Pusteblume30 schrieb:Ist es durchaus auch möglich das sie eben sehr knapp Zeit hatte um sich herzurichten damit sie den Bus nicht verpasst.
J konnte es nur von R wissen, dass sie erst später zur Schule muss. Also wusste R es.
Pusteblume30 schrieb:Es kann eben so gut möglich sein das ihr direkt was passiert ist als sie das Haus verlassen hat.
Dann wäre noch die Frage, was der Schwager 2 mal in Brandenburg gemacht hat und wieso er so dringend dahin fahren und sein Handy ausmachen/zu Hause lassen musste.
Pusteblume30 schrieb:Denn es gibt einfach keine Spuren im Haus
Sagst du. Ich vermute aufgrund der Aussagen der StA etwas anderes.
Pusteblume30 schrieb:oder sie hat sich doch mit jemanden verabredet der sie mit dem Auto abholen wollte und zur Schule fahren wollte.
Wie oft noch? Dann hätte man irgendwelche elektronischen Beweise für irgendeine Form von Kontaktaufnahme finden müssen.
Pusteblume30 schrieb:Auch die Eltern kennen im Jugendlichen Alter nicht die ganzen Freunde oder neuen Bekanntschaften
Aber ihre Freundinnen hätten es sicher gewusst. Außerdem hätte es dafür irgendwas an elektronischen Daten geben müssen.
BoobSinclar schrieb:Eine Spur, die eine konkrete Spur eines Tötungsdeliktes sein KANN beisst sich mit der Aussage des Staatsanwaltes, dass es keine konkreten Spuren eines Tötungsdeliktes gibt. Eine Spur, die eine konkrete Spur eines Tötungsdeliktes sein KANN, ist keine unauffällige Spurenlage.
Also: Nein. Da ist nichts.
Das ist DEINE Interpretation, also solltest du es auch so formulieren. Es bringt abgesehen davon nichts deine Meinung einfach tausend Mal zu posten und gegen andere User anzuschreiben.
Es gibt einfach andere Meinungen als deine und damit musst du klar kommen.
Meine Meinung ist die, dass die Aussage des StA durchaus bedeutet, dass Spuren gefunden wurden aber die sich eben keinem konkreten Tötungsdelikt zuordnen lassen.
Was du schreibst ist abgesehen davon Unsinn. Eine Spur, die nur zu einem Tötungsdelikt gehören KANN aber nicht MUSS ist genau das wovon ich rede und was ich aufgrund der Aussage des StA vermute.
Sie KANN eben nur zu einem Tötungsdelikt gehören und lässt sich NICHT einem konkreten Tötungsdelikt zuordnen.
Ein bisschen Blut würde darunter fallen.