@RinTinRinTin schrieb:Wie kommt man eigentlich noch mal darauf, dass C. Wegener die Ermittlungsakten zur Verfügung gestellt wurden?
Wer sagt denn, dass Wegener die Ermittlungsakten zur Verfügung gestellt wurden? Du stellst hiermit etwas in den Raum, schiebst es uns unter und hackst darauf rum.
Wie ein Journalist zu seinen Berichten über Kriminalfälle kommt, wirst Du wohl wissen?
Es gibt mehrere Wege: mittels einer Pressekonferenz, über die Pressestelle der Polizei und mittels eines Antrages beim zuständigen Staatsanwalt, bzw. Polizeipressesprecher. Da gibt es einen Auskunftsanspruch, nachdem er Einsicht nehmen darf, wenn er glaubhaft vermittelt, dass öffentliches Interesse besteht.
Nun bekommt aber der Journalist nicht die gesamten Akten vorgelegt, in denen er ungehindert schmökern darf. Das sind schon vorher ausgewählte Seiten und Fotos. Nachfolgend ist es genau erklärt:
[Ein Überblick
Von Mareike Potjans6
Journalisten haben ein Auskunftsrecht gegenüber Behörden, das ihnen in den Landespressegesetzen garantiert wird. Sie können sich aber auch – wie jeder andere Bürger – auf die Informationsfreiheitsgesetze (IFG), die Umweltinformationsgesetze (UIG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) berufen.
Welche Vor- und Nachteile bieten diese Anspruchsgrundlagen?
Informationen über Unternehmen, Vereine und Grundeigentümer lassen sich durch einen Blick ins Handelsregister, ins Vereinsregister und ins Grundbuch gewinnen.
Wann darf ein Journalist in die genannten Register schauen?
Journalistischer Auskunftsanspruch
nach den Landespressegesetzen
Wer?
Auf den journalistischen Auskunftsanspruch können sich Vertreter des Rundfunks und der Presse (dazu gehören auch Buchverlage und Agenturen) berufen. Er gilt auch für Mitarbeiter anderer Mediendienste, die journalistisch-redaktionell arbeiten und periodisch erscheinen, zum Beispiel im Internet. Die Qualität der Publikation ist dabei nicht von Belang, weil der Staat eine Neutralitätspflicht gegenüber der Presse hat.
Freie Mitarbeiter sind genauso auskunftsberechtigt wie Redakteure, allerdings brauchen sie entweder einen Presseausweis oder ein Legitimationsschreiben ihrer Redaktion.
Mitarbeiter anderer Organisationen können Auskunftsansprüche nach den Landespressegesetzen nur dann geltend machen, wenn die Organisation entsprechende periodische Druckwerke oder Mediendienste betreibt und sie sich als Mitarbeiter dieses Druckwerks oder Mediendienstes ausweisen können (Legitimationsschreiben genügt.).
Ohne einen entsprechenden Nachweis verweigerte z.B. die Pressesprecherin des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Frank Brendel Auskünfte, die dieser im Auftrag der Verbraucherorganisation foodwatch begehrt hatte.
Gegen wen?
Der journalistische Auskunftsanspruch richtet sich nur gegen den Staat, nicht gegen einzelne Bürger, Unternehmen oder Vereine. Den presserechtlichen Auskunftspflichten unterliegen Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden. Auskunftspflichtig sind nicht nur (Verwaltungs-)Behörden im engeren Sinn, sondern alle staatlichen Stellen, also auch Parlamente, Gerichte, Eigenbetriebe von Bund, Ländern und Gemeinden (Theater, Schwimmbäder, Krankenhäuser), aber auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Kirchen müssen nur Auskünfte geben, wenn es um staatliche Angelegenheiten (zum Beispiel Kirchensteuer) geht, aber nicht, wenn geistliche Belange (zum Beispiel die Gestaltung der Gottesdienste) betroffen sind. Auch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind nur dann auskunftspflichtig, wenn sie wie eine Behörde tätig werden, also zum Beispiel beim Gebühreneinzug, nicht aber bei redaktionell-journalistischen Inhalten, bei der Programmgestaltung und der inneren Organisation.
Staatsunternehmen, die in einer privatrechtlichen Organisationsform (Aktiengesellschaft, GmbH o.ä.) betrieben werden, sind auskunftspflichtig, solange der Staat die Mehrheit der Anteile hält]
RinTin schrieb:Und wie kommt man eigentlich darauf, dass ein Journalist in der Lage ist, solche Akten korrekt zu lesen?
Zuerst mal gibt es keine Geheimschrift oder Geheimsprache bei der Polizei.
Alles ist so geschrieben, dass man es versteht. Egal ob Polizist, Richter, Sekretärin oder Journalist.
Meist sind die Ermittlungen auch noch mit Fotos unterlegt. Es stimmt schon, dass sich Ermittler oftmals zweideutig ausdrücken, um sich nicht festlegen zu müssen oder kein Täterwissen preiszugeben usw. Aber das passiert eher in laufenden Ermittlungen bei Pressekonferenzen. In den Ermittlungsakten sind Fakten dargelegt.
So in etwa läufts in BRD. Ähnlich wird es auch in Norwegen aussehen, nehme ich an. Auch dort wird ein Journalist nicht die kompletten Akten hingeklatscht bekommen.