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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

1.032 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frankreich, Ehemann, Avignon ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

14.10.2024 um 13:02
Zitat von wobelwobel schrieb am 07.10.2024:Es ist doch garnicht die Rede von einem "öffentlichen Zugang zu diesen Videos" sondern lediglich davon, die Videos beim Prozess den Anwesenden vorzuführen. Ist ja nicht so dass die ins Internet gestellt würden oder ähnliches, es bleibt ein begrenztes Publikum und eine einmalige Vorführung.
sorry ich hab noch nicht den ganzen Thread gelesen, möchte aber zu den Filmchen auch was schreiben, hoffe das ARGUMENT wurde noch nicht diskutiert.
Ich verstehe nicht was das für Diskussionen auslöst, unter anderen wie hier schon jemand schrieb, das die Frau auch nicht gefragt wurde.
Aber für mich ganz wichtig ist, die Männer wussten doch das der Ehemann( hab ein Problem den Ehemann zu nennen), sie bei ihren widerlichen Taten, filmen und fotografieren würde , haben ja manche sogar den Daumen hoch in die Linse gemacht, damit haben sie ihre Zustimmung doch gegeben. Und sie konnten auch nicht wissen , was der Typ mit dem Material so machen wird, ich interpretiere das mal so , das es denen egal war , Hauptsache sie durften auch mal. Der Typ hätte sie ins Internet stellen können oder verkaufen oder was weiß ich, sie erpressen können usw. Also da war ihnen ihr Persönlichkeitsrecht ja auch egal.
Und jetzt wo es vor dem Gericht ist, soll es wieder ziehen?
Ich seh das so, de Frau wurde nicht gefragt , ob sie das alles wollte, wurde sediert, gedemütigt, zur Schau gestellt, vergewaltigt, verletzt und mit Krankheiten angesteckt und ohne ihrem Wissen und Zustimmung gefilmt. Wo war da ihr Persönichkeitsrecht? Die Typen wussten es und machten willentlich mit und haben dadurch ihre Zustimmung gegeben. Das ist mM dazu


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

14.10.2024 um 13:45
Zitate von Mit-Angeklagten, zum Thema Wahrnehmung der Frau als eigenständige Person und ihrer Zustimmung, Fortsetzung:
Dans la chambre, l’atmosphère est « morbide ». « C’est peut-être une morte que j’ai devant moi », pense alors l’accusé. Alors pourquoi ? « J’ai fait ce qu’il m’a demandé en espérant choisir le bon moment pour partir. »
Im Schlafzimmer dann ist die Atmosphäre "morbide". "Das ist vielleicht eine Tote da vor mir", denkt so der Angeklagte. Also warum? "Ich habe gemacht, was er von mir verlangte, hoffend auf einen günstigen Moment zum Weggehen."

« On me traite de violeur juste parce qu’il y a ce mot “non-consentement”. »
"Man behandelt mich als Vergewaltiger, weil es dieses Wort gibt "Nicht-Zustimmung".

« Avez-vous sur ces images l’impression de faire l’amour avec madame Pelicot ? » lui demande alors Stéphane Babonneau. « Dans ma pratique sexuelle, il y a une part de sensualité, d’amour. » Puis : « Je suis terrorisé, en présence d’un prédateur, je ne dois pas montrer ma faiblesse. On voit bien que je suis dans la dissociation. »
"Haben Sie auf diesen Bildern den Eindruck von 'faire l'amour' mit Madame Pélicot?", fragt ihn Stéphane Babonneau. "In meiner sexuellen Praxis gibt es einen Teil der Sinnlichkeit, der Liebe." Dann: "Mir wird ein Schrecken eingejagt, in Gegenwart eines Verführers, ich darf nicht meine Schwäche zeigen. Man sieht gut, dass ich mich in der Abspaltung / Dissoziation befinde."


☆☆

Zwischenfazit von Gisèle und ihrem Anwalt:
Pour Gisèle Pelicot, a aussi plaidé Antoine Camus dans la matinée, elles « font s’écrouler la thèse d’un viol accidentel, d’inattention ou d’imprudence, et montrent un viol d’opportunité ».
Für Gisèle Pélicot, so hat auch Antoine Camus am Vormittag plädiert, lassen sie [die Videos, eigene Anmerkung] die These einer Vergewaltigung per Zufall, aus Unachtsamkeit oder aus Unvorsichtigkeit zusammen brechen, und zeigen eine Vergewaltigung aus Gelegenheit.

Quelle, für alle Zitate: https://www.nouvelobs.com/justice/20241005.OBS94566/au-proces-des-viols-de-mazan-les-accuses-face-aux-videos-avez-vous-l-impression-sur-ces-images-de-faire-l-amour-avec-madame-pelicot.html

Eigene Übersetzungen.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

14.10.2024 um 15:50
Ich stelle nach Informationen von France Bleu ein paar biografische Daten der 7 Angeklagten zusammen, die in dieser 7. Woche in Avignon vor Gericht stehen.

1. Dominique D., 45 Jahre alt
Die Ermittlungen ergaben, dass Dominique D., zwischen Februar 2015 und September 2020 sechsmal das Pelicot-Haus in Mazan besuchte. Der ehemalige Soldat, der jetzt als Lastwagenfahrer arbeitet, erklärte, dass auf coco.fr aktiv war, um das mangelnde sexuelle Verlangen seiner Frau zu kompensieren. Er wusste, dass Gisèle P unter Drogen gesetzt wurde, um Sex zu haben, ohne dass sie es merkte, und dass maximale Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden mussten. Vor den Ermittlern gab Dominique D. zu, in voller Kenntnis der Sachlage nach Mazan gefahren zu sein. Er gibt auch zu, dass die Tatsache, dass das Opfer auf ein Sexualobjekt reduziert war, zu seiner Erregung beigetragen hat. Bei der Eröffnung des Prozesses antwortete er jedoch mit "Nein", als der Präsident ihn fragte, ob er die Fakten zugebe.

2. Cyprien C., 43 Jahre alt
Cyprien C., der auf der Festplatte von Dominique Pelicot als "David de Carpentras" identifiziert wurde, war 2017 einmal inMazan. Der Vater eines Kindes, der zum Zeitpunkt der Tat arbeitslos war, verbrachte seine Kindheit in Heimen und Pflegefamilien und litt als Erwachsener an Alkoholsucht.

Als er nach seiner Festnahme von den Ermittlern angehört wurde, gab er zu, dass er schnell merkte, dass etwas nicht stimmte, als er zum Haus der Pelicots kam, aber dass es ihn nicht daran hinderte, erregt zu sein. Als er während der Ermittlungen mit einem Videoausschnitt konfrontiert wurde, sagte er, er sei "schockiert" gewesen und räumte ein, dass es sich um eine Vergewaltigung gehandelt habe, da das Opfer nicht zugestimmt habe. Bei der Eröffnung des Prozesses sagte er jedoch, dass er "die Fakten nicht zugegebe".

3. Mohamed R., 70 Jahre alt
Auf der Festplatte von Dominique Pelicot befinden sich die Videos von Mohamed R. in einem Ordner mit dem Titel "Momo Île de Ré" vom Mai 2019. In Polizeigewahrsam erklärte Mohamed R., dass er auf der Website der coco.fr mit Dominique Pelicot in Kontakt gekommen sei. Dominique Pelicot, der sich zu dieser Zeit im Ferienhaus seiner Tochter aufhielt, schlug einen Dreier mit seiner Frau vor. Als Mohamed R. von Dominique Pelicot nackt am Eingang des Hauses begrüßt wird, sagt er, er habe sofort gespürt, dass etwas nicht stimmt, sei aber nicht weggegangen.

Der Rentner, Vater von sieben Kindern von drei verschiedenen Müttern, wurde bereits 1999 wegen Vergewaltigung seiner Tochter verurteilt. Er war dann der Ansicht, dass es sich um eine "Falle" seiner Tochter und ihrer Ex-Partner handelte und dass er das Opfer eines Justizirrtums war. Im Fall Pellicot sagte er den Ermittlern, dass er nur die Zustimmung "des Ehemanns" gehabt habe, da die Frau geschlafen habe. Der psychologische Experte merkt an, dass er "sich nicht selbst in Frage stellt, die Ereignisse nicht hinterfragt".

Er ist an Krebs erkrankt und musste zu Beginn der Anhörung mehrmals ins Krankenhaus eingeliefert werden, wird aber voraussichtlich diese Woche vor Gericht erscheinen.

4. Cyril B., 47 Jahre alt
Cyril B. taucht auf einem Video vom November 2018 auf. Gegenüber den Ermittlern erklärte dieser alleinstehende Mann ohne Kinder, er sei "LKW-Fahrer und konsumiere täglich Cannabis". Er sagt, er sei heterosexuell und behauptet, das Swingern bereits über Dating-Seiten praktiziert zu haben. Seine Partnerin beschrieb ihn gegenüber den Ermittlern als einen "sehr respektvollen und sehr sanften" Mann.

In Bezug auf seinen Besuch in Mazan gab er zu, dass er die Atmosphäre "ungesund" und die Einstellung von Dominique Pelicot als "dirigistisch" empfand. Während der Ermittlungen versicherte er, dass er manipuliert worden sei und dass er sich der Vergewaltigung nicht schuldig gemacht habe. Bei der Eröffnung des Prozesses bestätigte er, dass er die Tatsachen der schweren Vergewaltigung nicht zugegeben habe.

5. Mahdi D., 36 Jahre alt
Dieser Mann aus Avignon ging einmal nach Mazan und erklärte den Ermittlern, dass Dominique Pelicot sich ihm am coco.fr als ein freizügiges Paar vorstellte, das Männer treffen wollte. Mahdi D., der an freizügige Beziehungen gewöhnt ist, sagt, dass ihn das Szenario einer Frau, die so tut, als würde sie schlafen, nicht störte, gibt aber zu, dass er sich nie die Frage gestellt habe, "ob sie wirklich so tut, als würde sie schlafen", auch wenn er "das Gefühl hatte, dass etwas nicht stimmt".
Als Vater eines Kindes, für das er kein Sorgerecht hat, wird dieser Mitarbeiter eines Transportunternehmens von seinen Verwandten als "freundlich", "großzügig", "hilfsbereit" und "fleißig" beschrieben. Zu Beginn des Prozesses sagte er, dass er die Tatsachen nicht anerkenne.

6. Ahmed T., 54 Jahre alt
Ahmed T. ist seit 30 Jahren verheiratet, Vater von drei Kindern und beschreibt seine sexuellen Praktiken als "banal und regelmäßig". Er versichert, dass sein Treffen mit dem Ehepaar Pelicot das einzige ist, das er über die Website coco.fr gemacht hat. Er ging einmal nach Mazan und dachte, dass Gisèle Pelicot "schüchtern sein muss, weshalb sie so tat, als würde sie schlafen und ihn nicht sehen". Als er den Zustand des Opfers sah, gab er zu, dass er sich selbst Fragen gestellt hatte, aber "dachte, er hätte ihre Zustimmung durch ihren Ehemann eingeholt, der ihn beruhigt hatte".

Ahmed T. lebt in der Region Gard Rhône, engagiert sich sehr in einem Sportverein und wird von seinen Verwandten als "kontaktfreudig und sehr aktiv" beschrieben. Als der Präsident des Strafgerichts von Vaucluse ihn zu Beginn des Prozesses fragte, ob er die Tatsachen zugebe, antwortete er einfach mit "Nein".

7. Redouane A., 40 Jahre alt
Als Redouane A. in einem Video von Dominique Pelicots identifiziert wird, ist er bereits wegen anderer Tatsachen inhaftiert und hat 19 Eintragungen in seinem Strafregister. Der Vater von drei Kindern ist nach häuslicher Gewalt von der Mutter getrennt und wurde wegen schweren Diebstahls und Gewalt, wegen Gewalt gegen den Ehepartner und wegen Morddrohungen gegen Amtsträger verurteilt.

Er ging zum ersten Mal in das Haus der Pelicots in Mazan, um ein freizügiges Paar zu treffen, und hatte eine schlafende Frau vorgefunden, mit der er Sex hatte. Er kehrte einige Tage später nach Mazan zurück, auf Wunsch von Dominique Pelicot, wie er sagte. Redouane A. bat Dominique Pelicot dann um Geld als Gegenleistung für sein Schweigen, bat ihn aber auch, ihm die Medikamente zu geben, mit denen er seine Frau in den Schlaf versetzt hatte.

Bei der Untersuchung stellte der Fachpsychologe "schwache intellektuelle Fähigkeiten" fest. "Er scheint unfähig zu sein, sich an Gesetze und soziale Normen anzupassen", heißt es auch in dem psychiatrischen Gutachten. Zu Beginn der mündlichen Verhandlung hat Redouane A. erklärt, dass er den Sachverhalt der Vergewaltigung nicht einräume.

Quelle: https://www.francebleu.fr/infos/faits-divers-justice/proces-des-viols-de-mazan-qui-sont-les-sept-accuses-a-la-barre-cette-semaine-5031962


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

14.10.2024 um 17:36
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:........haben ja manche sogar den Daumen hoch in die Linse gemacht,.......
Wo hast du das gelesen? Quelle?

Ich habe noch nie so vielfältige Ausreden gehört, um vom eigentlichen Thema abzulenken. Nämlich von dem Fakt, Erregung zu erlangen durch die Tatsache, dass dort eine vollkommen wehrlose Frau liegt und verfügbar ist. Wie der Arbeitstitel "ohne ihr Wissen" von DP ja schon sagt.

Bei dem einen scheint sie sich schlafend zu stellen, beim nächsten ist sie schüchtern, der Dritte stellt fest, dass er TROTZ (oha!) des Zustandes von GP dann doch eine Erregung bekam, der Vierte fühlt sich von DP unter Druck gesetzt und und und.
Immerhin gibt zumindest einer zu, dass es ihm offensichtlich so gefiel, dass er DP bat, ihm die Medikamente zu geben, mit denen er seine Frau in den Schlaf versetzte. Ihm wird eine schwache intellektuelle Fähigkeit zugeschrieben. Das wundert nicht. Alle anderen halten sich für schlauer und erfinden unglaubwürdige Szenarien.

Es ist wirklich sehr gut, dass die Videos all diese Ausreden offensichtlich klar widerlegen und das Team GP darauf bestand, diese zu zeigen. Es hat wohl wirklich nicht anders sein dürfen.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

14.10.2024 um 18:47
ich verstehe nicht warum man bei den ermittlern zugibt, dass es eine vergewaltigung ist und dann beim prozess leugnet. klar, haben die angst vor der strafe. aber das hätte ich schon bei den ermittlern gehabt.

die videos sprechen gegen sie und die angeklagten versuchen sich mit allem möglichen rauszureden und d.g. die schuld zu geben. d.g. ist sicherlich ein widerliches subjekt, aber die angeklagten sind ebenfalls vergewaltiger, egal welche ausrede sie haben und egal, ob sie von ihrem umfeld als freundlich etc. beschrieben werden...


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14.10.2024 um 20:57
@Malli
sorry ,ich finde es im Moment nicht, vielleicht habe ich mich auch geirrt


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14.10.2024 um 21:06
Zitat von MalliMalli schrieb:quaerere1 schrieb:
........haben ja manche sogar den Daumen hoch in die Linse gemacht,.......
Wo hast du das gelesen? Quelle?
@quaerere1
Ich habe es gefunden:
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb am 03.10.2024:In den knapp zehn Szenen, die der Ehemann am 21. September 2018 gedreht hat, ist Gisèle Pelicots Schnarchen wahrnehmbar. Auf einem von ihnen streckt Jean T. zufrieden den Daumen nach oben in die Kamera. Bei der Anhörung sagte er jedoch, er habe nicht gewusst, dass die Taten gefilmt wurden.
Nachdem
Ich sehe es wie Du.
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:haben ja manche sogar den Daumen hoch in die Linse gemacht, damit haben sie ihre Zustimmung doch gegeben. Und sie konnten auch nicht wissen , was der Typ mit dem Material so machen wird, ich interpretiere das mal so , das es denen egal war , Hauptsache sie durften auch mal. Der Typ hätte sie ins Internet stellen können oder verkaufen oder was weiß ich, sie erpressen können usw. Also da war ihnen ihr Persönlichkeitsrecht ja auch egal.



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14.10.2024 um 21:28
@Füchschen
vielen Dank für deine Mühe. Ich hab es nicht mehr gefunden.Und ich denke, es wird wieder viel zuviel Verständnis den Tätern entgegen gebracht.Ich behaupte mal , das diese sogenannten Herren , genau wussten, was sie taten und es ihnen schei..egal war, Hauptsache sie konnten auch mal... und nun sind sie so feige und geben es nicht mal zu.Wenn ich zum Teil lese was die vor Gericht absondern, von wegen nichts gemerkt, oder gedacht sie sei schüchtern oder der Mann habe sein Einverständnis gegeben, geht mir der Hut hoch.
Das sind alles gestandene Männer, keine Jünglinge , die Null Ahnung haben,da sollte Mann doch wissen, was einvernehmlich heißt und was nicht, mMn


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

14.10.2024 um 22:00
@quaerere1
Mir geht jedes Mal der Hut hoch, wenn ich lese, wie diese Männer ihr Recht auf das Besitzenwollen einer Frau verteidigen, wie sie ihr Stöbern in diesem schlimmen Forum coco rechtfertigen. Was man von diesem Forum so liest, kann nur eine Schlussfolgerung zulassen: es war kriminell und wurde deshalb geschlossen. Den Usern in dem Forum dürfte aufgefallen sein, dass dort Schlimmes gehandelt wurde. Allein sich dort anzumelden, zeigte, wessen Geistes Kind die User waren und auch noch sind. Alle halten ihre Anmeldungen für ok und niemand hat es bereut, so weit ich weiß.

Auch scheint es unter diesen angeklagten Männern üblich zu sein, Frauen gar nicht hören zu wollen. Sie wollen nur ihr eigenes Ding durchziehen, da stören Frauen nur, wenn sie sprechen. Deshalb war es ihnen egal, dass Frau Pélicot nicht gesprochen hat und schlief, als sie sich in sexueller Absicht näherten. Deshalb reichte es ihnen, dass der Ehemann sprach und Behauptungen aufstellte. Nie zuvor hatten sie mit Frau Pélicot gesprochen und meinten, sie gehöre ihnen, weil der Ehemann das behauptete. Die Frauenverachtung dieser Männer ist verabscheuungswürdig!

Ob sie damit durchkommen werden, indem sie behaupten, dass Ehemann Pélicot offensichtlich seine Frau im Griff hatte durch chemische Unterwerfung und er deshalb alleine die Schuld trägt?


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14.10.2024 um 22:16
@Füchschen
Da hast du was sehr gutes geschrieben, das ist wirklich Frauenverachtung vom Feinsten. Und welche geistige Einstellung haben die Frauen gegenüber? Meinen die das sind willenlose, hirnlose Gummipuppen? Oh mann dases echt noch Männer gibt die so denken und vor allem so handeln, kann einen schon Angst machen.Diese Individien sind auf der ersten Evolutionsstufe stehen geblieben. Ich finde es echt beängstigend , wie viele es waren, in einem recht kleinen Radius...


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

14.10.2024 um 23:35
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Diese Individien sind auf der ersten Evolutionsstufe stehen geblieben
Der Mensch ist im Grunde kooperativ, haben Wissenschaftler, Gehirnforscher, Biologen und Ethnologen herausgefunden. Wir haben ein „kooperatives Gen“.

In der ersten Natur ist der Mensch kooperativ, in der frühen Menschheit gab es keine Statusfestschreibungen.

Statusfestschreibungen gehören zur zweiten Natur des Menschen, wo ihn Institutionen gängelten. Diese Institutionalisierung ist mit dem Ackerbau vor ca. 5000 Jahren aufgekommen. In dieser Stufe stecken die Angeklagten fest. Frauen waren nur zum Kinderkriegen und Gehorchen da und Männer erhielten das Land vererbt.
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Ich finde es echt beängstigend , wie viele es waren, in einem recht kleinen Radius...
Ich finde es auch beängstigend.

Diese Männer haben den Geist der Frauenverachtung intus, der Jahrtausende lang herrschte. Daher kommt ja auch das Wort Herr-schen, von Herr. Sprachlich hat die Frau heute hier in diesem Wort immer noch nichts zu sagen.

Es ist erst 1957 geschehen in Deutschland, dass der gesetzliche Stichentscheid in der Ehe aufgehoben wurde. Stichentscheid bedeutet, dass der Mann immer Recht hatte, alles entscheiden sollte, auch, wann, wie oft, wo und wie es Sex mit ihm gab.
am 3. Mai 1957, beschloss der Deutsche Bundestag das „Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts“, das sogenannte Gleichberechtigungsgesetz.
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – darauf hatten sich die vier Mütter und 61 Väter des Grundgesetzes 1949 geeinigt. Bestimmt wurde die Realität der jungen deutschen Bundesrepublik jedoch noch von einem patriarchalischen Ehe- und Familienverständnis, das sich auf Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) von 1896 stützte: der Mann war das Oberhaupt der Familie, der in allen ehelichen Angelegenheiten in letzter Instanz entschied
Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw17-kalenderblatt-gleichberechtigungsgesetz-504286

„in allen ehelichen Angelegenheiten“ - was innerhalb der Ehe geschah, ging früher niemanden etwas an. Der Ehemann war die letzte Instanz! Instanz bedeutet, dass er wie ein Richter handeln konnte.

Da der Ehemann die letzte Instanz war, gab es logischerweise niemanden, an den sich die Ehefrau wenden konnte, wenn der Sex durch ihren Ehemann erzwungen worden war.

Das ist alles noch nicht lange her. Erschreckend ist, dass auch jüngere Männer in Deutschland immer noch so denken. Aber es ist nachvollziehbar, dass eine Haltung in der Bevölkerung sich nicht innerhalb von 67 Jahren zu 100% ändert.

Frankreich war nicht Vorreiter in Sachen Frauenrechte:
Das Frauenwahlrecht in Frankreich wurde im Zweiten Weltkrieg erreicht, am 21. April 1944. Dies geschah spät im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wie Deutschland, Luxemburg, Polen oder den Niederlanden, wo Frauen schon seit dem Ende des Ersten Weltkriegs stimmberechtigt waren
Quelle: Wikipedia: Frauenwahlrecht in Frankreich#:~:text=Das Frauenwahlrecht in Frankreich wurde,des Ersten Weltkriegs stimmberechtigt waren.

Dieser Fall Pélicot ist unfassbar monströs in seinem Ausmaß. Es macht nachdenklich, dass dieser Fall eben nicht geschah in Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden oder Polen.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

15.10.2024 um 01:36
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Aber für mich ganz wichtig ist, die Männer wussten doch das der Ehemann( hab ein Problem den Ehemann zu nennen), sie bei ihren widerlichen Taten, filmen und fotografieren würde , haben ja manche sogar den Daumen hoch in die Linse gemacht, damit haben sie ihre Zustimmung doch gegeben. Und sie konnten auch nicht wissen , was der Typ mit dem Material so machen wird, ich interpretiere das mal so , das es denen egal war , Hauptsache sie durften auch mal. Der Typ hätte sie ins Internet stellen können oder verkaufen oder was weiß ich, sie erpressen können usw. Also da war ihnen ihr Persönlichkeitsrecht ja auch egal.
Und jetzt wo es vor dem Gericht ist, soll es wieder ziehen?

Ich seh das so, de Frau wurde nicht gefragt , ob sie das alles wollte, wurde sediert, gedemütigt, zur Schau gestellt, vergewaltigt, verletzt und mit Krankheiten angesteckt und ohne ihrem Wissen und Zustimmung gefilmt. Wo war da ihr Persönichkeitsrecht? Die Typen wussten es und machten willentlich mit und haben dadurch ihre Zustimmung gegeben. Das ist mM dazu
Ich teile deine Meinung und in dem Fall sind mir auch Persönlichkeitsrechte der Täter völlig egal. Diese Vergewaltigungen sind mit das übelste, was ich je gehört habe, es hat die Täter in keinster Weise interessiert, was sie ihrem Opfer antaten und jetzt heulen sie rum, weil ihr Gesicht, ihr nackter Arsch oder sonstige Körperteile von ihnen um die Welt gehen. Ekelhaftes Selbstmitleid, nichts anderes.

Dieses "zur Schau stellen" ist ein Pranger? Ja, vll ist das so. Und sie verdienen es, dass sie an diesen gestellt werden, dass jeder erfährt, was sie getan haben, wie und wann sie es taten. Das zeigen dieser Videos ist wichtig, mMn, denn selbst die detaillierteste Beschreibung kann wahrscheinlich nicht wiedergeben, was Mme P. widerfahren ist. Erst die Bilder machen das Grauen greifbar und zeigen das ganze Ausmaß.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

15.10.2024 um 06:36
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Dieses "zur Schau stellen" ist ein Pranger? Ja, vll ist das so.
Nein das ist nicht so.
Die Filme und Fotos sind Beweismittel, die im Rahmen einer öffentlichen Gerichtsverhandlung gezeigt werden.
Das heisst, sie werden von einer begrenzten Anzahl von Journalist:innen und Zuschauer:innen gesehen.
Das ist für die Betroffenen sicherlich unangenehm aber das ist kein "Pranger".
Die Filme und Fotos werden weder auf eine große Leinwand außen vor dem Gerichtssaal projiziert für Tausende von Zuschauer:innen, noch wird der Prozess live im Internet übertragen.
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Und sie konnten auch nicht wissen , was der Typ mit dem Material so machen wird,
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Der Typ hätte sie ins Internet stellen können oder verkaufen oder was weiß ich, sie erpressen können usw. Also da war ihnen ihr Persönlichkeitsrecht ja auch egal.
Ja, sehe ich auch so.
Wobei ich es schon ein bisschen überraschend finde, dass sich offenbar keiner von denen Gedanken gemacht hat, dass das Filmmaterial auch in "falsche Hände" gelangen könnte. Es kommt ja durchaus häufiger vor, dass Personen mit intimen Fotos erpresst werden.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

15.10.2024 um 07:20
Zitat von MisetraMisetra schrieb:dass er sich selbst Fragen gestellt hatte, aber "dachte, er hätte ihre Zustimmung durch ihren Ehemann eingeholt, der ihn beruhigt hatte".
Das ist ein Aspekt, der bei mir immer noch Fragen aufwirft.
So richtig habe ich die Rechtslage noch nicht verstanden. Mehrere Männer berufen sich darauf, dass es sich nicht um eine Vergewaltigung handeln könne, da sie ja in dem Glauben gehandelt hätten, dass sie, vermittelt über den Ehemann, die Zustimmung von Gisele P hatten. Und sofern sie das wirklich glaubhaft machen könnten, könnten sie damit davon kommen? Die Rechtslage des französischen Rechts würde das zulassen?
Verstehe ich das richtig?
Vielleicht kann hier @Rick_Blaine noch einmal den juristischen Aspekt klarstellen?
Ich habe das soweit verstanden, dass für die Bewertung als Vergewaltigung die entsprechende Absicht zur Vetgewaltigung vorliegen muss. Das setzt nach meinem Verständnis aber schon voraus, dass man sich darüber Klarheit verschafft, ob ein Einverständnis vorliegt oder nicht.
Was ich nicht ganz nachvollziehen kann ist, dass dieses Einverständnis offenbar über eine dritte Person eingeholt werden kann in diesem Fall der Ehemann.
Ist das tatsächlich so?
Wie kann das sein dass in so einem intimen Bereich irgendjemand anders als die betroffene Person eine Zustimmung erteilen kann.
Wo sind die Grenzen dieser über Dritte vermittelten Zustimmung?
Im vorliegenden Fall hat ein Mann anonym im Internet vorgegeben, seine Ehefrau sei einverstanden im sedierten Zustand sexuelle Handlungen durch fremde Männer an ihr vornehmen zu lassen.
Keiner der mutmaßlichen Täter hat vermutlich hinterfragt oder gar geprüft, ob die sedierte Frau, die dort liegt tatsächlich die Ehefrau des Haupttäters war. Sie hätte genauso gut die Haushälterin, die Untermieterin oder eine völlig fremde Frau sein können, die der Täter überfallen, betäubt und in seine Wohnung verschleppt hatte.
Das kann doch nicht sein, dass es ausreicht zu behaupten, man hätte von einem random Dude aus dem Internet die Versicherung bekommen, dass die Frau einverstanden ist.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

15.10.2024 um 08:57
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Diese Institutionalisierung ist mit dem Ackerbau vor ca. 5000 Jahren aufgekommen.
Naja.... Also üblicherweise datiert man den Beginn des organisierten Ackerbaus auf vor ca. 12.000 Jahren (ist schon ein bisserl ein Unterschied). Dazu kommt noch, dass die Strukturen damals höchstwahrscheinlich (sicher weiß man das nicht) eher matriarchalisch aufgebaut waren. Das mit dem Ackerbau an sich war ja schon eher Frauensache, das Jagen mehr Männersache.
Entsprechend kann ich Deiner Theorie da nicht folgen und den Schlüssen daraus natürlich auch nicht.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:jetzt heulen sie rum, weil ihr Gesicht, ihr nackter Arsch oder sonstige Körperteile von ihnen um die Welt gehen.
Das tun sie ja nicht, sie werden nur einem kleinen Kreis von Menschen gezeigt:
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Die Filme und Fotos sind Beweismittel, die im Rahmen einer öffentlichen Gerichtsverhandlung gezeigt werden.
Das heisst, sie werden von einer begrenzten Anzahl von Journalist:innen und Zuschauer:innen gesehen.
Das ist für die Betroffenen sicherlich unangenehm aber das ist kein "Pranger".
Die Filme und Fotos werden weder auf eine große Leinwand außen vor dem Gerichtssaal projiziert für Tausende von Zuschauer:innen, noch wird der Prozess live im Internet übertragen.
An den Pranger gestellt wurden übrigens nur bereits Verurteilte - finde ich nicht gänzlich unwichtig sich das bewußt zu machen.
Klar ist das mit dem "an den Pranger stellen" ein geflügeltes Wort (gibt es da eine Entsprechung im Französischen?), aber in einer Gerichtsverhandlung über begangene Taten zum Zwecke der Rechtsprechung zu diskutieren ist schon sehr weit entfernt von "an den Pranger stellen".
Schon krass wenn Angeklagte sich darüber beschweren vor Gericht mit ihren Taten konfrontiert zu werden...


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

15.10.2024 um 09:03
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Keiner der mutmaßlichen Täter hat vermutlich hinterfragt oder gar geprüft, ob die sedierte Frau, die dort liegt tatsächlich die Ehefrau des Haupttäters war. Sie hätte genauso gut die Haushälterin, die Untermieterin oder eine völlig fremde Frau sein können, die der Täter überfallen, betäubt und in seine Wohnung verschleppt hatte.
Er hatte ihnen doch vorher Bilder von Gisèle gezeigt?

Ich vermute ja dass schon die Tatsache, dass DP kein Geld dafür wollte, vielen gereicht hat um zu glauben dass das ja dann wohl in gegenseitigem Einverständnis ablaufen müßte, dass man dem Paar quasi einen "Gefallen" tut bzw. eben ein schräger Fetisch befriedigt werden soll.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

15.10.2024 um 09:08
Zitat von wobelwobel schrieb:Er hatte ihnen doch vorher Bilder von Gisèle gezeigt?
Welche Bedeutung hat das denn in Bezug auf meine Frage?


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

15.10.2024 um 09:16
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Vielleicht kann hier @Rick_Blaine noch einmal den juristischen Aspekt klarstellen?
Ich probier's :)
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich habe das soweit verstanden, dass für die Bewertung als Vergewaltigung die entsprechende Absicht zur Vetgewaltigung vorliegen muss. Das setzt nach meinem Verständnis aber schon voraus, dass man sich darüber Klarheit verschafft, ob ein Einverständnis vorliegt oder nicht.
Was ich nicht ganz nachvollziehen kann ist, dass dieses Einverständnis offenbar über eine dritte Person eingeholt werden kann in diesem Fall der Ehemann.
Ist das tatsächlich so?
Wie kann das sein dass in so einem intimen Bereich irgendjemand anders als die betroffene Person eine Zustimmung erteilen kann.
Juristen gehen das Problem so an: es müssen für eine Straftat zwei Bedingungen vorliegen: 1) die strafbare Handlung und 2) der Wille, die strafbare Handlung zu tun, allgemein als "Vorsatz" bezeichnet (auf Fahrlässigkeit gehe ich hier nicht ein, denn Vergewaltigung ist in Franreich ein Vorsatzdelikt.)

Das Delikt ist nach dem frz. Strafgesetz definiert als A) eine sexuelle Penetration (das ist die "strafbare Handlung" durch B) Gewalt, Drohung oder Täuschung (Überraschung)

Die Penetration ist hier in diesem Fall klar bewiesen durch die Videoaufnahmen. Die Angeklagten können sich aber auch nicht vom Vorsatz freisprechen, da es klar ist, dass in diesen Fällen niemand "versehntlich" das Opfer penetriert hat.

Daher wäre die Sache jetzt einfach: Die Tat wurde durchgeführt und das vorsätzlich.

Nun gibt es aber noch ein juristisches Thema, das einzige, in diesem Fall, das die Angeklagten retten könnte: der im Deutschen sogenannte "Tatbestandsirrtum, " in Frankreich "erreur" genannt. Diesen gibt es wiederum in zwei Arten: dem Irrtum nach den Fakten oder nach dem Gesetz.

Irrtum nach dem Gesetz ("erreur de loi") liegt vor, wenn der Täter meinte, die Tat sei erlaubt.

Beispiel: Auf einem Schild steht, dass Parken nur an Werktagen erlaubt ist. Toni parkt am Samstag und ist ertaunt, ein Knöllchen vorzufinden. Nun ist es so, dass traditionell auch der Samstag ein "Werktag" war, an dem die meisten Menschen arbeiteten. Ich bin z.B. noch an Samstagen zur Schule gegangen. Der einzige Tag, der nicht ein Werktag war, war der Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag. Inzwischen aber ist im Bewusstsein vieler Menschen der Samstag kein normaler "Werktag" mehr. Nehmen wir an, die Gemeinde, welche das Parkverbot aussprach sieht das auch so. Hier könnte Toni vielleicht geltend machen, dass er die alte Vorstellung verinnerlicht hat, dass Samstags gearbeitet wird und daher hier das Parken erlaubt war. In diesem Fall hätte er sich in der Interpretation des Gesetzes geirrt.

In unserem Fall hier geht es aber um den anderen Fall des Tatbestandsirrtums: denn "erreur de fait" im französischen Strafrecht.

Der Angelagte bestreitet "Gewalt, Drohung oder Täuschung" angewendet zu haben, da er dachte, das Opfer wäre mit der Tat einverstanden gewesen.

So kann man argumentieren. Aber meiner Meinung nach werden die Angeklagten damit nicht durchkommen:

Denn wir Juristen verlangen in so einem Fall, dass der "Irrtum" nachvollziehbar und allgemein verständlich sein muss. Und hier habe ich grosse Zweifel, die @fischersfritzi hier auch anspricht: kein einziger Angeklagter kann sich darauf berufen, dass Frau P. ihm selbst das Einverständnis erklärt hat. Sie haben es einfach angenommen, weil der Ehemann das alles organisiert hat.

Nun ist das nicht unmöglich, sich in so einem Fall auf einen Tatbestandsirrtum zu berufen:

Beispiel: Zenzi kommt aus dem Urlaub wieder und parkt vor ihrem Haus, um das Auto auszuladen. Sie muss mehrfach vom Auto in ihre Wohnung im 5. Stock laufen um all die Dinge dorthin zu bringen, lässt dabei aber die Heckklappe des Autos offen. Das beobachtet Schlehmil. Dieser spricht den Hugo an, der gerade vorbei kommt: "Können Sie mir bitte helfen, der Koffer da ist so schwer. Können Sie ihn mir aus dem Auto heben und in meine Wohnung tragen?" Schlehmil wohnt im 2. Stock. Der hilfsbereite Hugo tut das gerne, wird aber vor dem Haus von Zenzi erwischt, die einen grossen Aufstand macht und die Gendarmerie ruft. Diese nimmt den Hugo fest. Der sagt: "Aber ich dachte der Herr Schlehmil ist Besitzer des Koffers und des Autos..."

Hugo hat gute Chancen, hier wegen einem Tatbestandirrtum nicht belangt zu werden. Ich denke, das kann man nachvollziehen.

So, zurück zu unserem Fall: Hier zu behaupten, man habe dem Ehemann geglaubt, dass die ganzen sexuellen Akte von Frau P. so gewollt waren, leuchtet aber nicht wirklich ein. Im Gegensatz zum Fall des Hugo ist die ganze Sache doch viel merkwürdiger: erst einmal der Schlaf, die Ermahnung seitens des Ehemanns, ganz still und leise zu sein, die bizarre Aufforderung, die Frau nicht durch starken Aftershave Geruch aufzuwecken usw usw.

Eine Entschuldigung durch Tatbestandsirrtum wird hier meiner Meinung nach nicht durchkommen, weil der "Irrtum" eben nicht nachvollziehbar und allgemein verständlich ist. Und, ich hatte ja neulich schon Rechtsprechung des obersten französischen Gerichts verlinkt, dieses stellt an das "Einverständnis" im Fall von Vergewaltigung durchaus schon sehr hohe Ansprüche, auch wenn das Gesetz noch nicht klar das "Ja" verlangt.

Mit dem Versuch, sich auf den Ehemann und dessen "Einverständnis" herauszureden, wird m.E. hier nicht gelingen.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

15.10.2024 um 09:23
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Ich habe mir das jetzt mal die Verbrechen, die auf coco initiiert wurden, genauer angeschaut: es geht also u. a. um Mord, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch und homophobe Angriffe.
Inhaltliche Kurzfassung:
Die Vereinigung SOS Homophobie appellierte noch im Oktober 2023 an eine Schließung der Website. Es gab mehrere gewalttätige, homophobe Aggressionen gegen Männer, in mindestens fünf Städten. 2018 wurde ein Mann getötet bei einem Date mit einem anderen Mann über die Plattform; sollte die Vorsätzlichkeit entfallen bei der Verurteilung, ist die Aggression nicht als homophob, sondern gewaltsamer Umstand zu betrachten.
En octobre 2023, l'association SOS Homophobie lance un appel aux pouvoirs publics français et demande la fermeture du site7.

(...)

En France, plusieurs agressions violentes à caractère homophobe ou liées au trafic de stupéfiants, ont pu être reliées à l'utilisation de coco.gg pour identifier et tendre un piège aux victimes, notamment à Dijon8, Mâcon9, Grande-Synthe10, Marseille11 ou encore, en mars 2024, à Solliès-Pont12

(...)

En 2018, (...) est tué à coups de couteau par (...), un homme rencontré sur coco.gg, qu'il avait invité chez lui. Si la préméditation n'est pas retenue lors de la condamnation du coupable, le caractère homophobe de l'agression est considéré comme circonstance aggravante par la justice16,17.
Quelle: Wikipedia: Coco.gg

Zwei der bislang vor Gericht vernommenen Mit-Angeklagten berufen sich auf ihre bi-sexuelle bzw. homosexuelle Motivlage und nutzten daher diese Plattform, sicher bekannt für ihre Männerfeindlichkeit - tatsächlich?! Oder wie verhält es sich in Wirklichkeit? Dieser Widerspruch wurde nicht thematisiert in den bis jetzt gelesenen Artikeln.


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