Ich wollte hier eigentlich nichts mehr schreiben, da ich in 2 Tagen vor einem großen Urlaub stehe. Aber nachdem ich hier so viele falsche Annahmen gelesen habe, muß ich doch noch einiges richtigstellen.
Ich hatte hier um eine fachliche und sachliche Meinung in Bezug auf die Veröffentlichung der Videos gebeten.
Diese Meinungen sind nicht fachlich
@fassbinder1925 , da du immer wieder das Deutsche Rechtssstem hier aufführst. Es ist ein französischer Fall. Und da erwarte ich von jemanden, der hier mitschreibt, und sich juristisch auskennt, dass er sich mal
die Mühe macht, sich mit dem französichen Rechtssystem auseinanderzusetzen. Ich war eigentlich froh, dass du hier mitschreibst, aber dazu gehört auch, die Beiträge und die Quellen zu lesen. Zumal ich hier schon einige male den Art. 222-23 des franz. Strafgesetzbuches erwähnt habe. Genau wie
@Rick_Blaine auch.
fassbinder1925 schrieb:Meistens können Opfer von Sexualstraftaten mittlerweile komplett ihre gesamte Aussage unter Ausschluss der Öffentlichen machen, die müssen sich gar nicht zeigen.
Das ist in Deutschland so.
Die Opfer können auch in Frankreich ihre Aussage unter Ausschluß der Öffentlichkeit machen. Aber in Frankreich ist es so, dass die Opfer sich das Recht erstreiten mußten (Prozess 1978 hier schon verlinkt), dass Vergewaltigungsprozesse auf ihren Wunsch öffentlich stattfinden. Das ist ein großer Unterschied.
Und NUR das Opfer kann darüber entscheiden, ob dieser Prozess Öffentlich oder hinter verschlossenen Türen stattfindet. Habe ich aber auch schon alles in diesem Thread verlinkt und übersetzt. Man muss es nur lesen.
fassbinder1925 schrieb:Der Täter muss, wenn er sich zur Sache äußern will, es in Anwesenheit der Öffentlichkeit machen. Nur bei Dingen, die seien höchst persönlichen Lebensbereich betreffen, kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Und er muss die ganze Zeit anwesend sein.
Auch das ist in Frankreich anders. Letzte Woche hatte ich über den Fall ausführlich berichtet. Bei "Dingen, die seinen höchst persönlichen Lebensbereich betreffen" wurden letzte Woche die Persönlichkeitsgutachter gehört. Dieser zieht seine Informationen aus den Aussagen von Menschen aus dem persönlichen Lebensbereich (Freunde, Nachbarn, Chefs usw.) und der Befragung des Angeklagten. Und dann wurden auch die Lebensgefährtinnen vorgeladen. Alles öffentlich. Auch die Angeklagten hatten ihre Chance, sich zu verteidigen. Und bisher haben sie sie alle wahrgenommen.
Füchschen schrieb:Gilt das für alle 51 Angeklagten? Ich bin mir nicht sicher, ob für jeden der 51 Angeklagten die Videos verhandelt werden müssen. Bis jetzt wurden 10 Videos verhandelt und angeschaut.
Nach der neuen Entscheidung des Gerichts wird es auch weiterhin so sein, dass nach der Aussage des Mitangeklagten, nur auf Forderung des Rechtsanwaltes oder des Opferanwaltes das Video gezeigt werden muß.
xoxalb schrieb:Es würde ja auch genügen die Beweisvideos intern zu zeigen und beurteilen zu lassen und die Öffentlichkeit außen vor zu lassen.
Du hast immer noch nicht verstanden, ohne diese Videos gäbe es gar keine Verhandlung, da ohne Beweise. Und es wäre wieder ein geschlossene Sitzung. Und ohne die Öffentlichkeit gäbe es, wie auch hier im Thread bei manchen Menschen immer noch der Gedanke "Naja könnte ja doch auch anders gewesen sein".
Eine Frau macht diesen Prozess öffentlich, macht diese Videos öffentlich, dass es keine Zweifel mehr in der Öffentlichkeit gibt, durch diese Viedeos und durch die Presseveröffentliichung "dies war eine Vergewaltigung unter chemischen Mitteln".
Und auch die Gutachter haben das schon am 4. und 5. Tag bestätigt. Man muss es nur lesen.
Zarastro schrieb:Mal eine andere Frage: Bei der Berichterstattung über den Fall stößt man immer wieder über die Hoffnung, dass sich durch die öffentliche Anteilnahme etwas zum besseren ändern möge.
Aber... Was genau soll sich ändern?
Im Französischen Strafgesetzbuch unter Vergewaltigung
Absatz 1: Vergewaltigung und inzestuöse Vergewaltigung (Artikel 222-23 bis 222-26-1)
Artikel 222-23
Geändert durch das Gesetz Nr. 2021-478 vom 21. April 2021 - Art. 9
Jede Handlung der sexuellen Penetration, gleich welcher Art, oder jede orale und genitale Handlung, die an der Person einer anderen Person oder an der Person des Täters durch Gewalt, Nötigung, Drohung oder Überraschung begangen wird, ist Vergewaltigung.
Vergewaltigung wird mit fünfzehn Jahren Gefängnis bestraft.
Genau dieser Absatz soll geändert werden. Es soll der Begriff der Zustimmung/fehlende Zustimmung des Opfers mit aufgenommen werdenhttps://www.legifrance.gouv.fr/codes/id/LEGISCTA000043409028/2021-04-23#:~:text=Le%20viol%20d%C3%A9fini%20aux%20articles%20222-23,222-23-1%20et%20222-23-2n.
fassbinder1925 schrieb:Zusätzlich muss man auch noch bedenken, dass ja nicht jeder Angeklagte schuldig ist. Selbst in diesem Fall, wo es ziemlich offensichtlich ist, dient ja der Prozess dazu, offiziell festzustellen, ob eine Schuld vorliegt.
Daher ja auch die Videoaufnahmen , Chatprotokolle und Gutachter.
fassbinder1925 schrieb:Man weiß ja eigentlich noch gar nicht, ob sie nicht eine falsche Scham haben dürfen. Dass sie sich filmen haben lassen, ist sowieso gesichert, aber das könnte man auch auf viele Leute übertragen, denen man dann ja auch nicht zumuten würde, dass sie es jedem zeigen müssen
Solltest du dich näher mit dem Fall befasst haben, finde ich diese Aussage sehr grenzwwärtig. Wenn du die Frage stellst, ob die Täter eine falsche Scham haben könnten/dürfen, unterstellst du, dass die Scham beim Opfer liegt. Opfer-Täter Umkehr.
Lento schrieb:Ein Laie kann diese Frage anhand der Videos auch nicht annähernd klären und dürften daher kaum zielführend sein. Da sind in Wirklichkeit Fachleute gefragt, die sich diese wirklich sehr genau ansehen, eine Vorführung im Gerichtssaal bring da nur im Zusammenhang mit entsprechenden Erläuterungen etwas, was der Gutachter dort entspechend sehen will/ oder evtl. auch erwartet hätte.
Fachleute, sprich Gutachter, haben in diesem Fall schon lange ausgesagt. Und haben festgestellt, dass Gisele P. unter chemischer Unterwerfung lag bis zum Koma. Sprich auf deutsch, sie war so sehr sediert, dass sie in einem komatösen Zustand war. Einfach mal auf "suchen" drücken.
Lento schrieb:Ich habe den Fall nur sehr oberflächlich gelesen, er widert mich genaugenommen an, trotzdem gilt auch für die Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Und das ist das Problem, sich eine Meinung zu bilden ohne sich in so einem Fall einzulesen. Unfassbar. Du solltest deine Kompetenz überdenken.