Elisa Pilarski - Mord oder Tod durch Hunde
06.03.2020 um 15:02Andante schrieb:Damit aber, wie hier jemand richtig geschrieben hat, die Tierheime nicht überquellen, könnte vor der Einziehung von Staats wegen wohl erst mal ein milderes Mittel versucht werden, das lautet: Dem Halter wird eine bestimmte Frist gesetzt, innerhalb derer er das Tier registrieren lassen oder aben außer Landes schaffen muss (so vielleicht bei Drage geschehen), und erst nach vergeblichem Fristablauf wird eingezogen.
rattich schrieb:Noch ein Nachtrag zu den Strafen in Frankreich bei Nichtbefolgung der gesetzlichen Vorschriften für Hunde der Kategorie 1 (amerikanischer Staffordshire oder Pitbull, Mastiff oder Boerboel, Tosa-Typ oder mit diesen Rassen verwandt oder gekreuzt):Man darf also festhalten, dass die Anordnung der Verbringung eines Hundes in ein Tierheim eines gewichtigen Grundes bedarf. Weiter wurde Curtis erst am 21. und damit erst fünf Tage nach dem tragischen Tod von E.P. beschlagnahmt. Ich gehe davon aus, dass an diesem Tag auch die Hundemeute beschlagnahmt wurde.
Nichtlizenzierung:
Geldstrafe von bis zu 750 Euro
Nichtlizenzierung nach entsprechender formeller Aufforderung:
drei Monate Gefängnis und Geldstrafe von 3.500 Euro
Nichtvornahme des Wesenstests:
Geldstrafe von 750 Euro
Curtis musste aber bereits am 18. ins Tierheim. Das kann meines Erachtens nur aufgrund einer verwaltungsrechtlichen Anordnung geschehen sein. @Andante schrieb, es könne auch durch den Staatanwalt erfolgt sein. Das glaube ich nicht, weil in Frankreich der Ermittlungsrichter die Ermittlungen führt.
Wenn Curtis also durch eine verwaltungsrechtliche Anordnung ins Tierheim musste, dann kann das nach den obigen Erkenntnissen nur deswegen gewesen sein, weil hier mehrere Faktoren zusammen kamen. Dazu gehört nicht nur die Gefährlichkeit des Hundes, sondern auch seine illegale Haltung und damit auch die entsprechende Unzuverlässigkeit seines Halters. Wenn er illegal in Frankreich gehalten wurde, dann wurden so oder so keine Steuern für ihn bezahlt und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurde auch keine Haftpflichtversicherung für ihn abgeschlossen. Und eine solche mag nicht obligatorisch sein, sie ist aber immer und für alle Hunde sinnvoll, die sich auch im urbanen Raum bewegen. Und ein Wesenstest wurde bis zum verhängnisvollen Ereignis auch mit Sicherheit nicht gemacht.
Ich meine, dass mit diesem Hund sehr viel falsch gemacht wurde und zwar mit Beginn der illegalen Verschaffung des Hundes nach Frankreich. Und ich meine auch, dass man sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnt wenn man behauptet, dass der Halter dieses Hundes vielleicht für vieles Interesse aufbrachte, aber bestimmt nicht für eine regelkonforme und damit verwantwortungsvolle Haltung seines Hundes.