Durchblick0815 schrieb am 18.02.2020:Also ich würde als Anwältin des Tatverdächtigen schon aus berufsrechtlichen Gründen nicht mit der Familie zusammenarbeiten und diese auch nicht über den Inhalt der Ermittlungsakten informieren.
Ein „Opferanwalt“ macht also schon aus diesem Grund auf jeden Fall Sinn.
Die berufsrechtlichen Gründe lassen sich leicht überzeugend erklären (dürfte nicht jeder wissen). Die Aufgabe der Rechtsanwälte als unabhängige Berater und Vertreter ihrer Mandanten ist es, dessen Interessen zu wahren. Die Anwältin des Tatverdächtigen, egal ob es nun der/ein Täter ist oder nicht, die Möglichkeit, sprich der Verdacht, reicht hier aus, kann nicht zugleich Angehörige des mutmaßlichen Opfers vertreten. Denn wenn es das Opfer tatsächlich gibt und der Tatverdächtige der Täter ist, ist offensichtlich von Interessenskonflikten zwischen Täter und Opferangehörigen auszugehen - somit könnte die Anwältin nur noch bei einem Mandanten die Interessen voll umfänglich vertereten. Das wäre dann aber ein Parteiverrat der anderen Mandanten, da sie deren Interessen dann eben nicht mehr komplett vertreten kann/will.
monstra schrieb am 19.02.2020:Die Seher und Wunderheiler erinnern mich daran, dass es in einem anderen ungelösten Mordfall über 200 Hinweise von Hellsehern usw. gegeben hat. Das war ein ganzer Ordner, weil der Fall sehr in den Medien präsent war.
Das waren nicht alle Betrüger, verrückte oder größenwahnsinnige Typen, sondern viele Zuschriften wollten einfach helfen. Und die Leute glaubten ehrlich an ihre besonderen Fähigkeiten. Meinten, vielleicht bringe die Polizei etwas weiter. Doch vornehmlich spiegelten sie das wieder, was von der Polizei und in den Medien als Tathypothese und Tätergruppe angenommen wurde.
Erfahrungsgemäß ist nicht selten auch bei Mantrailern das Ergebnis das, was vermutet wird und dem Hundeführer bei seiner "Suche" bekannt ist - hier bspw. der Weg zur Bus-HSt. Ich habe in Einsätzen nur einen privaten Mantrailer erlebt, der sich ausdrücklich jede Information/Vermutung über Wege/Ziele der Vermissten verbat und wenn er diese dennoch bekam, wieder gefahren ist, weil er dann eben nicht mehr ausschließen konnte, ob er seinen Hund nicht (unbewusst) auf diese Spur geführt hat.
andromeda187 schrieb:Monstra schrieb:
Zudem erfolgte deren Einsatz auch erst nach Ablauf von mehreren Tagen und es gab auch hier immer Zweifel, ob sie die richtige Autobahnabfahrt erschnüffeln können.
Ich hab dazu mal ein Kommentar gelesen wo gesagt wurde, dass es eigentlich nicht möglich ist aus nem fahrenden, geschlossenen Auto überhaupt erschnüffelbare Mikrospuren zu "verlieren".
Und da die Hunde das ja auch6 nur begrenzt durchhalten und wir in dtl nicht so viele Hunde haben, is die komplette Absuchung aller Strecken eh aussichtslos gewesen. Da braucht es schon Hinweise oder Glück.
Daran, dass Spuren von Personen in Autos verfolgt werden können, bin ich ebenfalls nicht überzeugt. Die Begrenzung der Suchstrecken/-gebiete auf das Leistungsvermögen weniger Hunde ist jedoch kein überzeigendes Argument. Einmal können viele Hunde nach einer Pause durchaus noch weiter/wieder suchen. Zudem werden Rettungshunde oft auch aus weiter entfernten Bereichen alarmiert. Bei den meist ehrenamtlichen Rettungshundestaffel ist zb tagsüber unter der Woche nicht jeder verfügbar, die kommen dann nicht mit allen theoretisch verfügbaren Hunden. Soll viel/schnell abgesucht werden, werden weiter entfernte Staffel mit-/nachalarmiert. Das kann aus eigener Erfahrung dann schonmal Anfahrten zum Einsatzort von 150-200km bedeuten.
Stradivari schrieb:Nachdem ich mit entsprechenden Hunden arbeitete, aber trotzdem eine objektive Sicht darauf habe, da ich nicht im Polizeidienst bin u keinen eigenen Hund führe,kann ich nur sagen, dass Spuren aus fahrenden Autos noch NIE zu einem Fahndungserfolg führten .
Gespannt wäre ich, ob Hundeführer, die diese Fähigkeit für ihre Hunde behaupten, sich einem Test darauf stellen und den bestehen würden... Ich ahne mindestens ein Nein. Ich weis von einem Mantrailer, der im Einsatz mehrfach "gefunden" bzw. zumindest die "richtige Richtung gewiesen" hat, der bei Tests durch einer anderen Staffel (war als Bedingung für Zusammenarbeit gedacht) in keinem von rund 10 Fällen die vermisste Person fand und nur in rund einem Drittel zumindest die richtige Richtung erwischte.
andromeda187 schrieb:Jetzt ist die Frage: Fahndungserfolg = Fundort. Oder = Spur aufgenommen, (aber hat das Ziel trotzdem nicht erreicht?)
Also riechen diese Hunde IRGENDWAS das tatsächlich von vermisster Person war oder kann man das eigentlich komplett vergessen?
Führen der Mantrailer und sein Hundeführer die Polizei zur vermissten Person, ist die Suche offensichtlich grundsätzlich erfolgreich. Das kann aber auch ein Zufallsergebnis sein - wie wenn in der Ausbildung die Person zwar "gefunden" wird, aber sich durch GPS-Wegaufzeichnung zeigt, dass der Mantrailer größtenteils ganz anders, durch ganz andere Straßen, gelaufen ist als die sich zu Trainingszwecken versteckende Person.
Speziell ausgebildete Rettungshunde können beliebige Menschen über deren Witterung zB im Wald auffinden. Auch scheint es offensichtlich möglich, dass Mantrailer der Geruchsspur einer konkreten Person, von der sie eine Geruchsprobe bekommen, folgen. Aber da gibt es so viele Fehlerquellen (zu denen ich schon immer was im Hunde-Thread schreiben wollte *hüstel*), dass aus meiner Sicht "Ergebnisse" von Mantrailern, die nicht ankommen an der vermissten Person beinhalten, sehr, sehr zurückhaltend zu interpretieren sind.
DieMichi schrieb:Dass die Wechselwäsche (ob sauber oder vom Vortag ist erstmal egal) liegen geblieben ist, spricht, wenn man es als Indiz bewerten will, auch eher gegen den TV. Der TV sollte sich, wie hier bereits bemerkt wurde, nicht mit Rebeccas Wäsche auskennen. Da R recht groß und "kräftig" (also zumindest nicht zierlich) war, wird sich ihre Unterwäsche von der Größe her nicht arg von Js Unterwäsche unterscheiden. Der TV wird also keinen blassen Dunst gehabt haben, ob die Wäsche im Bad von R war oder eventuell doch von J.
Er mag sich nicht mit Rebeccas Wäsche auskennen. Aber lebensnah anzunehmen ist, dass er die seiner Ehefrau kennt. Und ihm darum auffallen könnte, wenn etwas nicht von seiner Frau ist (grundsätzlich - er kann/muß nicht alles kennen, wenn die beiden Damen ähnliche modelle/Stile tragen, wird es auch schwerer mit der Unterscheidung).
Stradivari schrieb:Mein Bruder lebt in B, ist beruflich oft unterwegs , ihm war Kesy bekannt. Er kannte die auffällige Station u unter Handwerker- Kollegen hieß es, da fährt man lieber nicht durch wenn man nicht aufgenommen werden will ...
Was, wenn F das auch wusste?
Auf der verlinkten Seite mit den Standorten steht, die Anlagen könnten zT auf dem Standstreifen umfahren werden. Wer Kesy kennt und davon weis, könnte kurz vorher mit Warnblinker auf den Standstreifen ziehen, ausrollen, Motorhaube öffnen, darin rumwerkeln vortäuschen und dann weiterfahren. Dürfte nicht auffallen und die Erfassung vermeiden. Und wenn der ADAC zufällig kommt und helfen will, dann geht das Auto eben spontan wieder, verrückte Elektrik - keine Tätigkeit des ADAC, keine Datenerfassung.
Maifalter schrieb:Ich habe eine Frage.
Bei Maria Baumer war es ja so, dass man den Suchverlauf ihres Verlobten ausgelesen hat und festgestellt hat, nach was er gesucht oder "gegoogelt" hat. Beispielsweise eben nach dem perfekten Mord usw.
Wie sieht das bei F. aus? Die Frage wurde vor ein paar Seiten schon einmal gestellt und es hieß, dass seine Anwältin das wohl unterbinden kann? Aber hatte der Verlobte von Maria Baumer nicht auch einen sehr renommierten Anwalt? Wieso ging das im Fall Maria Baumer, bei F. aber scheinbar nicht?
rr080419 schrieb:Ist etwas darüber bekannt, ob die Ermittler einen richterlichen Durchsuchungsbefehl für das Handy des TV hatten?
obskur schrieb:rr080419 schrieb:
Aber vermutlich hatten sie keine Durchsuchungserlaubnis. Ansonsten hätten sie bestimmt sehr deutliche Hinweise für eine Tat oder eben auch für die Unschuld des TV gefunden.
Würde es deutliche Hinweise für seine Unschuld geben, dann würde es auch keinen Grund geben, das nicht freiwillig vorzulegen, zum einen um sich schnellsmöglich zu entlasten und zum anderen, dass man die Suche nach Rebecca eben doch in eine andere Richtung lenkt.
DieMichi schrieb:J oder BR (Ich weiß es nicht mehr genau) hatten mal in einem Interview erwähnt, dass die Ermittler Fs Handy hatten und auf den Kopf gestellt haben (wahrscheinlich während der U-Haft). Eventuelle auffällige Google-Suchen fallen wohl unter den Punkt "Allgemeine Ermittlungen". Dass sowas alleine kein Beweis für ein Tötungsdelikt ist, hat man im Fall Baumer gesehen.Theoretisch kann man alles aus Interesse googlen. Für die Ermittler ergibt sich dadurch trotzdem ein klares Bild.
Selbst wenn ich annehme, die Ermittler hätten des Schwagers Handy beschlagnahmen dürfen und beschlagnahmt, muß das nicht die Auswertung beinhalten. Denn als Beschuldigter muß er sich nicht selber belasten und darum zB auch nicht den entsperrcode übergeben oder das Handy entsperren. Und das Zeignisverweigerungsrecht für nahe Angehörige kann zudem auf gleiche Art die Auswertung der Handys von Ehegatten, Eltern usw. verhindern.