Noch ein Nachtrag zu den Strafen in Frankreich bei Nichtbefolgung der gesetzlichen Vorschriften für Hunde der Kategorie 1 (amerikanischer Staffordshire oder Pitbull, Mastiff oder Boerboel, Tosa-Typ oder mit diesen Rassen verwandt oder gekreuzt):
Nichtlizenzierung:
Geldstrafe von bis zu 750 Euro
Nichtlizenzierung nach entsprechender formeller Aufforderung:
drei Monate Gefängnis und Geldstrafe von 3.500 Euro
Nichtvornahme des Wesenstests:
Geldstrafe von 750 Euro
Nichtvornahme der Sterilisation:
Freiheitsstrafe von 6 Monaten und Geldstrafe von 15.000 Euro
Quelle:
https://www.francedimanche.fr/vie-pratique/commissaire-venere-mort-d-elisa-pilarski-le-chien-curtis-suspect-numero-1 (Archiv-Version vom 11.04.2020) Da für eine Nichtlizenzierung also zunächst eine Geldstrafe vorgesehen ist (und dann höhere Geld- plus Gefängnisstrafe), gehe ich davon aus, dass eine sofortige Beschlagnahmung von Hunden nur bei Beißvorfällen und bei illegalem Import erfolgt.
Curtis wurde zunächst auf richterliche Anordnung ins Tierheim gebracht, weil er sich bei der Verhaltensprüfung durch den Behavioristen aggressiv gezeigt hatte, aber er sollte sicher auch als "Asservat" für forensische Untersuchungen zur Verfügung sehen, da die Verursacher der Hundebisse ermittelt werden mussten.
Wer Curtis ins Tierheim gebracht hat, ist unklar. Nach eigener Aussage war man im Tierheim über Curtis' Gefährlichkeit jedenfalls nicht informiert, sonst wäre er gleich "in einer Beißbox untergebracht worden, und es hätte keinen Unfall gegeben".
(Originalzitat: « Sinon, il aurait été placé dans un box pour mordeur et il n’y aurait pas eu d’accident », siehe
https://www.sudinfo.be/id164509/article/2020-01-29/elisa-29-ans-t-elle-ete-tuee-par-curtis-son-propre-chien-il-ferait-un-coupable?fbclid=IwAR3koo2UdXr0mJGEAHOyDCTnWXDCP2uLs0rAeh6I6pdbfhn6qTeW39CNXhc).
Warum sollten sich Tierheimmitarbeiter wider besseres Wissen diesem Risiko aussetzen bzw. ausgesetzt werden? Abgesehen davon, dass ein Tierheim durch solche Vorfälle in Verruf käme, sind vermutlich auch versicherungsrechtliche Probleme zu erwarten, wenn im Tierheim ein gefährlicher Hund trotz entsprechender Information nicht sicher untergebracht wird. Für die Tierheimleitung könnten u.U. sogar strafrechtliche Folgen drohen.