale): Sie hätten gedacht, dass das Opfer einverstanden war, dass alles ein geplantes Szenario war. Sie behaupten, dass sie dem Ehemann geglaubt haben, als der das so darstellte.
Und wie geht man da vor, wenn man herausbekommen möchte ob jemand etwas wirklich geglaubt hat?
Rick_Blaine schrieb:Ich kann mir vorstellen, dass 1) und 2) bejaht wird, aber dass das Gericht finden wird, dass 3) nicht zutrifft, also dass es in diesem spezifischen Fall nicht ausreichte, dem Ehemann zu glauben, sondern, wie oben zitiert, dass die Täter hätten erkennen müssen, dass hier erhebliche Zweifel angebracht sind und sie die Tat nicht ohne ausdrückliches Einverständnis von Gisele hätten durchführen dürfen.
Das wär auch das einzig richtige wenn das Gericht das finden wird!