Das Hotelpersonal wollte JF sprechen, schickte immer wieder Nachrichten, die auch bestätigt wurden.
Sie machte es aber nicht. War aber immerhin ein Zeichen, dass jemand im Zimmer war und "lebte".
Also kein Grund , schon gar nicht , da das Bitte-nicht-Stören-Schild an der Tür hing, hier aktiv zu werden.
Interessant wäre dann, wie viele Tage hätte das so gehen können ? es gibt ja auch bestimmt ein Hotel-Recht. / Gesetzte, die das weitere Vorgehen dann regeln.
Wenn ich das Lese mit der Fürsorgepflicht in einem Hotel, vor allem wenn das Bitte-Nicht-stören-Schild da hängt, das ist echt schwierig für ein Hotel. Sie dürfen nicht öffnen, wenn das Schild draußen hängt..und es keinen Hinweis auf einen Notfall gibt.
Wie soll denn jemand, wenn er ohnmächtig ist, oder einen Herzinfarkt erlitt, sich bemerkbar machen...Hier würde in einem medizinischen Notfall ja sehr wertvolle Zeit verstreichen.
Beispiel:
Als ihr daheimgebliebener Ehemann seine Frau eines Abends nicht erreichte, machte er sich Sorgen, informierte den Reiseveranstalter und bat die Hotelleitung mehrfach darum, nach ihr zu sehen. Diese schob jedoch nur einen Zettel unter der mit einem „Bitte nicht stören“-Schild versehenen Tür hindurch und öffnete aufgrund des Schildes auch am nächsten Tag das Zimmer nicht. Erst zwei Tage später öffnete das Hotel das Zimmer und fand die Frau ohnmächtig im Bett. Durch ein Nierenversagen hatte sie eine Harnvergiftung erlitten und das Bewusstsein verloren. Sie kam auf die Intensivstation und lag fünf Tage im Koma.
Fürsorgepflicht des Hotels
Das Gericht wies die Klage der Frau auf Rückerstattung des Reisepreises, Entschädigung und Schmerzensgeld jedoch ab. Es habe keine hinreichenden Anhaltspunkt für einen Notfall gegeben.
Quelle:
https://www.travelbook.de/service/reiserecht/bitte-nicht-stoeren-schild-im-hotel-darf-das-zimmer-geoeffnet-werden#:~:text=Fazit%3A%20Hotelangestellte%20d%C3%BCrfen%20ein%20Zimmer,oder%20lautes%20Rufen%20%E2%80%93%20darum%20bittet.
Die dürfen tagelang nicht rein, um die Privatsphäre nicht zu stören, sind dann aber evtl. verantwortlich, wenn es ein Notfall gab.
Wäre also keine Notwendigkeit gegeben gewesen, das Zimmer von JF zu betreten, oder ?
Die norwegischen Ermittler und Kriminaltechniker zweifelten auch an einem Selbstmord. Für sie war das Einzige dass auf Selbstmord schließen ließ, die von innen doppelt verriegelte Hotelzimmertür.
Das alleine konnte man schon nicht eindeutig verfolgen / beweisen, weil es nur die Aussage des Security gibt. Keiner konnte das im Nachhinein mehr kontrollieren.
Alleine das hätte also schon zu der Annahme von Selbstmord gereicht.
Hätte es gar keine "Schussabgabe" mehr benötigt.
vielleicht war diese "Schussabgabe" auch einfach nur eine Ausrede um die Notwendigkeit das Zimmer zu betreten zu rechtfertigen ? bzw Nachsehen zu müssen
dann wäre allerdings - richtig - viel mehr Eigensicherung nötig gewesen.
wann JF starb, dürfte doch aber auch alleine durch die Gerinnung des Blutes usw. feststellbar gewesen sein. Siehe Bild 182...hier sieht es für mich noch sehr "frisch" hellrot aus. Bin aber Laie.
Eindeutig für jeden Gerichtsmediziner sind die Totenflecken und die sind ja wohl kaum manipulierbar.
Totenflecken entstehen durch die sogenannte "Hypostase". Nach Stillstand des Blutkreislaufs sinkt das Blut gemäß der Schwerkraft ab. Dies führt zu den charakteristischen rötlich-violetten Hautflecken an den nach unten gewandten Körperstellen der Leiche. Die Totenflecken erscheinen frühestens nach 20 bis 30 Minuten und sind nach sechs bis zwölf Stunden voll ausgeprägt, jedoch zunächst reversibel.Sie verschwinden auf Druck, und sie folgen der Schwerkraft, wenn ein Leichnam zum Beispiel vom Rücken auf den Bauch gedreht wird. Sind zwölf Stunden seit dem Tod jedoch überschritten, so sind die Totenflecke aufgrund fortgeschrittener Fäulnisprozesse irreversibel geworden. Sie lassen sich jetzt weder umlagern noch wegdrücken. Eine Überprüfung dieser Phänomene kann dazu beitragen, den Zeitraum einzugrenzen, in dem der Tod eingetreten ist.
Quelle:
https://www.welt.de/print-welt/article631715/Nur-muehsam-laesst-sich-der-Zeitpunkt-des-Todes-bestimmen.html